Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1314224.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-04466-NF-02-VSP-1
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Schwerpunkte bei der Fortschreibung des "Radverkehrsentwicklungsplanes 20102020"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
20.09.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☒ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Im Rahmen der Fortschreibung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 (RVEP
2010-2020), welche ab 2019 geplant ist, werden Fahrrad-Vorzugsrouten als zusätzliche
Alternativverbindungen zu Radverkehrsführungen an Hauptstraßen mit untersucht,
gegebenenfalls mit Ausweisung als Fahrradstraße. Es wird jedoch auch weiterhin
angestrebt, aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie vielfältiger Ziele an
Hauptverkehrsstraßen, dort ein durchgehendes Netz an Radverkehrsanlagen
auszuweisen.
2. Die Attraktivität von Wegen in Parks und öffentlichen Grünanlagen für die Nutzung durch
Radfahrende ist abhängig von der Wegebeschaffenheit und Qualität und sollte daher
einen der Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 20102020 bilden.
3. Zur Attraktivitätssteigerung von touristischen Radrouten wird weiterhin mit der
Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 eine Verknüpfung mit dem
Hauptnetz Rad angestrebt, sofern für die Thematik der touristischen Radrouten eine
Verlegung sinnvoll erscheint.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
Sachverhalt:
Die Ausweisung von Fahrrad-Vorzugsrouten parallel zu Hauptverkehrsstraßen/Magistralen
stellt eine sinnvolle Ergänzung von Radverkehrsführungen an Hauptverkehrsstraßen dar,
insbesondere, wenn dort durch die bestehenden Rahmenbedingungen keine Einrichtung von
Radverkehrsanlagen möglich ist. Die Ausweisung dieser Routen könnte einer der
Schwerpunkte bei der Überarbeitung des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 sein,
inkl. Überprüfung der Einrichtung von Fahrradstraßen nach StVO.
Da sich jedoch viele Ziele entlang von Hauptverkehrsstraßen bzw. Magistralen befinden und
diese auch für den Radverkehr auf Grund ihrer Lage im Wegenetz eine Sammelfunktion
haben und oft die direkteste und schnellste Verbindung darstellen und entsprechend intensiv
vom Radverkehr genutzt werden, müssen sichere Radverkehrsbedingungen für
Radfahrende auch im Hauptstraßennetz vorhanden sein. Daher wird auch weiterhin
angestrebt, das Netz von Radverkehrsanlagen entlang von Hauptverkehrsstraßen zu
vervollständigen,
wie
es
mit
den
Beschlusspunkten
B3
bis
B6
des
Radverkehrsentwicklungsplanes 2010-2020 in 2012 beschlossen wurde, und es den
technischen Regelwerken RIN Richtlinien für integrierte Nertzgestaltung, RASt Richtlinie für
die Anlage von Stadtstraßen und ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen entspricht.
Darüber hinaus ließe sich eine Wegeführung entlang von Nebenstraßen schwierig in das
Radverkehrsnetz einbinden und würde an vielen Stellen durch Hauptverkehrsstraßen
unterbrochen werden. Dies wäre dann vor allem eine Qualitätseinschränkung für das
Radverkehrsnetz.
Auch aus finanziellen Gründen ist es weiterhin empfehlenswert, einen der Schwerpunkte der
Radverkehrsförderung auf die Errichtung von Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen
zu setzen. Gerade bei gemeinsamen Komplexbaummaßnahmen, wie z.B. dem
Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße, konnten mit verhältnismäßig geringen finanziellen
Mitteln die Radverkehrsbedingungen verbessert werden. Bei einer Führung im Nebennetz,
welches oft nicht die Oberflächenqualität für eine komfortable Führung des Radverkehrs
aufweist, ist eine Optimierung für Radfahrende mit erheblichem Kostenaufwand (z.B. durch
notwendigen grundhaften Straßenausbau) verbunden. Die Baumaßnahme Karl-LiebknechtStraße hat nicht zuletzt ganz exemplarisch gezeigt, dass Radfahrende die
Hauptverkehrsstraße auf Grund ihrer bündelnden Lage im Verkehrsnetz und der vielen Ziele
auch weiterhin in hohem Umfang nutzten, trotz eingerichteter alternativer Parallelroute und
maximaler Behinderung auf der Hauptstraße.
Die Wege in Grünanlagen/Parks sind ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrsnetzes der
Stadt Leipzig und können von den Radfahrenden genutzt werden. Die Akzeptanz, die
Sicherheit und der Fahrkomfort sind aber stark abhängig von der Wegebeschaffenheit.
Daher könnte die Sanierung der Wegeführungen in Grünanlagen und Parks als einer der
Schwerpunkte in die Überarbeitung des RVEP 2010-2020 in 2019 aufgenommen werden.
Eine Separierung von Rad- und Fußverkehrsströmen in Grünanlagen und Parks wird aus
Gründen der Flächenverfügbarkeit sowie Akzeptanz als nicht praktikabel angesehen. Eine
Separation des Rad- und Fußgängerverkehrs würde darüber hinaus zu höheren
Fahrgeschwindigkeiten von Radfahrenden und zu zusätzlichen Konflikten in
Kreuzungsbereichen in Grünanlagen und Parks führen. Aus diesen Gründen wird diese
Separation nicht angestrebt. Vielmehr sollte durch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit für
ein aufmerksames faires Miteinander im Straßenverkehr, als auch auf den Grünwegen
geworben werden.
Einer pauschalen Asphaltierung von Wegen in Park- und Grünanlagen, die auch von
Radfahrern genutzt werden, kann nicht entsprochen werden. Oft sind sensible und
naturschutzfachlich wertvolle Bereiche betroffen sein, die unter Umständen alternative
Wegebeläge erfordern. In jedem Fall bedarf die konkrete Planung einer vorherigen
Abstimmung
mit
der
Unteren
Naturschutzbehörde
und
der
zuständigen
Denkmalschutzbehörde, zumal ca. 50% der Park- und Grünanlagen nach Sächsischem
Denkmalschutzgesetz als Kulturdenkmale unter Denkmalschutz stehen.
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Bereits jetzt wird angestrebt, touristische Radrouten bei der Planung/Umsetzung des
Hautpnetz Rad mit den Hauptradrouten des Alltagsverkehrs zu überlagern. Bei einer
Überarbeitung des RVEP 2010-2020, bzw. einer Fortschreibung des SachsenNetz Rad
durch den Freistaat Sachsen wird diese Überlagerung fortgesetzt. Diese Verknüpfung ist
aber abhängig von der Ausrichtung der touristischen Radroute. Während bei einer
Radfernwanderroute (z.B. Berlin-Leipzig) der Fokus auf einer direkten und schnellen
Routenführung liegt, konzentrieren sich thematische Radrouten (z.B. Elsterradweg oder
Kohle-Dampf-Licht Radroute) eher an lokalen Gegebenheiten (z.B. Fahrt entlang eines
Flussverlaufs oder Verbindung von bestimmten Stationen.
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