Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1286153.pdf
Größe
10 MB
Erstellt
08.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04438
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee bis
Ferdinand-Lassalle-Straße i. V. m. dem Bau der Plagwitzer Brücke und Bestätigung
überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO sowie überplanmäßiger
Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Finanzen
FA Stadtentwicklung und Bau
SBB Alt-West
SBB Südwest
SBB Mitte
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Anhörung
Anhörung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Baumaßnahme Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-LassalleStraße in Verbindung mit dem Bau der Plagwitzer Brücke wird realisiert (Baubeschluss).
2.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau für den städtischen Anteil betragen 2.410.750 €
bei einem Stadtanteil von 2.410.750 €. Darin enthalten sind 58.905 € für
Stadtbeleuchtungsanlagen, welche aus dem Ergebnishaushalt zu finanzieren sind.
3.
Die Auszahlungen in Höhe von 2.410.750 € (brutto) werden im PSP-Element
"Stadtanteil LVB-Vorhaben“ (7.0000655.700.500.300.320.04) wie folgt bereitgestellt:
2017:
1.125.883 €
2018:
1.284.867 €
4.
Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2017 in Höhe von 692.750 € und für das Haushaltsjahr 2018 in Höhe von 940.817 € im
PSP-Element "Stadtanteil LVB-Vorhaben“ (7.0000655.700.300.320.04) werden
bestätigt.
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2017 aus den PSP-Elementen:
- Verkehrswichtige Straßen (7.0000573.700)
106.500 €
- K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.) (7.0000554.700)
336.250 €
- Koordinierung Stadttechnik (7.0001026.700)
250.000 €
und im Haushaltsjahr 2018 aus den PSP-Elementen:
1/3
5.
- K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.) (7.0000554.700)
690.817 €
- Koordinierung Stadttechnik (7.0001026.700)
250.000 €
Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81 (5) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam in 2018 in Höhe von 484.867 € im PSP-Element
"Stadtanteil LVB-Vorhaben“ (7.0000655.700.300.320.04) wird bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element „K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.)“
(7.0000554.700).
6.
Im Innenauftrag 106654100010 (Straßenbeleuchtung investiv) wird in 2018 ein
überplanmäßiger Aufwand gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO i. H. v. 58.905 € bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 (Steuern, allgemeine
Zuweisungen, Umlagen), Sachkonto 31120000 (investive Schlüsselzuweisung).
Gesperrt werden Auszahlungen im PSP-Element 7.0000655.700 (Stadtanteil LVBVorhaben) in Höhe von 58.905 €.
7.
In der Projektdefinition 7.0000655 (Stadtanteil LVB-Vorhaben) wird in 2018 die
Aufnahme eines nachträglichen Zweckbindungsvermerkes gemäß § 19 (1)
SächsKomHVO-Doppik bestätigt. Für 2019 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2019
ff vom Verkehrs- und Tiefbauamt die Aufnahme eines Zweckbindungsvermerkes in den
Haushaltsplan beantragt.“
8.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel werden im Rahmen des
Jahresabschlusses als Ermächtigung aus Vorjahren in das Folgejahr übertragen. Die
Ermächtigungsübertragung steht entsprechend § 7 der Haushaltssatzung 2017/2018
unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Stadtrat zu gegebenem Zeitpunkt. “
9.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen der
Stadt Leipzig und der LVB sowie eine Bauherrenvereinbarung zwischen der Stadt
Leipzig, der LVB und den Leipziger Wasserwerken zu verhandeln und abzuschließen.
10. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Kaufverhandlungen zum Grunderwerb
aufzunehmen.
2/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2018
2018
58.905
106654100010
2017
2018
2.351.845
7.0000655.700.300.
320.04
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
3/3
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Beschlussvorlage VI-DS-04438 „Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße
von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße i.V.m. Bau der Plagwitzer Brücke
und Bestätigung überplanmäßiger Ausgaben nach § 79 (1) SächsGemO sowie
überplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO“
Hinweis zur Zuständigkeit für die Beschlussfassung:
Gemäß Hauptsatzung in der derzeit gültigen Fassung ist für die Beschlussfassung für diese
Maßnahme der Verwaltungsausschuss zuständig (Wertgrenzen entsprechen § 13, Absatz 7,
Ziffer 1 und 12 f der Hauptsatzung).
Dennoch wird hier eine Beschlussfassung durch die Ratsversammlung vorgeschlagen, aus
folgendem Grund:
Die Baumaßnahme wird parallel mit der Baumaßnahme „Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke
im Zuge der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster – Teilprojekt Brückenbau“ durchgeführt.
