Daten
Kommune
Leipzig
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1314791.pdf
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112 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 13:16
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04464-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Freigabe letzte Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/2018 zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Vorlage beschriebene Verwendung der in den Haushaltsjahren 2017 und
2018 eingestellten Mittel zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts wird
bestätigt.
2. Für die Maßnahmen B 2 „Nachfragegerechte Weiterentwicklung und Ergänzung von
Bestandsgebieten“ wird der noch bestehende Sperrvermerk auf dem Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 45.000 € im Haushaltsjahr 2017
und 45.000 € im Haushaltsjahr 2018 aufgehoben.
3. Für die Maßnahmen B 3 „Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen“ wird
der noch bestehende Sperrvermerk auf dem Innenauftrag 106452200001, Sachkonto
42711200 in Höhe von 30.000 € im Haushaltsjahr 2017 und 150.000 € im
Haushaltsjahr 2018 aufgehoben.
4. Für die Maßnahme B 1 „Ankauf von Flächen für Bauprojekte“ erteilt der Stadtrat
seine Zustimmung. Der bestehende Sperrvermerk auf dem Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 320.000 € im Haushaltsjahr 2017
wird aufgehoben. Eine Inanspruchnahme der Mittel ist erst nach gesonderter
Beschlussfassung des Grundstücksverkehrsausschusses gemäß §14 (5)
Hauptsatzung der Stadt Leipzig möglich.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, geeignete kommunale Fördermöglichkeiten
zur Schaffung von Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen (Maßnahme C 4) zu
prüfen und dem Stadtrat eine gesonderte Vorlage zum Einsatz der 2018 verfügbaren
Mittel bis zum I. Quartal 2018 zur Beschlussfassung vorzulegen.
6. Eine während der Umsetzung erforderliche Verschiebung der Finanzmittel von +/20% zwischen den Kostenbausteinen bedarf keiner gesonderten Beschlussfassung.
1/6
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
01.01.17
31.12.17
395.000,00
01.01.18
31.12.18
195.000,00
wo veranschlagt
Erträge
PSP 1.100.52.2.0.01
Innenauftrag:
106452200001
Sachkonto: 42711200
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/6
Sachverhalt:
1. Ziel und Grundlagen
Im Ergebnishaushalt 2017 und 2018 stehen jeweils 1,0 Mio. € mit Sperrvermerk zur
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts zur Verfügung.
Mit dieser Vorlage soll über die geplante Verwendung der noch nicht freigegebenen Mittel im
Doppelhaushalt 2017/2018 zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts informiert
und die Aufhebung des Sperrvermerks beschlossen werden.
Die Vorlage ergänzt damit die folgenden Beschlüsse:
VI-DS-03327 vom 18.01.2017:Freigabe zur Weiterführung wohnungspolitischer Maßnahmen
nach § 78 (1) SächsGemO
VI-DS-04005 Beschlussfassung vom 21.06.2017 auf den 23.08.2017 vertagt:
Freigabe einer Teilsumme der Haushaltsmittel 2017/18 zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts
Mit diesen Beschlüssen wird bereits eine Summe in Höhe von 605.000 € in 2017 und
555.000 € in 2018 zur Weiterführung begonnener Maßnahmen freigegeben.
2. Neue wohnungspolitische Maßnahmen
Die weiteren zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 395.000 € in 2017 und 445.000 €
in 2018 sollen für folgende neue Maßnahmen verwendet werden:
Tabelle 1: Neue Maßnahmen zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts
Kostenbausteine
2017
2018
€
€
V
B. Vorbereitung von Wohnungsbauprojekten
B.1
Ankauf von Flächen für Bauprojekte
B.2
Nachfragegerechte Weiterentwicklung und
Ergänzung von Bestandsgebieten
45.000
B.3
Kampagne und Bündnis für kostengünstiges
Bauen
30.000
23
Freigabe erfolgt mit
Beschluss dieser
Vorlage; Ankauf erst
mit Beschluss GVA
möglich
45.000
64
150.000
64
Freigabe erfolgt
mit Beschluss
dieser Vorlage
250.000
64
320.000
C. Unterstützung besonderer
Bedarfsgruppen
C.4
Kommunales Förderprogramm zur
Schaffung von Wohnraum für besondere
Bedarfsgruppen
Summe zur Beschlussfassung
395.000
gesonderter
Beschluss
erforderlich
445.000
B 1. Ankauf von Flächen für Bauprojekte
Das Liegenschaftsamt bereitet derzeit den strategischen Ankauf von Flächen vor. Darunter
sind auch Flächen, die sich für eine kombinierte Nutzung als Standort für soziale Infrastruktur
und sozialen Wohnungsneubau oder zur Arrondierung von Standorten für Modellvorhaben
des sozialen und/oder kostengünstigen Neubaus eignen.
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Im Fokus stehen dabei einzelne Flächen, die sich in Lagen mit zunehmenden
Anspannungstendenzen auf dem Wohnungsmarkt befinden und die einen hohen Stellenwert
für die Entwicklung des Quartiers haben.
Die Freigabe der Mittel erfolgt mit der vorliegenden Vorlage. Zum Ankauf solcher Flächen
wird dem Grundstücksverkehrsausschuss eine gesonderte Vorlage zum Beschluss
vorgelegt. Damit erfolgt auch eine Übertragung in den Finanzhaushalt (überplanmäßige
Auszahlung beim Liegenschaftsamt, Deckung aus den Ansätzen des Ergebnishaushalts für
das Wohnungspolitische Konzept, ASW).
