Daten
Kommune
Leipzig
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1297154.pdf
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251 kB
Erstellt
21.07.17, 12:00
Aktualisiert
25.09.17, 10:47
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04587
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2018
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Umwelt und Ordnung
FA Finanzen
BA Stadtreinigung
OR Böhlitz-Ehrenberg
OR Burghausen
OR Engelsdorf
OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf
OR Holzhausen
OR Liebertwolkwitz
OR Lindenthal
OR Lützschena-Stahmeln
OR Miltitz
OR Mölkau
OR Plaußig
OR Rückmarsdorf
OR Seehausen
OR Wiederitzsch
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 2.067.000 EUR wird
beschlossen.
3. Der Beschluss der Ratsversammlung VI-DS-03213/16 vom 17.11.2016 wird
aufgehoben.
4. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2018
in Kraft.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Begründung
Anlagen:
Satzung
Kalkulation
2/2
Begründung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2018
Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung.
In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der
Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt.
I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation
Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im
Jahr 2018. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Vorkalkulation für
2017 und den zwischen dem 01.01.2017 bis zum 31.12.2018 prognostizierten Kostenänderungen.
Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2016 bzw. lt.
Vorkalkulation (VK) 2017 und 2018 entwickelten sich wie folgt:
Angaben in TEUR
2016 (NK)
2017 (VK)
2018 (VK)
Gesamtkosten
36.416
39.229
41.816
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2018 gegenüber
der Vorkalkulation für das Jahr 2017 um 2.587 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um 7 %.
Zum 01.01.2017 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen 5.757 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2017 wurden 1.831 TEUR und
auf die Gebührenkalkulation 2018 werden 2.067 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1
der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten.
Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber 2017 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage
zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern
stimmen mit denen auf Blatt 2 der Anlage überein.
1. Materialkosten
Die Erhöhung der Materialkosten ergibt sich vor allem aus den Entsorgungsaufwendungen, die im Jahr 2018 voraussichtlich um 1.983 TEUR steigen. Gegenüber
2016 hat sich u.a. der Verrechnungssatz des ZAW um 7,45 € /t erhöht. Durch den
anhaltenden Anstieg der Einwohnerzahl in der Stadt Leipzig wachsen außerdem
die Mengen der zu entsorgenden Abfälle an.
2. Personalkosten
Zum Beginn des Jahres 2018 ist wieder mit einer Tarifrunde TVöD zu rechnen, die
weitere Entgelterhöhungen mit sich bringt. Eine Steigerung des Entgeltes für die
Beschäftigten von ca. 2,4 % wird für das Jahr 2018 angenommen.
Begründung zur AWGS 2018
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In die Kalkulation der Personalkosten werden in 2018 davon ausgehend 234 TEUR
mehr eingestellt.
3. Abschreibungen
Im Jahr 2018 wird weiterhin kontinuierlich investiert, um eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und der Technik zu gewährleisten. Die Abschreibungen steigen dadurch um 160 TEUR.
Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis
der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation
genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten
ergibt sich für 2018 ein Mehrertrag von 180 TEUR, der einem Sonderposten für den
Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird.
4. Sonstige betriebliche Kosten
Die sonstigen betrieblichen Kosten steigen um 169 TEUR. Das ist im Wesentlichen
auf Erhöhungen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zurückzuführen, da im Jahr
2018 wieder ein Abfallwegweiser erstellt und an alle Haushalte der Stadt Leipzig
verteilt und der „Tag der Stadtreinigung“ im Zentrum der Stadt ausgerichtet werden
soll.
5. Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen steigen um 43 TEUR. Für das Jahr 2018 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen (vgl. Beschluss der Ratsversammlung vom
26.10.2016 – VI-DS-03056).
7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung
Gegenüber 2017 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 171 TEUR.
Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen für die Mitarbeiter in den
umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik) sowie der weitere Ausbau des
Behälterservices/-wäsche um 5 Mitarbeiter.
Dieser Anstieg wird teilweise durch die rückläufige interne Leistungsverrechnung,
vor allem bei den Werkstattleistungen (./. 103 TEUR) ausgeglichen.
10. Kostenmindernde Erlöse
Die kostenmindernden Erlöse steigen voraussichtlich um 237 TEUR. Diese positive
Entwicklung wird in erster Linie durch geplante steigende Mengen in der Alttextilsammlung erreicht werden können.
