Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1306703.pdf
Größe
178 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
24.01.18, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04692-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Nachtbaden in Schwimmhallen und Freibädern der Sportbäder Leipzig GmbH
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Sport
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
10.10.2017
17.10.2017
18.10.2017
Bestätigung
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☒ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☐
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
1/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/5
Sachverhalt:
Die Sportbäder Leipzig GmbH (SBL) ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Kommunale
Wasserwerke Leipzig GmbH. Diese wiederum ist mit einem Gesellschaftsanteil von 74,65 %
eine Beteiligung der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH, welche
wiederum ein 100%ige Tochter der Stadt Leipzig ist.
Die vertragliche Beziehung zwischen der Stadt Leipzig und der SBL besteht über den
Bäderleistungsfinanzierungsvertrag (BLFV). Weder über den BLFV noch über den
Gesellschaftsvertrag der SBL ergibt sich für die Stadt Leipzig die Möglichkeit, direkt Einfluss
auf die Öffnungszeiten zu nehmen. Die Zuständigkeit für die Gestaltung der Öffnungszeiten
für die Schwimmhallen und die Freibäder obliegt generell der Geschäftsführung der SBL.
Die SBL betreibt derzeit acht Schwimmhallen und fünf Freibäder.
Die Freibäder haben folgende Öffnungszeiten:
Ökobad Lindenthal
10 bis 19 Uhr
Schreberbad
09 bis 21 Uhr (Di und Do bereits ab 07 Uhr)
Sommerbad Kleinzschocher
10 bis 20 Uhr
Sommerbad Schönefeld
10 bis 20 Uhr
Sommerbad Südost
10 bis 20 Uhr
Diese Öffnungszeiten sind das Ergebnis aus den Erfahrungen der SBL im Betrieb der
Freibäder und gelten in dieser Form seit 2012. Davor gab es einheitliche Öffnungszeiten von
10 – 19 Uhr außerhalb und von 09 – 19 Uhr innerhalb der Ferien. An heißen Tagen blieben
die Freibäder etwas länger geöffnet. In den Jahren 2010 und 2011 war das Schreberbad an
ausgewählten und heißen Tagen bis 22 Uhr geöffnet.
Die Geschäftsführung der SBL hat mitgeteilt, dass es Anfragen zu nächtlichen Öffnungszeiten nach 22 Uhr durch Badegäste bisher nicht gab. Daher ist davon auszugehen, dass die
Leipzigerinnen und Leipziger mit den Öffnungszeiten in den überwiegend für die Nutzung
durch Familien und Kinder ausgerichteten Freibädern zufrieden sind.
Für eine Erweiterung der Öffnungszeiten in die Nacht hinein gibt es jedoch Hinderungsgründe. Zu allererst ist die Beschränkung der Öffnungszeiten auf behördliche Genehmigungen zurückzuführen. Das können erteilte Baugenehmigungen (Bsp. Ökobad Lindenthal
Öffnungszeit bis max. 19 Uhr) sein oder der gesetzliche Lärmschutz ab 22 Uhr. Nahezu alle
Freibäder liegen in der Nähe von Wohnbebauung und in Landschaftsschutzgebieten. Dort
sind Lärmgrenzwerte bei einem geöffneten Freibad nach 22 Uhr nicht einzuhalten.
Weiterhin verfügt bisher nur eins von fünf Freibädern über eine Unterwasserbeleuchtung.
Vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht in den Freibädern kann ohne
ausreichende Beleuchtung der Becken die Sicherheit der Badegäste nicht gewährleistet
werden. Auch für die Liegewiesen, Spiel- und Volleyballplätze, die Umkleide- und
Sanitärbereiche sowie die Kassen ist keine bzw. keine ausreichende Beleuchtung in den
Freibädern vorhanden. Ohne ausreichende Beleuchtung bestehen für die Badegäste und
Mitarbeiter akute Sicherheitsrisiken.
Außerdem wird für einen nächtlichen Freibadbesuch entsprechend mehr Fachpersonal
benötigt, was zu steigenden Personalaufwendungen führt. Daneben sind erhöhte
Betriebskosten relevant.
Offen bleibt, ob auf Grund der vielen Seen in und um Leipzig tatsächlich eine nennenswerte
Nachfrage nach Nachtöffnungszeiten in Freibädern existiert.
