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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1312089.pdf
Größe
104 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-02488-NF-05 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Rückabwicklung des Vertrages zum Asylobjekt Diezmannstr. 12 a Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Für durch den Generalübernehmer erbrachte Leistungen wird eine Summe von 619.028,11 € brutto bezahlt. 2. Für entgangenen Gewinn soll mit dem Generalübernehmer eine Vergleichsvereinbarung über 480.971,89 € brutto abgeschlossen werden. 3. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Vergleichsvereinbarung abzuschließen und die Auszahlungen zu veranlassen. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 1.100.000,00 PSP-Element „AsylGU Diezmannstr. 12“ (1.100.3130.01.66) Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 2017 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 2/3 Sachverhalt: Mit Vorlage VI-DS-02488 wurden vom Stadtrat die erforderlichen Mittel in Höhe von 8,27 Mio. € für die Errichtung einer Asylbewerberunterkunft in der Diezmannstr. 12 bereitgestellt. Daraufhin wurde das Grundstück erworben und mit der C+H Projekt Leipzig ein Vorvertrag abgeschlossen. Aufgrund der dauerhaft niedrigen Flüchtlingszahlen wurde im Oktober 2016 entschieden, mit dem Investor die Konditionen eines Ausstiegs aus dem Vertrag abzuklären. Nach intensiven Verhandlungen mit der C + H Projekt GmbH konnte die Gesamtforderung auf 1,1 Mio. € begrenzt werden. Diese 1,1 Mio. € setzen sich wie folgt zusammen: - 619.028,11 € für unbestreitbar erbrachte Leistungen (Bauantrag, weitergehende Planungen, Gutachten etc.), entsprechende Unterlagen liegen vor und 480.971,89 € Entschädigung für entgangenen Gewinn und ähnliche Positionen. Zur Vermeidung von weiteren Kosten im Rahmen eines Gerichtsverfahren wie höhere Entschädigung, Gerichtskosten, Anwaltskosten u. ä. ist es sinnvoll, diesem Vorschlag zuzustimmen und dessen Umsetzung zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen: Die in 2016 außerplanmäßig bereitgestellten Auszahlungen für die Einrichtung der Asylbewerberunterkunft in der Diezmannstr. 12 wurden als Ermächtigung nach 2017 übertragen. Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 8.240.500 EUR noch verfügbar. Da die Mittel zur Abgeltung erbrachter Leistungen sowie für die Zahlung im Zusammenhang mit dem Abschluss des außergerichtlichen Vergleichs im Ergebnishaushalt zu buchen sind, werden die noch zur Verfügung stehenden Auszahlungen im Finanzhaushalt gesperrt. Für 2017 wurden bereits für eine Vielzahl von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten Aufwendungen im Rahmen der entsprechenden Beschlussvorlagen bestätigt und planmäßig im Doppelhaushalt 2017/2018 veranschlagt. Dazu gab es zwischenzeitlich Veränderungen aufgrund der rückläufigen Neuzugänge von Asylbewerbern/-innen (s. u.a. DS VI-3588: Kapazitätsplanung für die Unterbringung von Geflüchteten 2017/2018). Darüber hinaus waren die derzeit in Nutzung befindlichen Unterkünfte mit Stand Ende Juni 2017 nur zu rund 60 % ausgelastet. Hieraus ergeben sich sowohl erhebliche Mindererträge als auch erhebliche Minderaufwendungen im Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW), wobei insgesamt eine finanzielle Entlastung zu verzeichnen ist. Diese finanziellen Mittel stehen damit zur Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1,1 Mio. EUR zur Verfügung und müssen nicht nochmals bestätigt werden. 3/3