11. Verzinsung der Kostenüberdeckung
Die Kostenüberdeckung wird mit 58 TEUR verzinst und kostenmindernd eingesetzt.
Begründung zur AWGS 2018
Seite 2 von 8
II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze
Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für die Kalkulation erläutert.
Hinweis:
Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen.
a) Leerungsgebühr
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft.
Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die
Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus als 14 Tage wird auf Blatt 5 der
Anlage ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung).
Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2018 mit voraussichtlich
22.544 TEUR rund 936 TEUR höher als 2017. Der Betrag wird jedoch durch den
Vortrag der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 550 TEUR reduziert. Abzüglich 602 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb
der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 21.392
TEUR (Blatt 1, C13) für 2018 um rund 636 TEUR höher als für 2017 (20.756 TEUR).
Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl) prognostiziert. So steigt die Zahl der 60-, 240-, und 1.100-Liter-Behälter. Die
Anzahl der übrigen Behälter nimmt leicht ab. Die Zahl der prognostizierten Leerungen steigt parallel zur Behälterentwicklung bei den 60-, 240-, und 1.100-LiterBehältern gegenüber der Kalkulation für 2017. Durch diese Sachverhalte verschieben sich die Verhältnisse im System gegenüber 2017. Daher fällt die Gebührenänderung bei den unterschiedlichen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus. Die
folgende Tabelle stellt die Änderungen detailliert dar:
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Begründung zur AWGS 2018
17/18
17/18
Differenz
Differenz
Behälter (VG) Leerungszahlen
200
3.700
-100
-2.100
-500
-4.400
1.000
30.000
100
2.000
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Summe
700
29.200
Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von
der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen.
Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede des Abfalls in den Behältern und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten
Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte der folgenden Darstellung).
Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte:
Behältergröße Durchschnittsgewicht des
Inhalts
5/2016 [kg]
AbfallDichte
5/2016
[kg/m³]
Durchschnittsgewicht des
Inhalts
5/2017 [kg]
AbfallDichte
5/2017
[kg/m³]
Gebühr pro
Kilogramm
[EUR/kg]
(Vor
der
mathematischen Rundung
des
Gebührensatzes)
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
250
250
193
139
127
15,0
19,1
24,1
33,2
131,9
250
239
201
138
120
0,25
0,25
0,25
0,25
0,25
15,0
20,0
23,1
33,4
140,0
Aus der Darstellung wird deutlich, dass das durchschnittliche Gewicht des Inhaltes
bei 80-, 240- und 1.100 Liter-Behältern im Vergleich zum Vorjahr sinkt. Bei den
120-Liter-Restabfallbehältern nimmt es zu. Diese sind durchschnittlich 1,0 kg
schwerer als 2016. Das durchschnittliche Gewicht eines 60-Liter-Behälters bleibt
unverändert.
Die prognostizierte durchschnittliche Leerungszahl der Behälter ist relativ unverändert. Hier die Daten im Einzelnen:
Behältergröße
Du. Leerungs- Du. Leerungszahl
zahl 2016
2016
(Ist)
(HR Stand Mai)
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
6
7
11
20
28
7
7
11
20
27
Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen
Begründung zur AWGS 2018
Seite 4 von 8
wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt.
Zwischenergebnis Leerungsgebühr
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten sinken die Leerungsgebühren bei den 80-Liter und
1.100-Liter-Behälter um 0,06 bzw. 0,88 EUR. Bei den anderen Restabfallbehältern
erhöhen sich die Gebührensätze in Abhängigkeit vom Volumen zwischen 0,12 EUR
und 0,44 EUR pro Leerung. Die Höhe des Zuschlags für den Entsorgungsturnus
öfter als 14-täglich nimmt ebenfalls leicht zu.
b) Verwertungsgebühr
Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil
der Blauen Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonneplus
sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem
die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen
(Äquivalenzzahlenrechnung).
Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2018 betragen 13.936 TEUR
(Blatt 1, Summe der Zellen C6 bis F 6).
Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung über die Biotonne von
2.679 TEUR. Aus ausgleichspflichtiger Kostenüberdeckung werden 1.485 TEUR
vorgetragen und 406 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt.
Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 14.724 TEUR (Blatt 1, C 20) umzulegen.
Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich
anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch
den häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden.
Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein
konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr.
In der Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 6) wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an
die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von
Abfällen zur Verwertung geschlossen.
Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für die 240- und 1.100-Liter-Behälter eine
leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende Tabelle):
Begründung zur AWGS 2018
Seite 5 von 8
Behältergröße durchschnittliche durchschnittliche JahresfestgeNutzerzahl
je Nutzerzahl
je bühr je Nutzer
Behälter für 2017 Behälter für 2018 2018
HR Stand Juni 2016 HR Stand Juni (Durchschnitt vor
2017
der
mathematischen Rundung)
60-l-Behälter
1,9
1,9
20,36 €
80-l-Behälter
2,4
2,4
20,36 €
120-l-Behälter 3,1
3,1
20,36 €
240-l-Behälter 6,3
6,4
20,36 €
1100-l-Behälter 29,8
29,5
20,36 €
Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig
davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an
der Verwertungsgebühr für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle).
Zwischenergebnis Verwertungsgebühr
Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte, auf zwei Stellen gerundete monatliche Verwertungsgebühr erhöht sich im Vorjahresvergleich für alle Behälterarten
je nach Behältervolumen um 0,26 EUR bis 3,23 EUR.
c) Biotonnenfestgebühr
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne
wird auf Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt.
Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der Kalkulation für 2017 um rund 632 TEUR. Maßgeblich wird dies durch höhere Entsorgungsmengen bei steigenden Preisen verursacht (259 TEUR) sowie
durch den Anstieg der Umlagen für die Gemeinkostenstellen aufgrund des fortgeführten Ausbaus der Behälterserviceleistungen, insbesondere in der Behälterwäsche (168 TEUR) und entsprechenden Personalkosten (82 TEUR). Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 32 TEUR vorgetragen.
In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.679
TEUR (Blatt 1, C 19) berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 2.626
TEUR (Blatt 1, C 23) werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt. Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die
Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein
Sammelsystem vorgehalten werden.
Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr
Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr steigt in Abhängigkeit
von der genutzten Behältergröße um zwischen 0,27 EUR und 1,08 EUR pro Monat.
Begründung zur AWGS 2018
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Gegenüber der Leerungsgebühr eines Restabfallbehälters ist die Gebühr für die
Leerung einer Biotonne weiterhin wesentlich günstiger. Dadurch soll ein finanzieller
Anreiz zur Nutzung der Biotonne bestehen bleiben.
Begründung zur AWGS 2018
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Fazit
Die Leerungsgebühr sinkt für einen 80-Liter-Behälter um 0,06 EUR sowie für einen
1.100-Liter-Behälter um 0,88 EUR pro Leerung und. Für die übrigen Behälter steigt
sie um 0,12 EUR bis 0,44 EUR pro Leerung.
Die monatliche Verwertungsgebühr für die einzelnen Behälterarten steigt um 0,26
EUR bis 3,23 EUR.
Die Biotonne wird zwischen 0,27 EUR und 1,08 EUR pro Monat teurer.
Verwendete Abkürzungen
BAB
Betriebsabrechnungsbogen
Beh.
Behälter
DSD
Duales System Deutschland
DuDurchschnittlich(e)HR
Hochrechnung
LG
Leerungsgebühr
p. a.
Pro Jahr
Pers.
Personenzahl
PPK
Papier, Pappe, Karton
RA
Restabfall
VG
Verwertungsgebühr
Begründung zur AWGS 2018
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Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Auf der Grundlage
- des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung vom 12.12.2016 (SächsGVBl. S. 652, verk. am 13.12.2016),
− der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt
geändert durch Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes vom 26.10.2016 (SächsGVBl. S. 504, verk. am 20.11.2016)
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 15.11.2017 (Nr. VI-DS-04587/17) folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.Januar 2018
und dem 31.Dezember 2018 erfolgt.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist
(a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr
für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser
Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die
Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge:
- die Erbbauberechtigten
- die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen.
(b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken
der Erwerber,
(c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer,
(d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und
(e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter.
(2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner.
(3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden
die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der
Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben.
§ 3 Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die
kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat.
(2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale
Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen
Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat.
AWGS 2018
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(3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen.
(4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des
bisherigen Anschlusspflichtigen fällt.
(5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es
besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu
benutzen.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr
Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt.
(2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt
der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats.
(3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres,
endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen
wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen
Monat.
(4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des
Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam.
(5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind
Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden.
Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15.
Mai, zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig.
(6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres,
sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten.
(7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt:
1. Verwertungsgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2018 multipliziert mit
dem Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1.
