Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1300923.pdf
Größe
1,6 MB
Erstellt
15.08.17, 12:00
Aktualisiert
31.10.18, 18:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04681
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Wohnungsbauförderkonzeption 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Wohnungsbauförderkonzeption 2018, als Bestandteil des Antrags
der Stadt auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 gemäß der Richtlinie
gebundener Mietwohnraum des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI).
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern
aus. (siehe Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung: Verweis auf laufende Org.Untersuchung
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beteiligung Personalrat
2/4
nein
ja,
Sachverhalt:
Die vorliegende Wohnungsbauförderkonzeption 2018 ist Bestandteil des Antrags der
Stadt Leipzig auf Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 gemäß der
Richtlinie des Sächsischen Ministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum
vom 22.11.2016 RL gMW).
Der Antrag für das Programmjahr 2018 muss bis zum 31.10.2017 bei der
Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die Stadt Leipzig wird wie bereits im Vorjahr 20
Mio. Euro Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 beantragen.
Die Stadt Leipzig hat bereits für das Programmjahr 2017 den ersten Antrag auf
Wohnungsbauförderung gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum gestellt.
Bestandteil dieses Antrags war eine Konzeption zur Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum in Leipzig für das Programmjahr 2017 (kurz:
Wohnungsbauförderkonzeption 2017). Diese wurde mit dem Fördermittelantrag vom
24.01.2017 bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Ratsversammlung hat die
Wohnungsbauförderkonzeption 2017 mit Beschluss vom 12.04.2017 (VI-DS-03384)
bestätigt. Mit dem Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank vom 18.04.2017
wurde diese Wohnungsbauförderkonzeption genehmigt und der Stadt Leipzig die
beantragten 20 Mio. Euro für das Programmjahr 2017 bewilligt.
Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 stellt eine Aktualisierung und Ergänzung der
bereits bestehenden Wohnungsbauförderkonzeption 2017 dar.
Die zentralen Aussagen der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 gelten unverändert weiter.
Insbesondere die Prognosen der Wohnungsmarktentwicklung 2016 bis 2030, die
wohnungspolitischen Zielstellungen der Stadt Leipzig (Wohnungspolitisches Konzept Fortschreibung 2015) und der mittelfristige Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem
Mietwohnungen haben auch für das Programmjahr 2018 weiterhin Gültigkeit.
Aktualisiert sowie ergänzt wurden Aussagen zur Wohnungsbaustrategie, zum Stand und
Problematik der Umsetzung der Wohnungsbauförderung sowie zu den Förderbedingungen
wie Belegungsrechten und der Angebotsmiete.
Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 wurde daher wie folgt weiterentwickelt:
Kapitel 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
Die Daten zur Wohnungsmarktentwicklung wurden aktualisiert. Ergänzt wurden die
Ergebnisse der Wohnungsbedarfsprognose 2016 – 2030.
Kapitel 2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Die Zielstellungen
zusammengefasst.
gelten
unverändert
weiter
und
sind
hier
in
Kernaussagen
Kapitel 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Leipzig
Die bereits für den Antrag 2017 ermittelte Bedarfsprognose für die Programmlaufzeit 2017
bis 2019 gilt unverändert weiter und ist hier in Kernaussagen zusammengefasst.
3/4
Kapitel 4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Kapitel 4 wurde insgesamt aktualisiert und überarbeitet.
Ergänzt wurde die gesamtstädtische Wohnungsbaustrategie in Kapitel 4.1.
In Kapitel 4.2. wurden die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung der
Wohnungsbauförderung zusammengeführt. Diese gelten unverändert weiter.
Neu hinzugekommen sind die Information zum Stand der
Wohnungsbauförderung von Januar bis August 2017 in Kapitel 4.3.
Umsetzung
der
Kapitel 5. Förderbedingungen
Kapitel 5 wurde ebenfalls aktualsiert und überarbeitet. Die Umsetzung des allgemeinen
Belegungsrechts wurde konkretisiert und die geltenden Angebotsmieten aktualisiert.
Anlage:
Wohnungsbauförderkonzeption 2018
4/4
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☒
☐
☐
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☒
☐
☐
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☒
☐
☐
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐
☒
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ niedrig
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
☒ ja
☒ ja
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
☐ ja ☒ nein
keine
Auswirkung
☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☒
☐
☐
☐
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☐
☐
☐
☒
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Stadt Leipzig
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderkonzeption 2018
(Stand: 12.09.2017)
gemäß Richtlinie zur Förderung der Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
RL gMW vom 22.11.2016
0.
Einführung
Die vorliegende Wohnungsbauförderkonzeption 2018 ist Bestandteil des Antrags der Stadt Leipzig auf
Wohnungsbaufördermittel für das Programmjahr 2018 gemäß der Richtlinie des Sächsischen
Ministeriums des Innern zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem
Mietwohnraum (Richtlinie gebundener Mietwohnraum vom 22.11.2016 RL gMW).
Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 stellt eine Aktualisierung und Ergänzung der bereits
bestehenden Wohnungsbauförderkonzeption 2017 dar. Diese wurde mit dem Fördermittelantrag vom
24.01.2017 bei der Bewilligungsstelle eingereicht und mit dem Zuwendungsbescheid vom 18.04.2017
bestätigt. Der Stadtrat der Stadt Leipzig hat die Wohnungsbauförderkonzeption mit Beschluss vom
12.04.2017 (VI-DS-03384) bestätigt.
Die zentralen Aussagen der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 gelten unverändert weiter.
