Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1314334.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
10.10.17, 10:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-04390-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Beitrag der Stadt Leipzig zur baulichen Unterhaltung von Kitas in freier und
kommunaler Trägerschaft (derzeit 2,56 €/qm für Gebäude und 0,51 €/qm für Freiflächen in
freier Trägerschaft und 1,18 €/m² für Gebäude und 0,03 €/m² für Freiflächen in
kommunaler Trägerschaft) wird wie folgt angepasst:
1. Beitrag zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden auf 4,62 €/qm
2. Beitrag zur Unterhaltung von Freiflächen auf 0,76 €/qm
3. Ab 2018 jährliche Anpassung gemäß Baukostenindex.
Sachverhalt:
Die Anpassung der Mittel für bauliche Unterhaltung für Kitas in freier Trägerschaft ist
notwendig und auch der Höhe her nachvollziehbar. Dem Hinweis des Dezernates Jugend,
Familie und Bildung im Verwaltungsstandpunkt („Die vergleichbaren Erhaltungsaufwände der
Kommune für ihre Einrichtungen belaufen sich durchschnittlich pro Monat auf 1,18 €/m² für
Gebäude und 0,03 €/m² für Freiflächen. Die zu refinanzierenden Sachkosten im Rahmen des
Gemeindeanteils sollen gemäß § 17 Abs. 2 SächsKitaG vergleichbar dem Anteil sein, den
die Gemeinde für eigene Einrichtungen abzüglich des Eigenanteils des Trägers bereitstellt.
Dieser rechtlichen Vorgabe folgend ist eine noch weitere Besserstellung von Einrichtungen in
freier Trägerschaft gegenüber kommunalen Einrichtungen abzulehnen.“) hat argumentativ
ebenso gefolgt werden. Dies jedoch spricht nicht gegen eine Anhebung der baulichen
Unterhaltungsmittel für Freie Träger, sondern vielmehr gegen die vollkommen
unzureichenden, gar absurd wirkenden Haushaltsansätze im Bereich der baulichen
Unterhaltung der kommunalen Kindertagesstätten.
Folglich schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen neben der Berücksichtigung der freien
Träger überhaupt auch eine adäquate Erhöhung dieser Mittel für alle Einrichtungen vor.
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Dieses auchvor dem Gebot der Gleichbehandlung von Freien Trägern und öffentlichem
Träger gemäß § 17 Abs. 2 SächsKitaG gewährleistet wird.
Anlagen:
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