Dafür befindet sich gerade eine Vorlage mit einer 1. Änderung im Verfahren (VI-DS-03517DS-01 und 02), die in der Ratsversammlung zu beschließen ist. Aufgrund des inhaltlichen
Zusammenhangs wird vorgeschlagen, dass beide Vorlagen (die für die Straße und die für die
Brücke) zusammen dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Zudem ist eine
Beschlussfassung im Stadtrat bereits am 18.10.2017 möglich, im Verwaltungsausschuss erst
am 01.11.2017. Aufgrund der engen Terminleiste bei der Fördermittelbeantragung ist ein
Beschluss vor dem 19.10.2017 notwendig.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee
bis Ferdinand-Lassalle-Straße i. V. m. dem Bau der Plagwitzer Brücke und
Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO sowie
überplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO
Zusammenfassende Erläuterung der Maßnahme
Die Karl-Heine-Straße verbindet als innergemeindliche Hauptverkehrsstraße mit der Käthe-KollwitzStraße das westliche Stadtgebiet mit dem Stadtzentrum. Im Planungsbereich befinden sich die Plagwitzer Brücke (über die Weiße Elster) und die Klingerbrücke (über das Elsterflutbett). Im Baubereich
verkehrt die Straßenbahnlinie 14. Die Verkehrsanlage weist im Bauabschnitt bauliche, verkehrsorganisatorische und gestalterische Mängel auf, die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Sicherheit
der Anlage haben. Mit dem Neubau der Plagwitzer Brücke (Beschluss Ratsversammlung 08.03.2017VI-DS-03517) soll die Karl-Heine-Straße zwischen Erich-Zeigner-Allee und Ferdinand-Lassalle-Straße
ausgebaut werden. Die Länge des Planungsabschnittes beträgt ca. 700 m. Zwischen Kolmstraße und
Klingerbrücke wird der gesamte Straßenraum zwischen der Bebauung unter Beibehaltung der straßenbegleitenden Baumreihen neu geordnet, so dass separate Radverkehrsanlagen und behindertengerechte Straßenbahnhaltestellen inklusive Erneuerung der straßenbündigen Gleise vorgesehen werden. Im Abschnitt zwischen Erich-Zeigner-Allee und Kolmstraße erfolgt lediglich ein grundhafter Ausbau der Fahrbahnen mit Bordregulierungen und Nachpflanzungen von Bäumen in den vorhandenen
Baumscheiben, sowie die Erneuerung der Deck- und Binderschicht im Gleisbereich (bis in die Knoteninnenfläche zur Erich-Zeigner-Allee). Im Klingerhain wird die historische Wegeführung denkmalgerecht
wieder hergestellt. Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der LVB, der Wasserwerke und der
Stadt Leipzig. Die LVB und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte
Fördermittelanträge.Das Bauvorhaben soll vom 07.05.2018 bis November 2019 realisiert werden.
Für die Stadt Leipzig wurden anteilige Kosten für Planung und Bau in Höhe von 2.410.750 € brutto
berechnet.
Karl-Heine-Straße
*Kosten Maßnahme Karl-Heine-Straße
2017
2018
Summe
1.125.883 € 1.284.867 € 2.410.750 €
davon: Planansatz Stadtanteil LVB-Maßnahmen
(PSP 7.0000655.700)
433.133 €
344.050 €
davon: überplanmäßige Auszahlungen
Deckung:
692.750 €
940.817 € 1.633.567 €
Verkehrswichtige Straßen (7.0000573.700)
106.500 €
106.500 €
K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.) (7.0000554.700)
336.250 €
690.817 € 1.027.067 €
Koordinierung Stadttechnik (7.0001026.700)
250.000 €
250.000 €
500.000 €
58.905 €
-€
58.905 €
*Aufwendungen Straßenbeleuchtung
(IA 106654100010)
777.183 €
Deckung: Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (PSP 1.100.61.1.0.01.01, Sachkonto
31120000 (investive Schlüsselzuweisung)
=> SPERRE in gleicher Höhe bei Stadtanteil LVB-Vorhaben (PSP 7.0000655.700)
Verpflichtungsermächtigung (kw 2018)
- € 1.284.867 € 1.284.867 €
davon: Planansatz Stadtanteil LVB-Maßnahmen
(PSP 7.0000655.700)
-€
800.000 €
800.000 €
davon: überplanmäßige Auszahlungen
Deckung: K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.)
(7.0000554.700)
-€
484.867 €
484.867 €
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen.
Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der anrechenbaren Kosten
als Ausbaubeiträge der Anlieger anzusetzen.
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
Bau- und Finanzierungsbeschluss Karl-Heine-Straße von Erich-Zeigner-Allee
bis Ferdinand-Lassalle-Straße i. V. m. dem Bau der Plagwitzer Brücke und Bestätigung überplanmäßiger Aufwendungen nach § 79 (1) SächsGemO sowie
überplanmäßiger Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO
1.