2. Leerungsgebühr
Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2017 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger
als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2018.
3. Biotonnenfestgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2018 multipliziert mit dem
Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10.
4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbe-
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hälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt.
5. Die im Jahr 2018 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im
Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2019 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für
das Jahr 2019 ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet.
6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt,
Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2018
mitzuteilen.
(8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht
jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und
wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils
am letzten Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15.
November).
(10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem
Kauf der entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden
Gerät anzubringen.
(11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem
Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch
die Stadt und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld
mit dem Kauf und wird sofort fällig.
§ 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Verwertungsgebühr
Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall,
Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die
Biotonne.
Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Kalkulationsjahres an die jeweilige Behältergröße
durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt.
Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem
60-l-Restabfallbehälter
AWGS 2018
3,31 €
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(2)
80-l-Restabfallbehälter
4,11 €
120-l-Restabfallbehälter
5,26 €
240-l-Restabfallbehälter
10,84 €
1100-l-Restabfallbehälter
50,09 €
Leerungsgebühr
Restabfall
für
den
14-täglichen
Turnus
Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen
Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen.
Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für
einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,76 €
4,79 €
6,04 €
8,32 €
33,05 €
(3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der
Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den
Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14täglich.
Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
5,44 €
6,46 €
7,72 €
10,00 €
36,41 €
(4) Mindestgebühr
Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter
zur
Leerung
bereitgestellt
wurde.
Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der
Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter.
Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quarta-
AWGS 2018
Seite 4 von 7
le angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand.
(5) Sonderleerung Restabfall
Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro
Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter 8,63 €
80-l-Restabfallbehälter 9,66 €
120-l-Restabfallbehälter 10,91 €
240-l-Restabfallbehälter 13,19 €
1100-l-Restabfallbehälter 41,10 €
Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und
Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern.
(6) Restabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 €.
(7) Nebenablagerungen
Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 7,18 € je begonnene
80-Liter-Einheit berechnet.
(8) Überfüllungen
Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung
der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese
wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,76 € berechnet.
Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von 7,18 € je begonnener 80-Liter-Einheit berechnet.
(9) Abfallpressen und Abfallcontainer
Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende
Gebühren erhoben:
Größe
Mietgebühr Transportgebühr zur Entsorgungskosten
pro Monat
Behandlungsanlage
pro Entleerung
5-m³-Abfallgroßcontainer
21,00 €
115,00 €
7-m³-Abfallgroßcontainer
28,00 €
115,00 €
Entsprechend
10-m³-Abfallgroßcontainer
29,00 €
115,00 €
Bescheid der
10-m³-Abfallpresse
215,00 €
125,00 €
Entsorgungsanlage
20-m³-Abfallpresse
270,00 €
125,00 €
24-m³-Abfallpresse
300,00 €
125,00 €
Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum
Einsatz kommen.
(10) Biotonnenfestgebühr
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
2,63 €
5,26 €
10,52 €
(11) Sonderleerung Biotonne
Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung
für
eine
AWGS 2018
Seite 5 von 7
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
8,49 €
9,71 €
12,14 €
(12) Gartenabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 €.
(13) Gartenabfall
Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt 0,50 € pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer
Wertmarke.
(14) Sperrmüll
Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor
dem Grundstück beträgt 21,00 € in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der
Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 € fällig.
(15) Elektrogeräte
Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00
€ in Form einer Wertmarke.
(16) Beschädigte Abfallbehälter
Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
84,39 €
84,39 €
84,39 €
87,29 €
266,27 €
(17) Autowracks
Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 €.
Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 € für die Entsorgung erhoben.
(18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben.
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom
vorherigen oder vom neuen Gebührenschuldner gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen.
(2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine
Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines
Monats schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, die
zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen.
AWGS 2018
Seite 6 von 7
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6
seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2018 in
Kraft.
Leipzig, am 16.11.2017
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Die eventuelle Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften ist innerhalb eines Jahres
nach der Bekanntgabe dieser Satzung geltend zu machen.
Hinweis
Etwa vier Wochen nach der Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt und deren Inkrafttreten ist
die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach
dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden.
