Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1315296.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-04390-ÄA-03
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff:
Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beitrag der Stadt Leipzig zur baulichen Unterhaltung von Kitas in freier und
kommunaler Trägerschaft (derzeit 2,56 €/m2 für Gebäude und 0,51 €/ m2 für Freiflächen in
freier Trägerschaft sowie 1,18 €/m2 für Gebäude und 0,03 €/m2 für Freiflächen in
kommunaler Trägerschaft) wird wie folgt angepasst:
1. Im Sinne des § 17 Absatz 2 SächsKitaG wird die Gleichbehandlung des
kommunalen und der freien Träger beschlossen. Es werden folgende
Festlegungen getroffen:
a) Unsanierte Kitas erhalten zur baulichen Unterhaltung 4,62 m2 für Gebäude
und 0,76/m2 für die Freiflächen.
b) Sanierte Kitas und neu gebaute Kitas erhalten zur baulichen Unterhaltung
2,56 €/m2 für Gebäude und 0,51 €/m2 für die Freiflächen.
c) Alle in a) und b) nicht eingeordneten Kitas erhalten zur baulichen
Unterhaltung 3,50 €/m2 für Gebäude und 0,60 €/m2 für die Freiflächen.
2. Die Kosten für die bauliche Unterhaltung werden ab 2019 für jede Einrichtung
objektkonkret abgerechnet.
3. Die Erhöhungen der Aufwendungen/Auszahlungen wird erstmals für den
Doppelhaushalt 2019/2020 geplant.
4. Im Haushalt 2021/2022 wird nach Evaluation eine weitere Erhöhung der
baulichen Unterhaltung festgelegt.
Sachverhalt:
Begründung erfolgt mündlich.
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