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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1313826.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
13.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:24

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04817 Status: öffentlich Eingereicht von Maciejewski, Ansbert Betreff: Halteverbotszonen bei "PARK(ing) Day" und privaten Umzügen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 18.10.2017 schriftliche Beantwortung Die Stadtverwaltung Leipzig teilte in der Medieninformation 653 mit, dass anläßlich eines sogenannten PARK(ing) Day am Freitag, 15. September 2017, mehrere Versammlungsanmeldungen vorliegen. PKW-Stellplätze würden für eine Zeit zu autofreien Bereichen umgestaltet, um einen „Raum für Kommunikation“ zu schaffen. Im Zuge dessen würde „durch die Stadt Leipzig“ zum Teil die Freihaltung der benannten Bereiche mittels Halteverbotszeichen erfolgen. Im Falle eines Umzugs müssen die Bürger einen „Antrag auf Anordnung einer Haltverbotszone für einen Möbelumzug“ sowie einen Verkehrszeichenplan in 5-facher Ausfertigung einreichen. Für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung wird dann in der Regel eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 32,00 Euro, bei einer Straße, beziehungsweise 48,00 Euro, bei mehreren Straßen, erhoben. Hinzu kommen die Kosten für das Aufstellen der Schilder durch einen entsprechenden Dienstleister. Ich frage an: 1. Aus welchem Grund erfolgt die Freihaltung im genannten Fall des "PARK(ing) Day" durch die Stadt Leipzig selbst? 2. Kann im Interesse der Bürgerfreundlichkeit den Leipzigern empfohlen werden, statt einer gebührenpflichtigen umzugsbedingten Halteverbotszone künftig kostenfrei eine „Veranstaltung zu Schaffung eines Kommunikationsraumes“ anzumelden, damit die Stadt Leipzig selbst die Beschilderung übernimmt? 3. Falls nein, warum nicht? 1/2 2/2