AWGS 2018
Seite 7 von 7
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
D
E
F
G
H
Gartenabfall
Sperrmüll
Schadstoffe
Druckerzeugnisse
Biotonne
Gesamt
1 Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2018
2
Restabfall
3
21.607.500 €
936.300 €
1.335.800 €
-67.600 €
8.939.350 €
997.150 €
688.250 €
38.250 €
1.953.200 €
51.800 €
4.704.450 €
631.750 €
39.228.550 €
2.587.650 €
6 Summe als Ansatz für 2018
22.543.800 €
7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung
550.000 €
8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2018
21.993.800 €
9
Leerungsgebühr
10
Umzulegende Kosten Restabfall
11
12
davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren
auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten
13
14
davon Kosten 14-täglicher Turnus
15
davon Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus
16
17
Umzulegende Kosten Verwertung
18
davon extra Gebühren für Wertmarken
19
Zuschlag Fixkosten Biotonne
damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten
20
21
Umzulegende Gesamtkosten Biotonne
22
davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten
23
24
25
Insgesamt umzulegende Kosten
26
27
1.268.200 €
9.936.500 €
726.500 €
1.485.000 €
12.451.200 €
Verwertungsgebühr
2.005.000 €
5.336.200 €
32.000 €
5.304.200 €
Biotonnengebühr
41.816.200 €
2.067.000 €
39.749.200 €
4 Kalkulation 2017
5 Kostenänderungen zwischen 01.01.17 und 31.12.18
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
21.993.800 €
602.000 €
21.391.800 €
20.741.800 €
650.000 €
(Blatt 7)
(Blatt 5)
12.451.200 €
406.300 €
(Blatt 9)
2.678.600 € Hochrechnung
14.723.500 €
(Blatt 6)
5.304.200 €
2.625.600 €
(Blatt 6)
(Blatt 6)
39.749.200 €
(Blatt 7)
Blatt 1
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
1 Eckwerte Kostenrechnung 2018 Details der Änderungen
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
B
C
E
F
Kosten laut
Nachkalkulation
2016 [€]
voraussichtliche
Kosten laut Kalk.
2017 [€]
voraussichtliche
Kosten 2018 [€]
voraussichtliche
Kostenänderungen
2017 bis 2018 [€]
1. Materialkosten
davon
1.1. Material
1.2. Entsorgungskosten
1.3. Finanzierung Entsorgung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV
5. Kalkulatorische Zinsen
20.792.752
21.775.700
23.880.100
2.104.400
1.605.066
16.549.586
2.638.100
9.696.182
2.104.554
785.208
1.526.750
17.535.750
2.713.200
10.347.750
2.159.900
790.450
1.561.150
19.518.950
2.800.000
10.581.500
2.320.000
959.000
34.400
1.983.200
86.800
233.750
160.100
168.550
599.176
736.250
779.150
42.900
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
33.977.872
35.810.050
38.519.750
2.709.700
3.692.667
974.085
4.256.650
1.306.650
4.427.950
1.203.200
171.300
-103.450
38.644.624
41.373.350
44.150.900
2.777.550
2.065.433
163.576
2.039.750
105.050
2.276.850
57.850
237.100
-47.200
36.415.615
39.228.550
41.816.200
2.587.650
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten / Umlagen
10. Kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
Blatt 2
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
1 Eckwerte Kostenrechnung 2018
2
3 Anzahl Behälter Restabfall
Behältergröße
Ist
12/2016
D
Ist
05/2017
E
F
Behälter- und Leerungszahlen
Ansatz für
Verwertungsgebühr
2018
Ansatz für
Leerungsgebühr
2018
G
H
davon
häufiger
als im 14täglichen
Turnus
4
5
60 l
2.244
2.353
2.500
2.500
0
6
80 l
13.134
13.090
13.100
14.300
30
7
120 l
39.873
39.699
39.500
41.900
330
8
240 l
35.660
36.160
37.000
40.300
2.100
9
1100 l
10.742
10.865
11.100
12.000
3.200
10
Summe
101.653
102.167
103.200
111.000
5.660
11
