Daten
Kommune
Leipzig
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1297146.pdf
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Erstellt
21.07.17, 12:00
Aktualisiert
21.09.17, 07:44
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04590
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Neufestsetzung der Entgelte für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "JohannSebastian-Bach" ab 01.01.2018 (privatrechtliche Entgeltordnung)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Finanzen
BA Kulturstätten
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufestsetzung der Entgelte für den Eigenbetrieb Musikschule "Johann-Sebastian-Bach" zum 01.01.2018 gemäß Anlage 2.
2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1047/11 vom 14.12.2011 wird mit Wirkung
01.01.2018 aufgehoben
1/8
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Beteiligung Personalrat
2/8
Sachverhalt:
1. Grundlagen
1.1 Begründung:
Die Zuweisungen des Eigenbetriebes basieren auf der Vereinbarung über die inhaltlich-strategischen
Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den
Zeitraum 2016–2020, welche am 21.09.2016 in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen
wurde. Somit wird dem Eigenbetrieb eine Planungssicherheit bis zum Wirtschaftsjahr 2020
ermöglicht. Am 01.08.2012 trat die letzte Entgeltanhebung in Kraft. Im Wirtschaftsplan 2017 -2020
ist ausgewiesen, dass ab 01.01.2018 eine Entgeltanhebung von ca. 10 % und eine Anhebung der
Leihentgelte um ca. 15 % notwendig ist um die steigenden Aufwendungen zu kompensieren.
Mit dem Wirtschaftsplan 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebes wurde ein
ausgeglichenes Ergebnis vorgelegt. Die Anhebung der Entgelte ab 01.01.2018 wurde in der
Fortschreibung des Wirtschaftsplanes für die Mittelfristplanung berücksichtigt. Damit wird einem
Verlust in den Folgejahren aufgrund gestiegener Kosten (Mieterhöhungen, Instandhaltungskosten für
Instrumente, Wiederbeschaffungskosten für Instrumente, Betriebskosten und Veranstaltungskosten)
sowie Umsatzreduzierungen infolge der Ermäßigungen für den Leipzig-Pass entgegengewirkt.
Zusätzliche Finanzierungslücken, wie Tariferhöhungen ab dem Jahr 2021, Kürzung der Landesmittel
aufgrund Modifizierung der Förderrichtlinie sowie andere zu erwartende Preissteigerungen können
damit nicht kompensiert werden. Aufgrund der ausgelasteten Kapazität können die Umsatzerlöse
nicht durch zusätzlichen Unterricht gesteigert werden.
1.2 Preispolitik und Marketingstrategie
Die Höhe der Entgeltanhebung wird maßgeblich von den finanziellen Erfordernissen bestimmt.
Trotzdem soll die Entgeltanhebung zu keiner unzumutbaren Belastung der Schülerinnen und Schüler
bzw. deren Eltern führen und sich im Rahmen der Entgelte vor allem sächsischer Musikschulen
bewegen. Als Musikschule ist der gemeinnützige Eigenbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler offen
und demgemäß ist die Entwicklung der Entgelte an keine Gewinnerzielungsabsichten gebunden.
Die geplante Anhebung der Entgelte beträgt 10,9%.
Unterrichtsangebote, die sich im Kurssystem dauerhaft bewährt haben, wie Eltern-Kind-Kurse,
Instrumentenkarussell und Rock School, sind weiterhin fester Bestandteil der Entgeltordnung.
Die geplante Anhebung der Nutzungsüberlassungsentgelte für die Leihinstrumente ist bedingt durch
gestiegene Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten. Weiterhin wird die Verleihung modifiziert.
Kinderinstrumente, die in ihrer Größe an das jeweilige Wachstum des Schülers angepasst werden,
können unabhängig von der Ausleihdauer zu konstanten Konditionen ausgeliehen werden. Alle
anderen Instrumente werden mit unterschiedlichen Konditionen in Abhängigkeit von der
Ausleihdauer angeboten. Unterschieden wird in Ausleihe für einen Zeitraum bis drei Jahre sowie
Ausleihe für den Zeitraum ab drei Jahre. Die Instrumentengruppen wurden auf vier Wertgruppen
erweitert, da die Anschaffungskosten in der bisherigen Struktur aufgrund der Preisentwicklung für
Instrumente am Markt nicht mehr korrekt widergespiegelt wurden.
Die Anhebung der Musikschulentgelte wird als angemessen und zumutbar erachtet, da seit dem
01.08.2012 keine Erhöhung der Entgelte erfolgte und umfangreiche Ermäßigungsmöglichkeiten
vorhanden sind, die nicht verändert werden.
Weiterhin beabsichtigt die Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", im Rahmen des
Gesamtvertrages zwischen der VG Musikedition und des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM)
eine Lizenzvereinbarung über das Fotokopieren von Noten abzuschließen. Vor dem Hintergrund des
gesetzlich verankerten Kopierverbotes für geschützte Noten ist es für die Musikschulen im VdM mit
3/8
dieser Vereinbarung möglich, Notenkopien (und Kopien von Liedtexten) in bestimmtem Umfang
herzustellen und diese im Unterricht und bei Veranstaltungen zu nutzen. Die dafür entstehenden
Kosten in Höhe von ca. 27.000 EUR wurden mit monatlich 0,35 EUR pro Unterrichtsbelegung auf alle
Entgeltgruppen in der Entgeltordnung verteilt.
1.3 Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip
Die Basis für die Ermittlung der Kostendeckung bilden die Umsatzerlöse aus Unterrichtsentgelten
gem. Entgeltordnung im Verhältnis zu den Aufwendungen für festangestellte Lehrkräfte und
Honorarlehrkräfte. Diese Kosten können aktuell dem Unterricht direkt zugeordnet werden und
ermöglichen eine Bewertung der Entwicklung der Aufwendungen im Verhältnis zu den Erträgen.
Weiterhin ist bei der Betrachtung der Umsatzerlöse zu beachten, dass aufgrund der verschiedenen
Ermäßigungen nach Analyse der vergangenen Jahre grundsätzlich mit einer Minderung der zu
erwartenden Umsatzerlöse aus Unterrichtsentgelt in Höhe von 11 % zu rechnen ist.
Die Weiterentwicklung der Entgelte basiert auf der Grundvoraussetzung, dass der
Kostendeckungsgrad von Umsatzerlösen aus Unterrichtsentgelt im Verhältnis zu den Aufwendungen
auf dem gleichen Niveau bestehen bleibt.