Grundlagen
-
Stadtentwicklungsplan „Verkehr und öffentlicher Raum“ (STEP) mit Beschluss Ratsversammlung am 25.02.2015 (DS-00523/14-DS-008)
-
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020“ mit
Beschluss Ratsversammlung am 18.09.2013 (RB IV-1774/13), Anlage 2/Nr. 20 und
Anlage 3/Nr. 75
-
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020“ (SEKo), (RB IV-1595/09 vom
20.05.2009)
-
Haushaltssatzung 2017/2018 vom 01.02.2017
-
Radverkehrsentwicklungsplan 2010 - 2020 (RB V–1261/12 vom 20.06.2012)
-
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Plagwitzer Brücke im Zuge
der Karl-Heine-Straße über die Weiße Elster – Teilprojekt Brückenbau (Beschluss
Ratsversammlung 08.03.2017-VI-DS-03517) sowie die 1. Änderung zum vorgenannten Bau- und Finanzierungsbeschluss (VI-DS-03517-DS-01 und 02, z.z. im Verfahren)
-
Antrag auf Plangenehmigung (P-Nr. 90025) für die Anlagen der LVB (im Verfahren)
vom 20.03.2017
-
Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS), Stand
02.05.2017
-
Abstimmungen zu Kostenteilungen zum Vorhaben zwischen LVB und Stadt
Leipzig
2.
Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Die Karl-Heine-Straße verbindet als innergemeindliche Hauptverkehrsstraße mit der KätheKollwitz-Straße das westliche Stadtgebiet mit dem Stadtzentrum. Im Planungsbereich befinden sich die Plagwitzer Brücke (über die Weiße Elster) und die Klingerbrücke (über das Elsterflutbett). Auf der Südseite der Karl-Heine-Straße mündet westlich der Plagwitzer Brücke
bis zur Erich-Zeigner-Allee die Nonnenstraße, die Kolbestraße, die Forststraße und die Alte
Straße ein und zwischen beiden Brücken der Klingerweg.
Die Karl-Heine-Straße ist westlich der Plagwitzer Brücke geprägt von gründerzeitlichen
Stadtvillen. Zwischen Plagwitzer Brücke und Klingerbrücke (Ferdinand-Lassalle-Straße) liegt
die Karl-Heine-Straße im Grünzug des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Leipziger Auewald“ und im Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA) „Leipziger Auwald“. Nördlich dieses
Abschnittes befindet sich das Gartendenkmal Klingerhain und das Biotop 70050.M (Wiese
Klingerhain, magere Frischwiese).
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
Im Baubereich verkehrt die Straßenbahnlinie 14. Die Straßenbahnhaltestelle Nonnenstraße
liegt in beiden Richtungen nicht barrierefrei am Fahrbahnrand mit Wartefläche auf dem Gehweg. Die Gleise liegen straßenbündig in Mittellage der ca. 12 m breiten Fahrbahn. Der Gleismittenabstand beträgt 2,56 m. Der Gleisbereich wird überwiegend vom motorisierten Individualverkehr (MIV) genutzt.
Die Karl-Heine-Straße befindet sich in einem baulich schlechten Straßenzustand mit der
Straßenzustandsnote 4 („ausreichend““ - von 1 bis 6). Anlagen zur Führung des Radverkehrs
existieren nur in Form einer Gehweg/Radfahrer frei – Regelung zwischen Klingerbrücke und
Klingerweg landwärts und einem Radfahrstreifen mit geringer Breite zwischen Plagwitzer
Brücke und Klingerbrücke stadtwärts. Die beidseitigen, teilweise überbreiten Gehwege sind
überwiegend mit verschlissenen Betonplatten befestigt.
Die Verkehrsbelegung (Analyse 2014) in der Karl-Heine-Straße beträgt ca. 21.500 Kfz/24 h.
Für das Jahr 2025 wurde eine Verkehrsbelegung mit 18.180 Kfz/24 h im Abschnitt zwischen
Erich-Zeigner-Allee und Nonnenstraße, bzw. 21.780 Kfz/ 24 h zwischen Nonnenstraße und
Klingerweg [DTV Mo-Fr] mit einem Lkw-Anteil über den gesamten Abschnitt von 4,3 % [DTV
Mo-So] prognostiziert. Die Radverkehrsbelegung betrug im Jahr 2016 3.200 Rad/24 h zwischen Erich-Zeigner-Allee und Nonnenstraße, bzw. 4.620 Rad/24 h zwischen Nonnenstraße und Klingerweg. In der Prognose für 2025 beträgt die Radverkehrsbelegung 3.680
Rad/24 h zwischen Erich-Zeigner-Allee und Nonnenstraße und 5.320 Rad/24 h zwischen
Nonnenstraße und Klingerweg.
Zielstellung
Mit der anstehenden Verkehrsbaumaßnahme sollen die aufgeführten Mängel beseitigt werden; folgende Ziele werden angestrebt:
-
Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
-
störungsarme Abwicklung von Kfz-Verkehr und ÖPNV unter Wahrung der Leistungsfähigkeit
-
sichere Querungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer
-
Komfortverbesserung auf den Nebenanlagen und stadtgestalterische Aufwertung
des Straßenraumes
-
moderner und barrierefreier Umbau der Haltestellen
-
Schaffung separater Radverkehrsanlagen
-
Erhaltung/Herstellung eines straßenbegleitenden beidseitigen Baumrasters
Die Realisierung der Plagwitzer Brücke ist nicht Gegenstand dieser Vorlage, dazu liegt ein
gesonderter Bau- und Finanzierungsbeschluss vor (VI-DS-03517 vom 08.03.2017).
