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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1306722.pdf
Größe
357 kB
Erstellt
28.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:17

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04677-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Schulentwicklungsplan um finanzielle Untersetzung erweitern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule FA Finanzen Ratsversammlung 28.09.2017 16.10.2017 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☒ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☐ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Begründung: Die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Stadt Leipzig 2017 wurde in der Ratsversammlung am 21.06.2017 beschlossen und dem Sächsisches Staatsministerium für Kultus zur Genehmigung vorgelegt. Mit der neuen Verordnung zur Schulnetzplanung vom 10.07.2017 ist im § 3 geregelt, dass eine langfristige Zielplanung mit Ausführungsmaßnahmen (Investitionsplanung) Bestandteil des Schulnetzplanes sein muss. Damit würde auch der Stand der Finanzierung mit abgebildet werden. Die Fortschreibung ist bis Ende 2018 geplant. 3/3