Das Wirtschaftsjahr 2016 diente zur Ermittlung der Entgelte als Basisjahr (Belegungen, Schülerzahlen,
Unterrichtseinheiten). Anhand des Stellenplanes und der abgeschlossenen Honorarverträge sowie
der Entgeltordnung im Verhältnis zu unseren Schülerzahlen wurden die Aufwendungen und Erträge
ermittelt.
Die folgende Abbildung zeigt die Ergebnisse aus dieser Kalkulation:
Bezeichnung
2016
2017
2018
Aufwendungen Pädagogen
Honorarlehrkräfte
Festangestellte
Gesamtkosten
Kostensteigerung
2018
Kopierlizenz
1.444.835,54 €
3.738.252,91 €
5.183.088,45 €
1.400.890,68 €
3.964.353,39 €
5.365.244,07 €
182.155,62 €
1.493.588,69 €
4.191.587,23 €
5.685.175,92 €
319.931,85 €
2.791.403,96 €
307.054,44 €
2.484.349,52 €
53,86%
47,93%
2.793.258,43 €
307.258,43 €
2.486.000,00 €
52,06%
46,34%
3.105.982,92 €
341.658,12 €
2.764.324,80 €
27.000,00 €
27.000,00 €
Erträge
Unterrichtsentgelte
Minderungen 11,0 %
Unterrichtsentgelte mit Minderung
Kostendeckung ohne Minderung
Kostendeckung mit Minderung
54,37%
48,39%
Die Entwicklung im Jahresvergleich verdeutlicht, dass die gestiegenen Personal- und
Honoraraufwendungen in 2017 bereits zum Abschmelzen des Kostendeckungsgrades führen. Aus
diesem Grund ist die Anhebung der Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2018 zum richtigen Zeitpunkt
angesetzt. Mit der Anhebung stabilisiert sich der Kostendeckungsgrad entsprechend. Bei
fortschreibender Kalkulation ergibt sich im Wirtschaftsjahr 2021 die nächste Entgelterhöhung.
4/8
1.4 Ziele der Entgelterhöhung
Die Anhebung der Entgelte ab 01.01.2018 wurde in der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes für die
Mittelfristplanung berücksichtigt. Damit wird einem Verlust in den Folgejahren aufgrund gestiegener
Kosten (Mieterhöhungen, Instandhaltungskosten für Instrumente, Wiederbeschaffungskosten für
Instrumente, Betriebskosten und Veranstaltungskosten) sowie Umsatzreduzierungen infolge der
Ermäßigungen für den Leipzig-Pass entgegengewirkt.
Weiterhin wurde die Ausleihe von Instrumenten neu ausgerichtet. Die Musikschule Leipzig verlieh
Instrumente bisher zeitlich unbegrenzt und übernahm jegliche Verschleißreparaturen ohne
Anpassung der Konditionen. Die Neubeschaffung von geeigneten Instrumenten wurde in den letzten
Jahren aufgrund der gestiegenen Kosten immer schwieriger, der Verschleiß vorhandener
Instrumente nahm aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen und des gewachsenen Umfangs der
Ensemblearbeit weiterhin zu.
Darüber hinaus ist der Musikschule Leipzig daran gelegen, Schülerinnen und Schülern mit einer
langfristigen Perspektive im Instrumentalunterricht die Vorteile für die Anschaffung eigener
Instrumente aufzuzeigen und die Überlegung bzw. Entscheidung dafür zu befördern. Die
ausgezeichnete Ensemblestruktur der Musikschule mit langjährigen Mitspielmöglichkeiten über alle
Ausbildungsstufen sowie das wichtige Ziel, Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem Musizieren zu
befähigen, bilden die Argumentationsgrundlage für die geplante Verfahrensweise einer Staffelung
der Leihentgelte nach Ausleihdauer. Gleichermaßen wird die Neuordnung der Leihentgelte dem
erhöhten wirtschaftlichen Aufwand durch das Vorhalten eines eigenen Instrumentenfundus‘ gerecht.
2. Gestaltung der Entgelte
2.1 Entgeltgruppen
Musische Elementarfächer
Zu diesem Bereich gehören die Eltern-Kind-Kurse, die musikalische und tänzerische Früherziehung,
die kleinen Nachtigallen, die Orff-Gruppen, Farben und Töne, Kunst und Klänge, Klingendes für kleine
Knöpfe (ähnlich der Früherziehung, jedoch für Tagesmütter/-vätergruppen) sowie das
Instrumentenkarussell.
Die Altersstruktur im Musischen Elementarbereich erstreckt sich von 4 Monaten (Baby 1) bis zu 12
Jahren (Instrumentenkarussell). Das Ausbildungsziel ist die Musische Grundausbildung mit dem
ersten Kontakt zu Musik, die Vermittlung musischer Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten und
die Vorbereitung auf weiterführende Musikschulangebote. Aufgrund der Altersstruktur gibt es in
diesem Bereich nur den Schülertarif.
Instrumental- und Vokalunterricht
In diesem Angebotsbereich wird nach Unterrichtsform und Unterrichtszeit unterschieden.
Es gibt Gruppen-, Paar-, Kombi- sowie Einzelunterricht und die Entgelte unterteilen sich in Schülerund Erwachsenentarif.
Tanzunterricht
Im Fachbereich Tanz richtet sich das Entgelt, das ebenfalls in Schüler- und Erwachsenentarif
unterteilt ist, nach Häufigkeit bzw. Dauer der jeweiligen Probentage.
Die Ausbildung erfolgt von der ersten bis zur vierten Tanzklasse in der Grundstufe zum Erlernen
tänzerischer Grundlagen. Ab Tanzklasse fünf wird in kreativen/modernen und klassischen Tanz
unterschieden. Die Teilnahme an beiden Unterrichtsfächern ist Pflicht.
Ergänzungsfächer
Ergänzungsfächer (Ensemble- oder Orchesterspiel, Musiktheorie, Chor "Leipziger BachLerchen") sind
für Schülerinnen und Schüler, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach an der Musikschule
5/8
belegen, kostenfrei. Bei kostenpflichtiger Teilnahme (keine Hauptfachbelegung an der Musikschule)
wird in Schüler- und Erwachsenentarif unterschieden. Es gibt keine Ermäßigungsmöglichkeit und das
Unterrichtsentgelt ist von der Dauer des jeweiligen Ergänzungsfachs unabhängig.
Sonstige Angebote
Sonstige Musikschulangebote sind Fit ist Hip und die Rock School.
Fit ist Hip ist aufgrund des Wunsches von Schülermüttern entstanden, deren Kinder Tanzunterricht
haben und die sich ebenfalls tänzerisch betätigen möchten. Dieses Unterrichtsangebot wird aufgrund
des genannten Klientels nur im Erwachsenentarif angeboten.