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustandes mit
den benannten baulichen, verkehrsorganisatorischen, sicherheitstechnischen und stadtgestalterischen Mängeln.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
3.1 Allgemeines
Mit dem Neubau der Plagwitzer Brücke soll die Karl-Heine-Straße zwischen Erich-ZeignerAllee und Ferdinand-Lassalle-Straße ausgebaut werden. Die Länge des Planungsabschnittes beträgt ca. 700 m. Bei Beibehaltung der durch den MIV überfahrbaren Gleise in der Fahrbahn sowie durch die zu erhaltenden beidseitigen Baumreihen konnte die Planung nur bestandsnah erfolgen. Der Ausbau soll konzentriert als Komplexvorhaben der Bauherren Stadt
Leipzig, LVB und Wasserwerke realisiert werden, um Synergieeffekte in Form reduzierter
Auswirkungen auf Anlieger und Minimierung von Verkehrsumleitungen zu erzielen.
Im Abschnitt zwischen Erich-Zeigner-Allee und Kolbestraße erfolgt lediglich ein grundhafter
Ausbau der Fahrbahnen mit Bordregulierungen und Nachpflanzungen von Bäumen in den
vorhandenen Baumscheiben, sowie die Erneuerung der Deck- und Binderschicht im Gleisbereich (bis in die Knoteninnenfläche zur Erich-Zeigner-Allee).
Zwischen Kolbestraße und Klingerbrücke wird der gesamte Straßenraum zwischen der Bebauung unter Beibehaltung der straßenbegleitenden Baumreihen neu geordnet, so dass separate Radverkehrsanlagen und behindertengerechte Straßenbahnhaltestellen eingeordnet
werden können. Die landwärtige Straßenbahnhaltestelle wird auf die Plagwitzer Brücke verlegt, um die Feuerwehrzufahrten für die vorhandene Bebauung zu gewährleisten. Das Senkrechtparken im Bereich des südlichen Gehweges zwischen Kolbestraße und Nonnenstraße
wird baulich legalisiert. Durch die Anhebung der Gradiente im Brückenbereich um ca. 0,5 m
(um eine Durchfahrtshöhe für Boote zu ermöglichen) kann der Weg im Klingerhain parallel
am Uferbereich der Weißen Elster unmittelbar am nordöstlichen Widerlager aus denkmalschutzrechtlichen und umweltrelevanten Gründen nicht wieder an die Karl-Heine-Straße angebunden werden und muss zurückgebaut werden. Dafür wird die historische Wegeführung
im Klingerhain denkmalgerecht wieder hergestellt.
An den Knotenpunkten zum Klingerweg und zur Ferdinand-Lassalle-Straße werden LSA-Anpassungen vorgenommen und Bodenindikatoren eingebaut.
3.2 Fahrbahn
Die Fahrbahn wird mit einem vollgebundenen Oberbau auf einer hydraulisch gebundenen
Tragschicht (HGT) grundhaft ausgebaut. Die Fahrstreifenbreiten betragen in der Regel 3,25
m. Ebenfalls komplett neu gebaut werden die Anlagen zur Entwässerung der Verkehrsanlage.
3.3 Knotenpunkte
An der Einmündung Nonnenstraße wird in der Karl-Heine-Straße eine Querungshilfe (Insel)
vorgesehen und infolge der hohen Verkehrsbelastung ein Linksabbiegestreifen auf der Plagwitzer Brücke angeordnet. An den Querungsstellen werden Bodenindikatoren (Richtungsfelder) eingebaut. In der Nonnenstraße wird auf der westlichen Seite eine Gehwegnase errichtet, um die Querungslänge für Fußgänger zu reduzieren. Im Schatten der endenden Gehwegnase beginnt dann die entsprechende Parkordnung.
An der Einmündung Klingerweg wird lediglich die LSA und das taktile Blindenleitsystem
angepasst.
An der Einmündung Ferdinand-Lassalle-Straße erfolgen keine geometrischen Änderungen
im Zusammenhang mit dem Neubau der LSA. Dem hohen Radfahraufkommen entlang des
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
Elsterflutbeckens wurde durch eine überbreite Furt über die Karl-Heine-Straße entsprochen.
Der Knoten erhält ein Blindenleitsystem (Bodenindikatoren).
Die Einmündung Kolbestraße ist im Bestand für Fahrzeuge baulich unterbunden.
Die Einmündung Forststraße bleibt von der Straßenbaumaßnahme unberührt.
Die Alte Straße mündet als Gehweg auf den südlichen Gehweg der Karl-Heine-Straße.
