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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1314334.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
14.09.17, 12:00
Aktualisiert
10.10.17, 10:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-04390-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Bauliche Unterhaltung von Kitas in freier Trägerschaft Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Beitrag der Stadt Leipzig zur baulichen Unterhaltung von Kitas in freier und kommunaler Trägerschaft (derzeit 2,56 €/qm für Gebäude und 0,51 €/qm für Freiflächen in freier Trägerschaft und 1,18 €/m² für Gebäude und 0,03 €/m² für Freiflächen in kommunaler Trägerschaft) wird wie folgt angepasst: 1. Beitrag zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden auf 4,62 €/qm 2. Beitrag zur Unterhaltung von Freiflächen auf 0,76 €/qm 3. Ab 2018 jährliche Anpassung gemäß Baukostenindex. Sachverhalt: Die Anpassung der Mittel für bauliche Unterhaltung für Kitas in freier Trägerschaft ist notwendig und auch der Höhe her nachvollziehbar. Dem Hinweis des Dezernates Jugend, Familie und Bildung im Verwaltungsstandpunkt („Die vergleichbaren Erhaltungsaufwände der Kommune für ihre Einrichtungen belaufen sich durchschnittlich pro Monat auf 1,18 €/m² für Gebäude und 0,03 €/m² für Freiflächen. Die zu refinanzierenden Sachkosten im Rahmen des Gemeindeanteils sollen gemäß § 17 Abs. 2 SächsKitaG vergleichbar dem Anteil sein, den die Gemeinde für eigene Einrichtungen abzüglich des Eigenanteils des Trägers bereitstellt. Dieser rechtlichen Vorgabe folgend ist eine noch weitere Besserstellung von Einrichtungen in freier Trägerschaft gegenüber kommunalen Einrichtungen abzulehnen.“) hat argumentativ ebenso gefolgt werden. Dies jedoch spricht nicht gegen eine Anhebung der baulichen Unterhaltungsmittel für Freie Träger, sondern vielmehr gegen die vollkommen unzureichenden, gar absurd wirkenden Haushaltsansätze im Bereich der baulichen Unterhaltung der kommunalen Kindertagesstätten. Folglich schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen neben der Berücksichtigung der freien Träger überhaupt auch eine adäquate Erhöhung dieser Mittel für alle Einrichtungen vor. 1/2 Dieses auchvor dem Gebot der Gleichbehandlung von Freien Trägern und öffentlichem Träger gemäß § 17 Abs. 2 SächsKitaG gewährleistet wird. Anlagen: 2/2