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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1306616.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:17

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04728 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: Ergänzungswahl Ortschaftsrat Rückmarsdorf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Allgemeine Verwaltung OR Rückmarsdorf Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt: 1. Als Wahltag für die Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat Rückmarsdorf wird der 28.01.2018 festgelegt. 2. Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses ist die Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen, Frau Dr. Ruth Schmidt, Stellvertreter ist Herr Peter Dütthorn, Abteilungsleiter im Amt für Statistik und Wahlen. 3. Der Gemeindewahlausschuss für die Ergänzungswahl setzt sich aus vier von FDP, CDU, DIE LINKE und SPD vorgeschlagenen Beisitzern zusammen, für die je ein Stellvertreter zu wählen ist. 1/6 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/6 Begründung: Zu 1. Durchführung einer Ergänzungswahl Der Ortschaftsrat Rückmarsdorf besteht gemäß § 29 Abs. 2 Hauptsatzung der Stadt Leipzig aus fünf Mitgliedern. Der derzeitige Ortschaftsrat wurde am 25.05.2014 gewählt. Da ein Mitglied Anfang 2017 aus dem Ortschaftsrat ausschied und es keine Ersatzperson gab, besteht der Ortschaftsrat seither aus vier Mitgliedern. Mit Ausscheiden eines weiteren Ortschaftsratsmitgliedes, für das es keine Ersatzperson gibt, sinkt die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder auf drei. Gemäß § 34 Abs. 7 i. Verb. m. § 69 Abs. 1 SächsGemO ist eine Ergänzungswahl durchzuführen, wenn die Zahl der Ortschaftsratsmitglieder auf weniger als 2/3 der Mitgliederzahl sinkt, was hier mit weniger als vier Mitgliedern der Fall ist. Der Wahltag für die Ergänzungswahl wird gemäß § 1 Abs. 2 KomWG vom Stadtrat bestimmt. Bei der Bestimmung des Wahltages sind die aus dem beiliegenden Terminplan zu entnehmenden Fristen zu beachten, insbesondere die Frist von 90 Tagen zwischen dem Wahltag und dessen Bekanntmachung. Bei einer Beschlussfassung des Wahltages in der Ratsversammlung am 18.10.2017 ist der frühestmögliche und hier vorgeschlagene Wahltermin der 28.01.2018. Alternative zur Durchführung einer Ergänzungswahl Das jetzt ausscheidende Ortschaftsratsmitglied ist auch Ortsvorsteher. Es ist also in Folge des Ausscheidens ein neuer Ortsvorsteher zu wählen. Der Ortsvorsteher ist aus den Mitgliedern des Ortschaftsrates oder anderen wählbaren Einwohnern der Ortschaft zu wählen. Im zweiten Fall wird der Ortsvorsteher Mitglied des Ortschaftsrates, wodurch sich deren Mitgliederzahl um eins erhöht; in Rückmarsdorf wäre es eine Erhöhung von fünf auf sechs. Davon wären dann vier besetzt, was der notwendigen 2/3-Anzahl entspricht. Eine Ergänzungswahl wäre dann nicht erforderlich. Die Wahl eines Ortsvorstehers, der zur Erreichung der 2/3-Anzahl führt, muss bis zum Beschluss des Wahltermins am 18.10.2017 erfolgt sein. Zu 2. Für die Leitung und Durchführung der Wahl werden die Wahlorgane Gemeindewahlausschuss, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses und die Wahlvorstände benötigt. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sowie sein Vorsitzender werden vom Stadtrat gewählt. Insbesondere die Wahl des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses muss rechtzeitig erfolgen, da er für die Entgegennahme und Prüfung der Wahlvorschläge ab dem 30.10.2017 zuständig ist. Als Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses werden die Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen, Frau Dr. Ruth Schmidt, und als ihr Stellvertreter Herr Peter Dütthorn, Abteilungsleiter im Amt für Statistik und Wahlen, vorgeschlagen. Mit der vorgeschlagenen Leiterin des Amtes für Statistik und Wahlen und ihres Stellvertreters wird wie bei den bisherigen