Daten
Kommune
Leipzig
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1315135.pdf
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271 kB
Erstellt
18.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:27
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Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04110-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Überplanmäßige Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Jahr 2016 für den
Leistungsbereich Hilfen zur Erziehung (Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_ZW)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die zur jahresgerechten Verbuchung notwendigen Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden
gemäß Punkt 4 der Vorlage zur Anmeldung bestätigt.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Deckung des
Rückstellungsbedarfs werden in 2016 für die Teilprodukte des Leistungsbereiches der Hilfen zur
Erziehung in Höhe von 1.257.169,55 € bestätigt.
3. Die Deckung erfolgt entsprechend der Übersicht unter Punkt 5 "finanzielle Auswirkungen" der
Vorlage. Davon ist eine Deckung i.H.v. 831.405,66 € aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitzustellen.
1/11
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.16
31.12.16
1.257.169,55
Budgeteinheit:
51_363_ZW, verschiedene
Sachkosten
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/11
Sachverhalt:
1. Einleitung
Hilfen zur Erziehung sind ein integraler Bestandteil des Bereiches Kinder- und Jugendhilfe im
Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
In der Ratsversammlung am 26.10.2016 wurde mit VI-DS-02877 ein Mehrbedarf in 2015
i. H. v. 4,58 Mio. € und für das Jahr 2016 von 16,075 Mio. € beschlossen. Für den Bereich
der erzieherischen Hilfen in den Jahren 2015 und 2016 standen folgende Mittel zur
Verfügung (Zuschuss):
Zuschuss pro Jahr
2015
2016
Planansatz
59.374.000
60.543.000
DS 01991
5.156.000
-
DS 02877
4.580.000
15.232.000
Summe
69.110.000
75.775.000
Mit der Erfassung des voraussichtlichen Ist per 30.09.2016 konnte die Einschätzung der
voraussichtlichen Kosten aus o. g. Vorlage bestätigt werden. Für die Einschätzung wurden
die durchschnittlichen Fallzahlen mit Stand 31.08.2016 in Verbindung mit den
durchschnittlichen Fallkosten zu Grunde gelegt.
Nach Auswertung des IV. Quartals zum 31.01.2017 kann diese Entwicklung nicht bestätigt
werden. Trotz positiver Entwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung muss ein
Mehrbedarf für das Jahr 2016 gegenüber der Vorlage VI-DS-02877 i. H. v. 1,815 Mio. €
angezeigt werden. Dieser begründet sich vorwiegend in steigenden Fallkosten nur zweier
Hilfearten, die im weiteren Verlauf der Vorlage dargestellt werden.
2. Positive Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Zu konstatieren ist zunächst eine generelle positive Entwicklung der Fallzahlen. Dies zeigt,
dass die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Vorlage VI-DS-02877 festgelegt
worden sind, greifen und nachweisbar Steuerungswirkung entfaltet haben. Darüber hinaus
lassen sich aus der personellen Ausstattung des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) sowie
des Pflegekinderdienstes positive Ableitungen auf die Entwicklung der Fallzahlen und damit
auf die Entwicklung von Kosten insbesondere kostenintensiver stationärer Hilfen zur
Erziehung treffen. So sind beispielsweise die durchschnittlichen Fallzahlen gegenüber der
DS 02877 im Jahr 2016 von prognostizierten 2.858 Fällen insgesamt auf 2.803 Fälle
gesunken.
3/11
Darstellung der Entwicklung der Fallzahlen nach Hilfeart gegenüber der VI-DS-02877:
Hilfearten
Plan 2016
inkl. MB
ambulante Hilfen
1.246
teilstationäre
125
Hilfen
Pflegestellen
531
stationäre Hilfen
956
ges.
HzE - Hilfen
2.858
ges.
IST 2016
1.216
Diff. zur DS
02877
-30
116
-9
536
5
935
-21
2.803
-55
Hier kann man in den stationären Hilfen eine positive Entwicklung der Fallzahlen erkennen.
Die prognostizierten durchschnittlichen Fallzahlen wurden um 21 Fälle unterschritten. Eine
weitere positive Entwicklung ergibt sich auch in den Fallzahlen der ambulanten Hilfen.
Hierbei liegen die Fallzahlen bei durchschnittlich 1.216 statt prognostizierten 1.246. Im
Bereich der Pflegestellen wurde die prognostizierte Fallzahl um 5 übertroffen und somit noch
mehr Kinder, als geplant aus stationären Hilfen in Pflegefamilien vermittelt. Auch hier setzt
sich die positive Entwicklung fort. Bei den Inobhutnahmen hat sich die Prognose nahezu
bestätigt.
In der Personalsituation des ASD war durch leicht sinkende krankheitsbedingte Ausfälle und
ein beschleunigtes Besetzungsverfahren unbesetzter Stellen seit 2014 bis zunächst Mitte
2017 eine leichte Verbesserung zu verzeichnen. Hier zeigen sich erste positive Effekte in der
Fallzahlentwicklung. Auf der Grundlage des aktuell in der Abstimmung befindlichen
„Controlling- und Steuerungskonzept Hilfen zur Erziehung“ wird die personelle Situation und
sachliche Ausstattung des ASD an die steigenden Anforderungen fachlicher Steuerung
angepasst und weiterentwickelt werden. Im Konzept sind sowohl Steuerungsprozesse
personell und fachlich untersetzt als auch begleitend die Entwicklung eines TraineeKonzeptes, die koordinierte Schulung und Qualifizierung von Sozialarbeitern und
Führungskräften, sowie die Erarbeitung eines Gesundheitsmanagements für den ASD
beschrieben.
Auch die personelle Ausstattung im Pflegekinderdienst hat eine positive Entwicklung zur
Folge. Die prognostizierten Fallzahlen von 531 im Bereich der Pflegestellen wurden
nochmals um 5 übertroffen. Im Januar 2016 bestanden 516 Pflegestellen, im Dezember
2016 lag die Fallzahl bei 555. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Fallzahl für das Jahr
2016 von 536. Im Rahmen der Korrektur des Stellenplans 2017/2018 wurde bestätigt, dass
die in 2016 neu geschaffenen Stellen (umA) erhalten bleiben. Mit dem Haushaltsantrag A
0142/17/18 wurde die Einrichtung einer weiteren Stelle im Pflegekinderdienst zum
01.07.2017 beschlossen. Hierdurch wird erwartet, dass der positive Trend im Bereich der
Pflegestellen fortgesetzt werden kann und ein Teil der steigenden stationären Fälle in den
kostengünstigeren Pflegestellen untergebracht werden kann. Diesem Umstand ist im
Rahmen der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2017/2018 bereits im
Haushaltsansatz Rechnung getragen.
Die 14-tägige Meldung der Neufälle und Fallbeendigung des ASD an die wirtschaftliche
Jugendhilfe und die dort durchgeführte umfangreiche manuelle Auswertung der Daten hat
dazu geführt, dass bis zum Ende des III. Quartals die Prognosen in den meisten Hilfearten
bestätigt werden konnten. Diese Entwicklung konnte nach Beendigung des IV. Quartals
kostenseitig nicht bestätigt werden.
In der folgenden Übersicht ist zu erkennen, dass die Entwicklung im IV. Quartal, gerade im
Bereich der ambulanten Hilfen, einen enormen Anstieg zu verzeichnen hat.
4/11
Fallzahlentwicklung 2014 bis 2016 ohne umA
(Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+)
ambulante Hilfen
Jahresdurchschnitt
Jahresdurchschnitt
2014
2015
Jahresdurchschnitt
Quartal
I. 16
II. 16
III. 16
IV. 16
2016
956
1.123
1.178
1.188
1.210
1.286
1.216
97
113
117
121
110
114
116
Pflegestellen
493
511
522
531
540
550
536
stationäre Hilfen
762
870
923
928
933
957
935
2.308
2.617
2.740
2.768
2.793
2.907
2.803
teilstationäre Hilfen
Gesamt
In der Anlage 1 sind die einzelnen Fallarten mit den durchschnittlichen Fallkosten
abweichend zur DS 02877 aufgeführt.
3. Ursachen der Abweichungen zur Mehrbedarfsvorlage DS 02877
Nach dem Buchungsschluss 2016 wurden nach dem 31.01.2017 3.300 Fallakten manuell
ausgewertet und dabei festgestellt, dass bei Berücksichtigung aller noch fehlenden
Rechnungen ein Defizit gegenüber VI-DS-02877 besteht.
Eine dauerhafte händische Auswertung der Fallakten ist nicht möglich, deshalb müssen die
vorhandenen IT-Systeme weiterentwickelt werden. Dazu notwendige Schritte sind durch den
Hersteller für den Verlauf des Jahres 2017 avisiert.
Auch wurden und werden Excel-basierte Auswertungstools innerhalb der bestehenden
Systeme stetig weiterentwickelt, die zu Prognosen führen sollen, die möglichst alle
Sachverhalte und Faktoren berücksichtigen. Bestimmte Schwankungen in den Fallzahlen
und Kosten können nicht immer vorhergesehen werden, so dass die Prognosen immer ein
gewisses Restrisiko bzw. nicht kalkulierbare Komponenten enthalten werden.
Der Mehrbedarf für das Jahr 2016 entsteht im Wesentlichen aus vier Sachverhalten, welche
im Folgenden dargestellt werden:
Mehrbedarf im Bereich der ambulanten Hilfen § 35a
Im Bereich der ambulanten Hilfen ist die durchschnittliche Fallzahl gegenüber der DS 02877
um 30 Fälle niedriger.
Allerdings sind die durchschnittlichen Kosten insgesamt in der Hilfeart gestiegen. Dies ergibt
sich vor allem aus dem Sachverhalt der Eingliederungshilfe/Sonderbetreuung. Hier handelt
sich vor allem um Schulbegleitungen, deren Umfang im Hilfeportfolio stetig zunimmt.
Zur Sicherung der Beschulung von Kindern und Jugendlichen wird immer häufiger eine
Schulbegleitung als erforderlich erachtet. Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten
Hilfen. Die Aufgaben und Ziele, der Personenkreis und die Art der Leistungen werden im §
35a, Absatz 2 und 3 im SGB VIII ausgeführt. Grundsätzlich soll der Schulbegleiter die
Voraussetzungen gewährleisten, dass das Kind am Unterricht in der Schule teilnehmen
kann, die Kommunikation zwischen Lehrer und Schüler ermöglichen und die soziale Teilhabe
am Klassengeschehen unterstützen.
Insgesamt sanken die prognostizierten Fallzahlen im Bereich § 35a ambulante Hilfen um 6,
allerdings stieg die Fallzahl im Bereich der Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung
um 25 Fälle gegenüber VI-DS-02877. Fallkonstellationen, wie beispielsweise
Eingliederungshilfen im Zusammenhang mit Lese-Rechtschreibschwächen (LRS) und/oder
5/11
Dyskalkulie, sind demgegenüber rückläufig und stellen im Gesamtkontext kostenseitig
vergleichsweise günstige Hilfen dar.
Schulbegleitung sichert die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an Bildung, sie stellt
dabei jedoch die im Bereich der ambulanten Hilfen teuerste Hilfeart dar. Allein im Zeitraum
Juni 2016 bis Dezember 2016 stiegen die Fallzahlen dieser Hilfeform von 130 auf 182 Fälle
an. Im Einzelfall entstehen hierdurch Jahreskosten zwischen 29.000 € und 49.000 €, die
nahe den Kosten einer stationären Hilfe liegen.
Im Rahmen der Prognose wurde hierbei mit einer durchschnittlichen Fallzahlsteigerung
gegenüber dem Jahr 2015 von 16 gerechnet. Letztlich stieg die durchschnittliche Fallzahl
allerdings um 41. Der steigende Anteil der Schulbegleitung innerhalb der
Eingliederungshilfen führte zu einem Anstieg der durchschnittlichen Kosten in diesem
Leistungsbereich insgesamt.
In der folgenden Darstellung ist die Entwicklung der durchschnittlichen Fallzahlen und
Fallkosten aufgeführt. Hieraus ist zu erkennen, dass gerade die kostenintensive Hilfeart der
Schulbegleitung einen hohen Steigerungsgrad erreicht. Zusätzlich ist hierbei auch zu
berücksichtigen, dass die als Zusatzhilfe zu einer anderen (Haupt-)Hilfe vergebene
Schulbegleitung statistisch nicht als eigener Fall im Rahmen der Prognosen in dieser Hilfeart
berücksichtigt werden können. Der Fall wird bei der Haupthilfe geführt, die Kosten sind
allerdings Bestandteil der Kosten der Sonderbetreuung und schlagen sich in den
durchschnittlichen Fallkosten der jeweiligen Hilfeart nieder. Dies betrifft gegenüber VI-DS02877 weitere 44 Fälle.
6/11
Begründung für die Kostenabweichung § 35a amb. Hilfen gegenüber der Planung 2016 (mit MB)
1. Fallzahlenentwicklung für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung
Ø Fallzahlen HzE
2014
2015
Plan mit
2016
MB 2016
Diff. zum Plan
m. MB
183
225
258
252
-6
LRS/Dysk alk ulie
99
116
133
102
- 31
Einglied./Sonderbetreuung
84
109
125
150
+ 25
§ 35 a ambulant
Zweithilfen zusätzlich zum Fall in einer anderen Hilfeart*
LRS/Dysk alk ulie
8
8
9
20
+ 11
Einglied./Sonderbetreuung
9
10
12
56
+ 44
* Die Kosten der Zweithilfen sind im § 35a amb . enthalten, ohne als Fall sichtb ar zu werden (lt. Prosoz14+).
In der Einglied./Sonderb etreuung sind die Fälle der Schulb egleitung enthalten.
2. Aufwandsentwicklung für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung
Aufwendungen
im Jahr
2014
2015
Plan mit
V-Ist 2016
(vorl. RE)
(vorl. RE)
MB 2016
02.02.2017
Diff. zum Plan
m. MB
in T€
in T€
in T€
in T€
§ 35 a ambulant
2.934.635
4.669.534
5.435.000
6.076.948
+ 641.948
LRS/Dysk alk ulie
327.227
428.129
498.311
425.386
- 72.925
2.607.408
4.241.405
4.936.689
5.651.562
+ 714.873
2014
2015
Plan mit
V-Ist 2016
(vorl. RE)
(vorl. RE)
MB 2016
Diff. zum Plan
m. MB
in T€
in T€
in T€
in T€
Einglied./Sonderbetreuung
3. Entwicklung der Durchschnittskosten pro Fall
Jahresdurchschittskosten
pro Fall
§ 35 a ambulant
16.036
20.753
21.066
24.115
+ 3.049
LRS/Dysk alk ulie
3.305
3.691
3.747
4.170
+ 424
31.041
38.912
39.494
37.677
- 1.816
Einglied./Sonderbetreuung
Die Auswertung der Prüfung der Einzelfallakten ergab, dass zu den in der Statistik
enthaltenen 252 durchschnittlichen Fällen im Jahr 2016 zusätzliche Kosten für ca. 140 Fälle,
welche als Zusatzhilfen zu stationären und teilstationären Hilfen gewährt werden, finanziert
wurden. Das bedeutet, dass insgesamt 392 Hilfen mit den Aufwendungen von insgesamt
6.076.948 € finanziert wurden. Die durchschnittlichen Kosten pro Fall und Jahr lägen somit
bei 15.502 €. Grund für die Kostensteigerung sind nicht die Kosten pro Fall, sondern die
gestiegenen zusätzlichen Hilfen in Höhe von 55 % Zusatzhilfen, welche statistisch nicht als
separater Fall abgebildet werden.
Hieraus ergeben sich insgesamt für die Hilfen nach §35a ambulant Mehraufwendungen
i. H. v. 641.948 €. Im Bereich der ambulanten Hilfen ergeben sich kleinere Verschiebungen
der Kosten und Fallzahlen gegenüber der damaligen Prognose, so dass im Bereich der
ambulanten Hilfen ein Mehrbedarf gegenüber VI-DS-02877 i. H. v. 614.411 € entsteht.
Mehrbedarf im Bereich der Hilfen § 33 – Pflegestellen
Im Bereich der Pflegestellen ist eine Steigerung der Fallzahlen um durchschnittlich 5
gegenüber VI-DS-02877 eingetreten. Dies bedeutet, dass mehr Kinder in Pflegefamilien
leben und somit nicht mehr in stationären Betreuungsangeboten untergebracht werden
müssen.
7/11
Aus der folgenden Übersicht geht hervor, dass ein Anstieg von im I. Quartal 2016 522
bestehenden Pflegeverhältnisse auf 550 am Ende des Jahres 2016 zu verzeichnen ist. Auch
ist erkennbar, dass der Anstieg in der Altersgruppe der 7 bis 14 Jährigen seit Jahresbeginn
und auch im Vergleich zu den beiden Vorjahren besteht, welcher gegenüber der unteren
Altersgruppe einen 11 % höheren Kostenanteil pro Fall verursacht und damit zur
Kostensteigerung beiträgt.
Entwicklung der vergebenen Hilfen nach § 33 und i.V.m. § 41 SGB VIII
nach Altersgruppen (ohne umA)
(Quelle: AfJFB, Datenbank PROSOZ 14+)
Pflegestellen
Jahresdurchschnitt
Jahresdurchschnitt
2014
2015
Jahresdurchschnitt
Quartal
I. 16
II. 16
III. 16
IV. 16
2016
0 bis unter 7 Jahre
134
151
149
148
150
156
151
7 bis unter 14 Jahre
239
239
251
261
271
274
264
14 bis unter 18 Jahre
103
108
110
110
105
106
108
17
13
12
12
14
14
13
493
511
522
531
540
550
536
über 18 Jahre
Gesamt
Im Rahmen der Prognose für VI-DS-02877 wurde von Durchschnittskosten i. H. v. 12.352 €
ausgegangen. Zwischenzeitlich muss dieser Betrag auf 13.631 € korrigiert werden. Dies hat
zwei Ursachen:
Zum Einen werden vermehrt bei der Betreuung der Pflegekinder höhere Betreuungssätze
notwendig. Das heißt, es werden teilweise dreifache Sätze für höhere Kosten der Pflege und
Erziehung ausgezahlt, da die Pflegekinder einen höheren erzieherischen Bedarf aufweisen.
Hinzu kommen außerdem diverse Zusatzleistungen, die sich jeweils in den Fallkosten
niederschlagen. Hier ergab die Prüfung der Einzelfallakten, dass 25 % der Fälle über den
normalen durchschnittlichen Fallkosten von 1.046 € monatlich (12.552 € im Jahr) liegen und
somit die durchschnittlichen Kosten auf 1.148 € monatlich (13.772 € im Jahr) angestiegen
sind.
Zum anderen wurde durch das händische Aufbereiten der Fallakten festgestellt, dass diverse
andere Jugendämter ihre Rechnungen bzgl. der Pflegeverhältnisse an die Stadt Leipzig noch
nicht gestellt haben, obgleich deren Kostenerstattungsanspruch seit teilweise mehreren
Jahren besteht.
