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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1306703.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
24.01.18, 18:10

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04692-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Sport FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 10.10.2017 17.10.2017 18.10.2017 Bestätigung Anhörung Anhörung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☒ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. 1/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/5 Sachverhalt: Die Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH. Diese wiederum ist mit einem Gesellschaftsanteil von 74,65 % eine Beteiligung der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, welche wiederum ein 100%ige Tochter der Stadt Leipzig ist. Die vertragliche Beziehung zwischen der Stadt Leipzig und der SBL besteht über den Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV). Weder über den BLFV noch über den Gesellschaftsvertrag der SBL ergibt sich für die Stadt Leipzig die Möglichkeit, direkt Einfluss auf die Öffnungszeiten zu nehmen. Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Öffnungszeiten für die Schwimmhallen und die Freibäder obliegt generell der Geschäftsführung der SBL. Die SBL betreibt derzeit acht Schwimmhallen und fünf Freibäder. Die Freibäder haben folgende Öffnungszeiten: Ökobad Lindenthal 10 bis 19 Uhr Schreberbad 09 bis 21 Uhr (Di und Do bereits ab 07 Uhr) Sommerbad Kleinzschocher 10 bis 20 Uhr Sommerbad Schönefeld 10 bis 20 Uhr Sommerbad Südost 10 bis 20 Uhr Diese Öffnungszeiten sind das Ergebnis aus den Erfahrungen der SBL im Betrieb der Freibäder und gelten in dieser Form seit 2012. Davor gab es einheitliche Öffnungszeiten von 10 – 19 Uhr außerhalb und von 09 – 19 Uhr innerhalb der Ferien. An heißen Tagen blieben die Freibäder etwas länger geöffnet. In den Jahren 2010 und 2011 war das Schreberbad an ausgewählten und heißen Tagen bis 22 Uhr geöffnet. Die Geschäftsführung der SBL hat mitgeteilt, dass es Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeiten nach 22 Uhr durch Badegäste bisher nicht gab. Daher ist davon auszugehen, dass die Leipzigerinnen und Leipziger mit den Öffnungszeiten in den überwiegend für die Nutzung durch Familien und Kinder ausgerichteten Freibädern zufrieden sind. Für eine Erweiterung der Öffnungszeiten in die Nacht hinein gibt es jedoch Hinderungsgründe. Zu allererst ist die Beschränkung der Öffnungszeiten auf behördliche Genehmigungen zurückzuführen. Das können erteilte Baugenehmigungen (Bsp. Ökobad Lindenthal Öffnungszeit bis max. 19 Uhr) sein oder der gesetzliche Lärmschutz ab 22 Uhr. Nahezu alle Freibäder liegen in der Nähe von Wohnbebauung und in Landschaftsschutzgebieten. Dort sind Lärmgrenzwerte bei einem geöffneten Freibad nach 22 Uhr nicht einzuhalten. Weiterhin verfügt bisher nur eins von fünf Freibädern über eine Unterwasserbeleuchtung. Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht in den Freibädern kann ohne ausreichende Beleuchtung der Becken die Sicherheit der Badegäste nicht gewährleistet werden. Auch für die Liegewiesen, Spiel- und Volleyballplätze, die Umkleide- und Sanitärbereiche sowie die Kassen ist keine bzw. keine ausreichende Beleuchtung in den Freibädern vorhanden. Ohne ausreichende Beleuchtung bestehen für die Badegäste und Mitarbeiter akute Sicherheitsrisiken. Außerdem wird für einen nächtlichen Freibadbesuch entsprechend mehr Fachpersonal benötigt, was zu steigenden Personalaufwendungen führt. Daneben sind erhöhte Betriebskosten relevant. Offen bleibt, ob auf Grund der vielen Seen in und um Leipzig tatsächlich eine nennenswerte Nachfrage nach Nachtöffnungszeiten in Freibädern existiert. Die Schwimmhallen haben folgende Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und Schwimmen: 3/5 Grünauer Welle Mo geschlossen Di 12 - 22 Uhr Mi 7 - 22 Uhr Do 12 - 22 Uhr Fr 12 - 15 