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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1297146.pdf
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626 kB
Erstellt
21.07.17, 12:00
Aktualisiert
21.09.17, 07:44

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04590 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff: Neufestsetzung der Entgelte für den Eigenbetrieb Musikschule Leipzig "JohannSebastian-Bach" ab 01.01.2018 (privatrechtliche Entgeltordnung) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Finanzen BA Kulturstätten Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Neufestsetzung der Entgelte für den Eigenbetrieb Musikschule "Johann-Sebastian-Bach" zum 01.01.2018 gemäß Anlage 2. 2. Der Beschluss der Ratsversammlung RBV-1047/11 vom 14.12.2011 wird mit Wirkung 01.01.2018 aufgehoben 1/8 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Beteiligung Personalrat 2/8 Sachverhalt: 1. Grundlagen 1.1 Begründung: Die Zuweisungen des Eigenbetriebes basieren auf der Vereinbarung über die inhaltlich-strategischen Rahmenbedingungen sowie die Finanzierung der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig für den Zeitraum 2016–2020, welche am 21.09.2016 in der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen wurde. Somit wird dem Eigenbetrieb eine Planungssicherheit bis zum Wirtschaftsjahr 2020 ermöglicht. Am 01.08.2012 trat die letzte Entgeltanhebung in Kraft. Im Wirtschaftsplan 2017 -2020 ist ausgewiesen, dass ab 01.01.2018 eine Entgeltanhebung von ca. 10 % und eine Anhebung der Leihentgelte um ca. 15 % notwendig ist um die steigenden Aufwendungen zu kompensieren. Mit dem Wirtschaftsplan 2017 und der mittelfristigen Finanzplanung des Eigenbetriebes wurde ein ausgeglichenes Ergebnis vorgelegt. Die Anhebung der Entgelte ab 01.01.2018 wurde in der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes für die Mittelfristplanung berücksichtigt. Damit wird einem Verlust in den Folgejahren aufgrund gestiegener Kosten (Mieterhöhungen, Instandhaltungskosten für Instrumente, Wiederbeschaffungskosten für Instrumente, Betriebskosten und Veranstaltungskosten) sowie Umsatzreduzierungen infolge der Ermäßigungen für den Leipzig-Pass entgegengewirkt. Zusätzliche Finanzierungslücken, wie Tariferhöhungen ab dem Jahr 2021, Kürzung der Landesmittel aufgrund Modifizierung der Förderrichtlinie sowie andere zu erwartende Preissteigerungen können damit nicht kompensiert werden. Aufgrund der ausgelasteten Kapazität können die Umsatzerlöse nicht durch zusätzlichen Unterricht gesteigert werden. 1.2 Preispolitik und Marketingstrategie Die Höhe der Entgeltanhebung wird maßgeblich von den finanziellen Erfordernissen bestimmt. Trotzdem soll die Entgeltanhebung zu keiner unzumutbaren Belastung der Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern führen und sich im Rahmen der Entgelte vor allem sächsischer Musikschulen bewegen. Als Musikschule ist der gemeinnützige Eigenbetrieb für alle Schülerinnen und Schüler offen und demgemäß ist die Entwicklung der Entgelte an keine Gewinnerzielungsabsichten gebunden. Die geplante Anhebung der Entgelte beträgt 10,9%. Unterrichtsangebote, die sich im Kurssystem dauerhaft bewährt haben, wie Eltern-Kind-Kurse, Instrumentenkarussell und Rock School, sind weiterhin fester Bestandteil der Entgeltordnung. Die geplante Anhebung der Nutzungsüberlassungsentgelte für die Leihinstrumente ist bedingt durch gestiegene Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten. Weiterhin wird die Verleihung modifiziert. Kinderinstrumente, die in ihrer Größe an das jeweilige Wachstum des Schülers angepasst werden, können unabhängig von der Ausleihdauer zu konstanten Konditionen ausgeliehen werden. Alle anderen Instrumente werden mit unterschiedlichen Konditionen in Abhängigkeit von der Ausleihdauer angeboten. Unterschieden wird in Ausleihe für einen Zeitraum bis drei Jahre sowie Ausleihe für den Zeitraum ab drei Jahre. Die Instrumentengruppen wurden auf vier Wertgruppen erweitert, da die Anschaffungskosten in der bisherigen Struktur aufgrund der Preisentwicklung für Instrumente am Markt nicht mehr korrekt widergespiegelt wurden. Die Anhebung der Musikschulentgelte wird als angemessen und zumutbar erachtet, da seit dem 01.08.2012 keine Erhöhung der Entgelte erfolgte und umfangreiche Ermäßigungsmöglichkeiten vorhanden sind, die nicht verändert werden. Weiterhin beabsichtigt die Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", im Rahmen des Gesamtvertrages zwischen der VG Musikedition und des Verbandes deutscher Musikschulen (VdM) eine Lizenzvereinbarung über das Fotokopieren von Noten abzuschließen. Vor dem Hintergrund des gesetzlich verankerten Kopierverbotes für geschützte Noten ist es für die Musikschulen im VdM mit 3/8 dieser Vereinbarung möglich, Notenkopien (und Kopien von Liedtexten) in bestimmtem Umfang herzustellen und diese im Unterricht und bei Veranstaltungen zu nutzen. Die dafür entstehenden Kosten in Höhe von ca. 27.000 EUR wurden mit monatlich 0,35 EUR pro Unterrichtsbelegung auf alle Entgeltgruppen in der Entgeltordnung verteilt. 