Die Stadt Leipzig ist bei der Vollzeitpflege u.a. auch kostenerstattungspflichtig gegenüber
anderen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, wenn die örtliche Zuständigkeit einer Hilfe
wechselt (z.B. durch Umzug der Eltern des Pflegekindes). Diese Kostenerstattungen sind in
den §§ 86 ff. SGB VIII geregelt. Diese Zahlungspflichten werden von anderen Jugendämtern
angezeigt und nach Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen per Kostenanerkenntnis durch
die Stadt Leipzig bestätigt. Eine Zahlungspflicht besteht dann jedoch immer bereits ab dem
Zeitpunkt des Wechsels der Zuständigkeit nach SGB VIII zur Stadt Leipzig, also auch
rückwirkend.
Die Finanzierung dieser Fälle ist jedoch jeweils abhängig von der Rechnungslegung der
anderen Jugendhilfeträger. Hier ist die Ausschlussfrist nach § 111 Satz 1 SGB X
anzuwenden. Das bedeutet, dass das Jugendamt spätestens innerhalb von 12 Monaten
nach Ablauf des letzten Tages der Hilfegewährung den Erstattungsanspruch geltend machen
muss. Wurde die Erstattung innerhalb dieser Ausschlussfrist geltend gemacht, ist zusätzlich
die Verjährung nach § 113 SGB X anzuwenden. Das bedeutet, dass der
Erstattungsanspruch vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, indem er entstanden ist,
verjährt. Vor diesem Hintergrund besteht keine rechtliche Möglichkeit, bei anderen
Jugendhilfeträgern zeitnahe Rechnungslegungen zu erzwingen, Aufforderungen zur
Rechnungslegung blieben bisher in der Regel ergebnislos.
In der Praxis sind daher unterjährig auch Forderungen für mehrere Vorjahre zu finanzieren.
8/11
In dieser Hilfeart ergeben sich aus den vorgenannten Gründen Mehraufwendungen i. H. v.
insgesamt 747.478 € gegenüber der DS 02877.
Zusätzlich wird der Mehrbedarf noch durch folgende Faktoren beeinflusst:
Steigerung der durchschnittlichen Fallkosten
Die der Prognose zu Grunde liegenden durchschnittlichen Kosten pro Fall wurden durch die
Summe der zu diesem Zeitpunkt bekannten Aufwendungen 2015 und einer
Kostensteigerung von 1,5 % in den einzelnen PSP-Elementen, dividiert durch die Anzahl der
prognostizierten Hilfefälle pro PSP-Element für das Jahr 2016 ermittelt. Die
Kostensteigerung (hauptsächlich Personalkostensteigerung) von 1,5 % basierte auf einer
Durchschnittssteigerung im Personalkostenbereich durch Tarifsteigerung, da diese im
Leistungsentgelt mit einem Anteil von über 80 %, je nach Leistungsart, kostenwirksam
wird.Im Laufe des Jahres 2016 erfolgte eine Tarifsteigerung mit Ost-Westanpassung bei den
großen Trägern über 2,4 %, welche nicht in der Kalkulation berücksichtigt werden konnte.
Prognostizierte Mehrerträge in DS 02877
Im Rahmen der DS 02877 wurden Mehrerträge für das Jahr 2016 i. H. v. 843.000 €
prognostiziert. Die Erträge wurden im Rahmen der Vorlage auf der Grundlage der
gestiegenen Erträge des Jahres 2015 kalkuliert. Dabei wurde von der Annahme
ausgegangen, dass sich die Steigerung der Erträge im Jahr 2016 fortsetzt. Diese trat jedoch
nicht in dem prognostizierten Maße ein. Es entstehen nach Ablauf des Jahres 2016
Mindererträge i. H. v. 542.318 € gegenüber der DS 02877 und stellen somit einen
Mehrbedarf dar, da sie zur Deckung der Mehraufwendungen entsprechend Beschluss der
DS 02877 herangezogen werden sollten und nunmehr nicht vollständig zur Verfügung
stehen.
4. Zusammenfassung der kostenseitigen Darstellung
Die voraussichtlichen Gesamterträge und -aufwendungen zeigen sich wie folgt:
Erträge Kostenerstattung HzE
Kostenart
32212000
34820000
34840000
Summe
-
Plan
2.630.000,00
1.750.000,00
20.000,00
4.400.000,00
Ansatz lt. MB VL
- 3.160.000,00
- 2.033.000,00
50.000,00
- 5.243.000,00
Abweichung MB zu
IST Stand 17.3.17
IST
- 3.243.432,24
83.432,24
- 1.439.659,01 593.340,99
17.590,88 32.409,12
- 4.700.682,13 542.317,87
Es ergeben sich gegenüber der DS 02877 Mindererträge i. H. v. 542.317,87 €, die
ursprünglich zur Deckung der Mehraufwendungen genutzt werden sollten.
