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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1300923.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
15.08.17, 12:00
Aktualisiert
31.10.18, 18:32

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04681 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Wohnungsbauförderkonzeption 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Wohnungsbauförderkonzeption 2018, als Bestandteil des Antrags der Stadt auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI). 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: Verweis auf laufende Org.Untersuchung x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Beteiligung Personalrat 2/4 nein ja, Sachverhalt: Die vorliegende Wohnungsbauförderkonzeption 2018 ist Bestandteil des Antrags der Stadt Leipzig auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 gemäß der Richtlinie des Sächsischen Ministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum vom 22.11.2016 RL gMW). Der Antrag für das Programmjahr 2018 muss bis zum 31.10.2017 bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Stadt Leipzig wird wie bereits im Vorjahr 20 Mio. Euro Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 beantragen. Die Stadt Leipzig hat bereits für das Programmjahr 2017 den ersten Antrag auf Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum gestellt. Bestandteil dieses Antrags war eine Konzeption zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig für das Programmjahr 2017 (kurz: Wohnungsbauförderkonzeption 2017). Diese wurde mit dem Fördermittelantrag vom 24.01.2017 bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Ratsversammlung hat die Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017 wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt. Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 stellt eine Aktualisierung und Ergänzung der bereits bestehenden Wohnungsbauförderkonzeption 2017 dar. Die zentralen Aussagen der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 gelten unverändert weiter. Insbesondere die Prognosen der Wohnungsmarktentwicklung 2016 bis 2030, die wohnungspolitischen Zielstellungen der Stadt Leipzig (Wohnungspolitisches Konzept Fortschreibung 2015) und der mittelfristige Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnungen haben auch für das Programmjahr 2018 weiterhin Gültigkeit. Aktualisiert sowie ergänzt wurden Aussagen zur Wohnungsbaustrategie, zum Stand und Problematik der Umsetzung der Wohnungsbauförderung sowie zu den Förderbedingungen wie Belegungsrechten und der Angebotsmiete. Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 wurde daher wie folgt weiterentwickelt: Kapitel 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig Die Daten zur Wohnungsmarktentwicklung wurden aktualisiert. Ergänzt wurden die Ergebnisse der Wohnungsbedarfsprognose 2016 – 2030. Kapitel 2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig Die Zielstellungen zusammengefasst. gelten unverändert weiter und sind hier in Kernaussagen Kapitel 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Leipzig Die bereits für den Antrag 2017 ermittelte Bedarfsprognose für die Programmlaufzeit 2017 bis 2019 gilt unverändert weiter und ist hier in Kernaussagen zusammengefasst. 3/4 Kapitel 4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung Kapitel 4 wurde insgesamt aktualisiert und überarbeitet. Ergänzt wurde die gesamtstädtische Wohnungsbaustrategie in Kapitel 4.1. In Kapitel 4.2. wurden die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung zusammengeführt. Diese gelten unverändert weiter. Neu hinzugekommen sind die Information zum Stand der Wohnungsbauförderung von Januar bis August 2017 in Kapitel 4.3. Umsetzung der Kapitel 5. Förderbedingungen Kapitel 5 wurde ebenfalls aktualsiert und überarbeitet. Die Umsetzung des allgemeinen Belegungsrechts wurde konkretisiert und die geltenden Angebotsmieten aktualisiert. Anlage: Wohnungsbauförderkonzeption 2018 4/4 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☒ ☐ ☐ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☒ ☐ ☐ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☒ ☐ ☐ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ ☒ 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ niedrig private Mittel Drittmittel/ Fördermittel ☒ ja ☒ ja ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ☐ ja ☒ nein keine Auswirkung ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☐ ☐ ☐ ☒ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1 Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung Wohnungsbauförderkonzeption 2018 (Stand: 12.09.2017) gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum RL gMW vom 22.11.2016 0. Einführung Die vorliegende Wohnungsbauförderkonzeption 2018 ist Bestandteil des Antrags der Stadt Leipzig auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 gemäß der Richtlinie des Sächsischen Ministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum vom 22.11.2016 RL gMW). Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 stellt eine Aktualisierung und Ergänzung der bereits bestehenden Wohnungsbauförderkonzeption 2017 dar. Diese wurde mit dem Fördermittelantrag vom 24.01.2017 bei der Bewilligungsstelle eingereicht und mit dem Zuwendungsbescheid vom 18.04.2017 bestätigt. Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat die Wohnungsbauförderkonzeption mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt. Die zentralen Aussagen der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 gelten unverändert weiter. Insbesondere die Prognosen der Wohnungsmarktentwicklung 2016 bis 2030, die wohnungspolitischen Zielstellungen der Stadt Leipzig (Wohnungspolitisches Konzept - Fortschreibung 2015) und der mittelfristige Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnungen haben auch für das Programmjahr 2018 weiterhin Gültigkeit. Aktualisiert sowie ergänzt wurden Aussagen zur Wohnungsbaustrategie, zum Stand und Problematik der Umsetzung der Wohnungsbauförderung sowie zu den Förderbedingungen wie Belegungsrechten und der Angebotsmiete. Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 wurde daher wie folgt weiterentwickelt: Kapitel 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig Die Daten zur Wohnungsmarktentwicklung wurden aktualisiert. Ergänzt wurden die Ergebnisse der Wohnungsbedarfsprognose 2016 – 2030. Kapitel 2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig Die Zielstellungen gelten unverändert weiter und sind hier in Kernaussagen zusammengefasst. Kapitel 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Leipzig Die bereits für den Antrag 2017 ermittelte Bedarfsprognose für die Programmlaufzeit 2017 bis 2019 gilt unverändert weiter und hier in Kernaussagen zusammengefasst. Kapitel 4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung Kapitel 4 wurde insgesamt aktualisiert und überarbeitet. Ergänzt wurde die gesamtstädtische Wohnungsbaustrategie in Kapitel 4.1. In Kapitel 4.2. wurden die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung zusammengeführt. Diese gelten unverändert weiter. Neu hinzugekommen sind die Information zum Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung von Januar bis August 2017 in Kapitel 4.3. Kapitel 5. Förderbedingungen Kapitel 5 wurde ebenfalls überarbeitet und aktualisiert. Die Umsetzung des allgemeinen Belegungsrechts wurde konkretisiert und die geltenden Angebotsmieten aktualisiert. Die Stadt Leipzig/der Stadtrat behält sich eine Aktualisierung der vorliegenden Wohnungsbauförderkonzeption 2018 oder die Verfassung einer kommunalen Umsetzungsrichtlinie zur Wohnungsbauförderung vor. Bei möglichen Änderungen, die für diesen Antrag bzw. die Bewilligung relevant sind, werden diese der Bewilligungsstelle mitgeteilt bzw. eine Änderung zum Antrag eingereicht. Wenn erforderlich wird eine Änderung des Bewilligungsbescheids beantragt. 2 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig (Ergänzung und Aktualisierung zu Kap. 1 der Wohnungsbauförderungkonzeption 2017) 1.1 Aktuelle Situation des Leipziger Wohnungsmarktes Die Entwicklung des Leipziger Wohnungsmarktes wird im Folgenden zusammenfassend anhand von Diagrammen und Kernaussagen dargestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Leipziger Wohnungsmarktsituation kann dem Monitoringbericht Wohnen 2016/2017 der Stadt Leipzig entnommen werden. www.leipzg.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/raumbeobachtung- und-monitoring/ Abb. 1 Bevölkerungsentwicklung 2006 - 2016 18.000 16.000 14.000 12.000 8.000 3.477 5.223 6.064 8.450 9.690 11.669 11.349 353 12.933 418 -695 -351 -495 -514 -191 -125 -199 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2.000 13.193 4.634 -919 4.000 868 6.000 16.726 Personen 10.000 0 -2.000 -4.000 natürliche Bevölkerungsentwicklung Die Nachfrage steigt weiter, aber 2016 geringer als vorausgeschätzt. Der hohe Zuwachs 2015 ist auf die starke Flüchtlingszuwanderung zurückzuführen. 2016 Wanderungssaldo Quelle: Einwohnerregister, Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Stadt Leipzig Abb. 2 Baufertigstellungen 2006 - 2016 2.000 Anzahl Wohnungen 1.500 Bau- und Sanierungstätigkeit ist auf Vorjahresniveau stagnierend. 1.000 500 0 2006 2007 2008 2009 2010 in 1-2-Familienhäusern (Neubau) 2011 2012 2013 2014 2015 2016 in Mehrfamilienhäusern (Neubau) in Mehrfamilienhäusern (Bestand) Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 2016: 1.736 neu geschaffene WE + ca. 1.000 WE durch Reaktivierung leerstehender Altbauten 3 Abb. 3 Leerstandsquote 2011 – 2015 (Schätzung) 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 9,0 6,8 5,5 Der marktaktive Leerstand ist weiter zurückgegangen. 