Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1296352.pdf
Größe
3,3 MB
Erstellt
14.07.17, 12:00
Aktualisiert
13.09.17, 20:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04568
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen
Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
SBB West
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Information zur Kenntnis
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 05.09.2017:
1. Die Baumaßnahme behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in
der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe wird realisiert (Baubeschluss gemäß §
22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die Gesamtkosten für den Bau betragen 330.000 €, bei einem Stadtanteil von 33.000 €.
3. Im Innenauftrag Bushaltestellen (106654100024) werden 2017 brutto 330.000 €
bereitgestellt. Die Erträge werden im Innenauftrag Bushaltestellen (10665410024) im
Jahr 2017 mit brutto 297.000 € geplant.
4. Die nicht verbrauchten konsumtiven Eigenmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses 2017 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2018 übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat
zu gegebenem Zeitpunkt
5. Die ab dem Jahr 2021 anfallenden Folgekosten in Höhe von 106,64 € werden innerhalb
des Budgets des Amtes für Stadtgrün und Gewässer gedeckt.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
nein
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Aufwendungen
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
Höhe in EUR
2017
2017
Erträge
Finanzhaushalt
bis
x
wo veranschlagt
297.000
330.000
106654100024
106654100024
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
ab 2021
106,64 €
1.100.55.1.0.01
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
siehe Anlage Sachverhalt
Anlagen:
Prüfkatalog Strategische Ziele
Zusammenfassung
Sachverhalt
Lageplan
Fotodokumentation
Übersichtslageplan
2/2
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
2 Ausbildungsplatzsituation
☐
☐
☐
☒
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
☐
☐
☐
☒
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
☐ niedrig
☐
☒
private Mittel
Drittmittel/
Fördermittel
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
keine
Auswirkung
☐ ja
☐ ja
☒ ja
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
☐ hoch
☐ mittel
5 Finanzierung
tadt Leipzig
1.15/016/01.12
1)
☐ nein
☐ nein
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
☐ nein ☐
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
☐
☐
☐
☒
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
☐
☐
☐
☒
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
☐
☐
☐
☒
☐
☐
☐
☒
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
☒
☐
☐
☐
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
☐
☐
☐
☒
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
☐
☐
☐
☒
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
☐
☐
☒
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1)
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Begründung in
Vorlage Seite 1
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs-und Tiefbauamt
11.07.2017
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich
Querungshilfe
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner
Straße einschließlich Querungshilfe
Die vorhandenen Haltestellen sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Die vorhandenen Haltestellen befinden sich ohne Bordabtrennung zur Fahrbahn am Fahrbahnrand und
haben eine nutzbare Länge von ca. 10 m.
Die landwärtige Haltestelle Richtung Lausen/Markranstädt wird um ca. 40 m in östliche Richtung verschoben und als Busbucht ausgebildet. Die Aufstellfläche für die Fahrgäste wird auf
18 m verlängert und erhält einen Bordauftritt von 16 cm. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem
Die stadtwärtige Haltestelle Richtung Schönau/Markkleeberg wird ca. 120 m Richtung Osten
verschoben und auch als Busbucht hergestellt. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem.
Für die Umsteigebeziehung Bus/Bahn wird in Höhe der Straßenbahnhaltestelle eine Querungshilfe, welche ebenfalls ein Blindenleitsystem erhält, in der Lützner Straße eingebaut.
Für die Ausleuchtung werden hier für die entfernten Beleuchtungsmaste zwei neue Maste
gesetzt.
Die Gesamtkosten für den Bau und Planung betragen 330.000 € Brutto. Auf der Grundlage
der ZVNL-ÖPNV-Richtlinie 2006 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote
beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 330.000 € für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen einschließlich Querungshilfe.
Damit ergibt sich folgender Finanzierungsansatz:
Gesamt
Gesamt
davon
Aufwand
106654100024 Bushaltestellen
Erträge
106654100024 Bushaltestellen
Stadtanteil
330.000 €
330.000 €
297.000 €
33.000 €
Die Maßnahme wird im Jahr 2017 ausgeschrieben und die finanziellen Mittel 2017 gebunden. Der Bau wird im I. Quartal 2018 realisiert.