1.3 Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzip Die Basis für die Ermittlung der Kostendeckung bilden die Umsatzerlöse aus Unterrichtsentgelten gem. Entgeltordnung im Verhältnis zu den Aufwendungen für festangestellte Lehrkräfte und Honorarlehrkräfte. Diese Kosten können aktuell dem Unterricht direkt zugeordnet werden und ermöglichen eine Bewertung der Entwicklung der Aufwendungen im Verhältnis zu den Erträgen. Weiterhin ist bei der Betrachtung der Umsatzerlöse zu beachten, dass aufgrund der verschiedenen Ermäßigungen nach Analyse der vergangenen Jahre grundsätzlich mit einer Minderung der zu erwartenden Umsatzerlöse aus Unterrichtsentgelt in Höhe von 11 % zu rechnen ist. Die Weiterentwicklung der Entgelte basiert auf der Grundvoraussetzung, dass der Kostendeckungsgrad von Umsatzerlösen aus Unterrichtsentgelt im Verhältnis zu den Aufwendungen auf dem gleichen Niveau bestehen bleibt. Das Wirtschaftsjahr 2016 diente zur Ermittlung der Entgelte als Basisjahr (Belegungen, Schülerzahlen, Unterrichtseinheiten). Anhand des Stellenplanes und der abgeschlossenen Honorarverträge sowie der Entgeltordnung im Verhältnis zu unseren Schülerzahlen wurden die Aufwendungen und Erträge ermittelt. Die folgende Abbildung zeigt die Ergebnisse aus dieser Kalkulation: Bezeichnung 2016 2017 2018 Aufwendungen Pädagogen Honorarlehrkräfte Festangestellte Gesamtkosten Kostensteigerung 2018 Kopierlizenz 1.444.835,54 € 3.738.252,91 € 5.183.088,45 € 1.400.890,68 € 3.964.353,39 € 5.365.244,07 € 182.155,62 € 1.493.588,69 € 4.191.587,23 € 5.685.175,92 € 319.931,85 € 2.791.403,96 € 307.054,44 € 2.484.349,52 € 53,86% 47,93% 2.793.258,43 € 307.258,43 € 2.486.000,00 € 52,06% 46,34% 3.105.982,92 € 341.658,12 € 2.764.324,80 € 27.000,00 € 27.000,00 € Erträge Unterrichtsentgelte Minderungen 11,0 % Unterrichtsentgelte mit Minderung Kostendeckung ohne Minderung Kostendeckung mit Minderung 54,37% 48,39% Die Entwicklung im Jahresvergleich verdeutlicht, dass die gestiegenen Personal- und Honoraraufwendungen in 2017 bereits zum Abschmelzen des Kostendeckungsgrades führen. Aus diesem Grund ist die Anhebung der Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2018 zum richtigen Zeitpunkt angesetzt. Mit der Anhebung stabilisiert sich der Kostendeckungsgrad entsprechend. Bei fortschreibender Kalkulation ergibt sich im Wirtschaftsjahr 2021 die nächste Entgelterhöhung. 4/8 1.4 Ziele der Entgelterhöhung Die Anhebung der Entgelte ab 01.01.2018 wurde in der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes für die Mittelfristplanung berücksichtigt. Damit wird einem Verlust in den Folgejahren aufgrund gestiegener Kosten (Mieterhöhungen, Instandhaltungskosten für Instrumente, Wiederbeschaffungskosten für Instrumente, Betriebskosten und Veranstaltungskosten) sowie Umsatzreduzierungen infolge der Ermäßigungen für den Leipzig-Pass entgegengewirkt. Weiterhin wurde die Ausleihe von Instrumenten neu ausgerichtet. Die Musikschule Leipzig verlieh Instrumente bisher zeitlich unbegrenzt und übernahm jegliche Verschleißreparaturen ohne Anpassung der Konditionen. Die Neubeschaffung von geeigneten Instrumenten wurde in den letzten Jahren aufgrund der gestiegenen Kosten immer schwieriger, der Verschleiß vorhandener Instrumente nahm aufgrund der gestiegenen Schülerzahlen und des gewachsenen Umfangs der Ensemblearbeit weiterhin zu. Darüber hinaus ist der Musikschule Leipzig daran gelegen, Schülerinnen und Schülern mit einer langfristigen Perspektive im Instrumentalunterricht die Vorteile für die Anschaffung eigener Instrumente aufzuzeigen und die Überlegung bzw. Entscheidung dafür zu befördern. Die ausgezeichnete Ensemblestruktur der Musikschule mit langjährigen Mitspielmöglichkeiten über alle Ausbildungsstufen sowie das wichtige Ziel, Schülerinnen und Schüler zu lebenslangem Musizieren zu befähigen, bilden die Argumentationsgrundlage für die geplante Verfahrensweise einer Staffelung der Leihentgelte nach Ausleihdauer. Gleichermaßen wird die Neuordnung der Leihentgelte dem erhöhten wirtschaftlichen Aufwand durch das Vorhalten eines eigenen Instrumentenfundus‘ gerecht. 2. Gestaltung der Entgelte 2.1 Entgeltgruppen  Musische Elementarfächer Zu diesem Bereich gehören die Eltern-Kind-Kurse, die musikalische und tänzerische Früherziehung, die kleinen Nachtigallen, die Orff-Gruppen, Farben und Töne, Kunst und Klänge, Klingendes für kleine Knöpfe (ähnlich der Früherziehung, jedoch für Tagesmütter/-vätergruppen) sowie das Instrumentenkarussell. Die Altersstruktur im Musischen Elementarbereich erstreckt sich von 4 Monaten (Baby 1) bis zu 12 Jahren (Instrumentenkarussell). Das Ausbildungsziel ist die Musische Grundausbildung mit dem ersten Kontakt zu Musik, die Vermittlung musischer Ausdrucks- und Gestaltungsmöglichkeiten und die Vorbereitung auf weiterführende Musikschulangebote. Aufgrund der Altersstruktur gibt es in diesem Bereich nur den Schülertarif.  Instrumental- und Vokalunterricht In diesem Angebotsbereich wird nach Unterrichtsform und Unterrichtszeit unterschieden. Es gibt Gruppen-, Paar-, Kombi- sowie Einzelunterricht und die Entgelte unterteilen sich in Schülerund Erwachsenentarif.  Tanzunterricht Im Fachbereich Tanz richtet sich das Entgelt, das ebenfalls in Schüler- und Erwachsenentarif unterteilt ist, nach Häufigkeit bzw. Dauer der jeweiligen Probentage. Die Ausbildung erfolgt von der ersten bis zur vierten Tanzklasse in der Grundstufe zum Erlernen tänzerischer Grundlagen. Ab Tanzklasse fünf wird in kreativen/modernen und klassischen Tanz unterschieden. Die Teilnahme an beiden Unterrichtsfächern ist Pflicht.  