Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1306628.pdf
Größe
128 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04704-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Kommunale Präventionsräte auf Stadtbezirksebene
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
17.10.2017
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverwaltung unterbreitet bis zum ersten Quartal 2018 einen Vorschlag, wie
die stadtbezirksbezogene Arbeit im KPR mit dem Ziel besser verankert werden kann,
Themen und Aufgabenfelder, die in den Stadtbezirken vorrangig sind, stärker in den
Fokus zu nehmen, sowie eine Abschätzung des langfristig dafür nötigen zusätzlichen
Personal und/oder Sachmittelbedarfs.
2.
In diesen Vorschlag werden die Erfahrungen der Partnerschaft Frankfurt am Main mit
den dort vorhandenen stadtteilorientierten Regionalräten einbezogen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Sachverhalt:
Der Kommunale Präventionsrat Leipzig (KPR) setzt bereits seit dem Jahr 2014 verstärkt
kleinräumigere Ansätze um. So wird seit dem Jahr 2016 das Bürgercafé nicht mehr zentral
im Stadtbüro, sondern dezentral in Ortsteilen durchgeführt. Das durch den Arbeitskreis
„Prävention Wohnungseinbruch“ entwickelte Präventionsexperiment wurde im Hinblick auf
eine Umsetzung auf Ortsteilebene konzipiert. Ein Ergebnis dabei war, dass eine noch
kleinräumigere Kampagne ggf. wirksamer gewesen wäre.
Ein dezentraler Ansatz für die Kriminalprävention wird vor allem deshalb als
erfolgversprechender angesehen, da in den sozialen Netzwerken und den kleinräumigen
sozialen Beziehungen der Schlüssel zur Lösung etlicher lokaler Probleme liegt. Die
Bedeutung des lokalen Sozialkapitals für die Kriminalitätsfurcht verdeutlichen auch die
Ergebnisse der letzten Sicherheitsumfragen des KPR.
Die bundesweite Einrichtung der Kriminalpräventiven Räte erfolgte ab den 1990er Jahren vor
dem Hintergrund, die Bürgerschaft stärker für eine aktive Beteiligung bei der
Kriminalprävention zu gewinnen. Verschiedene Untersuchungen der kriminalpräventiven
Gremien auf Bundesebene zeigen, dass die Einbeziehung der Bürger bislang weitgehend
verfehlt wurde. Dies wird oft bereits bei der Zusammensetzung der Gremien deutlich. Aktuell
weist beispielsweise die Studie des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
geförderten Verbundprojektes „Aspekte einer gerechten Verteilung von Sicherheit in der
Stadt“ auf die Notwendigkeit von Beteiligungsprozessen im Sicherheitsdiskurs hin. Aus der
breiteren Ausrichtung der Akteurslandschaft und der Steigerung der Möglichkeiten zur
Bürgerbeteiligung können vor diesem Hintergrund positive Effekte aus einer stärkeren VorOrt-Präsenz entstehen.
Schon jetzt wirkt der KPR in verschiedenen dezentralen Gremien, Arbeitskreisen oder
Projekten mit, beispielsweise dem Runden Tisch Grünau (Verantwortlich: Amt für Jugend,
Familie und Bildung) oder dem Aktionsbündnis Leipziger Osten (Verantwortlich:
Suchtbeauftragte). Der KPR ist dabei aktuell nicht federführend tätig.
Mit der Einrichtung der AG Innenstadt verfügt der KPR seit dem 28. Januar 2016 über eine
raumbezogene Arbeitsgruppe. Die Erfahrungen mit der früheren AG Stadtentwicklung
verdeutlichen jedoch auch die Grenzen einer ortsteil- oder stadtbezirksorientierten
kriminalpräventiven Aktivität.
Die Partnerstadt Frankfurt am Main setzt mit ihren Regionalräten bereits erfolgreich eine
stadtteilorientierte Prävention um, verfügt hierfür jedoch in der Geschäftsstelle des KPR über
das erforderliche Personal sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen.
3/3
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: