Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1296246.pdf
Größe
90 kB
Erstellt
10.07.17, 12:00
Aktualisiert
14.09.17, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-03517-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ersatzneubau der
Plagwitzer Brücke und Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79
SächsGemO für 2017 und 2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB Mitte
SBB Südwest
SBB Alt-West
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Beschlusses umfasst die Änderung der Beschlusspunkte 2, 3, 4, 5 und
6 und die Neuaufstellung des Beschlusspunktes 7 zum Beschluss VI-DS-03517 der
Ratsversammlung vom 08.03.2017.
1. unverändert
Der Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke i. Z. der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster
wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 8 (3) Ziffer 18 in der zurzeit gültigen
Fassung)
2. geändert
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 6.229.550 €.
3. geändert
Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Plagwitzer Brücke“ (7.0001018.700) in den
Haushaltsjahren wie folgt geplant:
bis 2016:
2017:
2018:
2019:
2020:
4.
59.477,49 €
2.279.972,51 €
3.150.950,00 €
420.150,00 €
120.000,00 €
geändert
1/5
Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Brückenplanung“ (7.0000582.700) in den
Haushaltsjahren wie folgt geplant:
bis 2016:
2017:
169.000,00 €
30.000,00 €
5. entfällt
Einzahlungen aus Landeszuweisungen
6.
entfällt
Zweckbindungsvermerk
7. Neu
Die überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 SächsGemO für das Haushaltjahr 2017 i.H.v.
792.900 € und das Haushaltjahr 2018 i.H.v. 1.476.950 € im PSP-Element „Plagwitzer
Brücke“ (7.0001018.700) werden bestätigt. Die Deckung erfolgt wie aufgeführt:
2017: Schlachthofbrücke (7.0001313.700)
2018: Schlachthofbrücke (7.0001313.700)
2018: Brücke Geithainer Straße (7.0001314.700)
792.900 €
657.100 €
819.850 €
8. Neu
Die darüber hinaus in 2019 und 2020 zur Finanzierung benötigten finanziellen Mittel werden
mit der Planung zum Haushaltsplan 2019/2020 berücksichtigt bzw. so vom Verkehrs- und
Tiefbauamt innerhalb des zur Verfügung stehenden Eckwertes angemeldet.
Der Baubeschluss gilt vorbehaltlich der Beschlussfassung und der Genehmigung der
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2019/2020.
2/5
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
X
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
2015
2015
2020
2017
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
nein
von
6.030.550
199.000
bis
7.0001018.700
7.0000582.700
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab
Verkehrsfreigabe
447
1.100.54.1.0.01.07
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/5
Sachverhalt:
Begründung zur 1. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss VI-DS-03517 zum
Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße
Elster - Teilobjekt Brückenbau
Mit Beschluss der Ratsversammlung vom 08.03.2017 (VI-DS-03517) wurde die Umsetzung
der Maßnahme „Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge der Karl-Heine-Straße über
die Weiße Elster - Teilobjekt Brückenbau“ bestätigt.
Das Bauwerk befindet sich in kritischem Zustand. Die Geschwindigkeit wurde auf 30km/h
reduziert. Die Schäden beeinflussen die Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit.
Weitere Schadensausbreitung und Folgeschäden können nicht ausgeschlossen werden. Der
Neubau der Brücke ist dringend notwendig, um erhebliche Einschnitte in der
Verkehrsinfrastruktur zu verhindern.
Begründung für die Erhöhung der Gesamtbaukosten
Grundlage für den Baubeschluss war die Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung vom
Sommer 2016. Nach der Beschlussfassung wurde die Ausführungsplanung erarbeitet. In
diesem Bearbeitungsprozess ergaben sich Erkenntnisse, die eine Kostenerhöhung und eine
Fortschreibung der Kostenberechnung zur Folge hatten. Insbesondere beim
Baugrubenverbau wurde durch zusätzliche Maßnahmen, die im Rahmen der statischkonstruktiven Prüfung gefordert wurden, eine Erhöhung der Kosten verzeichnet. Weiter
musste in den letzten 12 Monaten eine deutliche Erhöhung der Baupreise verzeichnet
werden, die über die in der Kostenberechnung eingerechneten Preissteigerungen
hinausgehen. Dadurch wurde eine Fortschreibung der Kostenberechnung erforderlich.
bisher gemäß Beschluss Nr. VI-DS-03517
in €
Auszahlung Baumaßnahme
Gesamt bis 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018
4.531.200
55.700 1.581.300
52.500 2.841.700
7.0001018.700 (Bau)
davon Plan
davon Erm. Vorjahr
4.288.000
7.0000582.700 (Planung)
davon Plan
davon Erm. Vorjahr
Zuwendungsfähige Kosten
Einnahme Fördermittel (90/95%)
7.00001018.705 Einzahlung
Stadtanteil
Verpflichtungsermächtigung (VE)
VE wirksam in
0 1.246.550
0
251.750
0 2.789.700
0
0
243.200
55.700
0
83.000
0
3.888.986
3.325.083
0
1.206.117
55.700 1.581.300
4/5
52.500
0
52.000
0
0 3.325.083
52.500
-483.383
2.789.700
2.789.700
Neu Stand 15.07.2017
Gesamt
bis 2015
Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018 Jahr 2019 Jahr 2020
Auszahlung
6.229.550,00 117.232,29 111.245,20 2.309.972,51 3.150.950,00 420.150,00 120.000,00
Baumaßnahme
7.0001018.700 6.030.550,00
(Bau)
davon Plan
4.543.477,49
davon Erm.
1.487.072,51
Vorjahr
48.232,29
11.245,20 792.900,00 3.150.950,00 420.150,00 120.000,00
1.487.072,51
0
0
0
7.0000582.700 199.000,00 69.000,00 100.000,00
30.000,00
0
0
0
(Planung)
in €
6.229.550,00 117.232,29 111.245,20 2.309.972,51 3.150.950,00420.150,00120.000,00
Die Bauzeit verschiebt sich auf Grund der späteren Ausschreibung auf:
Baubeginn:
Bauende:
Mai 2018
November 2019
Durch den späteren Baubeginn werden die Straßenbaumaßnahme und die
Brückenbaumaßnahme parallel ausgeführt. Damit werden die Beeinträchtigungen in diesem
Gebiet in Folge der Baumaßnahme reduziert.
5/5