Insbesondere die Prognosen der Wohnungsmarktentwicklung 2016 bis 2030, die wohnungspolitischen
Zielstellungen der Stadt Leipzig (Wohnungspolitisches Konzept - Fortschreibung 2015) und der
mittelfristige Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnungen haben auch für das
Programmjahr 2018 weiterhin Gültigkeit.
Aktualisiert sowie ergänzt wurden Aussagen zur Wohnungsbaustrategie, zum Stand und Problematik
der Umsetzung der Wohnungsbauförderung sowie zu den Förderbedingungen wie Belegungsrechten
und der Angebotsmiete.
Die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 wurde daher wie folgt weiterentwickelt:
Kapitel 1. Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
Die Daten zur Wohnungsmarktentwicklung wurden aktualisiert. Ergänzt wurden die Ergebnisse der
Wohnungsbedarfsprognose 2016 – 2030.
Kapitel 2. Wohnungspolitische Zielstellungen der Stadt Leipzig
Die Zielstellungen gelten unverändert weiter und sind hier in Kernaussagen zusammengefasst.
Kapitel 3. Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Leipzig
Die bereits für den Antrag 2017 ermittelte Bedarfsprognose für die Programmlaufzeit 2017 bis 2019
gilt unverändert weiter und hier in Kernaussagen zusammengefasst.
Kapitel 4. Strategie zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
Kapitel 4 wurde insgesamt aktualisiert und überarbeitet.
Ergänzt wurde die gesamtstädtische Wohnungsbaustrategie in Kapitel 4.1.
In Kapitel 4.2. wurden die Prämissen und Orientierungswerte zur Steuerung der
Wohnungsbauförderung zusammengeführt. Diese gelten unverändert weiter.
Neu hinzugekommen sind die Information zum Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung von
Januar bis August 2017 in Kapitel 4.3.
Kapitel 5. Förderbedingungen
Kapitel 5 wurde ebenfalls überarbeitet und aktualisiert. Die Umsetzung des allgemeinen
Belegungsrechts wurde konkretisiert und die geltenden Angebotsmieten aktualisiert.
Die Stadt Leipzig/der Stadtrat behält sich eine Aktualisierung der vorliegenden
Wohnungsbauförderkonzeption 2018 oder die Verfassung einer kommunalen Umsetzungsrichtlinie zur
Wohnungsbauförderung vor. Bei möglichen Änderungen, die für diesen Antrag bzw. die Bewilligung
relevant sind, werden diese der Bewilligungsstelle mitgeteilt bzw. eine Änderung zum Antrag
eingereicht. Wenn erforderlich wird eine Änderung des Bewilligungsbescheids beantragt.
2
1.
Wohnungsmarktentwicklung in Leipzig
(Ergänzung und Aktualisierung zu Kap. 1 der Wohnungsbauförderungkonzeption 2017)
1.1
Aktuelle Situation des Leipziger Wohnungsmarktes
Die Entwicklung des Leipziger Wohnungsmarktes wird im Folgenden zusammenfassend anhand von
Diagrammen und Kernaussagen dargestellt.
Eine ausführliche Beschreibung der Leipziger Wohnungsmarktsituation kann dem Monitoringbericht
Wohnen 2016/2017 der Stadt Leipzig entnommen werden.
www.leipzg.de/bauen-und-wohnen/stadtentwicklung/raumbeobachtung- und-monitoring/
Abb. 1 Bevölkerungsentwicklung 2006 - 2016
18.000
16.000
14.000
12.000
8.000
3.477
5.223
6.064
8.450
9.690
11.669
11.349
353
12.933
418
-695
-351
-495
-514
-191
-125
-199
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2.000
13.193
4.634
-919
4.000
868
6.000
16.726
Personen
10.000
0
-2.000
-4.000
natürliche Bevölkerungsentwicklung
Die Nachfrage steigt weiter,
aber 2016 geringer als
vorausgeschätzt.
Der hohe Zuwachs 2015 ist auf
die
starke
Flüchtlingszuwanderung zurückzuführen.
2016
Wanderungssaldo
Quelle: Einwohnerregister, Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen, Stadt Leipzig
Abb. 2 Baufertigstellungen 2006 - 2016
2.000
Anzahl Wohnungen
1.500
Bau- und Sanierungstätigkeit ist auf Vorjahresniveau stagnierend.
1.000
500
0
2006
2007
2008
2009
2010
in 1-2-Familienhäusern (Neubau)
2011
2012
2013
2014
2015
2016
in Mehrfamilienhäusern (Neubau)
in Mehrfamilienhäusern (Bestand)
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
2016: 1.736 neu geschaffene WE + ca. 1.000 WE durch Reaktivierung leerstehender Altbauten
3
Abb. 3 Leerstandsquote 2011 – 2015 (Schätzung)
10,0
9,0
8,0
7,0
6,0
5,0
4,0
3,0
2,0
1,0
0,0
9,0
6,8
5,5
Der marktaktive Leerstand
ist weiter zurückgegangen.
4,2
3,0
2011
2012
2013
2014
2015
Leerstandsquote in %
Quelle: Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, Stadtentwicklung
Abb. 4 Mietentwicklung 2005 - 2016
8,00
7,00
6,53
6,76
6,90
6,92
6,95
7,12
7,08
7,20
7,23
5,50
6,00
5,08
5,27
5,15
5,08
Miete in €/m²
5,00
4,00
7,45
4,67
4,86
4,83
4,98
4,98
5,12
5,00
5,38
7,50 7,59
5,83
5,29
6,15
5,39
Die Miet- und Kaufpreise
steigen weiter.