4,2 3,0 2011 2012 2013 2014 2015 Leerstandsquote in % Quelle: Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, Stadtentwicklung Abb. 4 Mietentwicklung 2005 - 2016 8,00 7,00 6,53 6,76 6,90 6,92 6,95 7,12 7,08 7,20 7,23 5,50 6,00 5,08 5,27 5,15 5,08 Miete in €/m² 5,00 4,00 7,45 4,67 4,86 4,83 4,98 4,98 5,12 5,00 5,38 7,50 7,59 5,83 5,29 6,15 5,39 Die Miet- und Kaufpreise steigen weiter. 3,00 2,00 1,00 0,00 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Bestandsmiete - Kaltmiete Bestandsmiete - Gesamtmiete* Angebotsmiete - Kaltmiete * einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten Quellen: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen; Empirica-Preisdatenbank 1.2 Prognose der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnungsbedarfs 2016 - 2030 In der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 wird die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung in drei Varianten ermittelt. Die untere und obere Variante spannen einen Entwicklungskorridor auf, innerhalb dessen die Bevölkerungsentwicklung wahrscheinlich verlaufen wird. Zum Prognosehorizont 2030 wird in der mittleren Variante (Hauptvariante) der aktuellen Bevölkerungsvorausschätzung eine Einwohnerzahl von rund 722 000 erwartet. Einen möglichen Korridor der künftigen Bevölkerungsentwicklung bilden die ausgewiesene untere bzw. obere Variante mit circa 674 000 bis 770 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (2030). Ausführliche Information zur Bevölkerungsvorausschätzung: http://statistik.leipzig.de/statpubl/index.aspx?cat=13&rub=1&obj=0 4 Basierend auf der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde 2016 eine Prognose der Wohnungraumnachfrage für die Stadt Leipzig erarbeitet. Diese orientiert sich an der Hauptvariante sowie an der unteren Variante der Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung. Der Bedarf an neu zu schaffenden Wohnraum liegt zwischen 51.400 (untere Variante) und 77.800 Wohnungen (Hauptvariante) (Abb. 5 und 6). Bezogen auf den Geschosswohnungsbau bedeutet dies, dass bis 2030 in Leipzig zwischen 43.600 (untere Variante) und 69.600 Wohneinheiten (Hauptvariante) geschaffen werden müssen. Abb. 5 Prognose der Wohnraumnachfrage 2016–2030 und Entwicklung des Wohnungsangebots 2016 Quelle: Monitoringbericht Wohnen 201672017, Stadtplanungsamt, Statistisches Landesamt Sachsen Die Gegenüberstellung des Bedarfs und der Baufertigstellungzahlen aus dem Jahr 2016 zeigt auch, dass die aktuelle Bautätigkeit, insbesondere im Geschosswohnungsneubau, dringend gesteigert werden muss. Abb. 6 Prognose der Wohnraumnachfrage 2016 – 2030 (untere Variante) und Entwicklung des Wohnungsangebots 2016 Prognose des Wohnungbedarfs 2016 - 2030 (untere Variante) und neu entstandene Wohnungen 2016 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 individueller Wohnungsbau Neubau Entwicklung 2016 Geschosswohnungsbau Reaktivierung von nicht marktaktivem Leerstand Wohnungsbedarf 2016-2030 untere Variante Bautätigkeit im Bestand Neubau Quellen: Wohnungsnachfrageprognose: timourou; Bautätigkeit: Statistisches Landesamt Sachsen, Stadtplanungsamt 5 35.000 1.3 Wohnungsmarktindikatoren gemäß Richtlinie gebundener Wohnraum Das Sächsische Ministerium des Innern hat im Rahmen der RL gMW Indikatoren benannt, anhand derer eine zukünftige Gefährdung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu erkennen ist. Die entsprechenden Daten werden für alle sächsischen Gemeinden durch das vom Freistaat Sachsen beauftragte Institut empirica ag ermittelt und zur Verfügung gestellt. Die Kennzahlen für Leipzig belegen, dass die Stadt Leipzig alle Indikatoren gemäß Richtlinie erfüllt und somit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Wohnungsbaufördermittel gegeben sind. Abb. 7 Indikatoren gemäß RL gMW und Leipziger Kennzahlen1 Bevölkerungswachstum Indikator: Die Anzahl der Haushalte muss in der Bilanz der zurückliegenden drei Kalenderjahre angestiegen sein. Kennzahlen Leipzig: 31.12.2013 bis 31.12.2016: Zuwachs an 25.320 Haushalten Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Amtlichen Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011 Wohnraumangebot Indikator: In der Bilanz der zurückliegenden drei Kalenderjahre muss in der Gemeinde die Anzahl der dem Wohnungsmarkt neu zur Verfügung gestellten Wohnungen geringer sein als die Zunahme der Anzahl der Haushalte. Kennzahlen Leipzig: 31.12.2013 bis 31.12.2016: Zuwachs an 4.529 Wohnungen Relation Zuwachs an HH zu Zuwachs an WE = 0,18 d.h. in den vergangen 3 Jahren sind nur 0,18 Wohnungen je zusätzlichem Haushalt entstanden Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Fortschreibung des Wohnungsbestand des Statistischen Landesamts des Freistaates Sachsen sowie amtlichen Bevölkerungsfortschreibung Leerstand Indikator: Die Leerstandsquote liegt unter 4 Prozent. Kennzahlen Leipzig: 31.12.2016: 1,5% Leerstand Datengrundlage: Leerstand gemäß Zensus 2011 sowie Berechnung auf Basis der amtlichen Statistik der Baufertigstellungen und Bauabgänge und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung Angebotsmiete Indikator: Kennzahlen Leipzig: Der Median der Angebotsmieten in der Gemeinde muss mindestens 5 Prozent über dem Median der Angebotsmieten im Freistaat Sachsen liegen. 