Die Schwimmhallen haben folgende Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und
Schwimmen:
3/5
Grünauer Welle
Mo
geschlossen
Di
12 - 22 Uhr
Mi
7 - 22 Uhr
Do
12 - 22 Uhr
Fr
12 - 15 Uhr
Sa
10 - 21 Uhr
So
10 - 18 Uhr
Sportbad an der Elster
Mo
7 - 8 Uhr
Di
7 - 8 Uhr
Mi
15 - 22 Uhr
Do
7 - 8 Uhr
Fr
7 - 9 Uhr; 12 - 15 Uhr
Sa
11 - 16 Uhr
So
8 - 16 Uhr
Schwimmhalle Nord
Mo
15 - 21 Uhr
Di
7 - 8 Uhr; 18 - 22 Uhr
Mi
15 - 21 Uhr
Do
8 - 10 Uhr; 15 - 22 Uhr
Fr
geschlossen
Sa
8 - 16 Uhr
So
8 - 16 Uhr
Schwimmhalle Nordost
Mo
15 - 19 Uhr
Di
7 - 9 Uhr
Mi
7 - 8 Uhr
Do
18 - 21 Uhr
Fr
12 - 15 Uhr
Sa
9 - 13 Uhr
So
9 - 13 Uhr
Schwimmhalle Süd
Mo
geschlossen
Di
8 - 9 Uhr; 15 - 21 Uhr
Mi
geschlossen
Do
geschlossen
Fr
7 - 9 Uhr; 16 - 22 Uhr
Sa
13 - 18 Uhr
So
13 - 18 Uhr
Schwimmhalle Südost
Mo
7 - 9 Uhr; 15 - 21 Uhr
Di
geschlossen
Mi
7 - 9 Uhr; 18 - 20 Uhr
Do
7 - 9 Uhr; 15 - 21 Uhr
Fr
geschlossen
Sa
8 - 13 Uhr
So
8 - 13 Uhr
Schwimmhalle West
Mo
6.30 - 8 Uhr
Di
geschlossen
Mi
6.30 - 8 Uhr
Do
16 - 22 Uhr
Fr
geschlossen
Sa
geschlossen
So
8 - 15 Uhr
Schwimmhalle Mitte
Wegen Umbau und Erweiterung bis
voraussichtlich September 2018
geschlossen.
Neben den Öffnungszeiten für das öffentliche Baden und Schwimmen erfolgt in den
Schwimmhallen das Schulschwimmen, Vereinssport inkl. Wettkämpfe und die Nutzung durch
die Polizei und Feuerwehr sowie kommerzieller Nutzer (z. B. Physiotherapien usw.).
Durch die Erweiterung der Schwimmhalle Mitte und den Bau neuer Schwimmhallen wird das
Wasserflächenangebot in den nächsten Jahren deutlich erhöht.
Zur Verlängerung der Öffnungszeiten für den öffentlichen Badebetrieb am Beispiel des
Sportbades an der Elster bis 24 Uhr untersuchte die bbvl im Auftrag des Aufsichtsrates der
SBL realisierbare Möglichkeiten.
Nachstehende Verlängerung der Öffnungszeiten um 8 Stunden pro Woche ab Anfang 2018
mit Fokus auf Abendstunden und Wochenenden könnte erfolgen:
Sportbad an der Elster:
Sonntag von 7 Uhr bis 20 Uhr statt bisher 8 bis 16 Uhr (5 Stunden zusätzlich pro Woche).
Das Saunaangebot wird ebenfalls verlängert.
Schwimmhalle Nordost:
Donnerstag von 18 Uhr bis 24 Uhr statt bisher 18 bis 21 Uhr (3 Stunden zusätzlich pro
Woche).
Die Verlängerung der Öffnungszeiten würde zu einer deutlichen Erhöhung des
Personalbedarfs führen. Nach der Richtlinie der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen
bedarf es für einen ordnungsgemäßen Betrieb einer ausreichenden personellen Ausstattung
von 2 Fachkräften pro Schicht (Verkehrssicherungspflicht des Badbetreibers). Hier wären
zwei Fachkräfte (Fachangestellte für Bäderbetriebe) als Teilzeitkräfte (34,13 h 87,5 %)
neu einzustellen.
4/5
Mit Umsetzung des Beschlussvorschlages würden somit zusätzliche Personalkosten in Höhe
von ca. 88 T€ (einschließlich Zuschläge für Nacht- und Wochenendarbeit) im ersten Jahr
anfallen, diese steigen in den Folgejahren auf ca. 110 T€ pro Jahr.
Der zusätzliche Betriebsaufwand würde ca. 55 T€ pro Jahr betragen (geringere Dynamik als
bei den Personalkosten).
Die zusätzlichen Erlöse werden auf unter 20 T€ pro Jahr geschätzt.
Daraus ergäbe sich ein negativer Deckungsbeitrag von ca. 123 T€ für das erste Jahr.
Auf eine Darstellung von Kannibalisierungs- und Nachfragerückgangeffekten wird verzichtet.
Zusätzliche Kosten für Lärmschutzgutachten würden einmalig in Höhe von ca. 5 T€ anfallen.
Zur Finanzierung des negativen Deckungsbeitrages wäre die allgemeine Fehlbetragsfinanzierung durch Anpassung des Bäderleistungsfinanzierungsvertrages mit der Stadt Leipzig
sicherzustellen. Im bestehenden Vertrag ist diese Leistungserweiterung nicht darstellbar.
Eine Anpassung ist im aktuellen Haushalt der Stadt Leipzig 2017/18 nicht vorgesehen.
Der SBL stehen selbst keine Mittel zur Verfügung, um diesen dargestellten Mehraufwand,
weder langfristig oder im Rahmen eines Pilotprojektes, zu tragen.
Abschließend ist die Frage zu klären, ob die generelle Verlängerung der Öffnungszeiten von
Schwimmhallen bis 24 Uhr genehmigungsfähig ist, da bspw. in der Baugenehmigung des
Sportbades eine Öffnung nach 22 Uhr derzeit ausdrücklich untersagt ist.
5/5