Ergänzungsfächer Ergänzungsfächer (Ensemble- oder Orchesterspiel, Musiktheorie, Chor "Leipziger BachLerchen") sind für Schülerinnen und Schüler, die ein instrumentales oder vokales Hauptfach an der Musikschule 5/8 belegen, kostenfrei. Bei kostenpflichtiger Teilnahme (keine Hauptfachbelegung an der Musikschule) wird in Schüler- und Erwachsenentarif unterschieden. Es gibt keine Ermäßigungsmöglichkeit und das Unterrichtsentgelt ist von der Dauer des jeweiligen Ergänzungsfachs unabhängig.  Sonstige Angebote Sonstige Musikschulangebote sind Fit ist Hip und die Rock School. Fit ist Hip ist aufgrund des Wunsches von Schülermüttern entstanden, deren Kinder Tanzunterricht haben und die sich ebenfalls tänzerisch betätigen möchten. Dieses Unterrichtsangebot wird aufgrund des genannten Klientels nur im Erwachsenentarif angeboten. Die Rock School ist ein Projekt, in dem interessierte Schüler im Alter ab ca. 13 Jahren nach der Methode "Learning by doing" gemeinsam in einer Band proben. Ergänzend dazu erfolgt die instrumentale/vokale Ausbildung im wöchentlichen Kleingruppenunterricht.  Entgelte für Mietinstrumente Die Höhe der Leihentgelte richtet sich nach der Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Instrumentes sowie der Ausleihdauer. 2.2 Ermäßigungen  Leipzig-Pass = Sozialermäßigung Mit Vorlage eines gültigen Leipzig-Passes des Schülers wird das Entgelt für den gewünschten Unterricht um 50% ermäßigt. Diese Ermäßigung gilt ab dem Monat, in dem der Leipzig-Pass vorgelegt wird (nicht rückwirkend). Die Sozialermäßigung wird für die musischen Elementarfächer, den Instrumental- und Vokalunterricht, den Tanzunterricht und die sonstigen Angebote wie Rock School und Fit ist Hip gewährt. Die Ermäßigung durch Leipzig-Pass findet keine Anwendung bei den Ergänzungsfächern, der Korrepetition und den Mietentgelten.  Geschwisterermäßigung Sobald mehrere Kinder einer Familie an der Musikschule ein Hauptfach (keine Ergänzungsfächer und keine musischen Elementarfächer) belegen, erhält jedes Kind die entsprechende Ermäßigung. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach der Anzahl der Kinder einer Familie, die den Hauptfachunterricht belegen: Bei 2 Kindern = 10 % je Kind Bei 3 Kindern = 20 % je Kind Ab 4 Kindern = 30 % je Kind Vollendet das Kind einer Familie, das Hauptfachunterricht an der Musikschule erhält, das 18. Lebensjahr, muss durch Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag nachgewiesen werden, dass Anspruch auf den Schülertarif besteht. Aufgrund dieses Nachweises kann eine weitere Berücksichtigung der Geschwisterermäßigung erfolgen.  Mehrfächerermäßigung Belegt ein Kind mehrere Hauptfächer an der Musikschule, werden 15 % Ermäßigung auf jedes belegte Hauptfach gewährt. 6/8  Beurlaubung Eine Beurlaubung muss schriftlich beantragt und begründet werden. Sie kann nur für maximal drei volle Monate in einem Schuljahr erfolgen und muss spätestens drei Wochen vor Beginn des ersten Beurlaubungsmonats beantragt werden. In der Zeit der Beurlaubung werden dem Schüler 80 % des Entgelts erlassen und die Wiederaufnahme des Unterrichts nach der Beurlaubungsfrist wird garantiert. Grundsätzlich gilt, dass immer nur eine Ermäßigung gewährt wird - Beurlaubungen sind davon nicht berührt. In jedem relevanten Fall wird die für den Schüler kostengünstigste Variante zur Anwendung gebracht. Beispiel 1 - Familie mit mehreren Kindern im Hauptfach und Inhaber des Leipzig-Passes: alle Kinder erhalten eine 50 %-ige Entgeltermäßigung Beispiel 2 - Familie mit zwei Kindern im Hauptfach; eines davon belegt zwei Fächer: das erste Kind mit nur einem Hauptfach erhält die Geschwisterermäßigung von 10%. Das zweite Kind der Familie erhält für beide Hauptfächer die 15 %-ige Mehrfächerermäßigung. Würden die Familien aus den Beispielen 1 und 2 nun jedoch für einen begrenzten Zeitraum eine Beurlaubung beantragen, würde die dadurch wirksame 80 %-ige Ermäßigung auf die oben errechneten Entgelte gewährt. 2.3 Vergleich Ein direkter Vergleich mit sächsischen bzw. bundesweiten Musikschulen ist nicht möglich aufgrund der unterschiedlich ausdifferenzierten Entgeltordnungen und Angebote. Dementsprechend wurde der Vergleich jeweils so aufgebaut, dass lediglich direkt vergleichbare Kategorien gegenüber gestellt wurden. 2.3.1 Vergleich sächsischer und bundesweiter Musikschulen Siehe Anlage 1 3. Finanzielle Auswirkung der Entgelterhöhung Mit der Anpassung der Entgelte wird unter Berücksichtigung der Minderungen aufgrund Ermäßigungen ein Kostendeckungsgrad bezüglich der Personal- und Honorarkosten in Höhe von 48,4 % und somit eine leichte Steigerung gegenüber 2016 um 0,5 % und gegenüber 2017 um 2,1 % erreicht. Eine vollständige Kostendeckung kann mit aktuellen Kapazitäten und Mitteln nicht erreicht werden. Für die Festlegung der Entgelte kann somit der Deckungsgrad nicht alleiniger Maßstab sein, sondern es müssen kulturpolitische Aspekte zur zusätzlichen Betrachtung herangezogen werden. Aufgrund der Entgelterhöhung ergibt sich eine Steigerung der Umsatzerlöse in 2018 um 312,7 TEUR. Durch Tarifsteigerungen im Bereich TVöD sowie die Honorarsatzanhebung für die Honorarlehrkräfte um 4,00 EUR gem. Änderungsantrag A 0136/ 17/ 18 zum Haushaltsplan der Stadt Leipzig ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 319,9 TEUR sowie zusätzliche Kosten für Kopierlizenzen in Höhe von 27 TEUR. Im Wirtschaftsplan 2017 konnte für die Mittelfristplanung in 2018 somit ein ausgeglichenes Ergebnis unter Berücksichtigung des Ausweises der Gebäudeabschreibungen als Jahresverlust erzielt werden. 