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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1314617.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:24

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Inhalt der Datei

schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04772-AW-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Frage zur Antwort Nr. VI-EF-04625-AW-01 - Bürgereinwendung zum Doppelhaushalt 2017/18 der Oberschule Paunsdorf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Folgende Bürgereinwände der Oberschule Paunsdorf am 01.02.2017 sind von der Verwaltung und dem Stadtrat per Blockabstimmung mit folgendem Vermerk versehen. BE 0008/17/18 – Schulhofsanierung – abgelehnt BE 0011/17/18 – Lärmbelästigung – abgelehnt BE 0012/17/18 – Sanierung Fenster, verschlissene Fenster - abgelehnt BE 0013/17/18 – Speiseraumsanierung – abgelehnt Antwort 1. Was ist unter „Planungsgebot“ zu verstehen“? Planungsgebot besteht für eine Leistung, welche einen bestimmten Reparaturumfang übersteigt. In diesen Fällen wird geprüft, ob eine Reparatur oder ein Ersatz erfolgen soll. Ein Ingenieurbüro wird mit planerischen Aufgaben betraut und erstellt Unterlagen unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. 2. Welche Handlungs-/ Arbeitskonsequenzen ergeben sich aus einem „Planungsgebot“ Für das Sichern des Planungsgebotes ist die Einordnung der Finanzierung der Planungsleistung in den Haushalt der Stadt Leipzig notwendig. 3. Wann könnte eine bauliche Erweiterung für den Speiseraum umgesetzt werden? Im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans werden Speiseräume in die Betrachtung aufgenommen und entsprechende Bedarfe benannt. Auch die Situation der Speiseversorgung an der Oberschule Paunsdorf wird in diesem Zusammenhang bewertet. Auf Grundlage der identifizierten Bedarfe kann eine Einordnung notwendiger Maßnahmen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln und ihrer Dringlichkeit in die Haushaltsplanung ab 2019ff erfolgen. 1/2 2/2