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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309489.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 13:53

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04769 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2017 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Verwaltungsausschuss voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 01.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element Sozialumlage (1.100.61.1.0.01.03) werden für 2017 in Höhe von 286.100 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen in der Budgeteinheit 50_313_ZW (Hilfen für Asylbewerber). 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt x wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 1.1.2017 31.12. 2017 286.100 1.100.61.1.0.01.03 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 Sachverhalt: 1. Allgemeines Der Kommunale Sozialverband Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Finanzbedarfes die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG). Die Anteile der Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage wurden gemäß § 28 FAG durch Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen bestimmt. Dieser Umlagesatz ergibt sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumlagebetrag des KSV zur Gesamtumlagegrundlage. Am 05.12.2016 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des KSV für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Höhe der Sozialumlage wurde mit 8,823 v.H. der Umlagegrundlagen der Landkreise und kreisfreien Städte festgesetzt. Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 10.02.2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 bestätigt und die Höhe der Sozialumlage genehmigt. Am 23.02.2017 wurden die Umlagegrundlagen für das Jahr 2017 durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen bekannt gemacht. Hätte man diese unter Beibehaltung des Umlagesatzes von 8,823 v.H. der Berechnung der Sozialumlage zu Grunde gelegt, wäre diese um insgesamt 21,0 Mio. € auf 469,9 Mio. € gestiegen. Aus diesem Grund wurde eine Nachtragssatzung mit Anpassung des Umlagesatzes erforderlich. Auf Basis des durch die Verbandsversammlung beschlossenen Absolutbetrages der Sozialumlage in Höhe von 448.937.857 € ergibt sich nunmehr ein Umlagesatz von 8,430 vom Hundert der Umlagegrundlagen 2017. Am 19.06.2017 beschloss die Verbandsversammlung die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2017 mit dem angepassten Umlagesatz, welcher mit Bescheid vom 07.07.2017 vom Sächsischen Staatsministerium des Innern genehmigt wurde. Am 03.08.2017 erhielt die Stadt Leipzig den entsprechenden Bescheid des KSV zur Erhebung der Sozialumlage für das Jahr 2017. Der Anteil der Stadt Leipzig an der Sozialumlage wurde auf einen Betrag von insgesamt 75.039.337,53 € festgesetzt. 2. Finanzielle Auswirkungen Infolge der Festsetzung der Umlage für die Stadt Leipzig in Höhe von 75.039.337,53 € und einem Haushaltsansatz in Höhe von 74.753.250 € entstehen überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 286.087,53 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03: Plan 2017: 74.753.250 € Umlage: 75.039.350 € ÜPL Aufwendungen: 286.100 € Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW). Diese ergeben sich aus geringeren Zuweisungszahlen und den damit verbundenen Kapazitätsanpassungen (siehe auch VI-DS-04680 „Finanzbericht zum Stichtag 30.06.2017 (VIST)“). 3/4 4/4