7/8 4. Kosten und Zuschussbedarf je Sitzplatz Entfällt - Anlagen: - Anlage 1: Vergleich sächsischer und bundesweiter Musikschulen Anlage 2: Darstellung der Entgelte Anlage 3: Gegenüberstellung „alte“ Entgelte, „neue“ Entgelte Anlage 4: Kalkulation der „neuen“ Entgelte 8/8 Anlage 1: Vergleich sächsischer und bundesweiter Musikschulen Anlage 1 Sachsen Musikschule Leipzig Johann Sebastian Bach Entgeltordnung neue Fassung ab 01.01.2018 1. Entgelte Bezeichnung Zeitumfang Jahres‐ entgelt in Euro monatl. Rate in Euro Bundesweit HSK Dresden Entgeldordnung vom 01.08.2017 Musik‐ und Kunstschule "O. Gerster" Gebührensatzung vom 01.08.2015 Robert Schumann Konservat. Zwickau Entgeltordnung vom 04.07.2016 Jahresentgelt Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Musikschule Frankfurt Westfälische Schule für Stuttgarter Musikschule am Main Musik vom 01.08.2016 vom 01.02.2016 vom 01.02.2017 1.1. Musische Elementarfächer 1.1.1. Eltern‐Kind‐Kurse Babykurse 4 ‐18 Monate 45 Min/Woche 288,00 24,00 357,20 168,00 Spatzenkurse 18 Monate ‐ 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00 357,20 168,00 Tanzzwerge 3 ‐ 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00 307,80 Eltern‐Kind‐Kurs 12‐30 Monate 60 Min/Woche 360,00 Musikalische Frühförderung 3 Jahre 60 Min/Woche 360,00 276,00 1.1.2. Musische Früherziehung (Klassenunterricht(ab 6 Schüler) Musikalische Früherziehung Tänzerische Früherziehung 4‐6 Jahre 4 ‐ 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 60 Min/Woche 249,60 20,80 45 Min/Woche 189,00 15,75 Die kleinen Nachtigallen 4 ‐ 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 Orff‐Gruppe ab 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 Kunst der Klänge 6 ‐ 10 Jahre 45 Min/Woche 189,00 Instrumentenkarussell (12 U.‐Std.) 6 ‐ 12 Jahre 45 Min/Woche 311,60 168,00 360,00 380,00 15,75 23,45 425,60 452,20 40,00/10 Wochen 756,00 243,00/6 Monate 1.2 Instrumental‐ und Vokalunterricht 1.2.1 Gruppen‐/Paarunterricht Gruppenunterricht (ab 3 Schüler ) 45 Min/Woche 380,40 31,70 Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) 60 Min/Woche 505,80 42,15 Paarunterricht 45 Min/Woche 472,80 39,40 490,20 462,00 462,00 384,00 504,00 480,00 372,00 4er Gruppe: 480,00 558,00 636,00 810,00 Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen 3er Gruppe: 504,00 672,00 9,00 ‐ 36,00 1.2.2 Kombi‐Unterricht Kombinierter Einzel‐Paarunterricht 30/45 Min/Woche 499,20 41,60 30 Min/Woche 578,40 48,20 646,00 462,00 540,00 732,00 876,00 822,00 45 Min/Woche 862,20 71,85 1.007,00 660,00/768,00 720,00 1.098,00 1.314,00 1.188,00 60 Min/Woche 347,40 28,95 516,80 240,00 75 Min/Woche 433,20 36,10 558,60 300,00 90 Min/Woche 499,20 41,60 604,20 ‐ ‐ 167,20 120,00 ‐ ‐ 167,20 120,00 202,20 16,85 (1.Woche Einzel/2.Woche Paar) 1.2.3. Einzelunterricht 1.3 Tanzunterricht (Klassenunterricht ab 6 Schüler) Tänzerische Grundlagen ab Einschulung Moderner/Klassischer Tanz 1.4 Ensemble‐ und Ergänzungsfächer Orchester‐/‐Ensemble und Kammermusik, Musiktheorie für Schüler ohne Hauptfach Chor Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Ergänzungsfächer EU: 720,00 Ergänzungsfächer GU: 216,00 Förderklasse: 552,00 KON.Klasse: 624,00 Hochschulvorbereitung: 360,00/Semester 300,00 Gruppengröße abhängig 294,00 9,50 108,00/144,00/180,00 20.07.2017 Anlage 1 Sachsen Musikschule Leipzig Johann Sebastian Bach Entgeltordnung neue Fassung ab 01.01.2018 1. Entgelte Bezeichnung Zeitumfang 1.5 Korrepetition je 15 Min Jahres‐ entgelt in Euro monatl. Rate in Euro Bundesweit HSK Dresden Entgeldordnung vom 01.08.2017 Musik‐ und Kunstschule "O. Gerster" Gebührensatzung vom 01.08.2015 Robert Schumann Konservat. Zwickau Entgeltordnung vom 04.07.2016 Jahresentgelt Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr Jahresgebühr in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro in Euro Musikschule Frankfurt Westfälische Schule für Stuttgarter Musikschule am Main Musik vom 01.08.2016 vom 01.02.2016 vom 01.02.2017 10,00 1.6 Sonstige Angebote Rock School Fit is Hip ab 18 Jahre 120 Min/Woche 604,20 50,35 90 Min/Woche 628,20 52,35 1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten Wiederbeschaffungswert incl. Mwst. bis 255,00 € bis 300,00 € bis 500,00 € über 500,00 € incl. Mwst. incl. Mwst. k. A. k. A. k. A. k. A. 20,00 48,00 106,80 8,90 12,30/12,60 60,00/90,00/120,00 auf 2 Jahre begrenzt 11,00 versichert 18,40/18,90 120,00/144,00/168,00 22,00 bis 1.000,00 € 151,20 12,60 96,00 über 1.000,00 € 198,00 16,50 144,00 bis 1.250,00 € über 1.250,00 € über 1.500,00 € 168,00/192,00/216,00 27,00 90,00/120,00/150,00 120,00/150,00/180,00 216,00 18,00 Sozialermäßigung 50 % des jeweiligen Bei Vorlage Leipzig‐Pass 50 Entgeltes ohne % des jeweiligen Entgeltes Einzelunterricht 45 Min nach SGB II oder XII, 50 % Sozialermäßigung SGB II oder XII, Frankfurt wenn Unterrichtsgebühr > entsprechend §§76‐79, 84 Pass 50% 25,00 € u. 85 BSHG 50% Münsterpass: 100 % für Angebote ab 2 Jahre 50 % alle Angebote Geschwisterermäßigung bei 2 Kindern 10 % je Kind 2. Familienmitgl. 10% bei 2 Kindern 10% je Kind 2. Kind 25% des Entgeltes 2 Kindern 20 % je Kind bei 3 Kindern 20 % je Kind 3. Familienmitgl. 20% bei 3 Kindern 20% je Kind 3. Kind 50% des Entgeltes 3 Kindern 40 % je Kind 4. FamilienmMitgl.30% jedes weitere Kind 75% des bei 4 Kindern 30% je Kind Entgeltes 4 Kindern 60 % je Kind 5. Familienmitgl.40% bei 5 Kindern 40% je Kind ab 5 Kindern 80 % je Kind ab 4 Kindern 30 % je Kind 6. Familienmitgl. 50% Soweit das 18. Lebensjahr nicht vollendet ist Mehrfächerermäßigung ab 2 Fächern für jedes entgeltpflichtige Fach jeweils 15 % für Schüler mit Hauptfach für das 1.Ergänz.‐/ Ensemblefach 50% für das 2.Ergänz.‐/ Ensemblefach 100% Förderung von besonders begabten Schülern Förderunterricht 100 % Förderunterricht 100 % Erwachsenenzuschlag 50% Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" durchschnittl. 35% Gebührenbefreiung für Ergänzungsfächer das zweite Fach wird mit 25% ermäßigt Ergänzungsangebot mit Hauptfachunterricht kostenfrei Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer kostenfrei bei Instrumental‐ oder Vokalunterricht Förderunterricht 100 % ab 20: 30% ab 18/25: 30% ab Wegfall Kindergeldbezug 40% 20.07.2017 Anlage 2: Darstellung der Entgelte Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Hauptgeschäftsstelle und Postanschrift: Petersstraße 43, 04109 Leipzig E‐Mail: info@musikschule‐leipzig.de Internet: www.musikschule‐leipzig.de 1. Entgelte ab 01.01.2018 1/2 Jahresentgelt Euro monatl. Rate Euro Jahresentgelt Euro monatl. Rate Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre 1.1. Musische Elementarfächer 1.1.1 Eltern‐Kind‐Kurse Babykurse 4 ‐18 Monate 45 Min/Woche 288,00 24,00 Spatzenkurse 1,5 ‐ 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00 Tanzzwerge 3 ‐ 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00 1.1.2 Musische Früherziehung (Klassenunterricht ab 6 Schüler) Musikalische Früherziehung 4 ‐ 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 Tänzerische Früherziehung 4 ‐ 6 Jahre 60 Min/Woche 249,60 20,80 45 Min/Woche 189,00 15,75 Die kleinen Nachtigallen 4 ‐ 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 Orff‐Kids ab 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 Farben und Töne ab 4 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 sonstige ähnliche Unterrichtsformen bis 10 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 6 ‐ 12 Jahre 45 Min/Woche 1.1.3 Instrumentenkarussell (12 Unterrichtsstunden verteilt auf 4 Monate) 23,45 1.2. Instrumental‐ und Vokalunterricht 1.2.1 Gruppen‐/Paarunterricht Gruppenunterricht (ab 3 Schüler ) 45 Min/Woche 380,40 31,70 570,60 47,55 Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) 60 Min/Woche 505,80 42,15 758,40 63,20 Paarunterricht 45 Min/Woche 472,80 39,40 709,20 59,10 30/45 Min/Woche 499,20 41,60 748,80 62,40 30 Min/Woche 578,40 48,20 867,60 72,30 45 Min/Woche 862,20 71,85 1.293,00 107,75 ab Einschulung 60 Min/ 2x pro Woche 347,40 28,95 520,80 43,40 75 Min/ 2x pro Woche 433,20 36,10 649,80 54,15 90 Min/Woche 499,20 41,60 748,80 62,40 202,20 16,85 303,60 25,30 1.2.2 Kombi‐Unterricht Kombinierter Einzel‐Paarunterricht (Aufteilung im Wechsel 1. Woche Einzelunterricht/2.Woche Paarunterricht) 1.2.3 Einzelunterricht 1.3 Tanzunterricht (Klassenunterricht ab 6 Schüler) Tänzerische Grundlagen Moderner/Klassischer Tanz 1.4 Ergänzungsfächer Orchester‐/Ensemble‐ und Kammermusik, Musiktheorie für Schüler ohne Hauptfach 1.5 Korrepetition Zusatzangebot je 15 Min 10,00 10,00 1.6 Sonstige Angebote Rock School ab 13 Jahre 120 Min/Woche Fit ist Hip ab 18 Jahre 90 Min/Woche 604,20 50,35 906,00 75,50 634,20 52,85 Benutzungsentgelt inkl. Mwst. 1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten bis 3 Jahre Leihdauer Wiederbeschaffungswert jährlich ab 3 Jahre Leihdauer monatlich jährlich monatlich 500 € 106,80 8,90 123,00 10,25 500 € bis 1.000 € 151,20 12,60 174,00 14,50 1.000 € bis 1.500 € 198,00 16,50 228,00 19,00 über 1.500 € 216,00 18,00 248,40 20,70 Anlage 2 Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Hauptgeschäftsstelle und Postanschrift: Petersstraße 43, 04109 Leipzig E‐Mail: info@musikschule‐leipzig.de Internet: www.musikschule‐leipzig.de 2/2 1.8 Sonstige Entgelte 1.8.1 Aufnahmeentgelt (für Pkt. 1.1.2 ‐ 1.3, ausgenommen Instrumentenkarussell) einmalig 12,00 € 1.8.2 Mahnbearbeitungskosten bei Zahlungsverzug zuzüglich Verzugszinsen für jeden angefangenen Monat gemäß BGB 8,00 € 1.8.3 Bearbeitungsgebühr für Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren monatlich 3,00 € 2. Entgelttarife Entgelttarif A gilt: für Teilnehmer bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Auszubildende und Schüler im freiwilligen sozialen Jahr bei Vorlage einer Schulbescheinigung oder Studienbescheinigung (für jedes Semester) frühestens ab dem Monat der Beantragung. wenn der Zeitraum zwischen Schulabschluss und Studienbeginn nicht mehr als 3 Monate beträgt, wobei der Zeitpunkt der Vorlage der Studienbescheinigung maßgebend ist. Entgelttarif B gilt: für erwachsene Schüler nach dem vollendeten 18. Lebensjahr. 