Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1313826.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04817
Status: öffentlich
Eingereicht von
Maciejewski, Ansbert
Betreff:
Halteverbotszonen bei "PARK(ing) Day" und privaten Umzügen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
18.10.2017
schriftliche Beantwortung
Die Stadtverwaltung Leipzig teilte in der Medieninformation 653 mit, dass anläßlich eines
sogenannten PARK(ing) Day am Freitag, 15. September 2017, mehrere
Versammlungsanmeldungen vorliegen.
PKW-Stellplätze würden für eine Zeit zu autofreien Bereichen umgestaltet, um einen „Raum
für Kommunikation“ zu schaffen.
Im Zuge dessen würde „durch die Stadt Leipzig“ zum Teil die Freihaltung der benannten
Bereiche mittels Halteverbotszeichen erfolgen.
Im Falle eines Umzugs müssen die Bürger einen „Antrag auf Anordnung einer
Haltverbotszone für einen Möbelumzug“ sowie einen Verkehrszeichenplan in 5-facher
Ausfertigung einreichen.
Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung wird dann in der Regel eine
Verwaltungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro, bei einer Straße, beziehungsweise 48,00 Euro,
bei mehreren Straßen, erhoben.
Hinzu kommen die Kosten für das Aufstellen der Schilder durch einen entsprechenden
Dienstleister.
Ich frage an:
1. Aus welchem Grund erfolgt die Freihaltung im genannten Fall des "PARK(ing) Day"
durch die Stadt Leipzig selbst?
2. Kann im Interesse der Bürgerfreundlichkeit den Leipzigern empfohlen werden, statt
einer gebührenpflichtigen umzugsbedingten Halteverbotszone künftig kostenfrei eine
„Veranstaltung zu Schaffung eines Kommunikationsraumes“ anzumelden, damit die
Stadt Leipzig selbst die Beschilderung übernimmt?
3. Falls nein, warum nicht?
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