2016/1. Halbjahr 2017: 6,15 €/qm in Leipzig, 5,46 €/qm in Sachsen Index Sachsen = 100, Index Leipzig = 112,7 d.h. Leipziger Angebotsmieten sind um 12,7% höher als in Sachsen Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank auf Grundlage einer automatisierten Analyse öffentlich inserierter Immobilienanzeigen Mietbelastung Indikator: Die Mietbelastung (Verhältnis des Medians der Nettokalt-Angebotsmieten zum durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommen) in der Gemeinde muss höher als die Mietbelastung im Freistaat Sachsen sein. Kennzahlen Leipzig: Index Sachsen = 100, Index Leipzig = 128,8 d.h. Mietbelastungsquote liegt in Leipzig um 28,8 % höher als in Sachsen Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Angebotsmiete auf Grundlage empiricaPreisdatenbank und des Einkommens auf Grundlage Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung 1 Die Daten der empirica AG können von Daten der Stadt Leipzig, wie sie im Wohnungspolitischen Konzept sowie im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht sind, abweichen, da teilweise unterschiedliche Datenquellen und Ermittlungsmethoden angewendet werden. 6 2. Wohnungspolitische Zielstellung der Stadt Leipzig (Kurzfassung von Kap. 2 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017) Kernaussagen: Die Wohnungsbauförderung zielt grundsätzlich auf die Schaffung von Wohnraum zur Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen. Die Schaffung von Wohnraum kann durch Neubau, aber auch durch Sanierung und Umbau von leerstehenden Wohngebäuden oder die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum erfolgen. Auf Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2015 sowie der Ausrichtung der neuen Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen, gelten folgende Zielstellungen für den Einsatz der Wohnungsbauförderung in der Stadt Leipzig: • Schaffung von preisgünstigem Wohnraum im Bestand Der Einsatz der Wohnungsbauförderung zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum (entspricht KdU-Richtwert + 10%) zielt daher vorrangig auf die Reaktivierung leerstehender Bestandswohnungen bzw. -gebäude sowie den Umbau bzw. die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum. • Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand und im Neubau Aufgrund des wachsenden Bedarfs an neuem Wohnraum soll die Wohnungsbauförderung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Leipzig sowohl für die Bestandsreaktivierung als auch für den Neubau eingesetzt werden. • Schaffung bedarfsgerechter Wohnungsgrößen und -qualitäten Die Schaffung von angemessenen Wohnungen für Single-Haushalte und große Haushalte ab vier Personen hat Priorität. • Erhalt und zur Entwicklung sozial gemischter Stadtteile Priorität soll jedoch die Förderung von Wohnraum in Stadtteilen haben, deren Anteil an Wohnraum im preisgünstigen Segment unterdurchschnittlich ist. Diese Ausrichtung der Wohnungsbauförderung wird auch im Fachkonzept Wohnen des neuen INSEK (Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig 2030), das sich derzeit im Beschlussverfahren befindet, bestätigt. Aufgrund des anhaltenden starken Wachstums der Stadt Leipzig wird das Wohnungspolitische Konzept aus dem Jahr 2015 bereits 2017 weiterentwickelt. Die wohnungspolitischen Instrumente werden mit Blick auf die zunehmende Anspannung des Wohnungsmarkte sowie des enormen Handlungsbedafs bei der Schaffung von Wohnraum angepasst und geschärft. 7 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Kurzfassung von Kapitel 3 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017) Kernaussagen: Für Leipzig wurde auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage 2016 ermittelt, dass rund 83.000 Haushalte unterhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes WoFG liegen und damit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Dies entspricht rund einem Viertel aller Leipziger Haushalte. Ausgehend von der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde der Zuwachs an Haushalten ermittelt. In den Jahren 2017 bis 2019 ist somit mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich 6.600 Haushalten in der Stadt Leipzig zu rechnen. Etwa ein Viertel dieser Haushalte benötigen Wohnraum des einfachen Wohnstandards im unteren Preissegment. Dies entspricht einem durchschnittlichen Bedarf an Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen von jährlich rund 1.700 WE in den Jahren 2017 bis 2019. Dieser Bedarf ergibt sich aus dem Anteil an Haushalten, die unterhalb der Einkommensgrenzen des WoFG liegen und die somit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Der Bedarf an Wohnraum im unteren Preissegment wird noch zu einem hohen Anteil durch den freifinanzierten Wohnungsmarkt einschließlich der Wohnungsgenossenschaften und des kommunalen Wohnungsunternehmens LWB abgedeckt. Der Wohnungsmarkt verfügt noch über marktaktive Leerstände in diesem Preissegment. Auch kommen durch Reaktivierung nichtmarktaktiver Bestände neue Angebote auf den Markt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass durch die gestiegene Bautätigkeit bei Altbausanierung und Umnutzung im mittleren und gehobenen Preissegment sowie durch Neubautätigkeit Sickereffekte entstehen, d.h. das durch Umzug in neu fertiggestellte Wohnungen auch Wohnungen im unteren Preissegment frei werden. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass auch in den Jahren 2017 bis 2019 noch etwa die Hälfte des Bedarfs durch das Angebot des freifinanzierten Marktes abgedeckt werden kann. Daher wird von einem Bedarf an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung von ca. 850 WE pro Jahr in den kommenden 3 Jahren ausgegangen. Abb. 8 Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum 2017 Haushaltsentwicklung 2018 2019 337.826 344.289 7.406 6.463 Anteil Haushalte in Einkommensgrenzen WoFG 26 % 26 % Bedarf an WE für HH mit geringem Einkommen 1.926 1.680 963 840 Zuwachs an Haushalten zum Vorjahr Bedarf an gefördertem mietpreisbelegungsgebundenem Wohnraum (WE) und 8 Ø Jahresbedarf 350.221 5.932 6.600 26 % 1.542 1.716 771 858 4. Strategie für zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung (Ergänzung und Aktualisierung von Kap. 4 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017) 4.1 Wohnungsbaustrategie der Stadt Leipzig Die Wohnungsbaustrategie folgt dem planerischen Grundsatz der „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, der auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig (Entwurf 2017) sowie im Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2015 festgelegt wurde. Die Stadt Leipzig verfügt über ein großes Potenzial an Wohnbauflächen. Dazu gehören kleinteilige Brachflächen in Bestandsquartieren, die wieder bebaut werden können sowie Freiflächen im Siedlungsbau, die verdichtet werden können. Großes Potenzial bieten auch mehrere große innenstädtische Freiflächen, insbesondere im Bereich nicht mehr genutzter Bahnflächen, für die über neue Bebauungspläne Baurecht geschaffen werden kann. Aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs für die Planung und Fertigstellung von Wohnungneubau wird nur ein Teil der hier dargestellten Wohnungsbauvorhaben in der Programmlaufzeit 2017 bis 2019 der Richtlinie gebundener Wohnraum realisiert werden können Es gelten folgende Handlungsschwerpunkte für mehr Wohnungsbau: 4.1.1 Kleinteilige Innenentwicklung in Bestandsquartieren • Neubauvorhaben der kommunalen Wohnungsgesellschaft LWB − Die Stadt Leipzig hat die LWB beauftragt, den Mindestbestand von 36.000 Wohnungen bis 2026 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erhöhen (Vorgehensziel 1.1.1 der Eigentümerziele, Stadtratsbeschluss VI-DS-03397-NF-05 vom 27.04.2017). − Im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30% der Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen, sofern im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietraum des Freistaates Sachsen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden (Vorgehensziel 1.1.3 der Eigentümerziele, Stadtratsbeschluss VI-DS-03397-NF-05 vom 27.04.2017). − Die LWB bereitet mehrere Standorte sowohl für Wohnungsneubau als auch für die Reaktivierung von Leerstand in Bestandsgebäuden vor. • Neubauvorhaben von Privaten und Genossenschaften − Die Stadt Leipzig wirbt für sozialen Wohnungsbau und hat dazu ein onlineInteressenbekundungsverfahren auf ihrer Internetseite eingerichtet. (siehe http://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadterneuerung-inleipzig/foerderprogramme/ soziale-wohnraumfoerderung/ − Die Stadt Leipig berät interessierte private Einzeleigentümer, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften zur Wohnungsbauförderung gemäß Richtlinie gebundener Mietwohnraum. − Es liegen mehrere Interessenbekundungen sowie Anträge auf Förderung vor. Es zeichnet sich zunehmendes Interesse an der Inanspruchnahme der Förderung ab. • Konzeptveräußerung für sozialen Wohnungsbau − Die Stadt Leipzig hat Verfahren und Kriterien zur Vergabe von kommunalen Grundstücken im Konzeptverfahren zugunsten der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum vorbereitet. − Die Beschlussvorlage zur Konzeptveräußerung von 10 städtischen Grundstücken im Jahr 2017 befindet sich im Verfahren. Weitere Grundstücke sollen folgen. 9 • 4.1.2 Nachverdichtungskonzepte in Bestandsquartieren − In Kooperation mit den Wohnungseigentümern in Bestandsquartieren mit Zeilenbebauung der 1950er/60er/70er Jahren werden Konzepte zur Nachverdichtung und Qualifizierung der Bestandquartiere erarbeitet. 2017 wird mit einem Nachverdichtungskonzept für den Wohnkomplex 5.1 in der Großwohnsiedlung Grünau begonnen. − In Bestandsquartieren mit kleinteiligen Grundstücks- und Eigentümersituation geht es um Mobilisierung von Brachflächen und Standortentwicklung durch Kooperation mit den verschiedenen Eigentümern und Moderation des Interessenausgleichs. Entwicklung großflächiger Neubaustandorte durch B-Pläne Für die Entwicklung neuer Wohngebiete auf innerstädtischen großen Brachflächen bereitet die Stadt Leipzig eine sog. Kooperative Baulandentwicklung vor. Die Kooperative Baulandentwicklung ist ein Instrument der sozialgerechten Bodenordnung. Es erlaubt, bei planungsbedingten und hinlänglichen Bodenwertsteigerungen unter definierten rechtlichen Rahmenbedingungen, den Vorhabenträger einer Baulandentwicklung an der Finanzierung sozialer Infrastrukturen und der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beteiligen. Dies erfolgt durch die Vereinbarung städtebaulicher Verträge und anschließender Aufstellung von Bebauungsplänen. • Entwicklung Stadtraum Bayerischer Bahnhof − Auf das 36 ha große Areal am Bayerischen Bahnhof soll ein neuer Stadtteil mit ca. 3.000 neuen Wohnungen, Schulen, Kitas, Einzelhandel und Grünflächen entstehen. − Aktuell liegt eine unterschriftsfähige städtebauliche Vereinbarung Durchführungsvereinbarung) mit dem privaten Projektentwickler vor. − In der Durchführungsvereinbarung wird für Teilflächen im Bereich Dösner Weg (Nord) und Lößniger Straße/Kurt-Eisner-Straße eine Quote von 30% angesetzt, die Wohnungsgrößen aufweisen sollen, für die nach KdU gemäß SGB II und XII eine Förderfähigkeit möglich ist. − Für alle planrechtlich über B-Plan-Verfahren neu zu bestimmenden Areale soll auf Verlangen des Stadtrates bis zu 30% des Wohnungsneubaus als geförderter Sozialwohnungsbau erfolgen. Eine entsprechende Vereinbarung bedarf der Verhandlung und Abstimmung. • Kooperative Baulandentwicklung Freiladebahnhof Eutritzsch − Nordwestlich des Hauptbahnhofs soll im Bereich des ehemaligen Freiladebahnhofs Eutritzsch ein neues Wohngebiet entstehen. − Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutrischer Straße/Delitzscher Straße“ wurde am 07.04.2016 beschlossen. − Mit dem Projektentwickler wurde am 26.04.2017 ein städtebaulicher Vertrag geschlossen (VI-DS-03664 vom 12.04.2017), der die Errichtung von ca. 2.000 Wohnungen vorsieht, hiervon ca. 30% als geförderte Wohnungen mit Belegungsbindung, sofern entsprechende Landesfördermittel zur Verfügung stehen. • Kooperative Baulandentwicklung Hauptbahnhof Westseite − Westlich des Hauptbahnhofs entsteht ein 11,1 ha großes neues Wohngebiet mit rund 560 neuen Wohnungen. − Der Bebauungsplan wird derzeit erarbeitet. Der Satzungsbeschluss ist im 4. Quartal 2018 vorgesehen. − Aktuell wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Projektentwickler verhandelt, wobei u.a. festgelegt werden soll, dass 30% der Wohnungen als Sozialer Wohnungsbau entsteht. 10 4.1.3 Optional: Entwicklung kommunaler Flächen im Außenbereich gemäß Flächennutzungsplan Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, zwei weitere großflächige Wohngebiete, deren Flächen im Besitz der Stadt Leipzig sind, zu entwickeln. Es handelt sich um Wohnbauflächen gemäß Flächennutzungsplan, die jedoch im Außenbereich liegen und für die zunächst Bebauungspläne entwickelt werden müssen. Die Entscheidung über die Entwicklung dieser Flächen steht noch aus. 4.2 Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung Die Richtlinie des Freistaates Sachsen ermöglicht der Stadt eine kommunale Steuerung des Fördermitteleinsatzes (im Rahmen der vorgegebenen Regelungen), um die Schaffung mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraums in die Umsetzung von wohnungspolitischen und Stadtentwicklungszielen einzubetten. 4.2.1 Steuerung auf Grundlage inhaltlicher Prämissen Wie bereits in der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 gelten auch für den Antrag 2018 die folgenden Prämissen zur Steuerung des Einsatzes der Wohnungsbaufördermittel: A Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum Vorrangig gilt es, den ungedeckten Wohnungsbedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum zu decken. Dieser Bedarf ist derzeit am größten für 1-Personen-Haushalte und für große Haushalte mit 4 und mehr Personen. B 1 Stadträumliche Verteilung Die soziale Mischung der Stadtteile soll erhalten und entwickelt werden. Beim Einsatz der Wohnungsbauförderung soll die soziale Mischung im Stadtteil bzw. im Block oder in (größeren) Gebäuden beachtet werden. Eine kleinräumige Konzentration einkommensschwacher Haushalte soll vermieden werden. B 2 Bereitstellung von KdU-geeigneten Wohnungen Es sollen bevorzugt Wohnungen gefördert werden, die KdU-geeignet sind, d.h. für Empfängerhaushalte von Grundsicherungsleistungen entsprechend dem Richtwert der Kosten der Unterkunft geeignet sind. B 3 Innovative Ansätze Eine weitere Prämisse ist der Innovationsgehalt von Fördervorhaben. Förderung soll insbesondere modellhafter, möglichst übertragbarer Ansätze in Bezug auf kosten- und flächensparendes Bauen, innovativer Flächennutzungs-, Energieeffizienz- und Mobilitätskonzepte zukommen. 4.2.2 Steuerung anhand der Mittelkontingentierung Basierend auf diesen Prämissen wurde bereits in der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 eine Kontingentierung des voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Anhand der bis September 2017 vorgenommenen Vertragsabschlüsse für das Programmjahr 2017 kann jedoch derzeit noch keine verlässliche Einschätzung zur Verteilung der Mittelkontingente gegeben werden. Grundsätzlich gelten auch für die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 die beschriebene Mittelkontingentierung wie folgt: Orientierungswert A: Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum Es wird angestrebt, dass mindestens 50 Prozent des bewilligten Fördervolumens für die Schaffung von Wohnungen für 1-Personen-Haushalte sowie für Haushalte mit 4 und mehr Personen eingesetzt werden. 11 Orientierungswert B 1: Stadträumliche Verteilung In den Ortsteilen, in denen bereits ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum vorhanden ist, sollen max. 15 Prozent der für die Stadt Leipzig bewilligten Fördermittel im Programmjahr 2018 für Sanierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zur Verfügung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Neubau, der in diesen Gebieten zu einem vielfältigeren Wohnungsangebot beiträgt. In Gebieten in nicht integrierter Lage in randstädtischen Stadtteilen wird die Förderung von Neubaumaßnahmen zugunsten von Neubauvorhaben in gut erschlossenen Lagen begrenzt. So können dort max. 20 Prozent der bewilligen Mittel in Neubaumaßnahmen fließen (vgl. dazu auch Wohnungsbauförderkonzeption 2017, S. 14). 4.3 Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung 2017 4.3.1 Stand der Fördermaßnahmen 2017 Seit Beginn des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens im Januar 2017 bzw. seit Vorliegen des Zuwendungsbescheides an die Stadt Leipzig vom April 2017 sind bis August 2017 insgesamt 23 Fördermaßnahmen mit rund 387 Wohneinheiten in der Vorbereitung. Mehr als die Hälfte dieser Wohneinheiten werden durch Sanierung leerstehender Bestandswohnungen geschaffen (58%) und der Rest ist durch Neubau bzw. Nutzungsänderung vorgesehen. Der Stand der Vorbereitung der einzelnen Fördermaßnahmen ist der Abbildung 9 zu entnehmen. Demnach liegen 13 Interessenbekundungen von überwiegend privaten Einzeleigentümern vor, die Förderung für die Sanierung von leerstehenden Bestandswohnungen einsetzen wollen. Das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung steht darüber hinaus in Verhandlung mit vier großen Wohnungsunternehmen, die sowohl die Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung für Sanierungs- als auch Neubauvorhaben vorbereiten. Im Antragsverfahren befinden sich vier Maßnahmen und für weitere zwei Maßnahmen liegen bereits abgeschlossene Weiterleitungs- und Kooperationsverträge mit der Stadt Leipzig zur Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum vor. Abb. 9 Stand der Fördermaßnahmen 2017 (Stand: 10.08.2017) Fördermaßnahmen nach Vorbereitungsstand Anzahl an Maßnahmen Anzahl an geförderten Wohneinheiten insgesamt davon Sanierung davon Neubau/ Nutzungsänderung im Interessenbekundungsverfahren (überwiegend private Einzeleigentümer) 13 74 56 18 im Verhandlungsverfahren (überwiegend Wohnungsunternehmen) 4 271 131 140 im Antragsverfahren 4 21 20 1 abgeschlossene Verträge 2 21 17 4 Alle Maßnahmen 23 387 224 163 12 4.3.2 Fördermittelbedarf versus Fördermittelverfügbarkeit In der Vorbereitung der Fördermaßnahmen und in den Verhandlungen mit den Wohnungseigentümern zeigt sich folgende Grundproblematik: Der Zeitpunkt des größten Fördermittelbedarfs passt nicht mit der Verfügbarkeit der Fördermittel im Programmzeitraum der