3.4 Lichtsignalanlagen
Knoten Klingerweg:
Die vorhandene LSA wird mit einer Zeitinsel in landwärtiger Richtung erweitert (Absicherung
Straßenbahnhaltestelle), Ausstattung mit Bodenindikatoren, Umrüstung der LSA auf 40 V
Knoten Ferdinand-Lassalle-Straße:
Umfangreiche Anpassungen der LSA (4 neue LSA-Maste), Verbreiterung der Furten, Ausstattung mit Bodenindikatoren, Umrüstung der LSA auf 40 V
3.5 Radverkehr/Fußgängerverkehr
Neben der landwärtigen Fahrbahn entspringt hinter der Klingerbrücke ein benutzungspflichtiger 1,25 m breiter Radweg, der als Kaplösung über den Haltestellenbereich auf der Plagwitzer Brücke mit einer Breite von 2,00 m geführt wird und danach über eine Rampe in einen
1,85 m breiten Radstreifen auf der Fahrbahn mündet. Nach der Kolbestraße wird ein 1,85 m
breiter Radstreifen bis zur Erich-Zeigner-Allee markiert.
Stadtwärts beginnt nach dem Knoten zur Erich-Zeigner-Allee ein Radstreifen von 1,85 m
Breite, welcher vor der Kolbestraße in einen 2,00 m breiten Radfahrstreifen mündet und in
dieser Breite als Radkap über den Haltestellenbereich bis zur Einmündung Nonnenstraße
geführt wird. Danach wird der Radverkehr über einen 1,85 m breiten Radstreifen auf der
Fahrbahn bis zum Klingerweg geführt.
Es werden ca. 40 Radbügel vorgesehen.
Die Gehwege werden zwischen Kolbestraße und Klingerweg im Süden, bzw. Klingerbrücke
im Norden (vorhandener Materialwechsel) neu gebaut.
Durch die Anhebung der Gradiente im Brückenbereich um ca. 0,5 m (um eine Durchfahrtshöhe für Boote zu ermöglichen) kann der in den Klingerhain führende Weg unmittelbar am
nordöstlichen Widerlager aus denkmalschutzrechtlichen und umweltrelevanten Gründen
nicht wieder an die Karl-Heine-Straße angebunden werden und muss zurückgebaut werden.
Dafür wird die historische Wegeführung im Klingerhain wieder hergestellt. Um zu verhindern,
dass sich wieder ein Trampelpfad ausbildet, werden dichte Hecken gepflanzt mit einem
Stahlgitterzaun. Im Klingerhain werden 3 neue Bänke errichtet.
Im Klingerhain liegt das gesetzlich geschützte Biotop 70050 M („Wiese Klingerhain“, Biotoptyp: magere Frischwiesen). Die Zulässigkeit der Maßnahmen im Klingerhain wird mit Antrag
auf Ausnahme von den Verboten nach § 30 BNatSchG hergestellt.
3.6 Ruhender Verkehr
Die Schaffung von separaten Radverkehrsanlagen und die Errichtung von barrierefreien
Straßenbahnhaltestellen führen insgesamt zu einer Reduzierung der momentan vorhande4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
nen Stellflächen für Kfz am Fahrbahnrand. In Folge der geplanten Radstreifen entfallen auf
der landwärtigen Seite zwischen Erich-Zeigner-Allee und dem Haltestellenbereich ca. 48
mögliche Längsstellplätze. Zwischen Kolbestraße und Erich-Zeigner-Allee wird jetzt auf dem
überbreiten südlichen Gehweg geparkt (ca. 20 Pkw, incl. im Haltestellenbereich). Dieses
Parken wurde bisher geduldet. Durch die Straßenbaumaßnahme werden nun 14 Senkrechtstellplätze in dem überbreiten südlichen Gehweg baulich separiert. Im Bereich der barrierefreien neuen Straßenbahnhaltestelle auf der Südseite sind keine Stellplätze möglich.
3.7 ÖPNV-Anlagen (Maßnahme der LVB GmbH)
Die Gleise werden mittig im Straßenraum zwischen Kolbestraße und Klingerweg komplett
neu gebaut und sind für den MIV befahrbar. Auf der Plagwitzer Brücke wird ein Rahmengleis und in der Karl-Heine-Straße die Gleisbauweise RhedaCity eingesetzt. Die Bahnstromkabel und Fahrleitungen werden komplett erneuert . Hierfür werden insgesamt acht Fahrleitungsmaste neu aufgestellt. Im Baubereich werden die Straßenbahnhaltestellen „Nonnenstraße“ (in beiden Richtungen) barrierefrei mit einem Haltestellenbord von 22 cm Auftrittshöhe mit angehobener Radfahrbahn errichtet und jeweils mit Fahrgastunterständen, dynamischen Fahrgastinformationsanzeigen und Blindenleitsystemen ausgestattet. Zwischen ErichZeigner-Allee (Knoteninnenfläche) und Kolbestraße werden lediglich die Deck- und Binderschichten im Gleisbereich erneuert.
3.8 Straßenbeleuchtung
Zwischen Kolbestraße und Klingerweg wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu hergestellt.
Alle 14 vorhandenen Leuchten werden zurückgebaut und durch 17 neue Beleuchtungsmaste
ersetzt. 2 Leuchten werden an Kombimasten gemeinsam mit LSA und 5 Leuchten an gemeinsamen Kombimasten mit der LVB-Fahrleitung montiert. Die Beleuchtung erfolgt mit
Straßenleuchten Luma 1 in LED (neutralweiß). Die Lichtpunkthöhe beträgt 8,0 m. 3 Fahrleitungsmaste werden mit der Beleuchtung kombiniert (Kombimaste). Die Anordnung der Lichtmaste erfolgt im Straßenverlauf beidseitig versetzt.
3.9 Versorgungsleitungen
Auf Grund des Umbaus der Verkehrsanlage sind Leitungsverlegungen bzw. Anpassungen
erforderlich. Alle Versorgungsunternehmen wurden zu eigenen Bauabsichten befragt, so
dass im Zuge des Straßenbaus ein koordinierter Leitungsbau erfolgen wird. Durch die Baumaßnahme sind Umverlegungen von Strom- und Gasleitungen erforderlich (u. a. 110 kV und
Gashochdruckleitung). Entscheidend auf den Bauablauf wirken sich umfangreiche Maßnahmen der Wasserwerke (Trinkwasser-Hauptversorgungsleitung, Abwasserkanal, Hausanschlüsse) aus. Als vorgezogene Maßnahme wird ab September 2017 die Fernwärme der
Netz Leipzig über die Karl-Heine-Straße in Höhe Alte Straße gequert und ab November 2017
der Abwasserkanal der Wasserwerke händisch saniert. Weitere Leitungsbaumaßnahmen an
Nachrichtenkabeln sind von der Telekom, Kabel Deutschland, HLKomm und Primacom vorgesehen. Für die neue Beleuchtungsanlage und LSA müssen neue Kabel verlegt werden.
Die LVB GmbH plant die Neuverlegung der Bahnstromkabel zwischen Kolbestraße und Klingerweg.
3.10 Gestaltung
Durch die Materialwahl sowie die abgestimmte Einordnung von Bäumen und Masten soll
eine stadtgestalterische Aufwertung des Straßenzuges erreicht werden.
-
Radverkehrsanlagen und Fahrbahnen in Asphalt (angehobene Radfahrbahn im nördlichen Haltestellenbereich in anthrazit eingefärbtem Beton, da Bestandteil der
5
Verkehrs- und Tiefbauamt
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
Brückenkappe)
-
Vorhandene Granitborde im gesamten Baubereich
-
Gehwege generell beidseitig Betonplatten 25 cm x 25 cm mit Bischofsmützen und
beidseitigen Randstreifen mit Mosaikpflaster (auch im Haltestellenbereich)
-
Grundstückszufahrten in Großpflaster mit gesägter und gestockter Oberfläche
-
Flächen zwischen den Bäumen in Mosaikpflaster
-
Einfassung der Baumscheiben 1 Reihe Kupferschlackepflaster
-
Stellflächen in Großpflaster
3.11 Verkehrsgrün
Entlang der Karl-Heine-Straße existieren beidseitig Baumreihen. Einige Baumscheiben sind
nicht bepflanzt. Auf Grund umfangreicher Leitungsbaumaßnahmen der Leipziger Wasserwerke, müssen auf der Südseite der Karl-Heine-Straße die Bestandsbäume zwischen Kolbestraße und Nonnenstraße gefällt werden. Insgesamt müssen 12 Bestandsbäume im Straßenbereich gefällt werden. Es werden 12 Neupflanzungen (11 Platanen und 1 Linde) vorgesehen. Weiterhin erfolgt die Ersatzpflanzung einer Ligusterhecke auf dem privaten Grundstück westlich der Einmündung der Nonnenstraße in die Karl-Heine-Straße. Im Klingerhain
erfolgt die Begrünung (Bepflanzungen bzw. Rasenansaat) nach dem Rückbau des vorhandenen Weges unmittelbar nordöstlich der Plagwitzer Brücke entsprechend der denkmalpflegerischen Zielstellung.
3.12 Verkehrslärm
Nach den gültigen Vorschriften sind keine Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Durch die Erneuerung der Asphaltdeckschicht im Fahrbahnbereich reduzieren sich die Rollgeräusche erheblich.
Im Baubereich kommt eine innovative elastische Schienenlagerung für die Straßenbahn zur
Anwendung, welche sowohl den Luftschall, als auch die Eintragung von Erschütterungen in
den Untergrund reduzieren wird.
4. Finanzierung
4.1
Grundlagen
Das Vorhaben ist ein gemeinsames Vorhaben der LVB, der Leipziger Wasserwerke und der
Stadt Leipzig. Vom Grundansatz her erfolgt die Kostenzuordnung so, dass die LVB und die
Stadt Leipzig die Leistungen an ihren eigenen Anlagen jeweils zu 100 % finanzieren. Eine
Kostenteilung erfolgt nur für wenige Fachgewerke; es wird sinngemäß nach dem Verursacherprinzip verfahren.