3,00
2,00
1,00
0,00
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Bestandsmiete - Kaltmiete
Bestandsmiete - Gesamtmiete*
Angebotsmiete - Kaltmiete
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten
Quellen: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen; Empirica-Preisdatenbank
1.2
Prognose der Bevölkerungsentwicklung und des Wohnungsbedarfs 2016 - 2030
In der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2016 wird die voraussichtliche
Bevölkerungsentwicklung in drei Varianten ermittelt. Die untere und obere Variante spannen einen
Entwicklungskorridor auf, innerhalb dessen die Bevölkerungsentwicklung wahrscheinlich verlaufen
wird.
Zum Prognosehorizont 2030 wird in der mittleren Variante (Hauptvariante) der aktuellen
Bevölkerungsvorausschätzung eine Einwohnerzahl von rund 722 000 erwartet. Einen möglichen
Korridor der künftigen Bevölkerungsentwicklung bilden die ausgewiesene untere bzw. obere Variante
mit circa 674 000 bis 770 000 Einwohnerinnen und Einwohnern (2030). Ausführliche Information zur
Bevölkerungsvorausschätzung: http://statistik.leipzig.de/statpubl/index.aspx?cat=13&rub=1&obj=0
4
Basierend auf der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde 2016 eine Prognose der
Wohnungraumnachfrage für die Stadt Leipzig erarbeitet. Diese orientiert sich an der Hauptvariante
sowie an der unteren Variante der Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung.
Der Bedarf an neu zu schaffenden Wohnraum liegt zwischen 51.400 (untere Variante) und 77.800
Wohnungen (Hauptvariante) (Abb. 5 und 6). Bezogen auf den Geschosswohnungsbau bedeutet dies,
dass bis 2030 in Leipzig zwischen 43.600 (untere Variante) und 69.600 Wohneinheiten
(Hauptvariante) geschaffen werden müssen.
Abb. 5 Prognose der Wohnraumnachfrage 2016–2030 und Entwicklung des Wohnungsangebots 2016
Quelle: Monitoringbericht Wohnen 201672017, Stadtplanungsamt, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Gegenüberstellung des Bedarfs und der Baufertigstellungzahlen aus dem Jahr 2016 zeigt auch, dass
die aktuelle Bautätigkeit, insbesondere im Geschosswohnungsneubau, dringend gesteigert werden
muss.
Abb. 6 Prognose der Wohnraumnachfrage 2016 – 2030 (untere Variante) und Entwicklung des
Wohnungsangebots 2016
Prognose des Wohnungbedarfs 2016 - 2030 (untere Variante) und neu entstandene Wohnungen 2016
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
individueller Wohnungsbau
Neubau
Entwicklung 2016
Geschosswohnungsbau
Reaktivierung von nicht
marktaktivem Leerstand
Wohnungsbedarf 2016-2030
untere Variante
Bautätigkeit im Bestand
Neubau
Quellen: Wohnungsnachfrageprognose: timourou; Bautätigkeit: Statistisches Landesamt Sachsen, Stadtplanungsamt
5
35.000
1.3
Wohnungsmarktindikatoren gemäß Richtlinie gebundener Wohnraum
Das Sächsische Ministerium des Innern hat im Rahmen der RL gMW Indikatoren benannt, anhand
derer eine zukünftige Gefährdung der Versorgung einkommensschwacher Haushalte mit
ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu erkennen ist. Die entsprechenden Daten
werden für alle sächsischen Gemeinden durch das vom Freistaat Sachsen beauftragte Institut empirica
ag ermittelt und zur Verfügung gestellt. Die Kennzahlen für Leipzig belegen, dass die Stadt Leipzig alle
Indikatoren gemäß Richtlinie erfüllt und somit die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der
Wohnungsbaufördermittel gegeben sind.
Abb. 7 Indikatoren gemäß RL gMW und Leipziger Kennzahlen1
Bevölkerungswachstum
Indikator:
Die Anzahl der Haushalte muss in der Bilanz der zurückliegenden drei
Kalenderjahre angestiegen sein.
Kennzahlen Leipzig: 31.12.2013 bis 31.12.2016: Zuwachs an 25.320 Haushalten
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Amtlichen Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage
des Zensus 2011
Wohnraumangebot
Indikator:
In der Bilanz der zurückliegenden drei Kalenderjahre muss in der Gemeinde die
Anzahl der dem Wohnungsmarkt neu zur Verfügung gestellten Wohnungen
geringer sein als die Zunahme der Anzahl der Haushalte.
Kennzahlen Leipzig: 31.12.2013 bis 31.12.2016: Zuwachs an 4.529 Wohnungen
Relation Zuwachs an HH zu Zuwachs an WE = 0,18 d.h. in den vergangen
3 Jahren sind nur 0,18 Wohnungen je zusätzlichem Haushalt entstanden
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Fortschreibung des Wohnungsbestand des
Statistischen Landesamts des Freistaates Sachsen sowie amtlichen Bevölkerungsfortschreibung
Leerstand
Indikator:
Die Leerstandsquote liegt unter 4 Prozent.
Kennzahlen Leipzig: 31.12.2016: 1,5% Leerstand
Datengrundlage: Leerstand gemäß Zensus 2011 sowie Berechnung auf Basis der amtlichen
Statistik der Baufertigstellungen und Bauabgänge und der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung
Angebotsmiete
Indikator:
Kennzahlen Leipzig:
Der Median der Angebotsmieten in der Gemeinde muss mindestens
5 Prozent über dem Median der Angebotsmieten im Freistaat Sachsen liegen.
2016/1. Halbjahr 2017: 6,15 €/qm in Leipzig, 5,46 €/qm in Sachsen
Index Sachsen = 100, Index Leipzig = 112,7 d.h. Leipziger Angebotsmieten sind
um 12,7% höher als in Sachsen
Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank auf Grundlage einer automatisierten Analyse
öffentlich inserierter Immobilienanzeigen
Mietbelastung
Indikator:
Die Mietbelastung (Verhältnis des Medians der Nettokalt-Angebotsmieten zum
durchschnittlichen Nettohaushaltseinkommen) in der Gemeinde muss höher
als die Mietbelastung im Freistaat Sachsen sein.
Kennzahlen Leipzig: Index Sachsen = 100, Index Leipzig = 128,8
d.h. Mietbelastungsquote liegt in Leipzig um 28,8 % höher als in
Sachsen
Datengrundlage: Berechnung auf Basis der Angebotsmiete auf Grundlage empiricaPreisdatenbank und des Einkommens auf Grundlage Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
1
Die Daten der empirica AG können von Daten der Stadt Leipzig, wie sie im Wohnungspolitischen Konzept sowie
im Monitoringbericht Wohnen veröffentlicht sind, abweichen, da teilweise unterschiedliche Datenquellen und
Ermittlungsmethoden angewendet werden.
6
2.
Wohnungspolitische Zielstellung der Stadt Leipzig
(Kurzfassung von Kap. 2 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
Kernaussagen:
Die Wohnungsbauförderung zielt grundsätzlich auf die Schaffung von Wohnraum zur Versorgung
einkommensschwacher Haushalte mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen. Die
Schaffung von Wohnraum kann durch Neubau, aber auch durch Sanierung und Umbau von
leerstehenden Wohngebäuden oder die Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum erfolgen.
Auf Grundlage des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2015 sowie
der Ausrichtung der neuen Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen, gelten folgende
Zielstellungen für den Einsatz der Wohnungsbauförderung in der Stadt Leipzig:
•
Schaffung von preisgünstigem Wohnraum im Bestand
Der Einsatz der Wohnungsbauförderung zur Schaffung von preisgünstigem Wohnraum
(entspricht KdU-Richtwert + 10%) zielt daher vorrangig auf die Reaktivierung
leerstehender Bestandswohnungen bzw. -gebäude sowie den Umbau bzw. die
Umnutzung von Gebäuden zu Wohnraum.
•
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Bestand und im Neubau
Aufgrund des wachsenden Bedarfs an neuem Wohnraum soll die
Wohnungsbauförderung zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Leipzig sowohl für
die Bestandsreaktivierung als auch für den Neubau eingesetzt werden.
•
Schaffung bedarfsgerechter Wohnungsgrößen und -qualitäten
Die Schaffung von angemessenen Wohnungen für Single-Haushalte und große
Haushalte ab vier Personen hat Priorität.
•
Erhalt und zur Entwicklung sozial gemischter Stadtteile
Priorität soll jedoch die Förderung von Wohnraum in Stadtteilen haben, deren Anteil
an Wohnraum im preisgünstigen Segment unterdurchschnittlich ist.
Diese Ausrichtung der Wohnungsbauförderung wird auch im Fachkonzept Wohnen des neuen INSEK
(Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig 2030), das sich derzeit im Beschlussverfahren
befindet, bestätigt.
Aufgrund des anhaltenden starken Wachstums der Stadt Leipzig wird das Wohnungspolitische
Konzept aus dem Jahr 2015 bereits 2017 weiterentwickelt. Die wohnungspolitischen Instrumente
werden mit Blick auf die zunehmende Anspannung des Wohnungsmarkte sowie des enormen
Handlungsbedafs bei der Schaffung von Wohnraum angepasst und geschärft.
7
3.
Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum
(Kurzfassung von Kapitel 3 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
Kernaussagen:
Für Leipzig wurde auf Grundlage der Kommunalen Bürgerumfrage 2016 ermittelt, dass rund 83.000
Haushalte unterhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes WoFG liegen und
damit Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben. Dies entspricht rund einem Viertel aller
Leipziger Haushalte.
Ausgehend von der Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig wurde der Zuwachs an Haushalten
ermittelt. In den Jahren 2017 bis 2019 ist somit mit einem jährlichen Zuwachs von durchschnittlich
6.600 Haushalten in der Stadt Leipzig zu rechnen. Etwa ein Viertel dieser Haushalte benötigen
Wohnraum des einfachen Wohnstandards im unteren Preissegment. Dies entspricht einem
durchschnittlichen Bedarf an Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen von jährlich rund
1.700 WE in den Jahren 2017 bis 2019. Dieser Bedarf ergibt sich aus dem Anteil an Haushalten, die
unterhalb der Einkommensgrenzen des WoFG liegen und die somit Anspruch auf einen
Wohnberechtigungsschein haben.
Der Bedarf an Wohnraum im unteren Preissegment wird noch zu einem hohen Anteil durch den
freifinanzierten Wohnungsmarkt einschließlich der Wohnungsgenossenschaften und des
kommunalen Wohnungsunternehmens LWB abgedeckt. Der Wohnungsmarkt verfügt noch über
marktaktive Leerstände in diesem Preissegment. Auch kommen durch Reaktivierung nichtmarktaktiver Bestände neue Angebote auf den Markt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass
durch die gestiegene Bautätigkeit bei Altbausanierung und Umnutzung im mittleren und gehobenen
Preissegment sowie durch Neubautätigkeit Sickereffekte entstehen, d.h. das durch Umzug in neu
fertiggestellte Wohnungen auch Wohnungen im unteren Preissegment frei werden.
Es wird deshalb davon ausgegangen, dass auch in den Jahren 2017 bis 2019 noch etwa die Hälfte des
Bedarfs durch das Angebot des freifinanzierten Marktes abgedeckt werden kann. Daher wird von
einem Bedarf an geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung von ca. 850 WE pro
Jahr in den kommenden 3 Jahren ausgegangen.
Abb. 8 Bedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum
2017
Haushaltsentwicklung
2018
2019
337.826
344.289
7.406
6.463
Anteil Haushalte in Einkommensgrenzen WoFG
26 %
26 %
Bedarf an WE für HH mit geringem Einkommen
1.926
1.680
963
840
Zuwachs an Haushalten zum Vorjahr
Bedarf an gefördertem mietpreisbelegungsgebundenem Wohnraum (WE)
und
8
Ø Jahresbedarf
350.221
5.932 6.600
26 %
1.542 1.716
771 858
4.
Strategie für zur Umsetzung der Wohnungsbauförderung
(Ergänzung und Aktualisierung von Kap. 4 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
4.1
Wohnungsbaustrategie der Stadt Leipzig
Die Wohnungsbaustrategie folgt dem planerischen Grundsatz der „Innenentwicklung vor
Außenentwicklung“, der auch im Integrierten Stadtentwicklungskonzept der Stadt Leipzig (Entwurf
2017) sowie im Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig – Fortschreibung 2015 festgelegt
wurde.
Die Stadt Leipzig verfügt über ein großes Potenzial an Wohnbauflächen. Dazu gehören kleinteilige
Brachflächen in Bestandsquartieren, die wieder bebaut werden können sowie Freiflächen im
Siedlungsbau, die verdichtet werden können. Großes Potenzial bieten auch mehrere große
innenstädtische Freiflächen, insbesondere im Bereich nicht mehr genutzter Bahnflächen, für die über
neue Bebauungspläne Baurecht geschaffen werden kann.
Aufgrund des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs für die Planung und Fertigstellung von
Wohnungneubau wird nur ein Teil der hier dargestellten Wohnungsbauvorhaben in der
Programmlaufzeit 2017 bis 2019 der Richtlinie gebundener Wohnraum realisiert werden können
Es gelten folgende Handlungsschwerpunkte für mehr Wohnungsbau:
4.1.1
Kleinteilige Innenentwicklung in Bestandsquartieren
•
Neubauvorhaben der kommunalen Wohnungsgesellschaft LWB
− Die Stadt Leipzig hat die LWB beauftragt, den Mindestbestand von 36.000 Wohnungen
bis 2026 auf mindestens 40.000 Wohnungen zu erhöhen (Vorgehensziel 1.1.1 der
Eigentümerziele, Stadtratsbeschluss VI-DS-03397-NF-05 vom 27.04.2017).
− Im Rahmen ihres Neubauprogramms soll die LWB mindestens 30% der Wohnungen im
Segment des sozialen Wohnungsbaus schaffen, sofern im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietraum des
Freistaates Sachsen Fördermittel zur Verfügung gestellt werden (Vorgehensziel 1.1.3
der Eigentümerziele, Stadtratsbeschluss VI-DS-03397-NF-05 vom 27.04.2017).
− Die LWB bereitet mehrere Standorte sowohl für Wohnungsneubau als auch für die
Reaktivierung von Leerstand in Bestandsgebäuden vor.
•
Neubauvorhaben von Privaten und Genossenschaften
− Die Stadt Leipzig wirbt für sozialen Wohnungsbau und hat dazu ein onlineInteressenbekundungsverfahren auf ihrer Internetseite eingerichtet. (siehe
http://www.leipzig.de/bauen-und-wohnen/stadterneuerung-inleipzig/foerderprogramme/ soziale-wohnraumfoerderung/
− Die Stadt Leipig berät interessierte private Einzeleigentümer, Wohnungsunternehmen
und Wohnungsgenossenschaften zur Wohnungsbauförderung gemäß Richtlinie
gebundener Mietwohnraum.
− Es liegen mehrere Interessenbekundungen sowie Anträge auf Förderung vor. Es
zeichnet sich zunehmendes Interesse an der Inanspruchnahme der Förderung ab.
•
Konzeptveräußerung für sozialen Wohnungsbau
− Die Stadt Leipzig hat Verfahren und Kriterien zur Vergabe von kommunalen
Grundstücken im Konzeptverfahren zugunsten der Schaffung von mietpreis- und
belegungsgebundenem Wohnraum vorbereitet.
− Die Beschlussvorlage zur Konzeptveräußerung von 10 städtischen Grundstücken im
Jahr 2017 befindet sich im Verfahren. Weitere Grundstücke sollen folgen.
9
•
4.1.2
Nachverdichtungskonzepte in Bestandsquartieren
− In Kooperation mit den Wohnungseigentümern in Bestandsquartieren mit
Zeilenbebauung der 1950er/60er/70er Jahren werden Konzepte zur Nachverdichtung
und Qualifizierung der Bestandquartiere erarbeitet. 2017 wird mit einem
Nachverdichtungskonzept für den Wohnkomplex 5.1 in der Großwohnsiedlung Grünau
begonnen.