Aufwendungen HzE
Kostenart
teilstationär
Pfelgestellen
ambulant
stationär
weitere Leistungen
Summe
Plan
994.000,00
6.671.000,00
10.953.000,00
43.033.000,00
3.292.000,00
64.943.000,00
Ansatz lt. MB VL
1.364.000,00
6.559.000,00
14.963.000,00
54.146.000,00
3.986.000,00
81.018.000,00
Abweichung MB V-IST 2016 inkl. RS Abweichung zur DS
zu Plan
u. Verb.
02877
370.000,00
1.431.407,00
67.407,00
112.000,00
7.306.478,00
747.478,00
- 4.010.000,00
15.577.411,00
614.411,00
- 11.113.000,00
53.956.357,00 189.643,00
694.000,00
4.019.206,00
33.206,00
- 16.075.000,00
82.290.859,00
1.272.859,00
Aus dieser Übersicht ergeben sich für das Jahr 2016 Mehraufwendungen gegenüber der
DS 02877 i. H. v. 1.272.859 €.
Bei der Aufbereitung der Daten für den Jahresabschluss 2016 und der damit im
9/11
Zusammenhang stehenden händischen Prüfung jeder einzelnen Fallakte ist unter anderem
aufgefallen, dass es diverse offene Rechnungen anderer Jugendämter gibt, die in den
bisherigen Prognosen nicht enthalten waren. Diese bisher nicht vorliegenden Rechnungen
müssen als Rückstellung in den Vorjahren Berücksichtigung finden. Die Sachverhalte treten
vor allem im Bereich der Pflegestellen und der stationären Unterbringung auf.
Zudem sind im Jahr 2016 Rechnungen anderer Jugendämter beglichen worden, die mehrere
Jahre betreffen und nun in den letzten offenen Jahresabschlüsse umgebucht werden
müssen. Zum Teil gehen diese Sachverhalte bis in das Jahr 2010 zurück. Hier ist die
Entlastung des Jahres 2016 und die Belastung des Vorjahres notwendig.
Für das Jahr 2015 entsteht aus vorgenannten Gründen ein Bedarf i. H. v. 1,521 Mio. €, der
sich aus Teilrechnungen i. H. v. 952.300 € aus Vorjahren, die im Jahr 2016 eingegangen und
verbucht worden und fehlender Rechnungen anderer Jugendämter i. H. v. ca. 568.700 €
zusammensetzt, der im Rahmen des Jahresabschlusses 2015 zu verbuchen ist.
Für den Jahresabschluss 2016 ist die Bildung von Rückstellungen i. H. v. 2.616.541 € und
Verbindlichkeiten i. H. v. 804.086 € notwendig. Daraus ergibt sich eine Summe von
3.420.627 €. Es stehen noch Mittel im Bereich der Hilfen zur Erziehung zur Verfügung.
Allerdings reichen diese Mittel nicht zur Bildung der vollständigen Rückstellungen und
Verbindlichkeiten aus, so dass hier ein Mehrbedarf i. H. v. 1.815.176,87 € inkl. der
beschriebenen Mindererträge entsteht.
Der Zuschussbedarf in den Jahren 2015-2016 im Leistungsbereich der Hilfen zur Erziehung
beläuft sich somit auf:
Zuschuss pro Jahr
2015
2016
Planansatz
59.374.000
60.543.000
bereits
berücksichtigter
Mehrbedarf
9.736.000
15.232.000
Summe
69.110.000
75.775.000
erneuter
Mehrbedarf
1.521.000
1.815.176
Summe
Zuschussbedarf
70.631.000
77.590.176
Eine Bestätigung der Mehraufwendungen in 2016 ist notwendig, da die jeweiligen
Jahresabschlussbuchungen sonst nicht umsetzbar wären.
Da im Jahr 2016 in der Budgeteinheit 51_363_ZW noch Mittel zur Verfügung stehen und
weiteres Potential unter anderem durch Aufhebung bestehender Sperren in der
Budgeteinheit besteht, beträgt der zur Verbuchung der Rückstellungen und Verbindlichkeiten
des Jahres 2016 notwendige Mehrbedarf 1.257.169,55 €.
Das beschriebene Potential der Budgeteinheit in 2016 stellt sich wie folgt dar:
BE 51_363_ZW
Potential in BE
Aufhebung Sperre
330.137,37
Aufhebung lk. Sperren
1.242,64
Freigabe 100 %
309.559,08
verfügb. Mittel in BE
270.265,18
Buchungen nach 2015 u.VJ
952.253,18
Mehrerträge
300.000,00
Summe
2.163.457,45
Soll Rückstellungen u. Verbindlichkeiten 16
3.420.627,00
1.257.169,55
10/11
notw. Deckung
5. Finanzielle Auswirkungen zur Beschlussfassung
Die notwendigen überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2016 in der Budgeteinheit 51_363_ZW i. H. v. 1.257.169,55 € sind
bereitzustellen.