Für die Folgemaßnahmen an Leitungen sind Regelungen auf Basis der Konzessionsverträge
mit den einzelnen Versorgungsunternehmen (VU) vorgesehen.
Die LVB und die Stadt Leipzig stellen für ihre Finanzierungsanteile jeweils getrennte Fördermittelanträge - für den städtischen Teil nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeri6
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29.08.2017
ums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL-KStB). Die Kostenteilung ist mit der LVB vorabgestimmt und wird endgültig in der noch abzuschließenden Kostenteilungsvereinbarung geregelt.
4.2
Kostenteilung und -zuordnung
Auf der Grundlage eines Kostenteilungsplanes sowie einer tabellarischen Zusammenstellung
werden die relevanten Kosten wie folgt zwischen Stadt Leipzig und der LVB GmbH sowie
der KWL GmbH geteilt bzw. zugeordnet:
LVB-Anlagen (Gleise, Haltestellen mit Ausrüstung, Fahrleitungen inklusive Maste, Bahnstrom, RBL, Gleisprovisorien, Schienenersatzverkehr, Bahnsicherungsanlage)
100 % LVB
Kombimaste (Fahrleitung/Stadtbeleuchtung bzw. LSA)
80 % LVB/20 % Stadt
Fahrbahnbau
100 % Stadt
Fahrbahnbau (Deck- und Binderschicht im Gleisbereich)
50 % LVB/50 % Stadt
Gehwege, Zufahrten, Stellplätze, Radstreifen (außer Haltestellenbereich), LSA, Beschilderung
100 % Stadt
Radstreifen in den Haltestellenbereichen
100 % LVB
Straßenbeleuchtung, Lichtsignalanlagen
100 % Stadt
Leitungsbau infolge Gleisbau
50 % VU/
25 % LVB/25 % Stadt
Leitungsbau infolge Straßenbau
50 % VU/25 % Stadt
Sonstiger Leitungsbau
nach Konzessionsverträgen
Baumpflanzungen
100 % Stadt
Umleitungen
Teilung LVB/Stadt/KWL nach
Bausummen
Planungsleistungen
100 % für Auftraggeber
4.3
Bau- und Planungskosten
Die Gesamtbaukosten für die Straßenbaumaßnahme betragen ca. 2,4 Mio. € brutto. Das
Brückenbauwerk kostet ca. 6,3 Mio. € brutto. Insgesamt entstehen für die beteiligten Bauherren Baukosten von ca. 13,4 Mio. € brutto. Die Kosten der KWL belaufen sich dabei auf ca.
2,7 Mio. € brutto und die der LVB auf 2,0 Mio. € brutto.
Die vorliegenden Kostenberechnungen nach KBK vom 02.05.2017 für den städtischen Anteil
wurden von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
7
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Baubeschluss Karl-Heine-Straße
29.08.2017
Baukosten:
–
2.114.674 €
–
Planungskosten (Ansatz ca. 14 % der Baukosten)
(Leistungsphasen 5 - 9, Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Kontrollprüfungen, Öffentlichkeitsarbeit)
–
Gesamtkosten Planung und Bau
gerundet:
296.054 €
2.410.738 €
2.410.750 €
Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element “Planung investiver Vorhaben“ (7.0000583.700) abgedeckt.
4.4 Personalkosten (Ergebnishaushalt)
Eine gesonderte Finanzierung eines Kommunikationsbeauftragten (Ansprechpartner vor Ort)
nur für die Maßnahme ist durch die angespannte Haushaltslage nicht möglich.
4.5 Kosten zu Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug/Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant.
4.6 Straßenausbaubeiträge
Der Baubereich liegt außerhalb von Sanierungsgebieten.
Bei den geplanten Baumaßnahmen handelt es sich um beitragspflichtige Verbesserungsmaßnahmen. Nach Straßenausbaubeitragssatzung sind für Hauptverkehrsstraßen 25 % der
anrechenbaren Kosten umzulegen.
Als anrechenbare Kosten wurden abzüglich folgender Kostengruppen überschlägig ermittelt:
Schallschutz
0€
Leiteinrichtungen/Markierungen brutto
13.090 €
Verkehrszeichen/LSA brutto
216.801 €
229.891 €
insgesamt ermittelt brutto (2.410.750 € - 229.891 € = )
2.180.859 €
Mit dem Ansatz von 25 % ergibt sich eine Beitragshöhe von brutto 545.215 €.
Vorstehender Wert ist ein fiktiver Ansatz und dokumentiert nicht die tatsächlich nach Beitragsberechnung zu zahlenden Beiträge. Erörterungen dazu erfolgen in einer gesonderten
Informationsveranstaltung für die betroffenen anliegenden Grundstückseigentümer.
