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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1315447.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
15.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04770-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Verstehe ich es also richtig, dass dieser Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 durch Verwaltungshandeln unwirksam gemacht wurde, indem NACHTRÄGLICH soziale Indikatoren für Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen „erschaffen“ wurden? Die Einrichtung der am 01.02.2017 beschlossenen Stellen für Schulsozialarbeit erfolgte unter der Voraussetzung, dass diese Stellen durch Fördermittel (ko-)finanziert werden. Gemäß der später erlassenen Förderrichtlinie Schulsozialarbeit vom 14.02.2017 des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz ist es unabdingbar, eine Priorisierung von Schulstandorten vorzunehmen. Ohne Priorisierung hätte eine Beantragung von Fördermitteln keine Aussicht auf Erfolg gehabt. 2. WANN und durch WEN wurde der Sozial Indikative Schlüssel beschlossen? Der sozialindikative Schlüssel wurde vom Amt für Jugend, Familie und Bildung erarbeitet und auf Vorschlag des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters als Teil des von der Verwaltung erarbeiteten Steuerungskonzeptes für den Leistungsbereich Schulsozialarbeit (siehe DS-03629-DS-01) bestätigt. 3. Waren an der Erarbeitung – neben der Stadt Leipzig – auch unmittelbar Betroffene (wie: Schulleiter, Eltern, Schüler, Schulsozialarbeiter u.ä.) beteiligt und in welchem Zeitraum wird der Schlüssel neu aufgestellt (wird er jedes Schuljahr gemacht und wenn, wird er so zeitig gemacht, dass im neuen Schuljahr darauf reagiert werden kann)? An der Erarbeitung des sozialindikativen Schlüssels war die Sächsische Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, beteiligt. Der Schlüssel wird jeweils über die letzten drei Schuljahre gemittelt, um ggf. vorhandene Ausreißer nach oben und unten in einzelnen Schuljahren auszugleichen und eine möglichst hohe Kontinuität in der Schulsozialarbeit zu schaffen. Er wird alle drei Jahre neu gerechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der amtlichen Schulstatistik des Statistischen Landesamtes Sachsen. Diese Daten stehen jeweils im Spätherbst eines Kalenderjahres zur Verfügung. So kann auf eine aktualisierte sozialindikative Priorisierung jeweils zum folgenden Schuljahr reagiert werden, sofern die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. 1/2 2/2