Die Rock School ist ein Projekt, in dem interessierte Schüler im Alter ab ca. 13 Jahren nach der
Methode "Learning by doing" gemeinsam in einer Band proben. Ergänzend dazu erfolgt die
instrumentale/vokale Ausbildung im wöchentlichen Kleingruppenunterricht.
Entgelte für Mietinstrumente
Die Höhe der Leihentgelte richtet sich nach der Höhe des Wiederbeschaffungswertes des
Instrumentes sowie der Ausleihdauer.
2.2 Ermäßigungen
Leipzig-Pass = Sozialermäßigung
Mit Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes des Schülers wird das Entgelt für den gewünschten
Unterricht um 50% ermäßigt.
Diese Ermäßigung gilt ab dem Monat, in dem der Leipzig-Pass vorgelegt wird (nicht rückwirkend).
Die Sozialermäßigung wird für die musischen Elementarfächer, den Instrumental- und
Vokalunterricht, den Tanzunterricht und die sonstigen Angebote wie Rock School und Fit ist Hip
gewährt.
Die Ermäßigung durch Leipzig-Pass findet keine Anwendung bei den Ergänzungsfächern, der
Korrepetition und den Mietentgelten.
Geschwisterermäßigung
Sobald mehrere Kinder einer Familie an der Musikschule ein Hauptfach (keine Ergänzungsfächer und
keine musischen Elementarfächer) belegen, erhält jedes Kind die entsprechende Ermäßigung.
Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach der Anzahl der Kinder einer Familie, die den
Hauptfachunterricht belegen:
Bei 2 Kindern = 10 % je Kind
Bei 3 Kindern = 20 % je Kind
Ab 4 Kindern = 30 % je Kind
Vollendet das Kind einer Familie, das Hauptfachunterricht an der Musikschule erhält, das
18. Lebensjahr, muss durch Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder
Ausbildungsvertrag nachgewiesen werden, dass Anspruch auf den Schülertarif besteht. Aufgrund
dieses Nachweises kann eine weitere Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung erfolgen.
Mehrfächerermäßigung
Belegt ein Kind mehrere Hauptfächer an der Musikschule, werden 15 % Ermäßigung auf jedes
belegte Hauptfach gewährt.
6/8
Beurlaubung
Eine Beurlaubung muss schriftlich beantragt und begründet werden. Sie kann nur für maximal drei
volle Monate in einem Schuljahr erfolgen und muss spätestens drei Wochen vor Beginn des ersten
Beurlaubungsmonats beantragt werden.
In der Zeit der Beurlaubung werden dem Schüler 80 % des Entgelts erlassen und die
Wiederaufnahme des Unterrichts nach der Beurlaubungsfrist wird garantiert.
Grundsätzlich gilt, dass immer nur eine Ermäßigung gewährt wird - Beurlaubungen sind davon nicht
berührt. In jedem relevanten Fall wird die für den Schüler kostengünstigste Variante zur Anwendung
gebracht.
Beispiel 1 - Familie mit mehreren Kindern im Hauptfach und Inhaber des Leipzig-Passes:
alle Kinder erhalten eine 50 %-ige Entgeltermäßigung
Beispiel 2 - Familie mit zwei Kindern im Hauptfach; eines davon belegt zwei Fächer:
das erste Kind mit nur einem Hauptfach erhält die Geschwisterermäßigung von 10%. Das zweite Kind
der Familie erhält für beide Hauptfächer die 15 %-ige Mehrfächerermäßigung.
Würden die Familien aus den Beispielen 1 und 2 nun jedoch für einen begrenzten Zeitraum eine
Beurlaubung beantragen, würde die dadurch wirksame 80 %-ige Ermäßigung auf die oben
errechneten Entgelte gewährt.
2.3 Vergleich
Ein direkter Vergleich mit sächsischen bzw. bundesweiten Musikschulen ist nicht möglich aufgrund
der unterschiedlich ausdifferenzierten Entgeltordnungen und Angebote. Dementsprechend wurde
der Vergleich jeweils so aufgebaut, dass lediglich direkt vergleichbare Kategorien gegenüber gestellt
wurden.
2.3.1
Vergleich sächsischer und bundesweiter Musikschulen
Siehe Anlage 1
3. Finanzielle Auswirkung der Entgelterhöhung
Mit der Anpassung der Entgelte wird unter Berücksichtigung der Minderungen aufgrund
Ermäßigungen ein Kostendeckungsgrad bezüglich der Personal- und Honorarkosten in Höhe von
48,4 % und somit eine leichte Steigerung gegenüber 2016 um 0,5 % und gegenüber 2017 um 2,1 %
erreicht. Eine vollständige Kostendeckung kann mit aktuellen Kapazitäten und Mitteln nicht erreicht
werden. Für die Festlegung der Entgelte kann somit der Deckungsgrad nicht alleiniger Maßstab sein,
sondern es müssen kulturpolitische Aspekte zur zusätzlichen Betrachtung herangezogen werden.
Aufgrund der Entgelterhöhung ergibt sich eine Steigerung der Umsatzerlöse in 2018 um 312,7 TEUR.
Durch Tarifsteigerungen im Bereich TVöD sowie die Honorarsatzanhebung für die Honorarlehrkräfte
um 4,00 EUR gem. Änderungsantrag A 0136/ 17/ 18 zum Haushaltsplan der Stadt Leipzig ergeben
sich Mehraufwendungen in Höhe von 319,9 TEUR sowie zusätzliche Kosten für Kopierlizenzen in
Höhe von 27 TEUR. Im Wirtschaftsplan 2017 konnte für die Mittelfristplanung in 2018 somit ein
ausgeglichenes Ergebnis unter Berücksichtigung des Ausweises der Gebäudeabschreibungen als
Jahresverlust erzielt werden.
7/8
4. Kosten und Zuschussbedarf je Sitzplatz
Entfällt -
Anlagen:
-
Anlage 1: Vergleich sächsischer und bundesweiter Musikschulen
Anlage 2: Darstellung der Entgelte
Anlage 3: Gegenüberstellung „alte“ Entgelte, „neue“ Entgelte
Anlage 4: Kalkulation der „neuen“ Entgelte
8/8
Anlage 1:
Vergleich sächsischer und bundesweiter Musikschulen
Anlage 1
Sachsen
Musikschule Leipzig
Johann Sebastian Bach
Entgeltordnung
neue Fassung ab
01.01.2018
1. Entgelte
Bezeichnung
Zeitumfang
Jahres‐
entgelt
in Euro
monatl.
