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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1306628.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04704-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 17.10.2017 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Stadtverwaltung unterbreitet bis zum ersten Quartal 2018 einen Vorschlag, wie die stadtbezirksbezogene Arbeit im KPR mit dem Ziel besser verankert werden kann, Themen und Aufgabenfelder, die in den Stadtbezirken vorrangig sind, stärker in den Fokus zu nehmen, sowie eine Abschätzung des langfristig dafür nötigen zusätzlichen Personal und/oder Sachmittelbedarfs. 2. In diesen Vorschlag werden die Erfahrungen der Partnerschaft Frankfurt am Main mit den dort vorhandenen stadtteilorientierten Regionalräten einbezogen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Sachverhalt: Der Kommunale Präventionsrat Leipzig (KPR) setzt bereits seit dem Jahr 2014 verstärkt kleinräumigere Ansätze um. So wird seit dem Jahr 2016 das Bürgercafé nicht mehr zentral im Stadtbüro, sondern dezentral in Ortsteilen durchgeführt. Das durch den Arbeitskreis „Prävention Wohnungseinbruch“ entwickelte Präventionsexperiment wurde im Hinblick auf eine Umsetzung auf Ortsteilebene konzipiert. Ein Ergebnis dabei war, dass eine noch kleinräumigere Kampagne ggf. wirksamer gewesen wäre. Ein dezentraler Ansatz für die Kriminalprävention wird vor allem deshalb als erfolgversprechender angesehen, da in den sozialen Netzwerken und den kleinräumigen sozialen Beziehungen der Schlüssel zur Lösung etlicher lokaler Probleme liegt. Die Bedeutung des lokalen Sozialkapitals für die Kriminalitätsfurcht verdeutlichen auch die Ergebnisse der letzten Sicherheitsumfragen des KPR. Die bundesweite Einrichtung der Kriminalpräventiven Räte erfolgte ab den 1990er Jahren vor dem Hintergrund, die Bürgerschaft stärker für eine aktive Beteiligung bei der Kriminalprävention zu gewinnen. Verschiedene Untersuchungen der kriminalpräventiven Gremien auf Bundesebene zeigen, dass die Einbeziehung der Bürger bislang weitgehend verfehlt wurde. Dies wird oft bereits bei der Zusammensetzung der Gremien deutlich. Aktuell weist beispielsweise die Studie des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Verbundprojektes „Aspekte einer gerechten Verteilung von Sicherheit in der Stadt“ auf die Notwendigkeit von Beteiligungsprozessen im Sicherheitsdiskurs hin. Aus der breiteren Ausrichtung der Akteurslandschaft und der Steigerung der Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung können vor diesem Hintergrund positive Effekte aus einer stärkeren VorOrt-Präsenz entstehen. Schon jetzt wirkt der KPR in verschiedenen dezentralen Gremien, Arbeitskreisen oder Projekten mit, beispielsweise dem Runden Tisch Grünau (Verantwortlich: Amt für Jugend, Familie und Bildung) oder dem Aktionsbündnis Leipziger Osten (Verantwortlich: Suchtbeauftragte). Der KPR ist dabei aktuell nicht federführend tätig. Mit der Einrichtung der AG Innenstadt verfügt der KPR seit dem 28. Januar 2016 über eine raumbezogene Arbeitsgruppe. Die Erfahrungen mit der früheren AG Stadtentwicklung verdeutlichen jedoch auch die Grenzen einer ortsteil- oder stadtbezirksorientierten kriminalpräventiven Aktivität. Die Partnerstadt Frankfurt am Main setzt mit ihren Regionalräten bereits erfolgreich eine stadtteilorientierte Prävention um, verfügt hierfür jedoch in der Geschäftsstelle des KPR über das erforderliche Personal sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen. 3/3 x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: