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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1297154.pdf
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Erstellt
21.07.17, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 10:47

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04587 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2018 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Umwelt und Ordnung FA Finanzen BA Stadtreinigung OR Böhlitz-Ehrenberg OR Burghausen OR Engelsdorf OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf OR Holzhausen OR Liebertwolkwitz OR Lindenthal OR Lützschena-Stahmeln OR Miltitz OR Mölkau OR Plaußig OR Rückmarsdorf OR Seehausen OR Wiederitzsch Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 2.067.000 EUR wird beschlossen. 3. Der Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-03213/16 vom 17.11.2016 wird aufgehoben. 4. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2018 in Kraft. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Begründung Anlagen: Satzung Kalkulation 2/2 Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2018 Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt. I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2018. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Vorkalkulation für 2017 und den zwischen dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 prognostizierten Kostenänderungen. Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2016 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2017 und 2018 entwickelten sich wie folgt: Angaben in TEUR 2016 (NK) 2017 (VK) 2018 (VK) Gesamtkosten 36.416 39.229 41.816 Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2018 gegenüber der Vorkalkulation für das Jahr 2017 um 2.587 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um 7 %. Zum 01.01.2017 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen 5.757 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2017 wurden 1.831 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2018 werden 2.067 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber 2017 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf Blatt 2 der Anlage überein. 1. Materialkosten Die Erhöhung der Materialkosten ergibt sich vor allem aus den Entsorgungsaufwendungen, die im Jahr 2018 voraussichtlich um 1.983 TEUR steigen. Gegenüber 2016 hat sich u.a. der Verrechnungssatz des ZAW um 7,45 € /t erhöht. Durch den anhaltenden Anstieg der Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig wachsen außerdem die Mengen der zu entsorgenden Abfälle an. 2. Personalkosten Zum Beginn des Jahres 2018 ist wieder mit einer Tarifrunde TVöD zu rechnen, die weitere Entgelterhöhungen mit sich bringt. Eine Steigerung des Entgeltes für die Beschäftigten von ca. 2,4 % wird für das Jahr 2018 angenommen. Begründung zur AWGS 2018 Seite 1 von 8 In die Kalkulation der Personalkosten werden in 2018 davon ausgehend 234 TEUR mehr eingestellt. 3. Abschreibungen Im Jahr 2018 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und der Technik zu gewährleisten. Die Abschreibungen steigen dadurch um 160 TEUR. Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2018 ein Mehrertrag von 180 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird. 4. Sonstige betriebliche Kosten Die sonstigen betrieblichen Kosten steigen um 169 TEUR. Das ist im Wesentlichen auf Erhöhungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen, da im Jahr 2018 wieder ein Abfallwegweiser erstellt und an alle Haushalte der Stadt Leipzig verteilt und der „Tag der Stadtreinigung“ im Zentrum der Stadt ausgerichtet werden soll. 5. Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 43 TEUR. Für das Jahr 2018 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen (vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom 26.10.2016 – VI-DS-03056). 7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung Gegenüber 2017 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 171 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen für die Mitarbeiter in den umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik) sowie der weitere Ausbau des Behälterservices/-wäsche um 5 Mitarbeiter. Dieser Anstieg wird teilweise durch die rückläufige interne Leistungsverrechnung, vor allem bei den Werkstattleistungen (./. 103 TEUR) ausgeglichen. 10. Kostenmindernde Erlöse Die kostenmindernden Erlöse steigen voraussichtlich um 237 TEUR. Diese positive Entwicklung wird in erster Linie durch geplante steigende Mengen in der Alttextilsammlung erreicht werden können. 11. Verzinsung der Kostenüberdeckung Die Kostenüberdeckung wird mit 58 TEUR verzinst und kostenmindernd eingesetzt. Begründung zur AWGS 2018 Seite 2 von 8 II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für die Kalkulation erläutert. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. a) Leerungsgebühr Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft. Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung). Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2018 mit voraussichtlich 22.544 TEUR rund 936 TEUR höher als 2017. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 550 TEUR reduziert. Abzüglich 602 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 21.392 TEUR (Blatt 1, C13) für 2018 um rund 636 TEUR höher als für 2017 (20.756 TEUR). Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl) prognostiziert. So steigt die Zahl der 60-, 240-, und 1.100-Liter-Behälter. Die Anzahl der übrigen Behälter nimmt leicht ab. Die Zahl der prognostizierten Leerungen steigt parallel zur Behälterentwicklung bei den 60-, 240-, und 1.100-LiterBehältern gegenüber der Kalkulation für 2017. Durch diese Sachverhalte verschieben sich die Verhältnisse im System gegenüber 2017. Daher fällt die Gebührenänderung bei den unterschiedlichen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle stellt die Änderungen detailliert dar: Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Begründung zur AWGS 2018 17/18 17/18 Differenz Differenz Behälter (VG) Leerungszahlen 200 3.700 -100 -2.100 -500 -4.400 1.000 30.000 100 2.000 Seite 3 von 8 Summe 700 29.200 Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen. Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede des Abfalls in den Behältern und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte der folgenden Darstellung). Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte: Behältergröße Durchschnittsgewicht des Inhalts 5/2016 [kg] AbfallDichte 5/2016 [kg/m³] Durchschnittsgewicht des Inhalts 5/2017 [kg] AbfallDichte 5/2017 [kg/m³] Gebühr pro Kilogramm [EUR/kg] (Vor der mathematischen Rundung des Gebührensatzes) 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter 250 250 193 139 127 15,0 19,1 24,1 33,2 131,9 250 239 201 138 120 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 15,0 20,0 23,1 33,4 140,0 Aus der Darstellung wird deutlich, dass das durchschnittliche Gewicht des Inhaltes bei 80-, 240- und 1.100 Liter-Behältern im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Bei den 120-Liter-Restabfallbehältern nimmt es zu. Diese sind durchschnittlich 1,0 kg schwerer als 2016. Das durchschnittliche Gewicht eines 60-Liter-Behälters bleibt unverändert. Die prognostizierte durchschnittliche Leerungszahl der Behälter ist relativ unverändert. Hier die Daten im Einzelnen: Behältergröße Du. Leerungs- Du. Leerungszahl zahl 2016 2016 (Ist) (HR Stand Mai) 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter 6 7 11 20 28 7 7 11 20 27 Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen Begründung zur AWGS 2018 Seite 4 von 8 wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt. Zwischenergebnis Leerungsgebühr Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten sinken die Leerungsgebühren bei den 80-Liter und 1.100-Liter-Behälter um 0,06 bzw. 0,88 EUR. Bei den anderen Restabfallbehältern erhöhen sich die Gebührensätze in Abhängigkeit vom Volumen zwischen 0,12 EUR und 0,44 EUR pro Leerung. Die Höhe des Zuschlags für den Entsorgungsturnus öfter als 14-täglich nimmt ebenfalls leicht zu. b) Verwertungsgebühr Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonneplus sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen (Äquivalenzzahlenrechnung). Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2018 betragen 13.936 TEUR (Blatt 1, Summe der Zellen C6 bis F 6). Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung über die Biotonne von 2.679 TEUR. Aus ausgleichspflichtiger Kostenüberdeckung werden 1.485 TEUR vorgetragen und 406 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 14.724 TEUR (Blatt 1, C 20) umzulegen. Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden. Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr. In der Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 6) wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen. Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für die 240- und 1.100-Liter-Behälter eine leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende Tabelle): Begründung zur AWGS 2018 Seite 5 von 8 Behältergröße durchschnittliche durchschnittliche JahresfestgeNutzerzahl je Nutzerzahl je bühr je Nutzer Behälter für 2017 Behälter für 2018 2018 HR Stand Juni 2016 HR Stand Juni (Durchschnitt vor 2017 der mathematischen Rundung) 60-l-Behälter 1,9 1,9 20,36 € 80-l-Behälter 2,4 2,4 20,36 € 120-l-Behälter 3,1 3,1 20,36 € 240-l-Behälter 6,3 6,4 20,36 € 1100-l-Behälter 29,8 29,5 20,36 € Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle). Zwischenergebnis Verwertungsgebühr Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte, auf zwei Stellen gerundete monatliche Verwertungsgebühr erhöht sich im Vorjahresvergleich für alle Behälterarten je nach Behältervolumen um 0,26 EUR bis 3,23 EUR. c) Biotonnenfestgebühr Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt. Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der Kalkulation für 2017 um rund 632 TEUR. Maßgeblich wird dies durch höhere Entsorgungsmengen bei steigenden Preisen verursacht (259 TEUR) sowie durch den Anstieg der Umlagen für die Gemeinkostenstellen aufgrund des fortgeführten Ausbaus der Behälterserviceleistungen, insbesondere in der Behälterwäsche (168 TEUR) und entsprechenden Personalkosten (82 TEUR). Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 32 TEUR vorgetragen. In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.679 TEUR (Blatt 1, C 19) berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 2.626 TEUR (Blatt 1, C 23) werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt. Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden. Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr steigt in Abhängigkeit von der genutzten Behältergröße um zwischen 0,27 EUR und 1,08 EUR pro Monat. Begründung zur AWGS 2018 Seite 6 von 8 Gegenüber der Leerungsgebühr eines Restabfallbehälters ist die Gebühr für die Leerung einer Biotonne weiterhin wesentlich günstiger. Dadurch soll ein finanzieller Anreiz zur Nutzung der Biotonne bestehen bleiben. Begründung zur AWGS 2018 Seite 7 von 8 Fazit Die Leerungsgebühr sinkt für einen 80-Liter-Behälter um 0,06 EUR sowie für einen 1.100-Liter-Behälter um 0,88 EUR pro Leerung und. Für die übrigen Behälter steigt sie um 0,12 EUR bis 0,44 EUR pro Leerung. Die monatliche Verwertungsgebühr für die einzelnen Behälterarten steigt um 0,26 EUR bis 3,23 EUR. Die Biotonne wird zwischen 0,27 EUR und 1,08 EUR pro Monat teurer. Verwendete Abkürzungen BAB Betriebsabrechnungsbogen Beh. Behälter DSD Duales System Deutschland DuDurchschnittlich(e)HR Hochrechnung LG Leerungsgebühr p. a. Pro Jahr Pers. Personenzahl PPK Papier, Pappe, Karton RA Restabfall VG Verwertungsgebühr Begründung zur AWGS 2018 Seite 8 von 8 Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Auf der Grundlage - des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 12.12.2016 (SächsGVBl. S. 652, verk. am 13.12.2016), − der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26.10.2016 (SächsGVBl. S. 504, verk. am 20.11.2016) hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 15.11.2017 (Nr. VI-DS-04587/17) folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.Januar 2018 und dem 31.Dezember 2018 erfolgt. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist (a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge: - die Erbbauberechtigten - die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen. (b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber, (c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer, (d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und (e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter. (2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner. (3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben. § 3 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat. (2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat. AWGS 2018 Seite 1 von 7 (3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen. (4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt. (5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. (2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats. (3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat. (4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam. (5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig. (6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten. (7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt: 1. Verwertungsgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2018 multipliziert mit dem Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1. 2. Leerungsgebühr Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2017 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2018. 3. Biotonnenfestgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2018 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10. 4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbe- AWGS 2018 Seite 2 von 7 hälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt. 5. Die im Jahr 2018 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2019 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2019 ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet. 6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2018 mitzuteilen. (8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November). (10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen. (11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird sofort fällig. § 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben: (1) Verwertungsgebühr Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt. Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem 60-l-Restabfallbehälter AWGS 2018 3,31 € Seite 3 von 7 (2) 80-l-Restabfallbehälter 4,11 € 120-l-Restabfallbehälter 5,26 € 240-l-Restabfallbehälter 10,84 € 1100-l-Restabfallbehälter 50,09 € Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,76 € 4,79 € 6,04 € 8,32 € 33,05 € (3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14täglich. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 5,44 € 6,46 € 7,72 € 10,00 € 36,41 € (4) Mindestgebühr Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde. Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter. Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quarta- AWGS 2018 Seite 4 von 7 le angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand. (5) Sonderleerung Restabfall Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 8,63 € 80-l-Restabfallbehälter 9,66 € 120-l-Restabfallbehälter 10,91 € 240-l-Restabfallbehälter 13,19 € 1100-l-Restabfallbehälter 41,10 € Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern. (6) Restabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 €. (7) Nebenablagerungen Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 7,18 € je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet. (8) Überfüllungen Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,76 € berechnet. Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von 7,18 € je begonnener 80-Liter-Einheit berechnet. (9) Abfallpressen und Abfallcontainer Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren erhoben: Größe Mietgebühr Transportgebühr zur Entsorgungskosten pro Monat Behandlungsanlage pro Entleerung 5-m³-Abfallgroßcontainer 21,00 € 115,00 € 7-m³-Abfallgroßcontainer 28,00 € 115,00 € Entsprechend 10-m³-Abfallgroßcontainer 29,00 € 115,00 € Bescheid der 10-m³-Abfallpresse 215,00 € 125,00 € Entsorgungsanlage 20-m³-Abfallpresse 270,00 € 125,00 € 24-m³-Abfallpresse 300,00 € 125,00 € Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz kommen. (10) Biotonnenfestgebühr Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 2,63 € 5,26 € 10,52 € (11) Sonderleerung Biotonne Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine AWGS 2018 Seite 5 von 7 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 8,49 € 9,71 € 12,14 € (12) Gartenabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 €. (13) Gartenabfall Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt 0,50 € pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke. (14) Sperrmüll Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem Grundstück beträgt 21,00 € in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 € fällig. (15) Elektrogeräte Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 € in Form einer Wertmarke. (16) Beschädigte Abfallbehälter Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 84,39 € 84,39 € 84,39 € 87,29 € 266,27 € (17) Autowracks Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 €. Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 € für die Entsorgung erhoben. (18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben. § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen oder vom neuen Gebührenschuldner gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen. (2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen. AWGS 2018 Seite 6 von 7 § 7 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2018 in Kraft. Leipzig, am 16.11.2017 Burkhard Jung Oberbürgermeister Die eventuelle Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist innerhalb eines Jahres nach der Bekanntgabe dieser Satzung geltend zu machen. Hinweis Etwa vier Wochen nach der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt und deren Inkrafttreten ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden. AWGS 2018 Seite 7 von 7 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C D E F G H Gartenabfall Sperrmüll Schadstoffe Druckerzeugnisse Biotonne Gesamt 1 Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2018 2 Restabfall 3 21.607.500 € 936.300 € 1.335.800 € -67.600 € 8.939.350 € 997.150 € 688.250 € 38.250 € 1.953.200 € 51.800 € 4.704.450 € 631.750 € 39.228.550 € 2.587.650 € 6 Summe als Ansatz für 2018 22.543.800 € 7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung 550.000 € 8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2018 21.993.800 € 9 Leerungsgebühr 10 Umzulegende Kosten Restabfall 11 12 davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten 13 14 davon Kosten 14-täglicher Turnus 15 davon Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus 16 17 Umzulegende Kosten Verwertung 18 davon extra Gebühren für Wertmarken 19 Zuschlag Fixkosten Biotonne damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten 20 21 Umzulegende Gesamtkosten Biotonne 22 davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten 23 24 25 Insgesamt umzulegende Kosten 26 27 1.268.200 € 9.936.500 € 726.500 € 1.485.000 € 12.451.200 € Verwertungsgebühr 2.005.000 € 5.336.200 € 32.000 € 5.304.200 € Biotonnengebühr 41.816.200 € 2.067.000 € 39.749.200 € 4 Kalkulation 2017 5 Kostenänderungen zwischen 01.01.17 und 31.12.18 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx 21.993.800 € 602.000 € 21.391.800 € 20.741.800 € 650.000 € (Blatt 7) (Blatt 5) 12.451.200 € 406.300 € (Blatt 9) 2.678.600 € Hochrechnung 14.723.500 € (Blatt 6) 5.304.200 € 2.625.600 € (Blatt 6) (Blatt 6) 39.749.200 € (Blatt 7) Blatt 1 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A 1 Eckwerte Kostenrechnung 2018 Details der Änderungen 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 B C E F Kosten laut Nachkalkulation 