− In Bestandsquartieren mit kleinteiligen Grundstücks- und Eigentümersituation geht es
um Mobilisierung von Brachflächen und Standortentwicklung durch Kooperation mit
den verschiedenen Eigentümern und Moderation des Interessenausgleichs.
Entwicklung großflächiger Neubaustandorte durch B-Pläne
Für die Entwicklung neuer Wohngebiete auf innerstädtischen großen Brachflächen bereitet die Stadt
Leipzig eine sog. Kooperative Baulandentwicklung vor. Die Kooperative Baulandentwicklung ist ein
Instrument der sozialgerechten Bodenordnung. Es erlaubt, bei planungsbedingten und hinlänglichen
Bodenwertsteigerungen unter definierten rechtlichen Rahmenbedingungen, den Vorhabenträger einer
Baulandentwicklung an der Finanzierung sozialer Infrastrukturen und der Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum zu beteiligen. Dies erfolgt durch die Vereinbarung städtebaulicher Verträge
und anschließender Aufstellung von Bebauungsplänen.
•
Entwicklung Stadtraum Bayerischer Bahnhof
− Auf das 36 ha große Areal am Bayerischen Bahnhof soll ein neuer Stadtteil mit ca.
3.000 neuen Wohnungen, Schulen, Kitas, Einzelhandel und Grünflächen entstehen.
− Aktuell
liegt
eine
unterschriftsfähige
städtebauliche
Vereinbarung
Durchführungsvereinbarung) mit dem privaten Projektentwickler vor.
− In der Durchführungsvereinbarung wird für Teilflächen im Bereich Dösner Weg (Nord)
und Lößniger Straße/Kurt-Eisner-Straße eine Quote von 30% angesetzt, die
Wohnungsgrößen aufweisen sollen, für die nach KdU gemäß SGB II und XII eine
Förderfähigkeit möglich ist.
− Für alle planrechtlich über B-Plan-Verfahren neu zu bestimmenden Areale soll auf
Verlangen des Stadtrates bis zu 30% des Wohnungsneubaus als geförderter
Sozialwohnungsbau erfolgen. Eine entsprechende Vereinbarung bedarf der
Verhandlung und Abstimmung.
•
Kooperative Baulandentwicklung Freiladebahnhof Eutritzsch
− Nordwestlich des Hauptbahnhofs soll im Bereich des ehemaligen Freiladebahnhofs
Eutritzsch ein neues Wohngebiet entstehen.
− Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 416 „Freiladebahnhof Eutrischer
Straße/Delitzscher Straße“ wurde am 07.04.2016 beschlossen.
− Mit dem Projektentwickler wurde am 26.04.2017 ein städtebaulicher Vertrag
geschlossen (VI-DS-03664 vom 12.04.2017), der die Errichtung von ca. 2.000
Wohnungen vorsieht, hiervon ca. 30% als geförderte Wohnungen mit
Belegungsbindung, sofern entsprechende Landesfördermittel zur Verfügung stehen.
•
Kooperative Baulandentwicklung Hauptbahnhof Westseite
− Westlich des Hauptbahnhofs entsteht ein 11,1 ha großes neues Wohngebiet mit rund
560 neuen Wohnungen.
− Der Bebauungsplan wird derzeit erarbeitet. Der Satzungsbeschluss ist im 4. Quartal
2018 vorgesehen.
− Aktuell wird ein Städtebaulicher Vertrag mit dem Projektentwickler verhandelt, wobei
u.a. festgelegt werden soll, dass 30% der Wohnungen als Sozialer Wohnungsbau
entsteht.
10
4.1.3
Optional: Entwicklung kommunaler Flächen im Außenbereich gemäß Flächennutzungsplan
Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit, zwei weitere großflächige Wohngebiete, deren Flächen im
Besitz der Stadt Leipzig sind, zu entwickeln. Es handelt sich um Wohnbauflächen gemäß
Flächennutzungsplan, die jedoch im Außenbereich liegen und für die zunächst Bebauungspläne
entwickelt werden müssen. Die Entscheidung über die Entwicklung dieser Flächen steht noch aus.
4.2
Orientierungswerte zur Steuerung der Wohnungsbauförderung
Die Richtlinie des Freistaates Sachsen ermöglicht der Stadt eine kommunale Steuerung des
Fördermitteleinsatzes (im Rahmen der vorgegebenen Regelungen), um die Schaffung mietpreis- und
belegungsgebundenen Wohnraums in die Umsetzung von wohnungspolitischen und
Stadtentwicklungszielen einzubetten.
4.2.1
Steuerung auf Grundlage inhaltlicher Prämissen
Wie bereits in der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 gelten auch für den Antrag 2018 die folgenden
Prämissen zur Steuerung des Einsatzes der Wohnungsbaufördermittel:
A Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
Vorrangig gilt es, den ungedeckten Wohnungsbedarf an mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum zu decken. Dieser Bedarf ist derzeit am größten für 1-Personen-Haushalte und für große
Haushalte mit 4 und mehr Personen.
B 1 Stadträumliche Verteilung
Die soziale Mischung der Stadtteile soll erhalten und entwickelt werden. Beim Einsatz der
Wohnungsbauförderung soll die soziale Mischung im Stadtteil bzw. im Block oder in (größeren)
Gebäuden beachtet werden. Eine kleinräumige Konzentration einkommensschwacher Haushalte soll
vermieden werden.
