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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1313122.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04767-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Raumausstattung 46. Schule - Antwort Nr. VI-EF-04540-AW-01 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Antwort: 1. Wo kann man nachlesen, was in der von Ihnen benannten „Raumausstattung“ alles standardmäßig vorgesehen ist? Gegenwärtig wird eine verwaltungsinterne Vorgabe zu den baulichen Standards für Grundschulen, Oberschulen und Gymnasien der Stadt Leipzig erarbeitet. Diese enthält Formulierungen zur Zielstellung der Raumangebote bei Neubauten und Sanierungen. Dabei werden auch Elternsprechzimmer aufgeführt. Soweit die Situation es ermöglicht, sollen bauliche Standards auch bei Bestandgebäuden zur Anwendung gebracht werden. Schulbauund Raumprogrammempfehlungen des Freistaates Sachsen bestehen nicht. 2. Wie viele Schulen in der Stadt Leipzig verfügen tatsächlich über das von Ihnen benannte „Elternsprechzimmer“? Gegenwärtig verfügen 27 Leipziger Schulen (dreizehn Grundschulen, sieben Förderschulen, fünf Oberschulen und zwei Gymnasien) über ein separat ausgewiesenes Elternsprechzimmer. 3. Wie kann dieser (der Elternrat) in Leipzig seiner gesetzlichen Bestimmung nachkommen, wenn er keinen „Ort“ zum Treffen besitzt? In allen Schulen werden Räumlichkeiten für Gespräche zwischen Eltern und Lehrern sowie für die Elternvertretung zur Verfügung gestellt. Sofern Schulen über kein separates Elternsprechzimmer verfügen, werden dafür u.a. Klassenräume oder Räume der Beratungslehrer genutzt. Der gesetzlichen Grundlage zur Mitwirkung der Eltern wird damit entsprochen. Elternsprechzimmer sind nicht als dauerhaftes Büro vorgesehen, sondern erfüllen den Zweck eines „Ortes zum Treffen“. Sie erfüllen die funktionalen Voraussetzungen für einen Beratungsraum (Besucherstühle, Beratungstische u.ä.). 1/2 2/2