12 Anzahl der Leerungen Restabfall
Behältergröße Ist 12/2016
HR 2017
ohne NA + ohne NA +
Ü
Ü
Stand Mai
13
14
12.959
15.404
60 l
Mittlere LZ
HR-2017
gerundet
Stand Mai
Ansatz 2018
mit NA/Ü
7
17.500
15
80 l
102.448
103.826
7
100.100
16
120 l
473.047
473.365
11
460.900
HR = Hochrechnung
17
240 l
755.239
780.015
20
806.000
LZ = Leerungszahl
18
1100 l
315.145
312.758
27
324.000
NA = Nebenablagerungen
19
Summe
1.658.838
1.685.368
1.708.500
Ü = Überfüllungen
20
21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen
Behältergröße
Ist
Ist
12/2016
05/2017
22
Ansatz
2018
23
60 l
1.421
1.756
2.600
24
120 l
21.461
21.681
22.300
25
240 l
Summe
8.055
8.315
9.000
30.937
31.752
33.900
26
27
28
weitere Daten verborgen
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
Blatt 3
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
1
Eckwerte Kostenrechnung 2018
B
C
D
Ansatz
Kalkulation für
2017 [t]
Prognose
2018 [t]
Mengenentwicklung
2
3 Abfallarten
4
Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle
5 (gemeinsam gesammelt und transportiert)
Gewerbliche Restabfälle
6 (gesondert gesammelt und transportiert)
Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe
7
8
9 Sperrmüll
10 Holz aus Sperrmüll
11
Summe
12
13 Schadstoffe
14
Druckerzeugnissabfälle
15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne)
16
17 Biotonne aus Haushaltungen
18
19 Gartenabfälle aus Haushalten
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
Ist
2016 [t]
80.211
82.100
83.400
1.571
1.500
1.600
81.782
83.600
85.000
14.307
7.512
21.819
15.000
8.000
23.000
16.000
9.000
25.000
402
420
450
18.525
19.000
19.875
20.181
21.000
21.900
13.143
14.000
14.000
Blatt 4
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
D
E
F
1 Kalkulation Leerungsgebühr für 2018
2
3
4 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich
5
Behälter- Durchschni Leerungszahl Durchschnitt Wichtungskennzahl
anzahl
tt-liche LZ Prognose für s-masse des
Behälter
Prognose HR 2017
2018
Inhalts [kg]
Ist 2017
6
60-l-Behälter
2.500
17.500
0,62
15,0
7
7
80-l-Behälter 14.300
100.100
0,79
19,1
7
8
460.900
1,00
24,1
11
9 120-l-Behälter 41.900
806.000
1,38
33,2
10 240-l-Behälter 40.300
20
131,9
27
111.100-l-Behälter 12.000
324.000
5,47
12
Summe 111.000
1.708.500
13
Quot. H4/G12
14
15
16
17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich
18
Behälter- LZ HR 2017 Leerungszahl Wichtungsnormierte
anzahl
Prognose
für
kennzahl
Leerungsza
Behälter
Prognose
2018
hl
19
20 60-l-Behälter
0
1,00
27
21 80-l-Behälter
10
270
1,00
270
40
22 120-l-Behälter
330
13.200
1,00
13.200
41
23 240-l-Behälter
2.100
86.100
1,00
86.100
241.100-l-Behälter
45
3.200
144.000
2,00
288.000
25
Summe
5.640
387.570
243.570
Quot. G 17/F 25
1,68 €
26
27
28 LG = Leerungsgebühr
29 HR = Hochrechnung
30 LZ = Leerungszahl
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
G
H
I
J
LG 2017
Änderung
17/18 pro
Leerung
20.741.800 €
normierte
Leerungsza
hl
10.892
79.332
460.900
1.110.340
1.773.261
3.434.726
LG 2018
gerundet
3,76 €
4,79 €
6,04 €
8,32 €
33,05 €
3,64 €
4,85 € 5,60 €
8,09 €
33,93 € -
0,12 €
0,06 €
0,44 €
0,23 €
0,88 €
6,04 €
650.000 €
Aufschlag LG Leerung
pro Leerung
öfter als
14-täglich
1,68 €
5,44 €
1,68 €
6,46 €
1,68 €
7,72 €
1,68 €
10,00 €
3,35 €
36,41 €
Blatt 5
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
D
E
1 Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2018
2
3 Kosten Verwertung
14.723.500
4
5 Kalkulation Verwertungsgebühr
6
Behälter
RA-Behälterzahl
DurchschnittWichtungsnormierte
Prognose
liche Nutzerzahl
kennzahl
Behälterzahl
(Pers/Beh.)
