Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1313762.pdf
Größe
81 kB
Erstellt
13.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-04816
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Unbefristete Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
1. Lesung
1. Lesung
Verweisung in die Gremien
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister prüft, ob Sondernutzungserlaubnisse unbefristet und bis auf
Widerruf des Antragstellers oder der Stadt Leipzig ausgestellt werden können, solange sich
beim Antragsteller keine neu zu beantragenden Sondernutzungstatbestände gemäß der
Satzung der Stadt Leipzig über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Sondernutzungssatzung) ergeben.
Sachverhalt:
Wer eine Sondernutzung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beantragt, muss im
Rahmen der schriftlichen Antragstellung umfangreiche Unterlagen beibringen, die neben
Beginn und Ende der Sondernutzung u.a. die Bezeichnung der Straßen, des betroffenen
Abschnitts einschließlich der Größe der beabsichtigten Nutzungsfläche, Grund sowie Art der
Sondernutzung einschließlich Lageskizze mit Maßangaben bzw. Lagepläne/Flurkarten,
Erläuterungen durch Zeichnung, textliche Beschreibung und/oder Fotos, erforderlichenfalls
sonstige Zustimmungserklärungen und Genehmigungen umfassen.
Speziell Betreiber von Gaststätten und Bars gehen allerdings von einem dauerhaften
Betreiben des Gewerbes aus. Eine Befristung einer Sondernutzung für Freisitze,
Wärmestrahler etc. erscheint daher nicht in jedem Fall sinnvoll, zumal die Verlängerung vor
Ablauf der Sondernutzungserlaubnis eine erneute Antragstellung erfordert.
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