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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1315296.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
14.12.17, 16:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-04390-ÄA-03 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beitrag der Stadt Leipzig zur baulichen Unterhaltung von Kitas in freier und kommunaler Trägerschaft (derzeit 2,56 €/m2 für Gebäude und 0,51 €/ m2 für Freiflächen in freier Trägerschaft sowie 1,18 €/m2 für Gebäude und 0,03 €/m2 für Freiflächen in kommunaler Trägerschaft) wird wie folgt angepasst: 1. Im Sinne des § 17 Absatz 2 SächsKitaG wird die Gleichbehandlung des kommunalen und der freien Träger beschlossen. Es werden folgende Festlegungen getroffen: a) Unsanierte Kitas erhalten zur baulichen Unterhaltung 4,62 m2 für Gebäude und 0,76/m2 für die Freiflächen. b) Sanierte Kitas und neu gebaute Kitas erhalten zur baulichen Unterhaltung 2,56 €/m2 für Gebäude und 0,51 €/m2 für die Freiflächen. c) Alle in a) und b) nicht eingeordneten Kitas erhalten zur baulichen Unterhaltung 3,50 €/m2 für Gebäude und 0,60 €/m2 für die Freiflächen. 2. Die Kosten für die bauliche Unterhaltung werden ab 2019 für jede Einrichtung objektkonkret abgerechnet. 3. Die Erhöhungen der Aufwendungen/Auszahlungen wird erstmals für den Doppelhaushalt 2019/2020 geplant. 4. Im Haushalt 2021/2022 wird nach Evaluation eine weitere Erhöhung der baulichen Unterhaltung festgelegt. Sachverhalt: Begründung erfolgt mündlich. 1/1