Rate
in Euro
Bundesweit
HSK
Dresden
Entgeldordnung
vom 01.08.2017
Musik‐ und Kunstschule
"O. Gerster"
Gebührensatzung vom
01.08.2015
Robert Schumann
Konservat. Zwickau
Entgeltordnung
vom 04.07.2016
Jahresentgelt
Jahresgebühr
Jahresgebühr
Jahresgebühr
Jahresgebühr
Jahresgebühr
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
Musikschule Frankfurt
Westfälische Schule für
Stuttgarter Musikschule
am Main
Musik
vom 01.08.2016
vom 01.02.2016
vom 01.02.2017
1.1. Musische Elementarfächer
1.1.1. Eltern‐Kind‐Kurse
Babykurse
4 ‐18 Monate
45 Min/Woche
288,00
24,00
357,20
168,00
Spatzenkurse
18 Monate ‐ 4 Jahre
45 Min/Woche
288,00
24,00
357,20
168,00
Tanzzwerge
3 ‐ 4 Jahre
45 Min/Woche
288,00
24,00
307,80
Eltern‐Kind‐Kurs
12‐30 Monate
60 Min/Woche
360,00
Musikalische Frühförderung
3 Jahre
60 Min/Woche
360,00
276,00
1.1.2. Musische Früherziehung (Klassenunterricht(ab 6 Schüler)
Musikalische Früherziehung
Tänzerische Früherziehung
4‐6 Jahre
4 ‐ 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
60 Min/Woche
249,60
20,80
45 Min/Woche
189,00
15,75
Die kleinen Nachtigallen
4 ‐ 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
Orff‐Gruppe
ab 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
Kunst der Klänge
6 ‐ 10 Jahre
45 Min/Woche
189,00
Instrumentenkarussell (12 U.‐Std.)
6 ‐ 12 Jahre
45 Min/Woche
311,60
168,00
360,00
380,00
15,75
23,45
425,60
452,20
40,00/10 Wochen
756,00
243,00/6 Monate
1.2 Instrumental‐ und Vokalunterricht
1.2.1 Gruppen‐/Paarunterricht
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler )
45 Min/Woche
380,40
31,70
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler)
60 Min/Woche
505,80
42,15
Paarunterricht
45 Min/Woche
472,80
39,40
490,20
462,00
462,00
384,00
504,00
480,00
372,00
4er Gruppe: 480,00
558,00
636,00
810,00
Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen
3er Gruppe: 504,00
672,00
9,00 ‐ 36,00
1.2.2 Kombi‐Unterricht
Kombinierter Einzel‐Paarunterricht
30/45 Min/Woche
499,20
41,60
30 Min/Woche
578,40
48,20
646,00
462,00
540,00
732,00
876,00
822,00
45 Min/Woche
862,20
71,85
1.007,00
660,00/768,00
720,00
1.098,00
1.314,00
1.188,00
60 Min/Woche
347,40
28,95
516,80
240,00
75 Min/Woche
433,20
36,10
558,60
300,00
90 Min/Woche
499,20
41,60
604,20
‐
‐
167,20
120,00
‐
‐
167,20
120,00
202,20
16,85
(1.Woche Einzel/2.Woche Paar)
1.2.3. Einzelunterricht
1.3 Tanzunterricht
(Klassenunterricht ab 6 Schüler)
Tänzerische Grundlagen
ab Einschulung
Moderner/Klassischer Tanz
1.4 Ensemble‐ und Ergänzungsfächer
Orchester‐/‐Ensemble und Kammermusik,
Musiktheorie
für Schüler ohne Hauptfach
Chor
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Ergänzungsfächer EU:
720,00
Ergänzungsfächer GU:
216,00
Förderklasse: 552,00
KON.Klasse: 624,00
Hochschulvorbereitung:
360,00/Semester
300,00
Gruppengröße abhängig
294,00
9,50
108,00/144,00/180,00
20.07.2017
Anlage 1
Sachsen
Musikschule Leipzig
Johann Sebastian Bach
Entgeltordnung
neue Fassung ab
01.01.2018
1. Entgelte
Bezeichnung
Zeitumfang
1.5 Korrepetition
je 15 Min
Jahres‐
entgelt
in Euro
monatl.
Rate
in Euro
Bundesweit
HSK
Dresden
Entgeldordnung
vom 01.08.2017
Musik‐ und Kunstschule
"O. Gerster"
Gebührensatzung vom
01.08.2015
Robert Schumann
Konservat. Zwickau
Entgeltordnung
vom 04.07.2016
Jahresentgelt
Jahresgebühr
Jahresgebühr
Jahresgebühr
Jahresgebühr
Jahresgebühr
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
in Euro
Musikschule Frankfurt
Westfälische Schule für
Stuttgarter Musikschule
am Main
Musik
vom 01.08.2016
vom 01.02.2016
vom 01.02.2017
10,00
1.6 Sonstige Angebote
Rock School
Fit is Hip
ab 18 Jahre
120 Min/Woche
604,20
50,35
90 Min/Woche
628,20
52,35
1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten
Wiederbeschaffungswert
incl. Mwst.
bis
255,00 €
bis
300,00 €
bis
500,00 €
über
500,00 €
incl. Mwst.
incl. Mwst.