Richtlinie gebundener Mietwohnraum zusammen. Aufgrund des Planungsvorlaufes für Neubauvorhaben, insbesondere für die erst ein Bebauungsplan (vgl. Kap. 4.1.2) erarbeitet werden muss, besteht erheblicher Fördermittelbedarf auch über 2020/2021 hinaus. Abbildung 10 zeigt die avisierte Anzahl an neu geschaffenen mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum und den voraussichtligen Fördermittelbedarf, der jedoch ab 2020/21 am höchsten ist. Abb. 10 Zeitpunkt Fördermittelbedarf Programmzeitraum der RL geb MW 2017 - 2020 13 5. Förderbedingungen (Aktualisierung von Kap. 5 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017) 5.1 Belegungsrechte Nutzung des allgemeinen Belegungsrechtes Die Stadt Leipzig kann gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum Ziffer IV. 2.a) aa) 2 die Art des Belegungsrechtes in ihrer Wohnungsbauförderkonzeption festlegen. In der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 wurde ein allgemeines Belegungsrecht begründet. Das allgemeine Belegungsrecht soll auch für das Programmjahr 2018 gelten. Mit dem allgemeinen Belegungsrecht ist geregelt, dass dem durch die Förderung berechtigten und verpflichteten Eigentümer die belegungsgebundene Wohnung nur an Wohnungssuchende überlassen darf, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Der Eigentümer muss das Sozialamt über die Fertigstellung bzw. einen anstehenden Mieterwechsel in einer geförderten Wohnung informieren. Das Sozialamt vermittelt berechtigte Wohnungssuchende an die Eigentümer belegungsgebundener Wohnungen. Der Eigentümer ist jedoch frei in der Wahl eines berechtigten Bewerbers. Option auf Nutzung mittelbarer Belegungsrechte Die Richtlinie RL gMW Ziffer IV.2.b) eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, auch mittelbare Belegungsbindungen nach § 31 WoFG zuzulassen. Dies bedeutet, dass die Belegungsbindung der geförderten Wohnung auf eine gleichwertige Ersatzwohnung übertragen werden kann. Die Stadt Leipzig ermöglicht im Einzelfall die Nutzung eines mittelbaren Belegungsrechts. 5.2 Angebotsmiete als Berechnungsgrundlage für die Bewilligungsmiete 2018 Gemäß der RL gMW errechnet sich die Miethöhe aus der "durchschnittlichen Angebotsmiete für vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet abzüglich der Höhe der Förderung in Euro pro Quadratmeter" (vgl. RL gMW Ziffer IV. 3 a). Die Förderung beträgt in der Regel 35 Prozent, aber maximal 3,50 €/qm gerechnet auf 15 Jahre und auf die anrechenbare Wohnfläche. Die geförderte Miete darf jedoch den geltenden Höchstsatz der Kosten der Unterkunft (netto-kalt) nur um 5 Prozent unterschreiten (vgl. RL gMW Ziffer V. 4). Die durchschnittlichen Angebotsmieten stellen daher eine wichtige Bezugsgröße dar. Auf Grundlage der aktuellen Angebotsmieten werden die Bewilligungsmiete sowie die Förderhöhe ermittelt werden. Da für die Ermittlung der Angebotsmieten keine amtlichen Daten vorliegen bzw. diese nicht in statistisch gesicherter Form aus kommunalen Erhebungen (Mietspiegel, Kommunale Bürgerumfrage) abgeleitet werden können, werden die Mietdaten aus der empirica-Preisdatenbank generiert. Die empirica-Preisdatenbank verarbeitet Immobilieninserate verschiedenster Quellen zu denen neben den großen Anbietern (Immowelt, Immonet, Immobilienscout24, Kalaydo) auch spezialisierte Internetquellen und Printmedien zählen. Mit diesem breiten Datenzugang werden alle relevanten Marktsegmente abgedeckt. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Angebotsmieten wurden alle Datensätze der empiricaPreisdatenbank im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 sowie mit einer Wohnungsgröße von 45 bis 120 qm einbezogen. Der Zugriff erfolgte am 02.08.2017. Für die Angebotsmiete im Neubau wurden alle Datensätze von Wohnungen in Wohngebäuden mit Baujahr 2014 bis 2016 ermittelt (Fallzahl 349). Für Angebotsmieten sanierter Wohnungen wurden alle Datensätze von Wohnungen im Erstbezug sowie Baujahr vor 1990 ausgewählt (Fallzahl 1.627). 14 Für die Stadt Leipzig ergeben sich folgende durchschnittliche Angebotsmieten: Abb. 11 Orientierungswerte der Angebotsmieten für Bewilligungszeitraum 2018 Angebotsmiete Sanierung (Baukosten 600 – 1.800 €/qm) Neubau/Umnutzung (Baukosten bis 2.200 €/qm) 7,45 €/qm 10,00 €/qm Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank 01.07.2016 – 30.06.2017; Filter Erstbezug bzw. Neubau, Median Diese Angebotsmieten sind die Orientierungswerte zur Ermittlung der Bewilligungsmieten und Förderhöhen für alle Förderverträge, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 abgeschlossen werden. Für neugebaute bzw. umgenutzte Wohnungen ergibt sich eine durchschnittliche Nettokaltmiete in Höhen von 10,00 €/qm und für sanierte Wohnungen eine durchschnittliche Nettokaltmiete in Höhe von 7,45 €/qm. 15