Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309489.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
09.10.17, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04769
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den
Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2017
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Verwaltungsausschuss
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
01.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
Sozialumlage (1.100.61.1.0.01.03) werden für 2017 in Höhe von 286.100 € bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen in der Budgeteinheit 50_313_ZW
(Hilfen für Asylbewerber).
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
x
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.1.2017
31.12.
2017
286.100
1.100.61.1.0.01.03
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
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Sachverhalt:
1. Allgemeines
Der Kommunale Sozialverband Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene
Einnahmen gedeckten Finanzbedarfes die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes
über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG). Die Anteile der
Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage wurden gemäß § 28 FAG durch
Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen bestimmt.
Dieser Umlagesatz ergibt sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumlagebetrag des KSV zur
Gesamtumlagegrundlage.
Am 05.12.2016 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des KSV für das
Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Höhe der Sozialumlage wurde mit 8,823 v.H. der
Umlagegrundlagen der Landkreise und kreisfreien Städte festgesetzt. Das Sächsische
Staatsministerium des Innern hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 10.02.2017
die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2017 bestätigt und die Höhe der Sozialumlage
genehmigt.
Am 23.02.2017 wurden die Umlagegrundlagen für das Jahr 2017 durch das Sächsische
Staatsministerium der Finanzen bekannt gemacht. Hätte man diese unter Beibehaltung des
Umlagesatzes von 8,823 v.H. der Berechnung der Sozialumlage zu Grunde gelegt, wäre
diese um insgesamt 21,0 Mio. € auf 469,9 Mio. € gestiegen. Aus diesem Grund wurde eine
Nachtragssatzung mit Anpassung des Umlagesatzes erforderlich.
Auf Basis des durch die Verbandsversammlung beschlossenen Absolutbetrages der
Sozialumlage in Höhe von 448.937.857 € ergibt sich nunmehr ein Umlagesatz von 8,430
vom Hundert der Umlagegrundlagen 2017.
Am 19.06.2017 beschloss die Verbandsversammlung die erste Nachtragssatzung für das
Haushaltsjahr 2017 mit dem angepassten Umlagesatz, welcher mit Bescheid vom
07.07.2017 vom Sächsischen Staatsministerium des Innern genehmigt wurde.
Am 03.08.2017 erhielt die Stadt Leipzig den entsprechenden Bescheid des KSV zur
Erhebung der Sozialumlage für das Jahr 2017. Der Anteil der Stadt Leipzig an der
Sozialumlage wurde auf einen Betrag von insgesamt 75.039.337,53 € festgesetzt.
2. Finanzielle Auswirkungen
Infolge der Festsetzung der Umlage für die Stadt Leipzig in Höhe von 75.039.337,53 € und
einem Haushaltsansatz in Höhe von 74.753.250 € entstehen überplanmäßige
Aufwendungen in Höhe von 286.087,53 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03:
Plan 2017: 74.753.250 €
Umlage: 75.039.350 €
ÜPL Aufwendungen: 286.100 €
Die Deckung erfolgt aus Minderaufwendungen im Budget „Hilfen für Asylbewerber“
(50_313_ZW). Diese ergeben sich aus geringeren Zuweisungszahlen und den damit
verbundenen Kapazitätsanpassungen (siehe auch VI-DS-04680 „Finanzbericht zum Stichtag
30.06.2017 (VIST)“).
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