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
20,00
48,00
106,80
8,90
12,30/12,60
60,00/90,00/120,00
auf 2 Jahre begrenzt
11,00
versichert
18,40/18,90
120,00/144,00/168,00
22,00
bis
1.000,00 €
151,20
12,60
96,00
über
1.000,00 €
198,00
16,50
144,00
bis
1.250,00 €
über
1.250,00 €
über
1.500,00 €
168,00/192,00/216,00
27,00
90,00/120,00/150,00
120,00/150,00/180,00
216,00
18,00
Sozialermäßigung
50 % des jeweiligen
Bei Vorlage Leipzig‐Pass 50
Entgeltes ohne
% des jeweiligen Entgeltes
Einzelunterricht 45 Min
nach SGB II oder XII, 50 % Sozialermäßigung
SGB II oder XII, Frankfurt
wenn Unterrichtsgebühr > entsprechend §§76‐79, 84
Pass 50%
25,00 €
u. 85 BSHG 50%
Münsterpass:
100 % für Angebote ab 2
Jahre
50 % alle Angebote
Geschwisterermäßigung
bei 2 Kindern 10 % je Kind
2. Familienmitgl. 10%
bei 2 Kindern 10% je Kind
2. Kind 25% des Entgeltes
2 Kindern 20 % je Kind
bei 3 Kindern 20 % je Kind
3. Familienmitgl. 20%
bei 3 Kindern 20% je Kind
3. Kind 50% des Entgeltes
3 Kindern 40 % je Kind
4. FamilienmMitgl.30%
jedes weitere Kind 75% des
bei 4 Kindern 30% je Kind
Entgeltes
4 Kindern 60 % je Kind
5. Familienmitgl.40%
bei 5 Kindern 40% je Kind
ab 5 Kindern 80 % je Kind
ab 4 Kindern 30 % je Kind
6. Familienmitgl. 50%
Soweit das 18. Lebensjahr
nicht vollendet ist
Mehrfächerermäßigung
ab 2 Fächern für jedes
entgeltpflichtige Fach
jeweils 15 %
für Schüler mit Hauptfach
für das 1.Ergänz.‐/
Ensemblefach 50%
für das 2.Ergänz.‐/
Ensemblefach 100%
Förderung von besonders begabten Schülern
Förderunterricht 100 %
Förderunterricht 100 %
Erwachsenenzuschlag
50%
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
durchschnittl. 35%
Gebührenbefreiung für
Ergänzungsfächer
das zweite Fach wird mit
25% ermäßigt
Ergänzungsangebot mit
Hauptfachunterricht
kostenfrei
Ensembleunterricht und
Ergänzungsfächer
kostenfrei bei Instrumental‐
oder Vokalunterricht
Förderunterricht 100 %
ab 20: 30%
ab 18/25: 30%
ab Wegfall
Kindergeldbezug 40%
20.07.2017
Anlage 2:
Darstellung der Entgelte
Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Hauptgeschäftsstelle und Postanschrift: Petersstraße 43, 04109 Leipzig
E‐Mail: info@musikschule‐leipzig.de
Internet: www.musikschule‐leipzig.de
1. Entgelte ab 01.01.2018
1/2
Jahresentgelt
Euro
monatl. Rate
Euro
Jahresentgelt
Euro
monatl. Rate
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
1.1. Musische Elementarfächer
1.1.1 Eltern‐Kind‐Kurse
Babykurse
4 ‐18 Monate
45 Min/Woche
288,00
24,00
Spatzenkurse
1,5 ‐ 4 Jahre
45 Min/Woche
288,00
24,00
Tanzzwerge
3 ‐ 4 Jahre
45 Min/Woche
288,00
24,00
1.1.2 Musische Früherziehung
(Klassenunterricht ab 6 Schüler)
Musikalische Früherziehung
4 ‐ 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
Tänzerische Früherziehung
4 ‐ 6 Jahre
60 Min/Woche
249,60
20,80
45 Min/Woche
189,00
15,75
Die kleinen Nachtigallen
4 ‐ 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
Orff‐Kids
ab 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
Farben und Töne
ab 4 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
sonstige ähnliche Unterrichtsformen
bis 10 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
6 ‐ 12 Jahre
45 Min/Woche
1.1.3 Instrumentenkarussell
(12 Unterrichtsstunden verteilt
auf 4 Monate)
23,45
1.2. Instrumental‐ und Vokalunterricht
1.2.1 Gruppen‐/Paarunterricht
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler )
45 Min/Woche
380,40
31,70
570,60
47,55
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler)
60 Min/Woche
505,80
42,15
758,40
63,20
Paarunterricht
45 Min/Woche
472,80
39,40
709,20
59,10
30/45 Min/Woche
499,20
41,60
748,80
62,40
30 Min/Woche
578,40
48,20
867,60
72,30
45 Min/Woche
862,20
71,85
1.293,00
107,75
ab Einschulung 60 Min/ 2x pro Woche
347,40
28,95
520,80
43,40
75 Min/ 2x pro Woche
433,20
36,10
649,80
54,15
90 Min/Woche
499,20
41,60
748,80
62,40
202,20
16,85
303,60
25,30
1.2.2 Kombi‐Unterricht
Kombinierter Einzel‐Paarunterricht
(Aufteilung im Wechsel 1. Woche Einzelunterricht/2.Woche Paarunterricht)
1.2.3 Einzelunterricht
1.3 Tanzunterricht
(Klassenunterricht ab 6 Schüler)
Tänzerische Grundlagen
Moderner/Klassischer Tanz
1.4 Ergänzungsfächer
Orchester‐/Ensemble‐ und Kammermusik, Musiktheorie
für Schüler ohne Hauptfach
1.5 Korrepetition
Zusatzangebot
je 15 Min
10,00
10,00
1.6 Sonstige Angebote
Rock School
ab 13 Jahre
120 Min/Woche
Fit ist Hip
ab 18 Jahre
90 Min/Woche
604,20
50,35
906,00
75,50
634,20
52,85
Benutzungsentgelt inkl. Mwst.
1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten
bis 3 Jahre Leihdauer
Wiederbeschaffungswert
jährlich
ab 3 Jahre Leihdauer
monatlich
jährlich
monatlich
500 €
106,80
8,90
123,00
10,25
500 € bis 1.000 €
151,20
12,60
174,00
14,50
1.000 € bis 1.500 €
198,00
16,50
228,00
19,00
über 1.500 €
216,00
18,00
248,40
20,70
Anlage 2
Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Hauptgeschäftsstelle und Postanschrift: Petersstraße 43, 04109 Leipzig
E‐Mail: info@musikschule‐leipzig.de
Internet: www.musikschule‐leipzig.de
2/2
1.8 Sonstige Entgelte
1.8.1 Aufnahmeentgelt (für Pkt. 1.1.2 ‐ 1.3, ausgenommen Instrumentenkarussell)
einmalig 12,00 €
1.8.2 Mahnbearbeitungskosten bei Zahlungsverzug
zuzüglich Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat gemäß BGB
8,00 €
1.8.3 Bearbeitungsgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren monatlich
3,00 €
2. Entgelttarife
Entgelttarif A gilt: für Teilnehmer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Auszubildende und Schüler im freiwilligen sozialen Jahr bei Vorlage einer
Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) frühestens ab dem Monat der Beantragung.
wenn der Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nicht mehr als 3 Monate beträgt, wobei der Zeitpunkt der
Vorlage der Studienbescheinigung maßgebend ist.
Entgelttarif B gilt: für erwachsene Schüler nach dem vollendeten 18. Lebensjahr.
3. Ermäßigungen
Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist hierfür die für den Teilnehmer kostengünstigste Ermäßigung.
3.1 Sozialermäßigung (gilt für Pkt. 1.1, 1.2, 1.3 und 1.6)
Diese Ermäßigung wird ab Vorlage des gültigen Leipzig‐Passes in Höhe von 50 % des jeweiligen Entgeltes für den
Gültigkeitszeitraum gewährt.