2016 [€] voraussichtliche Kosten laut Kalk. 2017 [€] voraussichtliche Kosten 2018 [€] voraussichtliche Kostenänderungen 2017 bis 2018 [€] 1. Materialkosten davon 1.1. Material 1.2. Entsorgungskosten 1.3. Finanzierung Entsorgung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV 5. Kalkulatorische Zinsen 20.792.752 21.775.700 23.880.100 2.104.400 1.605.066 16.549.586 2.638.100 9.696.182 2.104.554 785.208 1.526.750 17.535.750 2.713.200 10.347.750 2.159.900 790.450 1.561.150 19.518.950 2.800.000 10.581.500 2.320.000 959.000 34.400 1.983.200 86.800 233.750 160.100 168.550 599.176 736.250 779.150 42.900 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 33.977.872 35.810.050 38.519.750 2.709.700 3.692.667 974.085 4.256.650 1.306.650 4.427.950 1.203.200 171.300 -103.450 38.644.624 41.373.350 44.150.900 2.777.550 2.065.433 163.576 2.039.750 105.050 2.276.850 57.850 237.100 -47.200 36.415.615 39.228.550 41.816.200 2.587.650 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten / Umlagen 10. Kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx Blatt 2 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C 1 Eckwerte Kostenrechnung 2018 2 3 Anzahl Behälter Restabfall Behältergröße Ist 12/2016 D Ist 05/2017 E F Behälter- und Leerungszahlen Ansatz für Verwertungsgebühr 2018 Ansatz für Leerungsgebühr 2018 G H davon häufiger als im 14täglichen Turnus 4 5 60 l 2.244 2.353 2.500 2.500 0 6 80 l 13.134 13.090 13.100 14.300 30 7 120 l 39.873 39.699 39.500 41.900 330 8 240 l 35.660 36.160 37.000 40.300 2.100 9 1100 l 10.742 10.865 11.100 12.000 3.200 10 Summe 101.653 102.167 103.200 111.000 5.660 11 12 Anzahl der Leerungen Restabfall Behältergröße Ist 12/2016 HR 2017 ohne NA + ohne NA + Ü Ü Stand Mai 13 14 12.959 15.404 60 l Mittlere LZ HR-2017 gerundet Stand Mai Ansatz 2018 mit NA/Ü 7 17.500 15 80 l 102.448 103.826 7 100.100 16 120 l 473.047 473.365 11 460.900 HR = Hochrechnung 17 240 l 755.239 780.015 20 806.000 LZ = Leerungszahl 18 1100 l 315.145 312.758 27 324.000 NA = Nebenablagerungen 19 Summe 1.658.838 1.685.368 1.708.500 Ü = Überfüllungen 20 21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen Behältergröße Ist Ist 12/2016 05/2017 22 Ansatz 2018 23 60 l 1.421 1.756 2.600 24 120 l 21.461 21.681 22.300 25 240 l Summe 8.055 8.315 9.000 30.937 31.752 33.900 26 27 28 weitere Daten verborgen 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx Blatt 3 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A 1 Eckwerte Kostenrechnung 2018 B C D Ansatz Kalkulation für 2017 [t] Prognose 2018 [t] Mengenentwicklung 2 3 Abfallarten 4 Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle 5 (gemeinsam gesammelt und transportiert) Gewerbliche Restabfälle 6 (gesondert gesammelt und transportiert) Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe 7 8 9 Sperrmüll 10 Holz aus Sperrmüll 11 Summe 12 13 Schadstoffe 14 Druckerzeugnissabfälle 15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne) 16 17 Biotonne aus Haushaltungen 18 19 Gartenabfälle aus Haushalten 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx Ist 2016 [t] 80.211 82.100 83.400 1.571 1.500 1.600 81.782 83.600 85.000 14.307 7.512 21.819 15.000 8.000 23.000 16.000 9.000 25.000 402 420 450 18.525 19.000 19.875 20.181 21.000 21.900 13.143 14.000 14.000 Blatt 4 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C D E F 1 Kalkulation Leerungsgebühr für 2018 2 3 4 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich 5 Behälter- Durchschni Leerungszahl Durchschnitt Wichtungskennzahl anzahl tt-liche LZ Prognose für s-masse des Behälter Prognose HR 2017 2018 Inhalts [kg] Ist 2017 6 60-l-Behälter 2.500 17.500 0,62 15,0 7 7 80-l-Behälter 14.300 100.100 0,79 19,1 7 8 460.900 1,00 24,1 11 9 120-l-Behälter 41.900 806.000 1,38 33,2 10 240-l-Behälter 40.300 20 131,9 27 111.100-l-Behälter 12.000 324.000 5,47 12 Summe 111.000 1.708.500 13 Quot. H4/G12 14 15 16 17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich 18 Behälter- LZ HR 2017 Leerungszahl Wichtungsnormierte anzahl Prognose für kennzahl Leerungsza