Wahlen der Informationsfluss zwischen Gemeindewahlausschuss und städtischer Wahlorganisation gewährleistet. Zu 3. Gemäß § 9 Abs. 1 KomWG besteht der Gemeindewahlausschuss aus zwei bis sechs Beisitzern. Die Beisitzer und deren Stellvertreter wählt der Stadtrat aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten. Dabei sollen nach Möglichkeit die in der Ortschaft vertretenen Parteien angemessen berücksichtigt werden. Entsprechend der Ergebnisse der letzten Ortschaftsratswahl in Rückmarsdorf 2014, zu der Bewerber der Parteien FDP, CDU, DIE LINKE und SPD (Reihenfolge entsprechend Wahlergebnis) antraten, sollen vier Beisitzer und Stellvertreter gewählt werden; jede Partei schlägt dazu einen Beisitzer und einen Stellvertreter vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 11 KomWG Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht Mitglied des Gemeindewahlausschusses sein dürfen. 3/6 Die Wahl des Gemeindewahlausschusses muss in der Ratsversammlung am 15.11.2017 erfolgen, da durch ihn bis zum 01.12.2017 die Wahlvorschläge zugelassen werden müssen. 4/6 Terminkalender für die Ergänzungswahl Ortschaftsrat Rückmarsdorf Zeitpunkt (vor Wahltag) Datum Aufgabe 28.01.2000 Letzter Geburtstermin für Wählbarkeit u. Wahlberechtigung (18 J.) Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung (15 Monate vor Ablauf Wahlperiode) Wahl der Bewerber (12 Monate vor Ablauf Wahlperiode) RV 18.10.2017 Bestimmung des Wahltages der Ergänzungswahl nach BestimWahl Vorsitzender und Beisitzer des Gemeindewahlausschusses mung Wahltag (GWA) u. deren Stellvertreter Amtsblatt 28.10.2017 Letzter Termin für Bekanntmachung der Wahl nach § 1 (4) KomWG 3 Monate 28.10.2017 Letzter Termin für Innehaben einer Wohnung in Rückmarsdorf 30.10.2017 Erster Termin für Einreichung der Wahlvorschläge; danach, wenn erforderlich, Auslegung des Verzeichnisses für Unterstützungsunterschriften in der Gemeindeverwaltung 73. Tag 16.11.2017 Letzter Tag für Antrag gem. § 17 Abs.3 KomWO (Unterstützungsunterschriften) 66. Tag 23.11.2017 Letzter Termin für Einreichung von Wahlvorschlägen, Abschluss Unterstützungsverzeichnis 58. Tag 01.12.2017 Letzter Tag für Zulassung der Wahlvorschläge 3 Tage nach Letzter Tag für Beschwerde gegen Entscheidung des GWA zur Bekanntgabe Zulassung oder Zurückweisung von Wahlvorschlägen 35. Tag 24.12.2017 Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wg. 30. Tag 29.12.2017 Letzter Tag für Bekanntmachung d. zugelassenen Wahlvorschläge 24. Tag 04.01.2018 Letzter Tag für die Bekanntmachung: Einsicht Wählerverzeichnis, Wahlbenachrichtigung, Wahlschein, Briefwahl 21. Tag 07.01.2018 Letzter Tag für Benachrichtigung der Wahlberechtigten 20. Tag 08.01.2018 Erster Öffnungstag Briefwahlstelle 20.-16. Tag 08.01. – 12.01.2018 Einsichtsmöglichkeit Wählerverzeichnis, Einspruchsmöglichkeit gegen Wählerverzeichnis, Beantragung der Berichtigung des Wählerverzeichnisses 13. Tag 15.01.2018 Letzter Tag für Hinweise an Einrichtungen (Krankenhäuser, ...) 6. Tag 22.01.2018 Letzter Tag für Wahlbekanntmachung 2. Tag bis 18 Uhr 26.01.2018 Letzter Termin für Beantragung Wahlschein (Ausnahmen beachten) 1. Tag bis 12 Uhr 27.01.2018 Letzter Termin für Ersatz nicht zugegangener Wahlscheine Wahltag 28.01.2018 Wahltag, Wahlzeit 8:00-18:00 Wahltag 28.01.2018 Entgegennahme von Wahlscheinanträgen nach § 11 (2) KomWO und § 24 (2) EuWO bis 15 Uhr Wahltag 28.01.2018 spätester Zeitpunkt für rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe bis 18 Uhr Wahltag 28.01.2018 Ergebnisermittlung im Wahlbezirk/Briefwahlbezirk, Verkündung und Vorsitzenden GWA, Rückgabe aller Unterlagen nach 18 Uhr unverzüglich Ermittlung und Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten und Ersatzpersonen 1 Woche nach Ende der Einspruchsfrist gegen Wahlergebnis Bekanntmachung nach Gültigkeit Amtsantritt der Gewählten Wahl bzw. Ablauf Wahlprüfungsfrist nach feststehender Wahlerfordernis 5/6 Anlagen: 6/6