Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1295063.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
10.07.17, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 19:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04406-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff:
Lastenfahrräder fördern
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
FA Wirtschaft und Arbeit
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Jugendhilfeausschuss
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
25.09.2017
26.09.2017
26.09.2017
28.09.2017
16.10.2017
17.10.2017
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
☐
Beschlussvorschlag:
Ergänzung:
Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Förderung für die
dreimonatige Miete für E-Lastenräder für kleine und mittelständige Unternehmen erfolgen
und in die bereits bestehende Fördermaßnahme „MP17B05 - Testen eines
Elektrofahrzeugs im betrieblichen Alltag“ integriert werden kann.
1/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/4
3/4
Sachverhalt:
Begründung:
Die SPD Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf, folgende Punkte zu prüfen:
1. Die finanzielle Förderung für den Kauf eines (elektrisch unterstützten)
Lastenfahrrades für Familien,
2. die finanzielle Förderung für den Kauf eines (elektrisch unterstützten)
Lastenfahrrades für kleinst- und kleine Unternehmen sowie freiberuflich tätige
Personen, wie Tageseltern,
3. die Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Lastenräder in der Innenstadt,
4. die Freigabe für Lastenräder für Belieferungen in der Innenstadt.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Intention, emissionsärmere Alternativen zu
konventionellen Transportmöglichkeiten anzubieten, zu begrüßen. Insbesondere die
städtischen Herausforderungen im Klimaschutz, in der Lärmminderung und in der
Luftreinhaltung lassen eine derartige Form der Radverkehrsförderung sinnvoll erscheinen.
Des Weiteren wird in wegweisenden städtischen Konzeptionen, wie z. B. dem
Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ oder dem „Integrierten
Stadtentwicklungskonzept 2030“ auf eine Verlagerung des Motorisierten Individualverkehrs
(MIV) hin zum Umweltverbund abgezielt. Die oben genannte Förderung kann als ein
Baustein dieser Entwicklung verstanden werden.
Eine generelle Förderung für den Kauf von Lastenräder ist zum jetzigen Zeitpunkt mit dem
beschlossenen Haushaltsplan für die Jahre 2017/2018 jedoch nicht möglich, da für eine
solche Förderung keine finanziellen Mittel eingeplant sind.
Um zeitnah einen Anreiz für den Einsatz von Lastenfahrrädern zu geben, wird
vorgeschlagen, dass das Amt für Wirtschaftsförderung eine Förderung für die dreimonatige
Miete für E-Lastenräder für kleine und mittelständige Unternehmen prüft. Die Förderung soll
in die bereits bestehende Fördermaßnahme „MP17B05 - Testen eines Elektrofahrzeugs im
betrieblichen Alltag“ integriert werden.
Mit Integration dieses Förderbestandes in das Mittelstandsförderprogramm könnten kleine
und Kleinstunternehmen zunächst ein E-Lastenrad auf die Integration in den betrieblichen
Alltag vor der Anschaffung testen. Das finanzielle Risiko des Kaufs eines E-Lastenrades
würde durch die Kenntnis der Eignung gesenkt werden. In den Kreis der potenziellen Nutzer
kämen auch freiberufliche tätige Personen, wie Tageseltern.
Ein Bedarf für eine solche Förderung wurde bereits konkret angefragt, allerdings mit dem
Hintergrund Arbeitskräfte zu integrieren, die keinen Kfz-Führerschein besitzen. Was einen
weiteren Aspekt, der für eine solche Förderung spricht, darstellt.
Der spezielle Einsatz von Lastenräder für Tageseltern wird in Leipzig bereits vereinzelt
praktiziert. Unter Beachtung verschiedener Belange, wie DIN-geprüfte Verkehrstüchtigkeit,
entsprechender Sicherung der mitgeführten Kinder, körperlicher Eignung der
Tagespflegeperson sowie einer vorliegenden Einverständniserklärung der Eltern zum
Transport in einem solchen Gefährt, wird der Einsatz solcher Räder begrüßt.
4/4