Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1296352.pdf
Größe
3,3 MB
Erstellt
14.07.17, 12:00
Aktualisiert
13.09.17, 20:32

öffnen download melden Dateigröße: 3,3 MB

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04568 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Bau- und Finanzierungsbeschluss behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen SBB West Zuständigkeit Beschlussfassung Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Information zur Kenntnis Beschluss des Oberbürgermeisters vom 05.09.2017: 1. Die Baumaßnahme behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 330.000 €, bei einem Stadtanteil von 33.000 €. 3. Im Innenauftrag Bushaltestellen (106654100024) werden 2017 brutto 330.000 € bereitgestellt. Die Erträge werden im Innenauftrag Bushaltestellen (10665410024) im Jahr 2017 mit brutto 297.000 € geplant. 4. Die nicht verbrauchten konsumtiven Eigenmittel werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt 5. Die ab dem Jahr 2021 anfallenden Folgekosten in Höhe von 106,64 € werden innerhalb des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer gedeckt. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung nein nein x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Aufwendungen wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein Höhe in EUR 2017 2017 Erträge Finanzhaushalt bis x wo veranschlagt 297.000 330.000 106654100024 106654100024 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten ab 2021 106,64 € 1.100.55.1.0.01 Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat Sachverhalt: siehe Anlage Sachverhalt Anlagen: Prüfkatalog Strategische Ziele Zusammenfassung Sachverhalt Lageplan Fotodokumentation Übersichtslageplan 2/2 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Ausbildungsplatzsituation ☐ ☐ ☐ ☒ 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) ☐ ☐ ☐ ☒ negative Auswirkung keine Auswirkung ☐ niedrig ☐ ☒ private Mittel Drittmittel/ Fördermittel finanzielle Folgewirkungen für die Stadt keine Auswirkung ☐ ja ☐ ja ☒ ja 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung ☐ hoch ☐ mittel 5 Finanzierung tadt Leipzig 1.15/016/01.12 1) ☐ nein ☐ nein Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ☐ nein ☐ Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- ☐ ☐ ☐ ☒ 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ☐ ☐ ☐ ☒ 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ☒ ☐ ☐ ☐ 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ☐ ☐ ☐ ☒ 7 Finanzielle Bedingungen von Familien ☐ ☐ ☐ ☒ hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen ☐ ☐ ☒ und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Begründung in Vorlage Seite 1 Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs-und Tiefbauamt 11.07.2017 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe Die vorhandenen Haltestellen sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Die vorhandenen Haltestellen befinden sich ohne Bordabtrennung zur Fahrbahn am Fahrbahnrand und haben eine nutzbare Länge von ca. 10 m. Die landwärtige Haltestelle Richtung Lausen/Markranstädt wird um ca. 40 m in östliche Richtung verschoben und als Busbucht ausgebildet. Die Aufstellfläche für die Fahrgäste wird auf 18 m verlängert und erhält einen Bordauftritt von 16 cm. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem Die stadtwärtige Haltestelle Richtung Schönau/Markkleeberg wird ca. 120 m Richtung Osten verschoben und auch als Busbucht hergestellt. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem. Für die Umsteigebeziehung Bus/Bahn wird in Höhe der Straßenbahnhaltestelle eine Querungshilfe, welche ebenfalls ein Blindenleitsystem erhält, in der Lützner Straße eingebaut. Für die Ausleuchtung werden hier für die entfernten Beleuchtungsmaste zwei neue Maste gesetzt. Die Gesamtkosten für den Bau und Planung betragen 330.000 € Brutto. Auf der Grundlage der ZVNL-ÖPNV-Richtlinie 2006 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 330.000 € für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen einschließlich Querungshilfe. Damit ergibt sich folgender Finanzierungsansatz: Gesamt Gesamt davon Aufwand 106654100024 Bushaltestellen Erträge 106654100024 Bushaltestellen Stadtanteil 330.000 € 330.000 € 297.000 € 33.000 € Die Maßnahme wird im Jahr 2017 ausgeschrieben und die finanziellen Mittel 2017 gebunden. Der Bau wird im I. Quartal 2018 realisiert. Verkehrs- und Tiefbauamt 10.07.2017 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe Bau- und Finanzierungsbeschluss Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe 1. Grundlagen Der behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße ist Bestandteil des Programms behindertengerechter Ausbau von Bushaltestellen der Stadt Leipzig 2017. Die Stadt Leipzig ist der Baulastträger für Bushaltestellen. Das Programm wurde aufgelegt aufgrund der Forderung der Europäischen Union, Barrierefreiheit aller Bus- und Bahnhaltestellen bis 2022 zu schaffen. Der behindertengerechte Ausbau von Haltestellen wurde damit Bestandteil des deutschen Personenförderungsgesetzes. 2. Veranlassung und Zielstellung Die vorhandenen Haltestellen der Buslinien 61, 65 und 161 sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Es sind an beiden Haltestellen keine Borde zur Abgrenzung zur Straße vorhanden. Gleichfalls sind die Aufstellflächen bei beiden Haltestellen nur provisorisch eingerichtet. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung wäre die Beibehaltung des vorhandenen ungenügenden Zustandes. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen Die vorhandene landwärtige Haltestelle Richtung Lausen/Markranstädt befindet sich ohne Bordabtrennung zur Fahrbahn am Fahrbahnrand und hat eine nutzbare Länge von ca. 10 m. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen eines behindertengerechten Ausbaues. Aus diesem Grund wird diese Haltestelle um ca. 40 m in östliche Richtung verschoben und als Busbucht ausgebildet. Die Aufstellfläche für die Fahrgäste wird auf 18 m verlängert und erhält einen Bordauftritt von 16 cm. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem. In den Fahrbahnbereich der Lützner Straße wird nicht eingegriffen. Für den Bau der Haltestelle ist die Fällung zweier Bäume erforderlich. Dafür werden im nördlichen Baustellenbereich 4 neue Bäume (Baumart Fraxinus pensylvanica) gepflanzt. Die vorhandene stadtwärtige Haltestelle Richtung Schönau/Markkleeberg befindet sich gegenüber der vorhandenen landwärtigen Haltestelle und hat zurzeit ebenfalls keine Bordabtrennung zur Fahrbahn und die Aufstellfläche ist auch nur ca. 10 m lang. Diese Haltestelle wird ca. 120 m Richtung Osten verschoben und auch als Busbucht hergestellt. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem. In den Fahrbahnbereich der Lützner Straße wird nicht eingegriffen. Im Bereich des Neubaus der Haltestelle werden zwei Beleuchtungsmaste entfernt. Beide Busbuchten erhalten eine Breite von 3,00 m. Für die Umsteigebeziehung Bus/Bahn wird in Höhe der Straßenbahnhaltestelle eine Querungshilfe in der Lützner Straße eingebaut. Für die Ausleuchtung werden hier für die entfernten Beleuchtungsmaste zwei neue Maste gesetzt. 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 10.07.2017 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe Die Straßenentwässerung, welche in die bestehenden Entwässerungsgräben erfolgt, wird den neuen Gegebenheiten angepasst. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau betragen 330.000 € Brutto. Auf der Grundlage der ZVNL-ÖPNV-Richtlinie 2006 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 330.000 € für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen einschließlich Querungshilfe. Ermittlung der Baukosten Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen einschließlich Querungshilfe 330.000 € Ermittlung der Fördermittel: Zuwendungsfähige Kosten: ZVNL-Fördermittel bei 90 % Förderung: 330.000 € 297.000 € Daraus ergibt sich der Stadtanteil 33.000 € Damit ergibt sich folgender Finanzierungsansatz: Gesamt 330.000 € Gesamt davon Aufwand 106654100024 Bushaltestellen 330.000 € Erträge 106654100024 Bushaltestellen 297.000 € Stadtanteil 33.000 € Die Maßnahme wird im Jahr 2017 ausgeschrieben und die finanziellen Mittel 2017 gebunden. Der Bau wird 2018 realisiert. 6. Folgekosten Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen unten aufgeführte Folgekosten: Folgekosten pro Jahr ab 2021 Bezeichnung PSP-Element/ Sachkonto Kosten/Einheit/ Jahr Kosten pro Jahr 2 Bäume 53,32 €/Jahr 106,64 € PSP Element:1.100.55.1.0.01 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 10.07.2017 Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe Die genannten Folgekosten sind innerhalb der Eckwerte des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zu finanzieren. 7. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. Zur sicheren Querung der Lützner Straße wird eine Querungshilfe eingebaut. 9. Bauzeit und Umleitung Der Bau ist ab April 2018 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 9 Wochen. Der behindertengerechte Ausbau der Haltestellen erfolgt in zwei Abschnitten getrennt nach südlicher und nördlicher Haltestelle unter halbseitiger Sperrung der Lützner Straße. Die Querung der Fußgänger über die Lützner Straße als Zuwegung zur Straßenbahnhaltestelle wird während der Bauzeit gewährleistet. 10. Sonstiges Altlasten/Abfall: Die Untersuchung der Asphalt- und ungebundenen Schichten ergab, dass eine Belastung dieser Schichten vorliegt und damit diese Schichten gesondert entsorgt werden müssen. Kampfmittel: Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt. Anliegerinformation: Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. 3 2,50 LP2 1,00 3,50 0,4-3% 2% 0,50 3 Fahrradanlehnbügel setzen Rasengitterplatten im Auslaufbereich verlegen 0+069.27 3,00 R=-35.00 0+064.53 R=∞ Neupflanzung Wartefläche/Gehweg, Betonpflaster Straßenbahngleis 18,00 (Noppenbord) Auftritt +16 cm Rückbau Beleuchtungsmast 9. 81 - 2. 