Die Deckung erfolgt aus unten stehenden PSP-Elementen:
PSP-Element
Bezeichnung
Kostenart Bezeichnung
Deckungsmittel
1.100.36.7.0.01.05.02
Erziehungsberatungsstellen
43180000 Zuschüssse üb. B.
118.975,30
Summe BE 51_367_ZW
118.975,30
1.100.36.5.0.01.01.18
Kitas öfftl. Träger
versch.
versch. Kostenarten
306.788,59 inkl. Auflösung Sperre
Summe BE 51_365_2ZW
306.788,59
1098600000 unterj. Finanz. o. Deckung ErgHH
831.405,66
Summe Deckung
1.257.169,55
Anlage:
Leistungsbereich erzieherische Hilfen – V-Ist der Aufwendungen BE 363-3ZW
Prüfkatalog
11/11
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Abt. 51.1, 51.3, 51.5
23.03.2017
Leistungsbereich erz ieherische Hilfen - V-Ist der Aufwendungen BE 363_3 ZW ( ohne umA )
Aufwendungen (Transferleistungen) für Leistungen in der Jugendhilfe und Hilfen zur Erziehung
gemäß SGB VIII in der W irtschaftlichen Jugendhilfe
Pla n mit MB 2016
Sa chkonto/
Koste nart
PSP-Ele ment
Be zeichnung
Le istungspa ra gra phe n
Ø Fä lle
im Jahr
Anz.
Ø Kosten
V-Ist 2016
pro Fall
Aufw e ndungen
MB b estätigt
2015+Steig.
in €
Diff. zum
Plan 2016
1,5%
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3_ZW
Ambulant
Ø Fä lle
Diff. zum
Pl. mit MB
Anz.
im Jahr
Ø Kosten
Diff. zum
Pl. mit MB
Aufw e ndunge n
pro Fall
Ist
in €
23.03.2017
Diff. zum
Pla n 2016
mit MB
HzE
Summe :
1.246
12.009
3
10.700
32.000
- 37.000
3
77
8.179
630.000
+ 40.000
70
3.000
- 7.000
§ 20 amb.
14.963.000
+ 4.010.000
1.216
- 30
12.810
+ 802
15.577.411
+ 614.411
20.136
+ 9.436
60.409
+ 28.409
7.875
- 304
551.235
- 78.765
4331 8000
1.100.36.3.2.01.03.02
Betreuung in Notsituationen
4331 8000
1.100.36.3.3.01.01
Aufsuchende syst. Familienhilfe
§ 27
/ Familienprojekte
(3)
4331 8000
1.100.36.3.3.01.02
Soziale Gruppenarbeit
§ 29
4331 8000
1.100.36.3.3.01.03
Erziehungsbeistand
§ 30
146
9.007
1.315.000
+ 0
133
- 13
9.002
- 4
1.197.315
- 117.685
4331 8000
1.100.36.3.3.01.04
Soz.-päd. Familienhilfe
§ 31
694
9.988
6.931.000
+ 1.487.000
692
- 2
10.247
+ 259
7.090.897
+ 159.897
93.000
+ 32.000
7.709
378.000
+ 21.000
49
7.241
- 468
25.000
+ 8.000
2
- 1
-
4331 8000
1.100.36.3.3.01.08
int. sozial- pädag. Einzelbetr. § 35 amb.
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.01
Nachbetreuung § 41 Abs. 3
§ 41,3
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.03
Erziehungsbeistand § 30
§ 41/30
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.08
Intensive soz.-päd Einzelbetreuung
§ 41/35
amb.
amb.§ 35
4331 8000
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ 41/35a
Junge amb.
Vollj. Amb. § 35a
4331 8000
1.100.36.3.4.01.03
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ 35a
K/J amb.
amb. § 35a
1
-
Teilstationär
3
Summe :
15
Vollzeitpflege Minderjährige
§ 33
Pflegestellen § 33
§ 41/33
4332 6200
1.100.36.3.2.01.03.01
- 23.178
1.666
- 23.334
+ 8.000
14
- 1
+ 2.460.000
252
- 6
24.115
+ 3.050
6.076.948
+ 641.948
+ 370.000
116
- 9
12.340
+ 1.428
1.431.407
+ 67.407
35
89
30.080
3.293
1.053.000
293.000
+ 393.000
- 23.000
34
81
- 1
- 8
30.922
4.223
+ 842
+ 930
1.051.339
342.067
- 1.661
+ 49.067
18.000
+ 0
1
6.559.000
- 112.000
536
12.352
110.536
- 10.464
38.001
+ 20.001
7.306.478
+ 747.478
+ 5
13.631
+ 4
13.772
+ 1.221
7.961
+ 4.215
103.499
+ 58.499
57.707
+ 1.069
53.956.357
- 189.643
Summe :
531
12
3.746
45.000
- 86.000
13
+ 1
Summe :
956
56.638
54.146.000
+ 11.113.000
935
- 21
+ 1
63.260
- 2.018
3.416.052
- 12
56.310
+ 542
43.021.122
- 254.878
49.689
- 14.241
149.066
- 42.934
49.292
+ 5.112
1.528.059
519
Unterbr. zur Erfüllung der Schulpflicht
§ 21
Heimerziehung § 34
4332 6200
1.100.36.3.3.01.08
int. soz.- päd. Einzelbetreuung
§ 35 stat
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.07
Heimerziehung, sonst. Betr. Wohnformen
§ 41/34 + 13 § 41/34
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.08
Intensive soz.-päd Einzelbetr. § Stat.