3.2 Geschwisterermäßigung (gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3)
Es gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen:
bei 2 Kindern 10 % je Kind
bei 3 Kindern 20 % je Kind
ab 4 Kindern 30 % je Kind
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis
zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt (siehe Pkt.2.). Ohne Anspruchsvoraussetzung verringert sich die Ermäßigung der
anderen Geschwister entsprechend.
3.3 Mehrfächerermäßigung (gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3)
Ab Belegung von 2 entgeltpflichtigen Fächern jeweils 15%
3.4 Beurlaubung
Auf schriftlich begründeten Antrag 3 Wochen im voraus kann eine Beurlaubung für maximal 3 Monate im Schuljahr erfolgen.
Für die Zeit der Beurlaubung wird eine Ermäßigung in Höhe von 80 % des anteiligen Entgeltes gewährt.
4. Entgeltbefreiung
Entgeltfrei ist:
4.1 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern (gemäß Pkt.1.4), wenn gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach oder das
Hauptfach Tanz belegt wird.
4.2 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern für Absolventen der Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", die mindestens einen
Ausbildungsstand der Mittelstufe nachweisen können (Zeugnis/Zertifikat) und deren Ausscheiden aus dem
Unterrichtsverhältnis mit der Musikschule Leipzig bei Antragstellung auf Entgeltbefreiung maximal fünf Jahre zurückliegt.
4.3 Förderunterricht für besonders begabte Schüler (45 Min/Woche), gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen.
4.4 Musikinstrumente, die für die Mitwirkung im Orchester oder Ensemble zur Verfügung gestellt werden.
5. Erstattungen
Bei Krankheit des Schülers länger als 2 Wochen in Folge können Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet bzw. verrechnet
werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Dieser Anspruch erlischt 4 Wochen nach Wiederaufnahme des
Unterrichts.
Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule Leipzig eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem
Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten.
Fällt der Unterricht aus Gründen aus, welche die Musikschule Leipzig zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro
Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung.
Je Unterrichtsstunde werden 1/38 des Jahresentgeltes erstattet.
Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres geltend zu
machen.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, xx.xx.2017
Anlage 2
Anlage 3:
Gegenüberstellung „alte“ Entgelte, „neue“ Entgelte
Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
1/2
Neue Entgeltordnung
Jahres‐entgelt
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.01.2018
1. Entgelte
monatl. Rate
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.01.2018
Jahres‐entgelt
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.01.2018
Alte Entgeltordnung
monatl. Rate
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.01.2018
Jahres‐entgelt
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.08.2012
monatl. Rate
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.08.2012
Jahres‐entgelt
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.08.2012
monatl. Rate
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.08.2012
1.1. Musische Elementarfächer
1.1.1 Eltern‐Kind‐Kurse
Babykurse
4 ‐18 Monate
45 Min/Woche
288,00
24,00
21,50
Spatzenkurse
1,5 ‐ 4 Jahre
45 Min/Woche
288,00
24,00
21,50
Tanzzwerge
3 ‐ 4 Jahre
45 Min/Woche
288,00
24,00
21,50
Musikalische Früherziehung
4 ‐ 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
168,00
14,00
Tänzerische Früherziehung
4 ‐ 6 Jahre
1.1.2 Musische Früherziehung
(Klassenunterricht(ab 6 Schüler)
60 Min/Woche
249,60
20,80
223,20
18,60
45 Min/Woche
189,00
15,75
168,00
14,00
Die kleinen Nachtigallen
4 ‐ 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
168,00
14,00
Orff‐Gruppe
ab 6 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
168,00
14,00
Kunst und Klänge
6 ‐ 10 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
168,00
14,00
sonstige ähnliche Unterrichtsformen
4 ‐ 10 Jahre
45 Min/Woche
189,00
15,75
168,00
14,00
6 ‐ 12 Jahre
45 Min/Woche
23,45
336,00
28,00
1.1.3 Instrumentenkarussell
(12 Unterrichtsstunden verteilt auf 4 Monate)
1.2. Instrumental‐ und Vokalunterricht
1.2.1 Gruppen‐/Paarunterricht
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler )
45 Min/Woche
380,40
31,70
570,60
47,55
342,00
28,50
513,00
42,75
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler)
60 Min/Woche
505,80
42,15
758,40
63,20
456,00
38,00
684,00
57,00
Paarunterricht
45 Min/Woche
472,80
39,40
709,20
59,10
426,00
35,50
639,00
53,25
30/45 Min/Woche
499,20
41,60
748,80
62,40
450,00
37,50
675,00
56,25
30 Min/Woche
578,40
48,20
867,60
72,30
522,00
43,50
783,00
65,25
45 Min/Woche
862,20
71,85
1.293,00
107,75
780,00
65,00
1.170,00
97,50
1.2.2 Kombi‐Unterricht
Kombinierter Einzel‐Paarunterricht
(1.Woche Einzel/2.Woche Paar)
1.2.3 Einzelunterricht
Anlage 3
Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
2/2
Neue Entgeltordnung
Jahres‐entgelt
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.01.2018
1. Entgelte
monatl. Rate
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.01.2018
Jahres‐entgelt
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.01.2018
Alte Entgeltordnung
monatl. Rate
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.01.2018
Jahres‐entgelt
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.08.2012
monatl. Rate
Euro
A‐Tarif
Schüler/innen
bis 18 Jahre
ab 01.08.2012
Jahres‐entgelt
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.08.2012
monatl. Rate
Euro
B‐Tarif
Schüler/innen
ab 18 Jahre
ab 01.08.2012
1.3 Tanzunterricht (Klassenunterricht ab 6 Schüler)
Tänzerische Grundlagen
ab Einschulung 60 Min/Woche
347,40
28,95
520,80
43,40
312,00
26,00
468,00
39,00
75 Min/Woche
433,20
36,10
649,80
54,15
390,00
32,50
585,00
48,75
90 Min/Woche
499,20
41,60
748,80
62,40
450,00
37,50
675,00
56,25
202,20
16,85
303,60
25,30
180,00
15,00
270,00
22,50
600,00
50,00
900,00
75,00
630,00
52,50
Moderner/Klassischer Tanz
1.4 Ergänzungsfächer
Orchester‐/Ensemble‐ und Kammermusik, Musiktheorie für Schüler ohne Hauptfach
1.5 Korrepetition
Zusatzangebot
je 15 Min
10,00
10,00
1.6 Sonstige Angebote
Rock School
ab 13 Jahre
120 Min/Woche
Fit ist Hip
ab 18 Jahre
90 Min/Woche
604,20
50,35
906,00
75,50
634,20
52,85
Benutzungsentgelt inkl. Mwst.