24 m % 36.46 m -1.08 % 36.46 m -1 .08 % km = 0+032.81 H = 500.00 m km = 0+069.27 H = 500.00 m Hochbord Bestandsbäume abgesenkter Bord Fahrbahnteiler, Inselköpfe Kleinpflaster % Bankett, Schotterrasen Baumeinschlag / Baumrodung 2 ,5 Bankett, Oberboden mit Rasenansaat Rückbau Beleuchtungsmast 2% Geländeanpaasung, Oberboden mit Rasenansaat LP2 Blindenleitsystem, Rippenplatten H = 0.00 m km = 0+050.00 -0.10 % -0.07 % Begleitstreifen, Betonplatten anthrazit 24.00 m Pflasterrinne, Kleinpflaster H = 0.00 m km = 0+050.00 -0.10 % -0.07 % geplantes Geländer 2,5% Busbucht, bituminöse Befestigung taktiler Streifen, Kleinpflaster i.R. Schönauer Ring Zeichenerklärung Fahrbahn, bituminöse Befestigung Entwässerungsgraben, Oberboden mit Rasenansaat 0,50 Rückbau Beleuchtungsmast 23.00 m 23.00 m -0.52 % 9.81 m -0.52 % km = 0+000.00 Weiterführung -2.24 H = 0.00 m km = 0+023.00% gemeinsamer Geh- und Radweg H = 0.00 m 2,00 0,50 3,00 45,00 Rückbau vorhandene Befestigung, Herstellung Bankett und Grünfläche 3,40 3,00 D Straßenbahngleis drei Reihen Kleinpflaster vor Bordanalge 1,00 LP3 R=∞ 0+039.65 R=-50.00 Achse 20 R=-50.00 R=-1504.00 0+034.01 0-003.64 R=214.75 0+000.00 Baugrenze 0+192.00 gemeinsamer Geh- und Radweg R=-1504.00 R=214.75 0+022.44 3,15 2,50 0,50 Lütz ner Straße 8,00 D 3,50 3,00 2,5% 3,00 4,00 2% 3,00 LP1 1,00 4,00 0,4-3% 2,5% 1,00 B Baugrenze 0+104.39 0+013.75 6,00 0% 3,50 4,00 1,00 3,4-1,9% 2,50 1,00 2,80 gemeinsamer Geh- und Radweg 3,90 2,5% 4,00 Ende der Baustrecke 0+264.65 2,95 1,00 1,00 1,00 10,00 Böschung auf 10 m Länge profilieren 0,50 3,00 3,00 Baugrenze 0+150.22 0+241.00 R=-280.83 35,00 0+129. 74 R=-280.83 R=341.88 zwei Reihen Kleinpflaster um Fahrbahnteiler R=341.88 0+109.25 R=-1494.50 R=-1494.50 0+106.24 R=∞ 0+105.90 R=-100.00 0+100.65 R=-100.00 R=∞ 0,50 2,60 C 4,00 4,20 C 3,4-1,9% 8,00 Durchlass DN 300 B erneuern in DN/OD 315 PP Achse 25 R=∞ 0+219.51 R=-1500.00 Betonhochborde mit 10 cm Lücke setzen 39.22 m 39.22 m Lv= 40 m 0+063.31 R=∞ R=100.00 0+061.80 R=100.00 R=∞ A -1,9% 1,3-3,2% 3,4 3,00 4,00 1,5% 1,00 1,00 1,00 48.00 m 0,50 RW H = 0.00 m km = 0+150.22 -0.56 % H = 3000.00 m km = 0+111.00 -0.23 % -0.5 6 % Lv= 43 m B R=∞ R=50.00 0,50 2,80 2,50 H = 3000.00 m km = 0+063.00 -0.53 % -0.23 % 24.64 m 48.00 m 0+145.84 R=-1500.00 R=∞ 0+039.34 A R=50.00 0+028.88 R= ∞ R=∞ 3,30 18,00 (Noppenbord) Auftritt +16 cm Durchlass DN/OD 315 PP, mit Kontrollschacht DN 600, Abdeckung Klasse B Betonhochborde mit 10 cm Lücke setzen R=∞ 0 0+022.49 R=-35.0 9,00 0+106.87 R=∞ R=-1500.00 9,00 0+015.02 R=-35.00 R=∞ Beginn der Baustrecke 0+090.75 0+000.00 H = 0.00 m km = 0+038.3 6 -0.69 % -0.5 3 % 23.20 m 24.64 m H = 0.00 m km = 0+015.15 -0. 69 % 23.20 m 24.00 m 50.00 m 50.00 m vorhandene Querneigung geplante Querneigung geplanter Beleuchtungsmast mit Nummer geplanter Durchlass Gradiente linker Rand UK Bord Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefäll-(Steigungs-) Strecke, Halbmesser und Bau-km (Achse 25) Flurstücksgrenze Gradiente rechter Rand UK Bord Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent, Länge der Gefäll-(Steigungs-) Strecke, Halbmesser und Bau-km (Achse 20) Flustücksnummer Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt Blatt: 1 Lageplan Leipzig, den PROJIS-Nr.: Maßstab: o.M. Datum: Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße in Leipzig (nördliche und südliche Haltestelle) Behindertengerechter Ausbau Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße Bild 1: vorhandene Haltestelle am Fahrbahnrand, ohne Borde und provisorischer Aufstellfläche, Richtung Kiewer Straße Bild 2: vorhandene Haltestelle am Fahrbahnrand, ohne Borde und provisorischer Aufstellfläche, Richtung Schönauer Straße Bushaltestellen Am Kirschberg Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt aufgestellt: Unterlage: 3 Übersichtslageplan Maßstab: 1 : 20 000 PROJIS-Nr.: Datum: Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße in Leipzig (nördliche und südliche Haltestelle)