41/35§stat
35
4332 6200
1.100.36.3.4.01.01.09
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ 41/35a
Junge stat
Vollj. stat. § 35a
4332 6200
1.100.36.3.4.01.03
- 26.000
523
65.278
3.447.000
1.000
+ 0
43.276.000
+ 9.035.000
3
63.930
192.000
- 120.000
3
36
44.180
1.590.000
+ 834.000
31
- 5
13.000
- 13.000
1
- 1
903.000
+ 170.000
17
- 3
45.215
+ 42
65
- 1
77.729
+ 6.147
-
§ 34, § 13(3), § 20
6.514.000
55.768
53
1.100.36.3.2.01.03.03
1.100.36.3.3.01.07
12.552
+ 1.279
776
Gemeins. Wohnformen f. Mütter/Väter
§ 19
u. Kinder
4332 6200
4332 6200
2
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ 35a
K/J stat
stat. § 35a
20
45.172
66
71.581
- 421.000
54
7.202.979
-
-
764
+ 688.979
- 30.948
- 1.000
- 61.941
21.057
+ 8.057
768.647
- 134.353
4.724.000
+ 1.628.000
5.052.355
+ 328.355
3.986.000
+ 694.000
4.019.205
+ 33.205
Krankenhilfe
§ 40
183.000
- 17.000
220.145
+ 37.145
§ 42
3.767.000
+ 698.000
3.763.337
- 3.663
Weitere Leistungen
4331 6800
+ 11.955
121.000
1
- 172
+ 27.669
11.955
354.822
5.435.000
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ 41/35a
Junge teil.
Vollj. teilstat. § 35a
1.100.36.3.4.01.01.06
7.895
120.669
1.364.000
Erziehung in Tagesgruppe
§ 32
Eingliederungshilfe f. seel. Beh.
§ 35a
K/J teil.
teilstat. § 35a
1.100.36.3.3.01.06
-
21.065
1.100.36.3.3.01.05
1.100.36.3.4.01.03
4331 7700
1
- 2.000
- 2.041
10.912
1.100.36.3.4.01.01.09
Stationär
959
258
4331 7600
4331 7600
Pflegestellen
8.068
-
125
4331 7600
4331 7700
-
49
- 7
Summe :
4332 6100
1.100.36.3.4.01.02
Inobhutnahme v. Kind/Jugdl.
4318 0000
1.100.36.3.3.01
-
-
SPRINT-Sprachmittler für ASD
§ 27 - SPRINT
13.000
- 5.000
13.234
4431 2000
Sachverständigenkosten
23.000
+ 19.000
21.134
- 1.866
4441 3200
Ausgleich von SchadensfällenAusgl. Schäden
- 1.000
1.356
+ 1.356
82.290.858
+ 1.272.858
Sachverst.Kost.
Teilprodukte der Budgeteinheit 51_363_3_ZW Gesamt:
- Erträge Sa chkonto/
-
2.858
28.348
81.018.000
+ 16.075.000
2.803
- 55
29.358
+ 1.010
+ 234
im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe
Be ze ichnung
Koste nart
AO-Soll
Diff. zum
AO-Soll
Diff. zum
Prog. 2016
Plan 2016
2016
Pla n 2016
EUR
mit MB
EUR
Te ilprodukte de r Budge te inheit 51_363_3_ZW
HzE
3221 2000
Kostenbeiträge stat./teilstat. nach SGB VIII
3.160.000
3482 0000
3484 0000
Kostenerst./-umlage von Gemeiden
Ertr.Kostenerst./-umlagen (Arztkosten)
2.033.000
50.000
HzE ges.:
Zuschuss HzE BE 363_3_ZW:
3.243.432
+ 530.000
+ 283.000
+ 30.000
1.439.659
17.591
- 83.432
+ 593.341
+ 32.409
5.243.000
+ 843.000
4.700.682
+ 542.318
75.775.000
+ 15.232.000
77.590.176
+ 1.815.176
82.290.858
4.700.682
77.590.176
+ 1.272.858
- 542.318
+ 1.815.176
1.521.000
79.111.176
+ 3.336.176
BE 363_3 Plan+MB
Aufw.
81.018.000
Ertrag
5.243.000
Zuschuss
75.775.000
BE 363_3 V-Ist
Aufw.
Ertrag
Zuschuss
Zusätzlich Rechnungen/Kostenserst. and. JÄ für 2015/Vj.:
Gesamt MB HzE:
Seite 10
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungsund Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
Begründung in
Vorlage Seite 1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1