1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten
bis 3 Jahre Leihdauer
Wiederbeschaffungswert
jährlich
Benutzungsentgelt inkl. Mwst.
ab 3 Jahre Leihdauer
monatlich
jährlich
monatlich
Wiederbeschaffungswert
jährlich
monatlich
500 €
106,80
8,90
123,00
10,25 bis
300 €
96,00
8,00
500 € bis 1.000 €
151,20
12,60
174,00
14,50 bis
600 €
138,00
11,50
1.000 €
180,00
15,00
1.000 € bis 1.500 €
198,00
16,50
228,00
19,00 ab 601 € bis
über 1.500 €
216,00
18,00
248,40
20,70
Anlage 3
Anlage 4:
Kalkulation der „neuen“ Entgelte
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
1/4
Kalkulation der neuen Entgelte
Basis für die Kalkulation der neuen Entgelte
Entgeltordnung neue Fassung ab 01.01.2018
1. Entgelte
Min/Woche
bis 18 Jahre
Jahresentgelt
monatl. Rate
Euro
Euro
ab 18 Jahre
Jahresentgelt monatl. Rate
Euro
Euro
Entgeltordnung alte Fassung ab
01.08.2006
Entgeltordnung alte Fassung ab 01.08.2012
2016
Erhöhung
%
Belegungen
Jahr
103.944,00
Monat
Belegungen
Jahr
8.662,00
93.116,50
Monat
Jahresentgelt
Euro
monatl. Rate
Euro
Jahresentgelt
Euro
monatl. Rate
Euro
Jahresentgelt
Euro
monatl. Rate
Euro
1.1. Musische Elementarfächer
1.1.1. Eltern-Kind-Kurse
4.331,00
4.331,00
Babykurse
4 -18 Monate
45 Min/Woche
45
288,00
24,00
10,0
258,00
21,50
-
-
Spatzenkurse
18 Monate - 4 Jahre
45 Min/Woche
45
288,00
24,00
10,0
258,00
21,50
-
-
Tanzzwerge
3 - 4 Jahre
45 Min/Woche
45
288,00
24,00
10,0
258,00
21,50
-
-
1.1.2. Musische Früherziehung
20.864,00
7.759,71
20.864,00
Klassenunterricht (ab 6 Schüler)
Musikalische Früherziehung
4-6 Jahre
45 Min/Woche
45
189,00
15,75
10,0
168,00
14,00
150,00
12,50
60 Min/Woche
60
249,60
20,80
10,0
328.608,00
27.384,00
292.096,00
24.341,33
223,20
18,60
199,20
16,60
Tänzerische Früherziehung
4 - 6 Jahre
45 Min/Woche
45
189,00
15,75
10,0
168,00
14,00
Die kleinen Nachtigallen
4 - 6 Jahre
45 Min/Woche
45
189,00
15,75
10,0
168,00
14,00
-
-
Orff-Kids
ab 6 Jahre
45 Min/Woche
45
189,00
15,75
10,0
168,00
14,00
-
-
Farben und Klänge
4 - 6 Jahre
45 Min/Woche
45
189,00
15,75
10,0
168,00
14,00
-
-
sonstige ähnliche Unterrichtsformen
bis 10 Jahre
45 Min/Woche
45
189,00
15,75
10,0
168,00
14,00
-
-
6 - 12 Jahre
45 Min/Woche
45
93,80
23,45
10,0
15.617,70
84,00
28,00
-
-
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler )
45 Min/Woche
45
380,40
31,70
570,60
47,55
10,0
21.904,70
Gruppenunterricht (ab 3 Schüler)
60 Min/Woche
60
505,80
42,15
758,40
63,20
10,0
Paarunterricht
45 Min/Woche
45
472,80
39,40
709,20
59,10
10,0
1.1.3. Instrumentenkarussell
(12 Unterrichtsstunden)
666,00
666,00
1.301,48
18.648,00
2.126,26
19.693,50
1.554,00
1.2 Instrumental- und Vokalunterricht
1.2.1 Gruppen-/Paarunterricht
691,00
691,00
1.952,00
1.2.2 Kombi-Unterricht
76.908,80
30/45 Min/Woche
37,5
499,20
41,60
748,80
62,40
10,0
14.643,20
30 Min/Woche
30
578,40
48,20
867,60
72,30
10,0
39.151,00
45 Min/Woche
45
862,20
71,85
1.293,00
107,75
10,0
2.211.150,60
60 Min/Woche
60
347,40
28,95
520,80
43,40
10,0
297.656,21
75 Min/Woche
75
433,20
36,10
649,80
54,15
10,0
90 Min/Woche
90
499,20
41,60
748,80
62,40
10,0
342,00
28,50
513,00
42,75
324,00
27,00
456,00
38,00
684,00
57,00
432,00
36,00
5.774,67
426,00
35,50
639,00
53,25
405,00
33,75
1.100,00
450,00
37,50
675,00
56,25
420,00
35,00
522,00
43,50
783,00
65,25
462,00
38,50
780,00
65,00
1170,00
97,50
690,00
57,5
1.952,00
6.409,07
352,00
Kombinierter Einzel-Paarunterricht
1.914,65
69.296,00
352,00
1.220,27
13.200,00
195.836,56
1.997.679,78
24.804,68
267.950,88
(1.Woche Einzel/2.Woche Paar)
1.2.3. Einzelunterricht
39.151,00
176.995,15
1.3 Tanzunterricht
8.315,00
(Klassenunterricht ab 6 Schüler)
Tänzerische Grundlagen
ab Einschulung
Moderner/Klassischer Tanz
1.4 Ergänzungsfächer
8.315,00
15.158,00
Orchester-/-Ensemble und Kammermusik, Musiktheorie
202,20
16,85
303,30
25,30
10,0
7.582,50
27.967,20
22.329,24
312,00
26,00
468,00
39,00
300,00
25,00
390,00
32,50
585,00
48,75
375,00
31,25
450,00
37,50
675,00
56,25
432,00
36,00
180,00
15,00
270,00
22,50
162,00
13,50
15.158,00
631,88
0,00
1.137,07
27.777,50
für Schüler ohne Hauptfach
1.5 Korreptition
je 15 Min
10,00
10,00
1.6 Sonstige Angebote
542,00
Rock School
ab 13 Jahre
120 Min/Woche
120
Fit is Hip
ab 18 Jahre
90 Min/Woche
90
1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten
604,20
50,35
Benutzungsentgelt zzgl. Mwst.