Verkehrs- und Tiefbauamt
10.07.2017
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich
Querungshilfe
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich Querungshilfe
1. Grundlagen
Der behindertengerechte Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße
ist Bestandteil des Programms behindertengerechter Ausbau von Bushaltestellen der Stadt
Leipzig 2017. Die Stadt Leipzig ist der Baulastträger für Bushaltestellen. Das Programm wurde aufgelegt aufgrund der Forderung der Europäischen Union, Barrierefreiheit aller Bus- und
Bahnhaltestellen bis 2022 zu schaffen. Der behindertengerechte Ausbau von Haltestellen
wurde damit Bestandteil des deutschen Personenförderungsgesetzes.
2. Veranlassung und Zielstellung
Die vorhandenen Haltestellen der Buslinien 61, 65 und 161 sind zurzeit nicht behindertengerecht ausgebaut. Es sind an beiden Haltestellen keine Borde zur Abgrenzung zur Straße vorhanden. Gleichfalls sind die Aufstellflächen bei beiden Haltestellen nur provisorisch eingerichtet.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung wäre die Beibehaltung des vorhandenen ungenügenden
Zustandes.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
Die vorhandene landwärtige Haltestelle Richtung Lausen/Markranstädt befindet sich ohne
Bordabtrennung zur Fahrbahn am Fahrbahnrand und hat eine nutzbare Länge von ca. 10 m.
Sie entspricht somit nicht den Anforderungen eines behindertengerechten Ausbaues. Aus
diesem Grund wird diese Haltestelle um ca. 40 m in östliche Richtung verschoben und als
Busbucht ausgebildet. Die Aufstellfläche für die Fahrgäste wird auf 18 m verlängert und erhält einen Bordauftritt von 16 cm. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem. In den Fahrbahnbereich der Lützner Straße wird nicht eingegriffen. Für den Bau der Haltestelle ist die Fällung zweier Bäume erforderlich. Dafür werden im
nördlichen Baustellenbereich 4 neue Bäume (Baumart Fraxinus pensylvanica) gepflanzt.
Die vorhandene stadtwärtige Haltestelle Richtung Schönau/Markkleeberg befindet sich gegenüber der vorhandenen landwärtigen Haltestelle und hat zurzeit ebenfalls keine Bordabtrennung zur Fahrbahn und die Aufstellfläche ist auch nur ca. 10 m lang. Diese Haltestelle
wird ca. 120 m Richtung Osten verschoben und auch als Busbucht hergestellt. Die Aufstellfläche wird in Betonpflaster hergestellt und erhält ein Blindenleitsystem. In den Fahrbahnbereich der Lützner Straße wird nicht eingegriffen. Im Bereich des Neubaus der Haltestelle
werden zwei Beleuchtungsmaste entfernt.
Beide Busbuchten erhalten eine Breite von 3,00 m.
Für die Umsteigebeziehung Bus/Bahn wird in Höhe der Straßenbahnhaltestelle eine Querungshilfe in der Lützner Straße eingebaut. Für die Ausleuchtung werden hier für die entfernten Beleuchtungsmaste zwei neue Maste gesetzt.
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
10.07.2017
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich
Querungshilfe
Die Straßenentwässerung, welche in die bestehenden Entwässerungsgräben erfolgt, wird
den neuen Gegebenheiten angepasst.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau betragen 330.000 € Brutto.
Auf der Grundlage der ZVNL-ÖPNV-Richtlinie 2006 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 330.000 €
für den behindertengerechten Ausbau der Bushaltestellen einschließlich Querungshilfe.
Ermittlung der Baukosten
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen einschließlich
Querungshilfe
330.000 €
Ermittlung der Fördermittel:
Zuwendungsfähige Kosten:
ZVNL-Fördermittel bei 90 % Förderung:
330.000 €
297.000 €
Daraus ergibt sich der Stadtanteil
33.000 €
Damit ergibt sich folgender Finanzierungsansatz:
Gesamt
330.000 €
Gesamt
davon
Aufwand
106654100024 Bushaltestellen
330.000 €
Erträge
106654100024 Bushaltestellen
297.000 €
Stadtanteil
33.000 €
Die Maßnahme wird im Jahr 2017 ausgeschrieben und die finanziellen Mittel 2017 gebunden. Der Bau wird 2018 realisiert.