7
60-l-Behälter
1,95
0,63
1.573
2.500
8
80-l-Behälter
2,42
0,78
10.226
9
13.100
120-l-Behälter
3,10
1,00
39.500
39.500
10
240-l-Behälter
6,39
2,06
76.268
11
37.000
11.100
12
1.100-l-Behälter
29,52
9,52
105.701
13
Summe
103.200
233.267
14
15
16
17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr
18
19 Auf Biotonne umzulegende Kosten
20
21
Behältergröße
Behälterzahl
Prognose
Biotonnen
22
23
60-l-Biotonne
2.600
24
120-l-Biotonne
22.300
25
240-l-Biotonne
9.000
26
Summe
33.900
27
28 VG = Verwertungsgebühr
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
Quot. C3/E13
F
G
H
VG pro Jahr VG 2018 pro VG 2017
Monat
pro Monat
gerundet
3,31 €
4,11 €
5,26 €
10,84 €
50,09 €
3,05 €
3,82 €
4,87 €
9,96 €
46,86 €
Festgebühr Festgebühr
2018 pro
2017 pro
Monat
Monat
gerundet
2,63 €
2,36 €
5,26 €
4,72 €
10,52 €
9,44 €
Änderung
17/18 pro
Monat
39,70 €
49,27 €
63,12 €
130,11 €
601,05 €
I
Änderung
17/18 pro
Monat
0,26 €
0,29 €
0,39 €
0,88 €
3,23 €
63,12 €
2.625.600 €
Wichtungskennzahl
(Volumen)
0,50
1,00
2,00
Quot. C19/D26
normierte
Behälterzahl
1.300
22.300
18.000
41.600
Festgebühr
2018 pro Jahr
31,56 €
63,12 €
126,23 €
0,27 €
0,54 €
1,08 €
63,12 €
Blatt 6
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
1 Einnahmen gesamt in 2018
2
Kosten 2018
(Einsatz Rückstellung berücksichtigt)
3
4
5 1. Einnahmen über Touren
6
Einnahmen aus Leerungs- und
Verwertungs- und Biotonnengebühr
7
Behälter
8
9
10
11
12
13
14
15
16
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Gesamt
Behälter
17
18
60-l-Behälter
19
80-l-Behälter
20
120-l-Behälter
21
240-l-Behälter
22
1100-l-Behälter
Gesamt
23
24
25 2. Einnahmen über Sondertouren
Pressen, Container, Sondertouren
26
27
28 3. Einnahmen über Wertmarken
29
30 Gesamteinnahmen 2018
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
B
C
D
E
Behälterzahl für
VG
Biotonnen
Stück
F
G
H
I
39.749.200 €
Behälter
Leerungen
Stück
17.500
100.100
460.900
806.000
324.000
1.708.500
s. Blatt 5
LG
2.500
13.100
39.500
37.000
11.100
103.200
s. Blatt 6
VG pro Jahr
3,76 €
4,79 €
6,04 €
8,32 €
33,05 €
39,70 €
49,27 €
63,12 €
130,11 €
601,05 €
2.600
0
22.300
9.000
0
31.300
s. Blatt 6
BiotonnenSumme
festgebühr pro Einnahmen LG
Jahr
31,56 €
63,12 €
126,23 €
65.775,87 €
479.076,35 €
2.783.306,51 €
6.705.179,52 €
10.708.461,76 €
20.741.800,00 €
Summe
Summe
Einnahmen
Einnahmen VG
Zuschlag mehr
als 14-täglich
0,00 €
99.259,00 €
452,82 €
645.478,74 €
22.137,94 €
2.493.182,51 €
144.399,72 €
4.813.908,87 €
483.009,52 €
6.671.670,88 €
650.000,00 €
14.723.500,00 €
Summe
Gesamt
Einnahmen
Biotonnengebühr
82.050,00 €
247.084,87 €
1.125.007,91 €
1.407.473,08 €
6.706.100,03 €
1.136.076,92 €
12.799.565,03 €
17.863.142,16 €
2.625.600,00 €
38.740.900,00 €
602.000 €
406.300 € s. Blatt 9
39.749.200 €
Dif. B3-B30 0,00 €
Blatt 7
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
B
C
D
E
F
Kosten
pro Jahr
Miete pro
Tag
Miete pro
Monat
1 Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2018
2
3 Mietgebühr
Behälterart und -größe
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
Abfallgroßcontainer
5 m³
7 m³
10 m³
Abfallpressen
10 m³
20 m³
24 m³
Transportgebühr
Bezeichnung
Personalausgaben (1 Fahrer)
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
Verzinsung
Fahrzeugkosten
Kraftstoffe
Instandhaltungskosten
Materialkosten
sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung)
Schutzbekleidung
Verwaltungsgemeinkosten
Betriebsgemeinkosten
Gesamtkosten/Jahr
Einsatzstunden/Jahr