906,30
75,50
0,0
634,20
52,85
0,0
Benutzungsentgelt incl. Mwst.
542,00
1.202,08
Benutzungsentgelt incl. Mwst.
Wiederbeschaffungswert
nach 3 Jahren 15 % mehr
600,00
50,00
0,00
0,00
-
-
420,00
35,00
630,00
52,50
-
-
Benutzungsentgelt incl. Mwst.
Benutzungsentgelt zzgl. Mwst.
Wiederbeschaffungswert
500 €
99,84
8,32
106,80
8,90
10,0
123,00
10,25
bis
300 €
96,00
8,00
90,00
7,5
500 € bis
1.000 €
141,36
11,78
151,20
12,60
10,0
174,00
14,50
ab
600 €
138,00
11,50
129,00
10,75
1.000 € bis
1.500 €
185,04
15,42
198,00
16,50
10,0
228,00
19,00
ab
1.000 €
180,00
15,00
168,00
14,00
über
1.500 €
201,84
16,82
216,00
18,00
248,40
20,70
Anlage 4
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
2/4
Aus der Berechnung der 27.000,00 Euro für Kopierlizenz/Jahr ergibt sich bei einer
Gesamtbelegung von rd. 80.000 zahlenden Belegungen/Jahr eine Änderung des
Entgeltes von 0,32 €/Belegung. Rechnerisch ergibt sich dabei eine Erhöhung von rd.
3,60 €/Jahr.
Infolge der Rundung auf 0,05 € ergibt sich eine Änderung des Entgeltes von 0,35
€/Belegung.
Summe Belegungen
10,9%
341.658,12 €
307.940,40 €
10,9%
2.764.324,79 €
2.491.517,75 €
Entgelte Leihinstrumente
27.059,90 € entspricht 77.000 Belegungen a` 0,35 €.
Ergebnis der Kalkulation
Honorarlehrkräfte
1.444.835,54 €
1.400.890,68 €
1.493.588,69 €
Festangestellte Lehrkräfte
3.737.866,58 €
3.964.353,39 €
4.191.587,23 €
Gesamtaufwand
5.182.702,12 €
5.365.244,07 €
5.685.175,92 €
2.791.403,96 €
2.793.258,43 €
3.105.982,92 €
307.054,44 €
307.258,43 €
341.658,12 €
2.484.349,52 €
2.486.000,00 €
2.764.324,79 €
2.484.349,52 €
2.486.000,00 €
2.764.324,80 €
Ertrag
Unterrichtsentgelte
Minderungen 11,0 %
Gesamtertrag
Kostendeckung
Unterrichtsentgelte inkl. Minderung
Kostendeckung Pädagogen ohne
Minderung
53,86%
52,06%
54,37%
Kostendeckung Pädagogen inkl.
Minderung
47,94%
46,34%
48,39%
Anlage 4
92.022
Minderungen 11 %
3.078.923,02 €
2018
92.022
2.799.458,15 €
Entgelt ohne Noten 10 %
2017
Jahr
3.105.982,92 €
Unterrichtsentgelte
2016
Jahr
10,9%
3.105.982,92 €
Aufwand Pädagogen
Ist 2016
Unterrichtsentgelt
Entgelt Noten 10 %
Differenz
Plan 2018
2018
Kopierlizenz
27.000,00 €
2.484.349,52 €
77.699,63 €
Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Kalkulation der Entgelte
Ermittlung ansatzfähige Kosten
Nachkalkulation
Bezeichnung
Jahresergebnis
2016
3/4
Vorkalkulation
voraussichtliches
Ist 2017
Plan 2018
Plan 2019
Plan 2020
Mittelwert
Planung
2018-2020
Honorarlehrkräfte
1.444.835,54
1.400.890,68
1.490.684,00
1.474.904,00
1.505.412,00
1.490.333,33
Festangestellte Lehrkräfte
3.737.866,58
3.964.353,39
4.213.000,00
4.318.000,00
4.426.000,00
4.319.000,00
Sonstige Personalkosten
748.963,91
820.341,82
778.000,00
798.000,00
818.000,00
798.000,00
Personalkosten gesamt
5.931.666,03
6.185.585,89
6.481.684,00
6.590.904,00
6.749.412,00
6.607.333,33
Sachkosten gesamt
1.435.719,40
1.736.316,71
1.323.316,00
1.260.096,00
1.259.588,00
1.281.000,00
117.889,70
124.841,78
120.000,00
118.000,00
118.000,00
118.666,67
7.485.275,13
8.046.744,38
7.925.000,00
7.969.000,00
8.127.000,00
8.007.000,00
513.004,52
492.663,66
504.000,00
519.000,00
519.000,00
514.000,00
6.972.270,61
7.554.080,72
7.421.000,00
7.450.000,00
7.608.000,00
7.493.000,00
Abschreibungen
Gesamtkosten
Kostenmindernde Erträge
Ansatzfähige Kosten
Anlage 4
Musikschule Leipzig "Johann Sebastiapn Bach"
ansatzfähige Kosten lt. Vorkalkulation (Planung 2018-2020)
Belegungen
Aufteilung der ansatzfähigen Kosten auf die Leistungen
Anzahl der Schüler/Belegung
Aufteilung der ansatzfähigen Kosten auf die Belegung anteilig
kostendeckendes Entgelt je Belegung
vorgeschlagenes Entgelt je Belegung
städtischer Zuschuss je Belegung
geplante Erträge je Angebot
Kostendeckungsgrad je Angebot
Aufteilung der ansatzfähigen Kosten je Angebot
7.493.000
92.022
TanzInstrumen- Ergänzungs- Rock School/
Musische Elementarfächer
Instrumental- und Vokalunterricht
tenkarussell fächer
Fit is Hip
Eltern-Kind-Kurse Musische
Gruppen/
KombiEinzelunter- unterricht
Früherziehung
Paarunterricht Unterricht
richt
4.331
20.864
2.643
352
39.151
8.315
666
15.158
542
352.656,79
1.698.875,83
215.209,40
28.662,02 3.187.916,40
677.058,69
54.229,84 1.234.258,05
44.132,99
81,43
81,43
81,43
81,43
81,43
81,43
81,43
81,43
81,43
24,00
15,75
37,39
41,60
56,48
35,80
23,45
16,85
51,60
57,43
65,68
44,04
39,83
24,95
45,63
57,98
64,58
29,83
92.510,16
292.461,12
87.944,02
13.032,45 1.967.924,04
264.914,03
13.899,75
6.748,43
24.890,81
26,23%
17,21%
40,86%
45,47%
61,73%
39,13%
25,63%
0,55%
56,40%
Anlage 4
4/4