Uhr Sa 10 - 21 Uhr So 10 - 18 Uhr Sportbad an der Elster Mo 7 - 8 Uhr Di 7 - 8 Uhr Mi 15 - 22 Uhr Do 7 - 8 Uhr Fr 7 - 9 Uhr; 12 - 15 Uhr Sa 11 - 16 Uhr So 8 - 16 Uhr Schwimmhalle Nord Mo 15 - 21 Uhr Di 7 - 8 Uhr; 18 - 22 Uhr Mi 15 - 21 Uhr Do 8 - 10 Uhr; 15 - 22 Uhr Fr geschlossen Sa 8 - 16 Uhr So 8 - 16 Uhr Schwimmhalle Nordost Mo 15 - 19 Uhr Di 7 - 9 Uhr Mi 7 - 8 Uhr Do 18 - 21 Uhr Fr 12 - 15 Uhr Sa 9 - 13 Uhr So 9 - 13 Uhr Schwimmhalle Süd Mo geschlossen Di 8 - 9 Uhr; 15 - 21 Uhr Mi geschlossen Do geschlossen Fr 7 - 9 Uhr; 16 - 22 Uhr Sa 13 - 18 Uhr So 13 - 18 Uhr Schwimmhalle Südost Mo 7 - 9 Uhr; 15 - 21 Uhr Di geschlossen Mi 7 - 9 Uhr; 18 - 20 Uhr Do 7 - 9 Uhr; 15 - 21 Uhr Fr geschlossen Sa 8 - 13 Uhr So 8 - 13 Uhr Schwimmhalle West Mo 6.30 - 8 Uhr Di geschlossen Mi 6.30 - 8 Uhr Do 16 - 22 Uhr Fr geschlossen Sa geschlossen So 8 - 15 Uhr Schwimmhalle Mitte Wegen Umbau und Erweiterung bis voraussichtlich September 2018 geschlossen. Neben den Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und Schwimmen erfolgt in den Schwimmhallen das Schulschwimmen, Vereinssport inkl. Wettkämpfe und die Nutzung durch die Polizei und Feuerwehr sowie kommerzieller Nutzer (z. B. Physiotherapien usw.). Durch die Erweiterung der Schwimmhalle Mitte und den Bau neuer Schwimmhallen wird das Wasserflächenangebot in den nächsten Jahren deutlich erhöht. Zur Verlängerung der Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb am Beispiel des Sportbades an der Elster bis 24 Uhr untersuchte die bbvl im Auftrag des Aufsichtsrates der SBL realisierbare Möglichkeiten. Nachstehende Verlängerung der Öffnungszeiten um 8 Stunden pro Woche ab Anfang 2018 mit Fokus auf Abendstunden und Wochenenden könnte erfolgen: Sportbad an der Elster: Sonntag von 7 Uhr bis 20 Uhr statt bisher 8 bis 16 Uhr (5 Stunden zusätzlich pro Woche). Das Saunaangebot wird ebenfalls verlängert. Schwimmhalle Nordost: Donnerstag von 18 Uhr bis 24 Uhr statt bisher 18 bis 21 Uhr (3 Stunden zusätzlich pro Woche). Die Verlängerung der Öffnungszeiten würde zu einer deutlichen Erhöhung des Personalbedarfs führen. Nach der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen bedarf es für einen ordnungsgemäßen Betrieb einer ausreichenden personellen Ausstattung von 2 Fachkräften pro Schicht (Verkehrssicherungspflicht des Badbetreibers). Hier wären zwei Fachkräfte (Fachangestellte für Bäderbetriebe) als Teilzeitkräfte (34,13 h  87,5 %) neu einzustellen. 4/5 Mit Umsetzung des Beschlussvorschlages würden somit zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. 88 T€ (einschließlich Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit) im ersten Jahr anfallen, diese steigen in den Folgejahren auf ca. 110 T€ pro Jahr. Der zusätzliche Betriebsaufwand würde ca. 55 T€ pro Jahr betragen (geringere Dynamik als bei den Personalkosten). Die zusätzlichen Erlöse werden auf unter 20 T€ pro Jahr geschätzt. Daraus ergäbe sich ein negativer Deckungsbeitrag von ca. 123 T€ für das erste Jahr. Auf eine Darstellung von Kannibalisierungs- und Nachfragerückgangeffekten wird verzichtet. Zusätzliche Kosten für Lärmschutzgutachten würden einmalig in Höhe von ca. 5 T€ anfallen. Zur Finanzierung des negativen Deckungsbeitrages wäre die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung durch Anpassung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages mit der Stadt Leipzig sicherzustellen. Im bestehenden Vertrag ist diese Leistungserweiterung nicht darstellbar. Eine Anpassung ist im aktuellen Haushalt der Stadt Leipzig 2017/18 nicht vorgesehen. Der SBL stehen selbst keine Mittel zur Verfügung, um diesen dargestellten Mehraufwand, weder langfristig oder im Rahmen eines Pilotprojektes, zu tragen. Abschließend ist die Frage zu klären, ob die generelle Verlängerung der Öffnungszeiten von Schwimmhallen bis 24 Uhr genehmigungsfähig ist, da bspw. in der Baugenehmigung des Sportbades eine Öffnung nach 22 Uhr derzeit ausdrücklich untersagt ist. 5/5