Behälter Prognose 2018 hl 19 20 60-l-Behälter 0 1,00 27 21 80-l-Behälter 10 270 1,00 270 40 22 120-l-Behälter 330 13.200 1,00 13.200 41 23 240-l-Behälter 2.100 86.100 1,00 86.100 241.100-l-Behälter 45 3.200 144.000 2,00 288.000 25 Summe 5.640 387.570 243.570 Quot. G 17/F 25 1,68 € 26 27 28 LG = Leerungsgebühr 29 HR = Hochrechnung 30 LZ = Leerungszahl 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx G H I J LG 2017 Änderung 17/18 pro Leerung 20.741.800 € normierte Leerungsza hl 10.892 79.332 460.900 1.110.340 1.773.261 3.434.726 LG 2018 gerundet 3,76 € 4,79 € 6,04 € 8,32 € 33,05 € 3,64 € 4,85 € 5,60 € 8,09 € 33,93 € - 0,12 € 0,06 € 0,44 € 0,23 € 0,88 € 6,04 € 650.000 € Aufschlag LG Leerung pro Leerung öfter als 14-täglich 1,68 € 5,44 € 1,68 € 6,46 € 1,68 € 7,72 € 1,68 € 10,00 € 3,35 € 36,41 € Blatt 5 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C D E 1 Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2018 2 3 Kosten Verwertung 14.723.500 4 5 Kalkulation Verwertungsgebühr 6 Behälter RA-Behälterzahl DurchschnittWichtungsnormierte Prognose liche Nutzerzahl kennzahl Behälterzahl (Pers/Beh.) 7 60-l-Behälter 1,95 0,63 1.573 2.500 8 80-l-Behälter 2,42 0,78 10.226 9 13.100 120-l-Behälter 3,10 1,00 39.500 39.500 10 240-l-Behälter 6,39 2,06 76.268 11 37.000 11.100 12 1.100-l-Behälter 29,52 9,52 105.701 13 Summe 103.200 233.267 14 15 16 17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr 18 19 Auf Biotonne umzulegende Kosten 20 21 Behältergröße Behälterzahl Prognose Biotonnen 22 23 60-l-Biotonne 2.600 24 120-l-Biotonne 22.300 25 240-l-Biotonne 9.000 26 Summe 33.900 27 28 VG = Verwertungsgebühr 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx Quot. C3/E13 F G H VG pro Jahr VG 2018 pro VG 2017 Monat pro Monat gerundet 3,31 € 4,11 € 5,26 € 10,84 € 50,09 € 3,05 € 3,82 € 4,87 € 9,96 € 46,86 € Festgebühr Festgebühr 2018 pro 2017 pro Monat Monat gerundet 2,63 € 2,36 € 5,26 € 4,72 € 10,52 € 9,44 € Änderung 17/18 pro Monat 39,70 € 49,27 € 63,12 € 130,11 € 601,05 € I Änderung 17/18 pro Monat 0,26 € 0,29 € 0,39 € 0,88 € 3,23 € 63,12 € 2.625.600 € Wichtungskennzahl (Volumen) 0,50 1,00 2,00 Quot. C19/D26 normierte Behälterzahl 1.300 22.300 18.000 41.600 Festgebühr 2018 pro Jahr 31,56 € 63,12 € 126,23 € 0,27 € 0,54 € 1,08 € 63,12 € Blatt 6 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A 1 Einnahmen gesamt in 2018 2 Kosten 2018 (Einsatz Rückstellung berücksichtigt) 3 4 5 1. Einnahmen über Touren 6 Einnahmen aus Leerungs- und Verwertungs- und Biotonnengebühr 7 Behälter 8 9 10 11 12 13 14 15 16 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Gesamt Behälter 17 18 60-l-Behälter 19 80-l-Behälter 20 120-l-Behälter 21 240-l-Behälter 22 1100-l-Behälter Gesamt 23 24 25 2. Einnahmen über Sondertouren Pressen, Container, Sondertouren 26 27 28 3. Einnahmen über Wertmarken 29 30 Gesamteinnahmen 2018 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx B C D E Behälterzahl für VG Biotonnen Stück F G H I 39.749.200 € Behälter Leerungen Stück 17.500 100.100 460.900 806.000 324.000 1.708.500 s. Blatt 5 LG 2.500 13.100 39.500 37.000 11.100 103.200 s. Blatt 6 VG pro Jahr 3,76 € 4,79 € 6,04 € 8,32 € 33,05 € 39,70 € 49,27 € 63,12 € 130,11 € 601,05 € 2.600 0 22.300 9.000 0 31.300 s. Blatt 6 BiotonnenSumme festgebühr pro Einnahmen LG Jahr 31,56 € 63,12 € 126,23 € 65.775,87 € 479.076,35 € 2.783.306,51 € 6.705.179,52 € 10.708.461,76 € 20.741.800,00 € Summe Summe Einnahmen Einnahmen VG Zuschlag mehr als 14-täglich 0,00 € 99.259,00 € 452,82 € 645.478,74 € 22.137,94 € 2.493.182,51 € 144.399,72 € 4.813.908,87 € 483.009,52 € 6.671.670,88 € 650.000,00 € 14.723.500,00 € Summe Gesamt Einnahmen Biotonnengebühr 82.050,00 € 247.084,87 € 1.125.007,91 € 1.407.473,08 € 6.706.100,03 € 1.136.076,92 € 12.799.565,03 € 17.863.142,16 € 2.625.600,00 € 38.740.900,00 € 602.000 € 406.300 € s. Blatt 9 39.749.200 € Dif. B3-B30 0,00 € Blatt 7 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A B C D E F Kosten pro Jahr Miete pro Tag Miete pro Monat 1 Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2018 