Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1315164.pdf
Größe
75 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
02.11.17, 17:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03419-ÄA-06
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Entwicklungskonzept Clara-Zetkin-Park und Johannapark
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird im Zusammenhang mit dem Teilkonzept Nachhaltiges
Parkmanagement (3.6) mit folgenden Maßnahmen beauftragt:
1.
Die Biodiversität im Clara-Zetkin- und Johanna-Park wird unter Beteiligung der
Naturschutzverbände untersucht und die Ergebnisse veröffentlicht, um auf der
Grundlage dessen Empfehlungen zur weiteren nachhaltigen Pflege der Grünanlagen
und Gehölze abzuleiten.
2.
In sensiblen und artenschutzreichen Räumen der Parks dürfen zum Schutz von
Kleinsäugern keine Laubsauger, Tellersensen und Kantenschneider verwendet
werden. Das Laub soll in diesen besonders ausgewiesenen Bereichen nicht mehr
entfernt werden.
3.
Es ist bis zum II. Quartal 2018 zu prüfen, welche besonders schützenswerten
Naturdenkmäler in beiden Parkteilen im Bestand sind und inwiefern die Liste der
Naturdenkmäler hier ergänzt werden muss. An den Naturdenkmälern sind
Informationstafeln anzubringen, um die Besucher*innen des Parks für einen
sorgsameren Aufenthalt im Park zu sensibilisieren und die Identifikation mit den
beiden Parkanlagen zu stärken.
Sachverhalt:
Beide Parkteile sind ein wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Johanna-Park
wie auch der Clara-Zetkin-Park sind Landschaftsschutzgebiet und grenzen an das
europäische Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald (FFH) an. Die beiden Parkanlagen bilden
eine wichtige Grünachse und den Zugang zum Auenwald und erfüllen neben klimatischen
auch vielfältige ökologische Funktionen. Denn für den Erhalt der biologischen Vielfalt spielt
die Verbindung von Lebensräumen eine immer größere Rolle.
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Die Stadt Leipzig hat 2010 die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ mit
unterzeichnet und sich damit verpflichtet, die biologische Vielfalt zu erhalten und zu
schützen.
Des Weiteren werden oft Kleinsäugetiere und Insekten bei Grünpflegemaßnahmen mit
Laubsaugern und z. B. Tellersensen verletzt oder getötet, da sie sich an den Rändern von
Gebüsch und Wiesen aufhalten. Deshalb sollte man die Randbereiche an den Büschen und
Gehölzstrukturen zum natürlichen Schutz der Tiere weitgehend so belassen.
Das Anbringen der Informationstafeln soll dazu dienen, dass sich die Besucher des Parks
mit den Naturdenkmälern, d. h. Bäumen, besser identifizieren können und sie als
schützenswertes Gut behandeln. Diese sind nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz unter
Schutz gestellt. Diese umfassen Bäume einheimischer Arten mit imposantem Wuchs
und/oder hohem Alter, Bäume fremdländischer Arten mit imposantem Wuchs und/oder
wissenschaftlicher Bedeutung sowie kulturhistorisch bedeutsame Bäume.
Anlagen:
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