B 2 Bereitstellung von KdU-geeigneten Wohnungen
Es sollen bevorzugt Wohnungen gefördert werden, die KdU-geeignet sind, d.h. für
Empfängerhaushalte von Grundsicherungsleistungen entsprechend dem Richtwert der Kosten der
Unterkunft geeignet sind.
B 3 Innovative Ansätze
Eine weitere Prämisse ist der Innovationsgehalt von Fördervorhaben. Förderung soll insbesondere
modellhafter, möglichst übertragbarer Ansätze in Bezug auf kosten- und flächensparendes Bauen,
innovativer Flächennutzungs-, Energieeffizienz- und Mobilitätskonzepte zukommen.
4.2.2
Steuerung anhand der Mittelkontingentierung
Basierend auf diesen Prämissen wurde bereits in der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 eine
Kontingentierung des voraussichtlich zur Verfügung stehenden Fördervolumens festgelegt. Anhand der
bis September 2017 vorgenommenen Vertragsabschlüsse für das Programmjahr 2017 kann jedoch
derzeit noch keine verlässliche Einschätzung zur Verteilung der Mittelkontingente gegeben werden.
Grundsätzlich gelten auch für die Wohnungsbauförderkonzeption 2018 die beschriebene
Mittelkontingentierung wie folgt:
Orientierungswert A: Bedarfsgerechte Schaffung von gebundenem Mietwohnraum
Es wird angestrebt, dass mindestens 50 Prozent des bewilligten Fördervolumens für die Schaffung von
Wohnungen für 1-Personen-Haushalte sowie für Haushalte mit 4 und mehr Personen eingesetzt
werden.
11
Orientierungswert B 1: Stadträumliche Verteilung
In den Ortsteilen, in denen bereits ein hoher Anteil an preisgünstigem Wohnraum vorhanden ist, sollen
max. 15 Prozent der für die Stadt Leipzig bewilligten Fördermittel im Programmjahr 2018 für
Sanierungsmaßnahmen in diesen Gebieten zur Verfügung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Neubau,
der in diesen Gebieten zu einem vielfältigeren Wohnungsangebot beiträgt.
In Gebieten in nicht integrierter Lage in randstädtischen Stadtteilen wird die Förderung von
Neubaumaßnahmen zugunsten von Neubauvorhaben in gut erschlossenen Lagen begrenzt. So können
dort max. 20 Prozent der bewilligen Mittel in Neubaumaßnahmen fließen (vgl. dazu auch
Wohnungsbauförderkonzeption 2017, S. 14).
4.3
Stand der Umsetzung der Wohnungsbauförderung 2017
4.3.1
Stand der Fördermaßnahmen 2017
Seit Beginn des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens im Januar 2017 bzw. seit Vorliegen des
Zuwendungsbescheides an die Stadt Leipzig vom April 2017 sind bis August 2017 insgesamt 23
Fördermaßnahmen mit rund 387 Wohneinheiten in der Vorbereitung. Mehr als die Hälfte dieser
Wohneinheiten werden durch Sanierung leerstehender Bestandswohnungen geschaffen (58%) und
der Rest ist durch Neubau bzw. Nutzungsänderung vorgesehen.
Der Stand der Vorbereitung der einzelnen Fördermaßnahmen ist der Abbildung 9 zu entnehmen.
Demnach liegen 13 Interessenbekundungen von überwiegend privaten Einzeleigentümern vor, die
Förderung für die Sanierung von leerstehenden Bestandswohnungen einsetzen wollen. Das Amt für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung steht darüber hinaus in Verhandlung mit vier großen
Wohnungsunternehmen, die sowohl die Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung für
Sanierungs- als auch Neubauvorhaben vorbereiten.
Im Antragsverfahren befinden sich vier Maßnahmen und für weitere zwei Maßnahmen liegen bereits
abgeschlossene Weiterleitungs- und Kooperationsverträge mit der Stadt Leipzig zur Schaffung von
mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnraum vor.
Abb. 9 Stand der Fördermaßnahmen 2017 (Stand: 10.08.2017)
Fördermaßnahmen
nach Vorbereitungsstand
Anzahl
an
Maßnahmen
Anzahl an
geförderten
Wohneinheiten
insgesamt
davon
Sanierung
davon
Neubau/
Nutzungsänderung
im Interessenbekundungsverfahren
(überwiegend private Einzeleigentümer)
13
74
56
18
im Verhandlungsverfahren
(überwiegend Wohnungsunternehmen)
4
271
131
140
im Antragsverfahren
4
21
20
1
abgeschlossene Verträge
2
21
17
4
Alle Maßnahmen
23
387
224
163
12
4.3.2
Fördermittelbedarf versus Fördermittelverfügbarkeit
In der Vorbereitung der Fördermaßnahmen und in den Verhandlungen mit den Wohnungseigentümern
zeigt sich folgende Grundproblematik: Der Zeitpunkt des größten Fördermittelbedarfs passt nicht mit
der Verfügbarkeit der Fördermittel im Programmzeitraum der Richtlinie gebundener Mietwohnraum
zusammen. Aufgrund des Planungsvorlaufes für Neubauvorhaben, insbesondere für die erst ein
Bebauungsplan (vgl. Kap. 4.1.2) erarbeitet werden muss, besteht erheblicher Fördermittelbedarf auch
über 2020/2021 hinaus.