3. Ermäßigungen Es kann nur jeweils eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Maßgeblich ist hierfür die für den Teilnehmer kostengünstigste Ermäßigung. 3.1 Sozialermäßigung (gilt für Pkt. 1.1, 1.2, 1.3 und 1.6) Diese Ermäßigung wird ab Vorlage des gültigen Leipzig‐Passes in Höhe von 50 % des jeweiligen Entgeltes für den Gültigkeitszeitraum gewährt. 3.2 Geschwisterermäßigung (gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3) Es gilt, wenn aus einer Familie mehrere Kinder am Unterricht teilnehmen: bei 2 Kindern 10 % je Kind bei 3 Kindern 20 % je Kind ab 4 Kindern 30 % je Kind Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der weitere Anspruch nachweislich schriftlich zu beantragen und wird höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gewährt (siehe Pkt.2.). Ohne Anspruchsvoraussetzung verringert sich die Ermäßigung der anderen Geschwister entsprechend. 3.3 Mehrfächerermäßigung (gilt für Pkt. 1.2 bis 1.3) Ab Belegung von 2 entgeltpflichtigen Fächern jeweils 15% 3.4 Beurlaubung Auf schriftlich begründeten Antrag 3 Wochen im voraus kann eine Beurlaubung für maximal 3 Monate im Schuljahr erfolgen. Für die Zeit der Beurlaubung wird eine Ermäßigung in Höhe von 80 % des anteiligen Entgeltes gewährt. 4. Entgeltbefreiung Entgeltfrei ist: 4.1 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern (gemäß Pkt.1.4), wenn gleichzeitig ein instrumentales bzw. vokales Hauptfach oder das Hauptfach Tanz belegt wird. 4.2 Die Teilnahme an Ergänzungsfächern für Absolventen der Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach", die mindestens einen Ausbildungsstand der Mittelstufe nachweisen können (Zeugnis/Zertifikat) und deren Ausscheiden aus dem Unterrichtsverhältnis mit der Musikschule Leipzig bei Antragstellung auf Entgeltbefreiung maximal fünf Jahre zurückliegt. 4.3 Förderunterricht für besonders begabte Schüler (45 Min/Woche), gemäß der gültigen Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen. 4.4 Musikinstrumente, die für die Mitwirkung im Orchester oder Ensemble zur Verfügung gestellt werden. 5. Erstattungen Bei Krankheit des Schülers länger als 2 Wochen in Folge können Unterrichtsentgelte auf Antrag erstattet bzw. verrechnet werden, sofern eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Dieser Anspruch erlischt 4 Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Bei Erkrankung länger als 3 Monate kann seitens der Musikschule Leipzig eine Beurlaubung ausgesprochen werden. In diesem Fall sind 20 % des anteiligen Entgeltes zu entrichten. Fällt der Unterricht aus Gründen aus, welche die Musikschule Leipzig zu vertreten hat, besteht ab der 4. Ausfallstunde pro Schuljahr Anspruch auf anteilige Entgeltrückerstattung. Je Unterrichtsstunde werden 1/38 des Jahresentgeltes erstattet. Der Anspruch auf Rückerstattung ist schriftlich innerhalb von 4 Wochen bis zum Ablauf des jeweiligen Schuljahres geltend zu machen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, xx.xx.2017 Anlage 2 Anlage 3: Gegenüberstellung „alte“ Entgelte, „neue“ Entgelte Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" 1/2 Neue Entgeltordnung Jahres‐entgelt Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.01.2018 1. Entgelte monatl. Rate Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.01.2018 Jahres‐entgelt Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.01.2018 Alte Entgeltordnung monatl. Rate Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.01.2018 Jahres‐entgelt Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.08.2012 monatl. Rate Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.08.2012 Jahres‐entgelt Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.08.2012 monatl. Rate Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.08.2012 1.1. Musische Elementarfächer 1.1.1 Eltern‐Kind‐Kurse Babykurse 4 ‐18 Monate 45 Min/Woche 288,00 24,00 21,50 Spatzenkurse 1,5 ‐ 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00 21,50 Tanzzwerge 3 ‐ 4 Jahre 45 Min/Woche 288,00 24,00 21,50 Musikalische Früherziehung 4 ‐ 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 168,00 14,00 Tänzerische Früherziehung 4 ‐ 6 Jahre 1.1.2 Musische Früherziehung (Klassenunterricht(ab 6 Schüler) 60 Min/Woche 249,60 20,80 223,20 18,60 45 Min/Woche 189,00 15,75 168,00 14,00 Die kleinen Nachtigallen 4 ‐ 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 168,00 14,00 Orff‐Gruppe ab 6 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 168,00 14,00 Kunst und Klänge 6 ‐ 10 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 168,00 14,00 sonstige ähnliche Unterrichtsformen 4 ‐ 10 Jahre 45 Min/Woche 189,00 15,75 168,00 14,00 6 ‐ 12 Jahre 45 Min/Woche 23,45 336,00 28,00 1.1.3 Instrumentenkarussell (12 Unterrichtsstunden verteilt auf 4 Monate) 1.2. Instrumental‐ und Vokalunterricht 1.2.1 Gruppen‐/Paarunterricht Gruppenunterricht (ab 3 Schüler ) 45 Min/Woche 380,40 31,70 570,60 47,55 342,00 28,50 513,00 42,75 Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) 60 Min/Woche 505,80 42,15 758,40 63,20 456,00 38,00 684,00 57,00 Paarunterricht 45 Min/Woche 472,80 39,40 709,20 59,10 426,00 35,50 639,00 