Gebühr je Einsatzstunde
Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h)
Gebühr pro Abfuhr (gerundet)
Abschreibung
auf Wiederbeschaffungszeitwert
Zinsen
pro Jahr
223,03 €
304,21 €
308,23 €
27,66 €
37,73 €
37,87 €
250,69 €
341,94 €
346,10 €
0,70 €
0,95 €
0,96 €
21,00 €
28,00 €
29,00 €
2.245,48 €
2.737,38 €
3.102,50 €
285,52 €
370,52 €
405,39 €
2.531,00 €
3.107,90 €
3.507,90 €
7,03 €
8,63 €
9,74 €
215,00 €
270,00 €
300,00 €
Abroller
Absetzer
46.434 €
46.434 €
21.252 €
2.964 €
19.841 €
3.611 €
16.833 €
9.858 €
9.713 €
1.588 €
138 €
10.176 €
5.369 €
124.325 €
1.500
83 €
124 €
125 €
10.833 €
13.361 €
3.678 €
1.364 €
138 €
10.176 €
5.369 €
114.805 €
1.500
77 €
115 €
115 €
(Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB)
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
Blatt 8
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
A
1
B
C
D
Leerungs- bzw.
50% Aufschlag
Gebühr
Sondergebühren in 2018
2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack
Abrechnungseinheit
3
Entsorgungsgebühr
4
Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit
4,79 €
5
abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit
4,79 €
6
Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter
7
Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack
8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack
9
10 Sonderleerungen Restabfall
Leerungsgebühr im
Normalturnus
Behälter
11
12
13
14
15
16
17
18 Sonderleerungen Biotonne
60-Liter-Behälter
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
Behälter
19
20
60-Liter-Behälter
21
120-Liter-Behälter
22
240-Liter-Behälter
23
24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter
25 Behälter
26
60-Liter-Behälter
27
80-Liter-Behälter
28
120-Liter-Behälter
29
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
30
31
32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken
33 Art
34
Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport)
35
Elektrogerätewertmarke
36
Gartenabfallwertmarke
37
Gartenabfallsack
38
Summe Einnahmen
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
3,76 €
4,79 €
6,04 €
8,32 €
33,05 €
Leerungsgebühr im
Normalturnus
2,39 €
2,39 €
Aufschlag
4,87 €
4,87 €
4,87 €
4,87 €
8,05 €
Aufschlag
1,21 €
2,43 €
4,86 €
7,28 €
7,28 €
7,28 €
Behälterkosten
(brutto)
24,39 €
24,39 €
24,39 €
27,29 €
206,27 €
Transport- und
Codierkosten
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
60,00 €
Stück
5.500
1.100
550.000
1.600
7,18 €
7,18 €
3,76 €
4,00 €
3,00 €
Gebühr
Sonderleerung
Restabfall
8,63 €
9,66 €
10,91 €
13,19 €
41,10 €
Gebühr
Sonderleerung
Biotonne
8,49 €
9,71 €
12,14 €
Austauschgebühr
84,39 €
84,39 €
84,39 €
87,29 €
266,27 €
Betrag
Einnahmen in Euro
115.500,00 €
21,00 €
11.000,00 €
10,00 €
0,50 €
275.000,00 €
3,00 €
4.800,00 €
406.300,00 €
Blatt 9
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2018
Gebührenvergleich 2017/2018
(Basis: Leipziger Durchschnittswerte)
70,00 €
60,00 €
Ausgaben pro Kopf und Jahr
50,00 €
40,00 €
30,00 €
20,00 €
10,00 €
- €
1100-l-Behälter
240-l-Behälter
120-l-Behälter
120-l-Behälter
80-l-Behälter
80-l-Behälter
60-l-Behälter
60-l-Behälter
mit Biotonne
mit Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
2017
58,31 €
62,24 €
56,99 €
38,72 €
56,14 €
32,84 €
44,72 €
30,12 €
2018
59,14 €
66,15 €
62,15 €
41,79 €
60,32 €
34,24 €
50,05 €
33,87 €
Änderung zu 2017
0,83 €
3,91 €
5,16 €
3,07 €
4,18 €
1,40 €
5,33 €
3,75 €
Ausstattung
170821_AWGS_2018_Kalkulation.xlsx
Blatt 10