2 3 Mietgebühr Behälterart und -größe 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Abfallgroßcontainer 5 m³ 7 m³ 10 m³ Abfallpressen 10 m³ 20 m³ 24 m³ Transportgebühr Bezeichnung Personalausgaben (1 Fahrer) Kalkulatorische Kosten Abschreibung Verzinsung Fahrzeugkosten Kraftstoffe Instandhaltungskosten Materialkosten sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung) Schutzbekleidung Verwaltungsgemeinkosten Betriebsgemeinkosten Gesamtkosten/Jahr Einsatzstunden/Jahr Gebühr je Einsatzstunde Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h) Gebühr pro Abfuhr (gerundet) Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert Zinsen pro Jahr 223,03 € 304,21 € 308,23 € 27,66 € 37,73 € 37,87 € 250,69 € 341,94 € 346,10 € 0,70 € 0,95 € 0,96 € 21,00 € 28,00 € 29,00 € 2.245,48 € 2.737,38 € 3.102,50 € 285,52 € 370,52 € 405,39 € 2.531,00 € 3.107,90 € 3.507,90 € 7,03 € 8,63 € 9,74 € 215,00 € 270,00 € 300,00 € Abroller Absetzer 46.434 € 46.434 € 21.252 € 2.964 € 19.841 € 3.611 € 16.833 € 9.858 € 9.713 € 1.588 € 138 € 10.176 € 5.369 € 124.325 € 1.500 83 € 124 € 125 € 10.833 € 13.361 € 3.678 € 1.364 € 138 € 10.176 € 5.369 € 114.805 € 1.500 77 € 115 € 115 € (Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB) 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx Blatt 8 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 A 1 B C D Leerungs- bzw. 50% Aufschlag Gebühr Sondergebühren in 2018 2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack Abrechnungseinheit 3 Entsorgungsgebühr 4 Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit 4,79 € 5 abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit 4,79 € 6 Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter 7 Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack 8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack 9 10 Sonderleerungen Restabfall Leerungsgebühr im Normalturnus Behälter 11 12 13 14 15 16 17 18 Sonderleerungen Biotonne 60-Liter-Behälter 80-Liter-Behälter 120-Liter-Behälter 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter Behälter 19 20 60-Liter-Behälter 21 120-Liter-Behälter 22 240-Liter-Behälter 23 24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter 25 Behälter 26 60-Liter-Behälter 27 80-Liter-Behälter 28 120-Liter-Behälter 29 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter 30 31 32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken 33 Art 34 Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport) 35 Elektrogerätewertmarke 36 Gartenabfallwertmarke 37 Gartenabfallsack 38 Summe Einnahmen 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx 3,76 € 4,79 € 6,04 € 8,32 € 33,05 € Leerungsgebühr im Normalturnus 2,39 € 2,39 € Aufschlag 4,87 € 4,87 € 4,87 € 4,87 € 8,05 € Aufschlag 1,21 € 2,43 € 4,86 € 7,28 € 7,28 € 7,28 € Behälterkosten (brutto) 24,39 € 24,39 € 24,39 € 27,29 € 206,27 € Transport- und Codierkosten 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € 60,00 € Stück 5.500 1.100 550.000 1.600 7,18 € 7,18 € 3,76 € 4,00 € 3,00 € Gebühr Sonderleerung Restabfall 8,63 € 9,66 € 10,91 € 13,19 € 41,10 € Gebühr Sonderleerung Biotonne 8,49 € 9,71 € 12,14 € Austauschgebühr 84,39 € 84,39 € 84,39 € 87,29 € 266,27 € Betrag Einnahmen in Euro 115.500,00 € 21,00 € 11.000,00 € 10,00 € 0,50 € 275.000,00 € 3,00 € 4.800,00 € 406.300,00 € Blatt 9 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018 Gebührenvergleich 2017/2018 (Basis: Leipziger Durchschnittswerte) 70,00 € 60,00 € Ausgaben pro Kopf und Jahr 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € - € 1100-l-Behälter 240-l-Behälter 120-l-Behälter 120-l-Behälter 80-l-Behälter 80-l-Behälter 60-l-Behälter 60-l-Behälter mit Biotonne mit Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne 2017 58,31 € 62,24 € 56,99 € 38,72 € 56,14 € 32,84 € 44,72 € 30,12 € 2018 59,14 € 66,15 € 62,15 € 41,79 € 60,32 € 34,24 € 50,05 € 33,87 € Änderung zu 2017 0,83 € 3,91 € 5,16 € 3,07 € 4,18 € 1,40 € 5,33 € 3,75 € Ausstattung 170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx Blatt 10