53,25 30/45 Min/Woche 499,20 41,60 748,80 62,40 450,00 37,50 675,00 56,25 30 Min/Woche 578,40 48,20 867,60 72,30 522,00 43,50 783,00 65,25 45 Min/Woche 862,20 71,85 1.293,00 107,75 780,00 65,00 1.170,00 97,50 1.2.2 Kombi‐Unterricht Kombinierter Einzel‐Paarunterricht (1.Woche Einzel/2.Woche Paar) 1.2.3 Einzelunterricht Anlage 3 Entgeltordnung Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" 2/2 Neue Entgeltordnung Jahres‐entgelt Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.01.2018 1. Entgelte monatl. Rate Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.01.2018 Jahres‐entgelt Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.01.2018 Alte Entgeltordnung monatl. Rate Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.01.2018 Jahres‐entgelt Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.08.2012 monatl. Rate Euro A‐Tarif Schüler/innen bis 18 Jahre ab 01.08.2012 Jahres‐entgelt Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.08.2012 monatl. Rate Euro B‐Tarif Schüler/innen ab 18 Jahre ab 01.08.2012 1.3 Tanzunterricht (Klassenunterricht ab 6 Schüler) Tänzerische Grundlagen ab Einschulung 60 Min/Woche 347,40 28,95 520,80 43,40 312,00 26,00 468,00 39,00 75 Min/Woche 433,20 36,10 649,80 54,15 390,00 32,50 585,00 48,75 90 Min/Woche 499,20 41,60 748,80 62,40 450,00 37,50 675,00 56,25 202,20 16,85 303,60 25,30 180,00 15,00 270,00 22,50 600,00 50,00 900,00 75,00 630,00 52,50 Moderner/Klassischer Tanz 1.4 Ergänzungsfächer Orchester‐/Ensemble‐ und Kammermusik, Musiktheorie für Schüler ohne Hauptfach 1.5 Korrepetition Zusatzangebot je 15 Min 10,00 10,00 1.6 Sonstige Angebote Rock School ab 13 Jahre 120 Min/Woche Fit ist Hip ab 18 Jahre 90 Min/Woche 604,20 50,35 906,00 75,50 634,20 52,85 Benutzungsentgelt inkl. Mwst. 1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten bis 3 Jahre Leihdauer Wiederbeschaffungswert jährlich Benutzungsentgelt inkl. Mwst. ab 3 Jahre Leihdauer monatlich jährlich monatlich Wiederbeschaffungswert jährlich monatlich 500 € 106,80 8,90 123,00 10,25 bis 300 € 96,00 8,00 500 € bis 1.000 € 151,20 12,60 174,00 14,50 bis 600 € 138,00 11,50 1.000 € 180,00 15,00 1.000 € bis 1.500 € 198,00 16,50 228,00 19,00 ab 601 € bis über 1.500 € 216,00 18,00 248,40 20,70 Anlage 3 Anlage 4: Kalkulation der „neuen“ Entgelte Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" 1/4 Kalkulation der neuen Entgelte Basis für die Kalkulation der neuen Entgelte Entgeltordnung neue Fassung ab 01.01.2018 1. Entgelte Min/Woche bis 18 Jahre Jahresentgelt monatl. Rate Euro Euro ab 18 Jahre Jahresentgelt monatl. Rate Euro Euro Entgeltordnung alte Fassung ab 01.08.2006 Entgeltordnung alte Fassung ab 01.08.2012 2016 Erhöhung % Belegungen Jahr 103.944,00 Monat Belegungen Jahr 8.662,00 93.116,50 Monat Jahresentgelt Euro monatl. Rate Euro Jahresentgelt Euro monatl. Rate Euro Jahresentgelt Euro monatl. Rate Euro 1.1. Musische Elementarfächer 1.1.1. Eltern-Kind-Kurse 4.331,00 4.331,00 Babykurse 4 -18 Monate 45 Min/Woche 45 288,00 24,00 10,0 258,00 21,50 - - Spatzenkurse 18 Monate - 4 Jahre 45 Min/Woche 45 288,00 24,00 10,0 258,00 21,50 - - Tanzzwerge 3 - 4 Jahre 45 Min/Woche 45 288,00 24,00 10,0 258,00 21,50 - - 1.1.2. Musische Früherziehung 20.864,00 7.759,71 20.864,00 Klassenunterricht (ab 6 Schüler) Musikalische Früherziehung 4-6 Jahre 45 Min/Woche 45 189,00 15,75 10,0 168,00 14,00 150,00 12,50 60 Min/Woche 60 249,60 20,80 10,0 328.608,00 27.384,00 292.096,00 24.341,33 223,20 18,60 199,20 16,60 Tänzerische Früherziehung 4 - 6 Jahre 45 Min/Woche 45 189,00 15,75 10,0 168,00 14,00 Die kleinen Nachtigallen 4 - 6 Jahre 45 Min/Woche 45 189,00 15,75 10,0 168,00 14,00 - - Orff-Kids ab 6 Jahre 45 Min/Woche 45 189,00 15,75 10,0 168,00 14,00 - - Farben und Klänge 4 - 6 Jahre 45 Min/Woche 45 189,00 15,75 10,0 168,00 14,00 - - sonstige ähnliche Unterrichtsformen bis 10 Jahre 45 Min/Woche 45 189,00 15,75 10,0 168,00 14,00 - - 6 - 12 Jahre 45 Min/Woche 45 93,80 23,45 10,0 15.617,70 84,00 28,00 - - Gruppenunterricht (ab 3 Schüler ) 45 Min/Woche 45 380,40 31,70 570,60 47,55 10,0 21.904,70 Gruppenunterricht (ab 3 Schüler) 60 Min/Woche 60 505,80 42,15 758,40 63,20 10,0 Paarunterricht 45 Min/Woche 45 472,80 39,40 709,20 59,10 10,0 1.1.3. Instrumentenkarussell (12 Unterrichtsstunden) 666,00 666,00 1.301,48 18.648,00 2.126,26 19.693,50 1.554,00 1.2 Instrumental- und Vokalunterricht 1.2.1 Gruppen-/Paarunterricht 691,00 691,00 1.952,00 1.2.2 Kombi-Unterricht 76.908,80 30/45 Min/Woche 37,5 499,20 41,60 748,80 62,40 10,0 14.643,20 30 Min/Woche 30 578,40 48,20 867,60 72,30 10,0 39.151,00 45 Min/Woche 45 862,20 71,85 1.293,00 107,75 10,0 2.211.150,60 60 Min/Woche 60 347,40 28,95 520,80 43,40 10,0 297.656,21 75 Min/Woche 75 433,20 36,10 649,80 54,15 10,0 90 Min/Woche 90 499,20 41,60 748,80 62,40 10,0 342,00 28,50 513,00 42,75 324,00 27,00 456,00 38,00 684,00 57,00 432,00 36,00 5.774,67 426,00 35,50 639,00 53,25 405,00 33,75 1.100,00 450,00 37,50 675,00 56,25 420,00 35,00 522,00 43,50 783,00 65,25 462,00 38,50 780,00 65,00 1170,00 97,50 690,00 57,5 1.952,00 6.409,07 352,00 Kombinierter Einzel-Paarunterricht 1.914,65 69.296,00 352,00 1.220,27 13.200,00 195.836,56 1.997.679,78 24.804,68 267.950,88 (1.Woche Einzel/2.Woche Paar) 1.2.3. Einzelunterricht 