Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1314617.pdf
Größe
88 kB
Erstellt
12.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
schriftliche Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04772-AW-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Frage zur Antwort Nr. VI-EF-04625-AW-01 - Bürgereinwendung zum Doppelhaushalt
2017/18 der Oberschule Paunsdorf
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Folgende Bürgereinwände der Oberschule Paunsdorf am 01.02.2017 sind von der
Verwaltung und dem Stadtrat per Blockabstimmung mit folgendem Vermerk versehen.
BE 0008/17/18 – Schulhofsanierung – abgelehnt
BE 0011/17/18 – Lärmbelästigung – abgelehnt
BE 0012/17/18 – Sanierung Fenster, verschlissene Fenster - abgelehnt
BE 0013/17/18 – Speiseraumsanierung – abgelehnt
Antwort
1. Was ist unter „Planungsgebot“ zu verstehen“?
Planungsgebot besteht für eine Leistung, welche einen bestimmten Reparaturumfang
übersteigt. In diesen Fällen wird geprüft, ob eine Reparatur oder ein Ersatz erfolgen soll. Ein
Ingenieurbüro wird mit planerischen Aufgaben betraut und erstellt Unterlagen unter
Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften nach der Honorarordnung für Architekten und
Ingenieure.
2. Welche Handlungs-/ Arbeitskonsequenzen ergeben sich aus einem
„Planungsgebot“
Für das Sichern des Planungsgebotes ist die Einordnung der Finanzierung der
Planungsleistung in den Haushalt der Stadt Leipzig notwendig.
3. Wann könnte eine bauliche Erweiterung für den Speiseraum umgesetzt werden?
Im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Schulentwicklungsplans werden Speiseräume
in die Betrachtung aufgenommen und entsprechende Bedarfe benannt. Auch die Situation
der Speiseversorgung an der Oberschule Paunsdorf wird in diesem Zusammenhang
bewertet. Auf Grundlage der identifizierten Bedarfe kann eine Einordnung notwendiger
Maßnahmen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln und ihrer
Dringlichkeit in die Haushaltsplanung ab 2019ff erfolgen.
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