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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1296246.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.07.17, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 09:53

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03517-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 SächsGemO für 2017 und 2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB Mitte SBB Südwest SBB Alt-West Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.10.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Anhörung Anhörung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2, 3, 4, 5 und 6 und die Neuaufstellung des Beschlusspunktes 7 zum Beschluss VI-DS-03517 der Ratsversammlung vom 08.03.2017. 1. unverändert Der Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke i. Z. der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zurzeit gültigen Fassung) 2. geändert Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 6.229.550 €. 3. geändert Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Plagwitzer Brücke“ (7.0001018.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: bis 2016: 2017: 2018: 2019: 2020: 4. 59.477,49 € 2.279.972,51 € 3.150.950,00 € 420.150,00 € 120.000,00 € geändert 1/5 Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Brückenplanung“ (7.0000582.700) in den Haushaltsjahren wie folgt geplant: bis 2016: 2017: 169.000,00 € 30.000,00 € 5. entfällt Einzahlungen aus Landeszuweisungen 6. entfällt Zweckbindungsvermerk 7. Neu Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 SächsGemO für das Haushaltjahr 2017 i.H.v. 792.900 € und das Haushaltjahr 2018 i.H.v. 1.476.950 € im PSP-Element „Plagwitzer Brücke“ (7.0001018.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt wie aufgeführt: 2017: Schlachthofbrücke (7.0001313.700) 2018: Schlachthofbrücke (7.0001313.700) 2018: Brücke Geithainer Straße (7.0001314.700) 792.900 € 657.100 € 819.850 € 8. Neu Die darüber hinaus in 2019 und 2020 zur Finanzierung benötigten finanziellen Mittel werden mit der Planung zum Haushaltsplan 2019/2020 berücksichtigt bzw. so vom Verkehrs- und Tiefbauamt innerhalb des zur Verfügung stehenden Eckwertes angemeldet. Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020. 2/5 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen X nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis 2015 2015 2020 2017 Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X nein von 6.030.550 199.000 bis 7.0001018.700 7.0000582.700 wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab Verkehrsfreigabe 447 1.100.54.1.0.01.07 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat 3/5 Sachverhalt: Begründung zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-03517 zum Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 08.03.2017 (VI-DS-03517) wurde die Umsetzung der Maßnahme „Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau“ bestätigt. Das Bauwerk befindet sich in kritischem Zustand. Die Geschwindigkeit wurde auf 30km/h reduziert. Die Schäden beeinflussen die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit. Weitere Schadensausbreitung und Folgeschäden können nicht ausgeschlossen werden. Der Neubau der Brücke ist dringend notwendig, um erhebliche Einschnitte in der Verkehrsinfrastruktur zu verhindern. Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom Sommer 2016. Nach der Beschlussfassung wurde die Ausführungsplanung erarbeitet. In diesem Bearbeitungsprozess ergaben sich Erkenntnisse, die eine Kostenerhöhung und eine Fortschreibung der Kostenberechnung zur Folge hatten. Insbesondere beim Baugrubenverbau wurde durch zusätzliche Maßnahmen, die im Rahmen der statischkonstruktiven Prüfung gefordert wurden, eine Erhöhung der Kosten verzeichnet. Weiter musste in den letzten 12 Monaten eine deutliche Erhöhung der Baupreise verzeichnet werden, die über die in der Kostenberechnung eingerechneten Preissteigerungen hinausgehen. Dadurch wurde eine Fortschreibung der Kostenberechnung erforderlich. bisher gemäß Beschluss Nr. VI-DS-03517 in € Auszahlung Baumaßnahme Gesamt bis 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 4.531.200 55.700 1.581.300 52.500 2.841.700 7.0001018.700 (Bau) davon Plan davon Erm. Vorjahr 4.288.000 7.0000582.700 (Planung) davon Plan davon Erm. Vorjahr Zuwendungsfähige Kosten Einnahme Fördermittel (90/95%) 7.00001018.705 Einzahlung Stadtanteil Verpflichtungsermächtigung (VE) VE wirksam in 0 1.246.550 0 251.750 0 2.789.700 0 0 243.200 55.700 0 83.000 0 3.888.986 3.325.083 0 1.206.117 55.700 1.581.300 4/5 52.500 0 52.000 0 0 3.325.083 52.500 -483.383 2.789.700 2.789.700 Neu Stand 15.07.2017 Gesamt bis 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020 Auszahlung 6.229.550,00 117.232,29 111.245,20 2.309.972,51 3.150.950,00 420.150,00 120.000,00 Baumaßnahme 7.0001018.700 6.030.550,00 (Bau) davon Plan 4.543.477,49 davon Erm. 1.487.072,51 Vorjahr 48.232,29 11.245,20 792.900,00 3.150.950,00 420.150,00 120.000,00 1.487.072,51 0 0 0 7.0000582.700 199.000,00 69.000,00 100.000,00 30.000,00 0 0 0 (Planung) in € 6.229.550,00 117.232,29 111.245,20 2.309.972,51 3.150.950,00420.150,00120.000,00 Die Bauzeit verschiebt sich auf Grund der späteren Ausschreibung auf: Baubeginn: Bauende: Mai 2018 November 2019 Durch den späteren Baubeginn werden die Straßenbaumaßnahme und die Brückenbaumaßnahme parallel ausgeführt. Damit werden die Beeinträchtigungen in diesem Gebiet in Folge der Baumaßnahme reduziert. 5/5