Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1315447.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
15.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04770-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort:
1. Verstehe ich es also richtig, dass dieser Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 durch
Verwaltungshandeln unwirksam gemacht wurde, indem NACHTRÄGLICH soziale
Indikatoren für Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen „erschaffen“ wurden?
Die Einrichtung der am 01.02.2017 beschlossenen Stellen für Schulsozialarbeit erfolgte unter
der Voraussetzung, dass diese Stellen durch Fördermittel (ko-)finanziert werden. Gemäß der
später erlassenen Förderrichtlinie Schulsozialarbeit vom 14.02.2017 des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist es unabdingbar, eine
Priorisierung von Schulstandorten vorzunehmen. Ohne Priorisierung hätte eine Beantragung
von Fördermitteln keine Aussicht auf Erfolg gehabt.
2. WANN und durch WEN wurde der Sozial Indikative Schlüssel beschlossen?
Der sozialindikative Schlüssel wurde vom Amt für Jugend, Familie und Bildung erarbeitet
und auf Vorschlag des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule in der
Dienstberatung des Oberbürgermeisters als Teil des von der Verwaltung erarbeiteten
Steuerungskonzeptes für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (siehe DS-03629-DS-01)
bestätigt.
3. Waren an der Erarbeitung – neben der Stadt Leipzig – auch unmittelbar Betroffene
(wie: Schulleiter, Eltern, Schüler, Schulsozialarbeiter u.ä.) beteiligt und in welchem
Zeitraum wird der Schlüssel neu aufgestellt (wird er jedes Schuljahr gemacht und
wenn, wird er so zeitig gemacht, dass im neuen Schuljahr darauf reagiert werden
kann)?
An der Erarbeitung des sozialindikativen Schlüssels war die Sächsische Bildungsagentur,
Regionalstelle Leipzig, beteiligt. Der Schlüssel wird jeweils über die letzten drei Schuljahre
gemittelt, um ggf. vorhandene Ausreißer nach oben und unten in einzelnen Schuljahren
auszugleichen und eine möglichst hohe Kontinuität in der Schulsozialarbeit zu schaffen. Er
wird alle drei Jahre neu gerechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der amtlichen
Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen. Diese Daten stehen jeweils im
Spätherbst eines Kalenderjahres zur Verfügung. So kann auf eine aktualisierte sozialindikative Priorisierung jeweils zum folgenden Schuljahr reagiert werden, sofern die notwendigen
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.
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