Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1312089.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-02488-NF-05
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Rückabwicklung des Vertrages zum Asylobjekt Diezmannstr. 12 a
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Für durch den Generalübernehmer erbrachte Leistungen wird eine Summe von
619.028,11 € brutto bezahlt.
2. Für entgangenen Gewinn soll mit dem Generalübernehmer eine Vergleichsvereinbarung
über 480.971,89 € brutto abgeschlossen werden.
3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vergleichsvereinbarung abzuschließen und
die Auszahlungen zu veranlassen.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
1.100.000,00
PSP-Element „AsylGU Diezmannstr. 12“
(1.100.3130.01.66)
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
2017
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Mit Vorlage VI-DS-02488 wurden vom Stadtrat die erforderlichen Mittel in Höhe von 8,27
Mio. € für die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft in der Diezmannstr. 12 bereitgestellt.
Daraufhin wurde das Grundstück erworben und mit der C+H Projekt Leipzig ein Vorvertrag
abgeschlossen. Aufgrund der dauerhaft niedrigen Flüchtlingszahlen wurde im Oktober 2016
entschieden, mit dem Investor die Konditionen eines Ausstiegs aus dem Vertrag abzuklären.
Nach intensiven Verhandlungen mit der C + H Projekt GmbH konnte die Gesamtforderung
auf 1,1 Mio. € begrenzt werden. Diese 1,1 Mio. € setzen sich wie folgt zusammen:
-
619.028,11 € für unbestreitbar erbrachte Leistungen (Bauantrag, weitergehende
Planungen, Gutachten etc.), entsprechende Unterlagen liegen vor und
480.971,89 € Entschädigung für entgangenen Gewinn und ähnliche Positionen.
Zur Vermeidung von weiteren Kosten im Rahmen eines Gerichtsverfahren wie höhere
Entschädigung, Gerichtskosten, Anwaltskosten u. ä. ist es sinnvoll, diesem Vorschlag
zuzustimmen und dessen Umsetzung zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die in 2016 außerplanmäßig bereitgestellten Auszahlungen für die Einrichtung der
Asylbewerberunterkunft in der Diezmannstr. 12 wurden als Ermächtigung nach 2017
übertragen. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 8.240.500 EUR noch verfügbar.
Da die Mittel zur Abgeltung erbrachter Leistungen sowie für die Zahlung im Zusammenhang
mit dem Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs im Ergebnishaushalt zu buchen sind,
werden die noch zur Verfügung stehenden Auszahlungen im Finanzhaushalt gesperrt.
Für 2017 wurden bereits für eine Vielzahl von Objekten zur Unterbringung von
Asylbewerber/-innen und Geduldeten Aufwendungen im Rahmen der entsprechenden
Beschlussvorlagen bestätigt und planmäßig im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt.
Dazu gab es zwischenzeitlich Veränderungen aufgrund der rückläufigen Neuzugänge von
Asylbewerbern/-innen (s. u.a. DS VI-3588: Kapazitätsplanung für die Unterbringung von
Geflüchteten 2017/2018). Darüber hinaus waren die derzeit in Nutzung befindlichen
Unterkünfte mit Stand Ende Juni 2017 nur zu rund 60 % ausgelastet. Hieraus ergeben sich
sowohl erhebliche Mindererträge als auch erhebliche Minderaufwendungen im Budget
„Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW), wobei insgesamt eine finanzielle Entlastung zu
verzeichnen ist.
Diese finanziellen Mittel stehen damit zur Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen in
Höhe von 1,1 Mio. EUR zur Verfügung und müssen nicht nochmals bestätigt werden.
3/3