B 2. Nachfragegerechte Weiterentwicklung und Ergänzung von Bestandsgebieten
Für einzelne Stadtquartiere mit Wohnungsbeständen aus den 1960/1970er Jahren bzw. in
Plattenbauweise besteht einerseits Bedarf an nachfragegerechter Weiterentwicklung und
andererseits bieten diese Gebiete Potenziale zur Nachverdichtung. Die Weiterentwicklung
und Nachverdichtung bedarf konzeptioneller Unterstützung und enger Kooperation mit den
Wohnungseigentümern und der Bewohnerschaft. Für 2017/2018 ist vorgesehen, die
Weiterentwicklung im Stadtteil Grünau WK 5.1, ggf. noch einen weiteren Stadtteil
konzeptionell zu unterstützen.
B 3. Kampagne und Bündnis für kostengünstiges Bauen
Mit der Kampagne Kostengünstiges Bauen soll eine Vernetzung und ein
Erfahrungsaustausch zu Möglichkeiten der Kostenreduzierung beim Neubau mit
interessierten Wohnungsmarktakteuren in Leipzig initiiert werden. Der Austausch ist
praxisbezogen und erfolgt mit unterschiedlichen, im Wohnungsbau aktiven Akteuren, die mit
konkreten Projekten befasst sind und über entsprechend praktische Erfahrungen verfügen.
Daraus soll ein lokales Bündnis und ein „Leipziger Weg“ des kostengünstigen Bauens
entwickelt werden, das sich bspw. durch die Anpassung/ Neuinterpretation der Bau-/
Wohnstandards, intelligente Planungsansätze im Sinne eines Modulbaukastens sowie die
Definition duplizierbarer Vorgehensweisen/ Instrumente zur Kostenreduktion auszeichnet.
C.4 Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für besondere
Bedarfsgruppen
Es gibt zunehmende Engpässe in der Versorgung mit angemessenem Wohnraum für
Leistungsempfänger/-innen insbesondere für große Haushalte ab 5 Personen, da der Markt
in diesem Sektor zu wenige Wohnungen vorhält.
Die derzeit angebotenen Wohnungen mit einer Fläche ab 85 m2 und mind. 4 Wohnräumen
entsprechen in der Regel nicht dem einfachen Standard. Überwiegend verfügen die
angebotenen großen Wohnungen über eine höherwertige bis luxuriöse Ausstattung.
Außerdem stehen die einkommensschwachen großen Familien in Konkurrenzdruck zu
anderen Wohnungssuchenden (u.a. finanzstärkeren Wohngemeinschaften). Es besteht
dringender Bedarf an der Erweiterung des Angebots an großen, preisgünstigen Wohnungen.
Aufgrund des dringenden Bedarfs prüft die Verwaltung derzeit, welche kommunalen
Förderwege zur Schaffung von angemessenem Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen,
insbesondere von großen Wohnungen für Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB
XII, geeignet sind.
Über den geplanten Einsatz und die Freigabe der im Haushaltsjahr 2018 zur Verfügung
stehenden 250.000 € wird dem Stadtrat im I. Quartal 2018 eine gesonderte Vorlage zum
Beschluss vorgelegt.
4/6
3. Gesamtüberblick zum Mitteleinsatz 2017/2018
Tabelle 2 gibt eine Gesamtübersicht über die geplante Verwendung der im Doppelhaushalt
2017/2018 eingestellten Mittel (1 Mio. € je Haushaltsjahr).
Tabelle 2: Gesamtübersicht zum Mitteleinsatz 2017 und 2018
Kostenbausteine
2017
bereits frei
gegeben
2018
Sperrvermerk
bereits frei
gegeben
V
Sperrvermerk
A. Beratung und Projekte für
kooperatives und bezahlbares
Wohnen
A.1
Netzwerk Leipziger Freiheit –
Initiative für kooperatives und
bezahlbares Wohnen
A.2
Aktivierung lokaler Eigentümer im
Leipziger Osten
170.000
160.000
64
20.000
64
B. Vorbereitung von
Wohnungs-bauprojekten
B.1
Ankauf von Flächen für Bauprojekte
320.000
23
B.2
Nachfragegerechte Weiterentwicklung und Ergänzung von
Bestandsgebieten
45.000
45.000
64
B.3
Bündnis und Kampagne für
kostengünstiges Bauen
30.000
150.000
64
C. Unterstützung besonderer
Bedarfsgruppen
C.1
Entwicklung und Erprobung
besonderer Wohnformen für
Wohnungslose
55.000
55.000
50
C.2
Ausbau und Vernetzung der
Energieberatung für einkommensschwache Haushalte
50.000
50.000
50
C.3
Entwicklung und Erprobung
stadtteilorientierter Migrantenhilfe
110.000
110.000
50
C.4
Kommunales Förderprogramm zur
Schaffung von Wohnraum für
besondere Bedarfsgruppen
250.000
64
D. Wohnungspolitische
Instrumente weiter entwickeln
Fachliche Expertise,
Prozessbegleitung,
Teilsumme 1:
200.000
180.000
605.000
555.000
Moderation
Teilsumme 2:
Gesamtsumme
61,
64,
50
395.000
1.000.000
5/6
445.000
1.000.000
6/6