6. Folgekosten
Nach Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege entstehen unten aufgeführte
Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr ab 2021
Bezeichnung PSP-Element/ Sachkonto
Kosten/Einheit/ Jahr
Kosten pro Jahr
2 Bäume
53,32 €/Jahr
106,64 €
PSP Element:1.100.55.1.0.01
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
10.07.2017
Behindertengerechter Ausbau der Bushaltestellen Am Kirschberg in der Lützner Straße einschließlich
Querungshilfe
Die genannten Folgekosten sind innerhalb der Eckwerte des Amtes für Stadtgrün und Gewässer zu finanzieren.
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Die Bushaltestellen werden behindertengerecht ausgebaut. Zur sicheren Querung der
Lützner Straße wird eine Querungshilfe eingebaut.
9. Bauzeit und Umleitung
Der Bau ist ab April 2018 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt ca. 9 Wochen.
Der behindertengerechte Ausbau der Haltestellen erfolgt in zwei Abschnitten getrennt nach
südlicher und nördlicher Haltestelle unter halbseitiger Sperrung der Lützner Straße. Die Querung der Fußgänger über die Lützner Straße als Zuwegung zur Straßenbahnhaltestelle wird
während der Bauzeit gewährleistet.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Die Untersuchung der Asphalt- und ungebundenen Schichten ergab, dass eine Belastung
dieser Schichten vorliegt und damit diese Schichten gesondert entsorgt werden müssen.
Kampfmittel:
Im Baubereich ist keine Belastung mit Kampfmitteln bekannt.
Anliegerinformation:
Die Anliegerinformation erfolgt über den Stadtbezirksbeirat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb.
3
2,50
LP2
1,00
3,50
0,4-3%
2%
0,50
3 Fahrradanlehnbügel setzen
Rasengitterplatten
im Auslaufbereich verlegen
0+069.27
3,00
R=-35.00 0+064.53
R=∞
Neupflanzung
Wartefläche/Gehweg, Betonpflaster
Straßenbahngleis
18,00 (Noppenbord)
Auftritt +16 cm
Rückbau Beleuchtungsmast
9. 81
- 2. 24 m
%
36.46 m
-1.08 %
36.46 m
-1 .08 %
km = 0+032.81
H = 500.00 m
km = 0+069.27
H = 500.00 m
Hochbord
Bestandsbäume
abgesenkter Bord
Fahrbahnteiler, Inselköpfe Kleinpflaster
%
Bankett, Schotterrasen
Baumeinschlag / Baumrodung
2 ,5
Bankett, Oberboden mit Rasenansaat
Rückbau Beleuchtungsmast
2%
Geländeanpaasung, Oberboden mit Rasenansaat
LP2
Blindenleitsystem, Rippenplatten
H = 0.00 m
km = 0+050.00
-0.10 %
-0.07 %
Begleitstreifen, Betonplatten anthrazit
24.00 m
Pflasterrinne, Kleinpflaster
H = 0.00 m
km = 0+050.00
-0.10 %
-0.07 %
geplantes Geländer
2,5%
Busbucht, bituminöse Befestigung
taktiler Streifen, Kleinpflaster
i.R. Schönauer Ring
Zeichenerklärung
Fahrbahn, bituminöse Befestigung
Entwässerungsgraben, Oberboden mit Rasenansaat
0,50
Rückbau Beleuchtungsmast
23.00 m
23.00 m
-0.52 %
9.81 m
-0.52 %
km = 0+000.00 Weiterführung
-2.24
H = 0.00 m
km = 0+023.00%
gemeinsamer Geh- und Radweg
H = 0.00 m
2,00
0,50
3,00
45,00
Rückbau vorhandene Befestigung,
Herstellung Bankett und Grünfläche
3,40
3,00
D
Straßenbahngleis