Abbildung 10 zeigt die avisierte Anzahl an neu geschaffenen mietpreis- und belegungsgebundenem
Wohnraum und den voraussichtligen Fördermittelbedarf, der jedoch ab 2020/21 am höchsten ist.
Abb. 10 Zeitpunkt Fördermittelbedarf
Programmzeitraum der RL geb MW 2017 - 2020
13
5.
Förderbedingungen
(Aktualisierung von Kap. 5 der Wohnungsbauförderkonzeption 2017)
5.1
Belegungsrechte
Nutzung des allgemeinen Belegungsrechtes
Die Stadt Leipzig kann gemäß der Richtlinie gebundener Mietwohnraum Ziffer IV. 2.a) aa) 2 die Art des
Belegungsrechtes in ihrer Wohnungsbauförderkonzeption festlegen. In der Wohnungsbauförderkonzeption 2017 wurde ein allgemeines Belegungsrecht begründet. Das allgemeine Belegungsrecht soll
auch für das Programmjahr 2018 gelten.
Mit dem allgemeinen Belegungsrecht ist geregelt, dass dem durch die Förderung berechtigten und
verpflichteten Eigentümer die belegungsgebundene Wohnung nur an Wohnungssuchende überlassen
darf, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Der Eigentümer muss das Sozialamt über die
Fertigstellung bzw. einen anstehenden Mieterwechsel in einer geförderten Wohnung informieren. Das
Sozialamt vermittelt berechtigte Wohnungssuchende an die Eigentümer belegungsgebundener
Wohnungen. Der Eigentümer ist jedoch frei in der Wahl eines berechtigten Bewerbers.
Option auf Nutzung mittelbarer Belegungsrechte
Die Richtlinie RL gMW Ziffer IV.2.b) eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, auch mittelbare
Belegungsbindungen nach § 31 WoFG zuzulassen. Dies bedeutet, dass die Belegungsbindung der
geförderten Wohnung auf eine gleichwertige Ersatzwohnung übertragen werden kann. Die Stadt
Leipzig ermöglicht im Einzelfall die Nutzung eines mittelbaren Belegungsrechts.
5.2
Angebotsmiete als Berechnungsgrundlage für die Bewilligungsmiete 2018
Gemäß der RL gMW errechnet sich die Miethöhe aus der "durchschnittlichen Angebotsmiete für
vergleichbare Wohnungen in dem gleichen oder einem vergleichbaren Wohngebiet abzüglich der Höhe
der Förderung in Euro pro Quadratmeter" (vgl. RL gMW Ziffer IV. 3 a). Die Förderung beträgt in der
Regel 35 Prozent, aber maximal 3,50 €/qm gerechnet auf 15 Jahre und auf die anrechenbare
Wohnfläche. Die geförderte Miete darf jedoch den geltenden Höchstsatz der Kosten der Unterkunft
(netto-kalt) nur um 5 Prozent unterschreiten (vgl. RL gMW Ziffer V. 4).
Die durchschnittlichen Angebotsmieten stellen daher eine wichtige Bezugsgröße dar. Auf Grundlage
der aktuellen Angebotsmieten werden die Bewilligungsmiete sowie die Förderhöhe ermittelt werden.
Da für die Ermittlung der Angebotsmieten keine amtlichen Daten vorliegen bzw. diese nicht in
statistisch gesicherter Form aus kommunalen Erhebungen (Mietspiegel, Kommunale Bürgerumfrage)
abgeleitet werden können, werden die Mietdaten aus der empirica-Preisdatenbank generiert. Die
empirica-Preisdatenbank verarbeitet Immobilieninserate verschiedenster Quellen zu denen neben den
großen Anbietern (Immowelt, Immonet, Immobilienscout24, Kalaydo) auch spezialisierte
Internetquellen und Printmedien zählen. Mit diesem breiten Datenzugang werden alle relevanten
Marktsegmente abgedeckt.
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Angebotsmieten wurden alle Datensätze der empiricaPreisdatenbank im Zeitraum vom 01.07.2016 bis 30.06.2017 sowie mit einer Wohnungsgröße von 45
bis 120 qm einbezogen. Der Zugriff erfolgte am 02.08.2017. Für die Angebotsmiete im Neubau wurden
alle Datensätze von Wohnungen in Wohngebäuden mit Baujahr 2014 bis 2016 ermittelt (Fallzahl 349).
Für Angebotsmieten sanierter Wohnungen wurden alle Datensätze von Wohnungen im Erstbezug
sowie Baujahr vor 1990 ausgewählt (Fallzahl 1.627).
14
Für die Stadt Leipzig ergeben sich folgende durchschnittliche Angebotsmieten:
Abb. 11 Orientierungswerte der Angebotsmieten für Bewilligungszeitraum 2018
Angebotsmiete
Sanierung
(Baukosten 600 – 1.800 €/qm)
Neubau/Umnutzung
(Baukosten bis 2.200 €/qm)
7,45 €/qm
10,00 €/qm
Datengrundlage: empirica-Preisdatenbank 01.07.2016 – 30.06.2017; Filter Erstbezug bzw. Neubau, Median
Diese Angebotsmieten sind die Orientierungswerte zur Ermittlung der Bewilligungsmieten und
Förderhöhen für alle Förderverträge, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2018 abgeschlossen
werden. Für neugebaute bzw. umgenutzte Wohnungen ergibt sich eine durchschnittliche
Nettokaltmiete in Höhen von 10,00 €/qm und für sanierte Wohnungen eine durchschnittliche
Nettokaltmiete in Höhe von 7,45 €/qm.
15