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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1295063.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
10.07.17, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 19:25

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-04406-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff: Lastenfahrräder fördern Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen FA Wirtschaft und Arbeit FA Stadtentwicklung und Bau FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Jugendhilfeausschuss FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 25.09.2017 26.09.2017 26.09.2017 28.09.2017 16.10.2017 17.10.2017 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht ☐ Beschlussvorschlag: Ergänzung: Der Oberbürgermeister wird zudem beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Förderung für die dreimonatige Miete für E-Lastenräder für kleine und mittelständige Unternehmen erfolgen und in die bereits bestehende Fördermaßnahme „MP17B05 - Testen eines Elektrofahrzeugs im betrieblichen Alltag“ integriert werden kann. 1/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/4 3/4 Sachverhalt: Begründung: Die SPD Fraktion fordert den Oberbürgermeister auf, folgende Punkte zu prüfen: 1. Die finanzielle Förderung für den Kauf eines (elektrisch unterstützten) Lastenfahrrades für Familien, 2. die finanzielle Förderung für den Kauf eines (elektrisch unterstützten) Lastenfahrrades für kleinst- und kleine Unternehmen sowie freiberuflich tätige Personen, wie Tageseltern, 3. die Schaffung von Abstellmöglichkeiten für Lastenräder in der Innenstadt, 4. die Freigabe für Lastenräder für Belieferungen in der Innenstadt. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Intention, emissionsärmere Alternativen zu konventionellen Transportmöglichkeiten anzubieten, zu begrüßen. Insbesondere die städtischen Herausforderungen im Klimaschutz, in der Lärmminderung und in der Luftreinhaltung lassen eine derartige Form der Radverkehrsförderung sinnvoll erscheinen. Des Weiteren wird in wegweisenden städtischen Konzeptionen, wie z. B. dem Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ oder dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030“ auf eine Verlagerung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) hin zum Umweltverbund abgezielt. Die oben genannte Förderung kann als ein Baustein dieser Entwicklung verstanden werden. Eine generelle Förderung für den Kauf von Lastenräder ist zum jetzigen Zeitpunkt mit dem beschlossenen Haushaltsplan für die Jahre 2017/2018 jedoch nicht möglich, da für eine solche Förderung keine finanziellen Mittel eingeplant sind. Um zeitnah einen Anreiz für den Einsatz von Lastenfahrrädern zu geben, wird vorgeschlagen, dass das Amt für Wirtschaftsförderung eine Förderung für die dreimonatige Miete für E-Lastenräder für kleine und mittelständige Unternehmen prüft. Die Förderung soll in die bereits bestehende Fördermaßnahme „MP17B05 - Testen eines Elektrofahrzeugs im betrieblichen Alltag“ integriert werden. Mit Integration dieses Förderbestandes in das Mittelstandsförderprogramm könnten kleine und Kleinstunternehmen zunächst ein E-Lastenrad auf die Integration in den betrieblichen Alltag vor der Anschaffung testen. Das finanzielle Risiko des Kaufs eines E-Lastenrades würde durch die Kenntnis der Eignung gesenkt werden. In den Kreis der potenziellen Nutzer kämen auch freiberufliche tätige Personen, wie Tageseltern. Ein Bedarf für eine solche Förderung wurde bereits konkret angefragt, allerdings mit dem Hintergrund Arbeitskräfte zu integrieren, die keinen Kfz-Führerschein besitzen. Was einen weiteren Aspekt, der für eine solche Förderung spricht, darstellt. Der spezielle Einsatz von Lastenräder für Tageseltern wird in Leipzig bereits vereinzelt praktiziert. Unter Beachtung verschiedener Belange, wie DIN-geprüfte Verkehrstüchtigkeit, entsprechender Sicherung der mitgeführten Kinder, körperlicher Eignung der Tagespflegeperson sowie einer vorliegenden Einverständniserklärung der Eltern zum Transport in einem solchen Gefährt, wird der Einsatz solcher Räder begrüßt. 4/4