drei Reihen Kleinpflaster vor
Bordanalge
1,00
LP3
R=∞
0+039.65
R=-50.00
Achse 20
R=-50.00
R=-1504.00 0+034.01
0-003.64
R=214.75
0+000.00
Baugrenze
0+192.00
gemeinsamer Geh- und Radweg
R=-1504.00
R=214.75 0+022.44
3,15
2,50
0,50
Lütz ner Straße
8,00
D
3,50
3,00
2,5%
3,00
4,00
2%
3,00
LP1
1,00
4,00
0,4-3%
2,5%
1,00
B
Baugrenze
0+104.39
0+013.75
6,00
0%
3,50
4,00
1,00
3,4-1,9%
2,50
1,00
2,80
gemeinsamer Geh- und Radweg
3,90
2,5%
4,00
Ende der Baustrecke
0+264.65
2,95
1,00
1,00
1,00
10,00
Böschung auf
10 m Länge profilieren
0,50
3,00
3,00
Baugrenze
0+150.22
0+241.00 R=-280.83
35,00
0+129. 74 R=-280.83
R=341.88
zwei Reihen Kleinpflaster
um Fahrbahnteiler
R=341.88
0+109.25 R=-1494.50
R=-1494.50
0+106.24
R=∞
0+105.90 R=-100.00
0+100.65 R=-100.00
R=∞
0,50
2,60
C
4,00
4,20
C
3,4-1,9%
8,00
Durchlass DN 300 B
erneuern in DN/OD 315 PP
Achse 25
R=∞
0+219.51
R=-1500.00
Betonhochborde
mit 10 cm Lücke setzen
39.22 m
39.22 m
Lv= 40 m
0+063.31 R=∞
R=100.00
0+061.80 R=100.00
R=∞
A
-1,9%
1,3-3,2% 3,4
3,00
4,00
1,5%
1,00
1,00
1,00
48.00 m
0,50
RW
H = 0.00 m
km = 0+150.22
-0.56 %
H = 3000.00 m
km = 0+111.00
-0.23 % -0.5 6 %
Lv= 43 m
B
R=∞
R=50.00
0,50
2,80
2,50
H = 3000.00 m
km = 0+063.00
-0.53 % -0.23 %
24.64 m 48.00
m
0+145.84 R=-1500.00
R=∞
0+039.34
A
R=50.00
0+028.88 R= ∞
R=∞
3,30
18,00 (Noppenbord)
Auftritt +16 cm
Durchlass DN/OD 315 PP,
mit Kontrollschacht DN 600,
Abdeckung Klasse B
Betonhochborde
mit 10 cm Lücke setzen
R=∞
0
0+022.49 R=-35.0
9,00
0+106.87 R=∞
R=-1500.00
9,00
0+015.02 R=-35.00
R=∞
Beginn der Baustrecke
0+090.75
0+000.00
H = 0.00 m
km = 0+038.3 6
-0.69 %
-0.5 3 %
23.20 m
24.64 m
H = 0.00 m
km = 0+015.15
-0. 69 %
23.20 m
24.00 m
50.00 m
50.00 m
vorhandene Querneigung
geplante Querneigung
geplanter Beleuchtungsmast mit Nummer
geplanter Durchlass
Gradiente linker Rand UK Bord
Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefäll-(Steigungs-) Strecke, Halbmesser und Bau-km (Achse 25)
Flurstücksgrenze
Gradiente rechter Rand UK Bord
Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Gefälle (-) und Steigung (+) in Prozent,
Länge der Gefäll-(Steigungs-) Strecke, Halbmesser und Bau-km (Achse 20)
Flustücksnummer
Stadt Leipzig
Verkehrs- und Tiefbauamt
Blatt:
1
Lageplan
Leipzig, den
PROJIS-Nr.:
Maßstab: o.M.
Datum:
Bushaltestellen Am Kirschberg
in der Lützner Straße in Leipzig
(nördliche und südliche Haltestelle)
Behindertengerechter Ausbau Bushaltestellen Am Kirschberg in
der Lützner Straße
Bild 1:
vorhandene Haltestelle am Fahrbahnrand, ohne Borde und provisorischer Aufstellfläche,
Richtung Kiewer Straße
Bild 2:
vorhandene Haltestelle am Fahrbahnrand, ohne Borde und provisorischer Aufstellfläche,
Richtung Schönauer Straße
Bushaltestellen
Am Kirschberg
Stadt Leipzig Verkehrs- und Tiefbauamt
aufgestellt:
Unterlage: 3
Übersichtslageplan
Maßstab: 1 : 20 000
PROJIS-Nr.:
Datum:
Bushaltestellen Am Kirschberg
in der Lützner Straße in Leipzig
(nördliche und südliche Haltestelle)