39.151,00 176.995,15 1.3 Tanzunterricht 8.315,00 (Klassenunterricht ab 6 Schüler) Tänzerische Grundlagen ab Einschulung Moderner/Klassischer Tanz 1.4 Ergänzungsfächer 8.315,00 15.158,00 Orchester-/-Ensemble und Kammermusik, Musiktheorie 202,20 16,85 303,30 25,30 10,0 7.582,50 27.967,20 22.329,24 312,00 26,00 468,00 39,00 300,00 25,00 390,00 32,50 585,00 48,75 375,00 31,25 450,00 37,50 675,00 56,25 432,00 36,00 180,00 15,00 270,00 22,50 162,00 13,50 15.158,00 631,88 0,00 1.137,07 27.777,50 für Schüler ohne Hauptfach 1.5 Korreptition je 15 Min 10,00 10,00 1.6 Sonstige Angebote 542,00 Rock School ab 13 Jahre 120 Min/Woche 120 Fit is Hip ab 18 Jahre 90 Min/Woche 90 1.7 Entgelte für die Überlassung von Instrumenten 604,20 50,35 Benutzungsentgelt zzgl. Mwst. 906,30 75,50 0,0 634,20 52,85 0,0 Benutzungsentgelt incl. Mwst. 542,00 1.202,08 Benutzungsentgelt incl. Mwst. Wiederbeschaffungswert nach 3 Jahren 15 % mehr 600,00 50,00 0,00 0,00 - - 420,00 35,00 630,00 52,50 - - Benutzungsentgelt incl. Mwst. Benutzungsentgelt zzgl. Mwst. Wiederbeschaffungswert 500 € 99,84 8,32 106,80 8,90 10,0 123,00 10,25 bis 300 € 96,00 8,00 90,00 7,5 500 € bis 1.000 € 141,36 11,78 151,20 12,60 10,0 174,00 14,50 ab 600 € 138,00 11,50 129,00 10,75 1.000 € bis 1.500 € 185,04 15,42 198,00 16,50 10,0 228,00 19,00 ab 1.000 € 180,00 15,00 168,00 14,00 über 1.500 € 201,84 16,82 216,00 18,00 248,40 20,70 Anlage 4 Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" 2/4 Aus der Berechnung der 27.000,00 Euro für Kopierlizenz/Jahr ergibt sich bei einer Gesamtbelegung von rd. 80.000 zahlenden Belegungen/Jahr eine Änderung des Entgeltes von 0,32 €/Belegung. Rechnerisch ergibt sich dabei eine Erhöhung von rd. 3,60 €/Jahr. Infolge der Rundung auf 0,05 € ergibt sich eine Änderung des Entgeltes von 0,35 €/Belegung. Summe Belegungen 10,9% 341.658,12 € 307.940,40 € 10,9% 2.764.324,79 € 2.491.517,75 € Entgelte Leihinstrumente 27.059,90 € entspricht 77.000 Belegungen a` 0,35 €. Ergebnis der Kalkulation Honorarlehrkräfte 1.444.835,54 € 1.400.890,68 € 1.493.588,69 € Festangestellte Lehrkräfte 3.737.866,58 € 3.964.353,39 € 4.191.587,23 € Gesamtaufwand 5.182.702,12 € 5.365.244,07 € 5.685.175,92 € 2.791.403,96 € 2.793.258,43 € 3.105.982,92 € 307.054,44 € 307.258,43 € 341.658,12 € 2.484.349,52 € 2.486.000,00 € 2.764.324,79 € 2.484.349,52 € 2.486.000,00 € 2.764.324,80 € Ertrag Unterrichtsentgelte Minderungen 11,0 % Gesamtertrag Kostendeckung Unterrichtsentgelte inkl. Minderung Kostendeckung Pädagogen ohne Minderung 53,86% 52,06% 54,37% Kostendeckung Pädagogen inkl. Minderung 47,94% 46,34% 48,39% Anlage 4 92.022 Minderungen 11 % 3.078.923,02 € 2018 92.022 2.799.458,15 € Entgelt ohne Noten 10 % 2017 Jahr 3.105.982,92 € Unterrichtsentgelte 2016 Jahr 10,9% 3.105.982,92 € Aufwand Pädagogen Ist 2016 Unterrichtsentgelt Entgelt Noten 10 % Differenz Plan 2018 2018 Kopierlizenz 27.000,00 € 2.484.349,52 € 77.699,63 € Musikschule Leipzig "Johann Sebastian Bach" Kalkulation der Entgelte Ermittlung ansatzfähige Kosten Nachkalkulation Bezeichnung Jahresergebnis 2016 3/4 Vorkalkulation voraussichtliches Ist 2017 Plan 2018 Plan 2019 Plan 2020 Mittelwert Planung 2018-2020 Honorarlehrkräfte 1.444.835,54 1.400.890,68 1.490.684,00 1.474.904,00 1.505.412,00 1.490.333,33 Festangestellte Lehrkräfte 3.737.866,58 3.964.353,39 4.213.000,00 4.318.000,00 4.426.000,00 4.319.000,00 Sonstige Personalkosten 748.963,91 820.341,82 778.000,00 798.000,00 818.000,00 798.000,00 Personalkosten gesamt 5.931.666,03 6.185.585,89 6.481.684,00 6.590.904,00 6.749.412,00 6.607.333,33 Sachkosten gesamt 1.435.719,40 1.736.316,71 1.323.316,00 1.260.096,00 1.259.588,00 1.281.000,00 117.889,70 124.841,78 120.000,00 118.000,00 118.000,00 118.666,67 7.485.275,13 8.046.744,38 7.925.000,00 7.969.000,00 8.127.000,00 8.007.000,00 513.004,52 492.663,66 504.000,00 519.000,00 519.000,00 514.000,00 6.972.270,61 7.554.080,72 7.421.000,00 7.450.000,00 7.608.000,00 7.493.000,00 Abschreibungen Gesamtkosten Kostenmindernde Erträge Ansatzfähige Kosten Anlage 4 Musikschule Leipzig "Johann Sebastiapn Bach" ansatzfähige Kosten lt. Vorkalkulation (Planung 2018-2020) Belegungen Aufteilung der ansatzfähigen Kosten auf die Leistungen Anzahl der Schüler/Belegung Aufteilung der ansatzfähigen Kosten auf die Belegung anteilig kostendeckendes Entgelt je Belegung vorgeschlagenes Entgelt je Belegung städtischer Zuschuss je Belegung geplante Erträge je Angebot Kostendeckungsgrad je Angebot Aufteilung der ansatzfähigen Kosten je Angebot 7.493.000 92.022 TanzInstrumen- Ergänzungs- Rock School/ Musische Elementarfächer Instrumental- und Vokalunterricht tenkarussell fächer Fit is Hip Eltern-Kind-Kurse Musische Gruppen/ KombiEinzelunter- unterricht Früherziehung Paarunterricht Unterricht richt 4.331 20.864 2.643 352 39.151 8.315 666 15.158 542 352.656,79 1.698.875,83 215.209,40 28.662,02 3.187.916,40 677.058,69 54.229,84 1.234.258,05 44.132,99 81,43 81,43 81,43 81,43 81,43 81,43 81,43 81,43 81,43 24,00 15,75 37,39 41,60 56,48 35,80 23,45 16,85 51,60 57,43 65,68 44,04 39,83 24,95 45,63 57,98 64,58 29,83 92.510,16 292.461,12 87.944,02 13.032,45 1.967.924,04 264.914,03 13.899,75 6.748,43 24.890,81 26,23% 17,21% 40,86% 45,47% 61,73% 39,13% 25,63% 0,55% 56,40% Anlage 4 4/4