Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1314835.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04762-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Einwohneranfrage zur Neuvergabe der Verträge für Essensanbieter in städtischen
Kitas
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Antwort
1. Wie können Kitas und Eltern zukünftig Einfluss auf die Qualität des Kita-Essens
nehmen?
Im Leistungsumfang ab 1. Januar 2018 ist u. a. vorgesehen, eine vierteljährliche
Testverkostung durch das pädagogische Personal der Einrichtung durchzuführen, um eine
weitgehend gleichbleibende Qualität der Speisen während des Vertragszeitraumes (bis
einschließlich 31.12.2019) gewährleisten zu können. Eine Auswertung dieser Testung erfolgt
durch die Vergabestelle im Amt für Jugend, Familie und Bildung unter Hinzuziehung des
Caterers. Darüber hinaus werden durch den Caterer halbjährlich Feedbackbögen ausgelegt,
welche durch die Einrichtungen bzw. die Eltern ausgefüllt werden können. Die Auswertung
erfolgt durch den Caterer. Die Vergabestelle wird hierüber schriftlich informiert. Des Weiteren
besteht die Möglichkeit, die Produktionsstätten der Caterer zu besichtigen und Verkostungen
vorzunehmen.
2. Was könnte die Stadt tun, um mittlere Verdiener bei höheren Essenspreisen zu
unterstützen und sozial benachteiligte Familien noch besser über die Möglichkeit
einer Ermäßigung zu informieren?
Die Stadt Leipzig hat zur Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern mit geringem
Einkommen den Leipzig-Pass eingeführt. Anspruch auf den Leipzig-Pass und die damit
verbundenen Leistungen haben Einwohner/innen der Stadt Leipzig, die
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das Jobcenter Leipzig
erhalten.
Ein geringes Einkommen haben, welches das 1½ fache des maßgeblichen
Regelsatzes zzgl. des jeweiligen Anteils an den tatsächlichen Unterkunftskosten nicht
übersteigt.
Je nach Haushaltsgröße
ergeben sich damit
gestaffelte
Einkommensgrenzen.
Laufende Leistungen der Sozialhilfe, also Hilfe zum Lebensunterhalt oder die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
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Leipzig-Pass-Inhaber, welche keine Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Leistung zur gemeinschaftlichen
Mittagsverpflegung im Rahmen der Ermäßigungen des Leipzig-Passes zu stellen. Die
Leistung wird analog zur Leistung für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung des
Bildungs- und Teilhabepakets gewährt.
Es erfolgen jedes Jahr Informationen an die Leiterinnen und Leiter der
Kindertageseinrichtungen und Horte, an Schulleiter und an das Erwerbslosenzentrum,
sowohl über Informationsschreiben als auch Informationsveranstaltungen.
3. Was tut die Stadt für die Einrichtung dezentraler, mittelgroßer Küchen in den
Wohngebieten?
Die Speiseversorgung erfolgt in Kindertagesstätten und Schulen durch externe Anbieter.
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