4.7 Fördermittel/Einzahlungen und Auszahlungen
Für dieses Vorhaben werden beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr Fördermittel
nach der Richtlinie KStB, Teil A, in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Kosten (ca.
1.989.959 €) beantragt.
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Verkehrs- und Tiefbauamt
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Da jedoch aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation im Rahmen des Programms „Kommunaler Straßen-und Brückenbau“ nicht mit einer zeitnahen Bestätigung von diesbezüglichen Zuwendungen gerechnet werden kann, das Vorhaben jedoch im Zusammenhang mit
der stetigen Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der soweit wie möglich gemeinsamen Bauausführung im Sperrschatten der Brückenbaumaßnahme, eine hohe bauliche Priorität besitzt, geht der vorliegende Beschluss von einer vollständigen städtischen Eigenfinanzierung aus.
Sofern es zu einer Förderung kommt, führt dies zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes.
Verteilt auf Jahresscheiben entsteht damit folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
Karl-Heine-Straße
2017
*Kosten Maßnahme Karl-Heine-Straße
2018
Summe
1.125.883 €
1.284.867
€
2.410.750
€
davon: Planansatz Stadtanteil LVB-Maßnahmen
(PSP 7.0000655.700)
433.133 €
344.050 €
777.183 €
davon: überplanmäßige Auszahlungen
Deckung:
692.750 €
940.817 €
1.633.567
€
Verkehrswichtige Straßen (7.0000573.700)
106.500 €
K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.)
(7.0000554.700)
336.250 €
690.817 €
1.027.067
€
Koordinierung Stadttechnik (7.0001026.700)
250.000 €
250.000 €
500.000 €
58.905 €
-€
58.905 €
*Aufwendungen Straßenbeleuchtung
(IA 106654100010)
106.500 €
Deckung: Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen (PSP 1.100.61.1.0.01.01, Sachkonto
31120000 (investive Schlüsselzuweisung)
=> SPERRE in gleicher Höhe bei Stadtanteil LVB-Vorhaben (PSP 7.0000655.700)
Verpflichtungsermächtigung (kw 2018)
-€
1.284.867
€
1.284.867
€
davon: Planansatz Stadtanteil LVB-Maßnahmen
(PSP 7.0000655.700)
-€
800.000 €
800.000 €
davon: überplanmäßige Auszahlungen
Deckung: K.-Eisner-Str. (A.-Hoffmann-Wundtstr.)
(7.0000554.700)
-€
484.867 €
484.867 €
Ein vorzeitiger Baubeginn wird beim Zuwendungsgeber (im Zusammenhang mit der Beantragung der Fördermittel) beantragt. Die Maßnahme wird erst nach Erteilung des förderunschädlichen Baubeginns realisiert.
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4.8 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass keine Folgekosten entstehen.
5. Grunderwerb
Auf den privaten Grundstücken 433/6 und 21/1 der Gemarkung Plagwitz westlich der Einmündung der Nonnenstraße in die Karl-Heine-Straße ist eine vorübergehende Flächeninanspruchnahme während der Bauzeit, verbunden mit geringfügigem Grunderwerb, erforderlich.
Dabei handelt es sich um einen schmalen Streifen einer an den Gehweg der Karl-HeineStraße angrenzenden Grünfläche, die sich sowohl auf öffentlichem als auch auf privatem
Grund befindet, jedoch tatsächlich öffentlich genutzt wird. Wir gehen davon aus, dass die
Grunderwerbskosten (sofern tatsächlich diese anfallen) und ein eventuelles Nutzungsentgelt
in geringer Höhe anfallen. Die Modalitäten dazu werden gegenwärtig verhandelt. Falls dafür
Kosten anfallen sollten, werden diese Kosten aus dem PSP-Element 7.0000296.700 (Pauschalposition für kleinere Einzelmaßnahmen) in 2017 finanziert.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen
an Querungsstellen, dem Neubau der Straßenbahnhaltestellen sowie der Herstellung einer
Zeitinsel und der Erneuerung von 2 LSA wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
7. Barrierefreiheit
Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm versehen. Die Lichtsignalanlagen und die Haltestellenbereiche werden mit Informations- und Leitelementen für
Sehbehinderte ausgestattet.
8. Bauzeiten und Umleitungsführungen
8.1 Vorbemerkungen
Es ist vorgesehen, dass die drei Hauptbauherren LVB, Wasserwerke und Stadt Leipzig die in
ihrer Zuständigkeit stehenden Bauleistungen jeweils eigenständig durchführen. LVB und
Stadt Leipzig (Straße und Brücke) werden gemeinsam ausschreiben, die Wasserwerke hingegen eigenständig. Basis (insbesondere zur Koordinierung) bildet dafür eine noch abzuschließende Bauherrenvereinbarung.
Das für die Anlagen der LVB notwendige Baurecht im Zuge des Vorhabens wird über
ein Plangenehmigungsverfahren geschaffen; die Plangenehmigung ist Voraussetzung für
den Baubeginn.
8.2 Bauablauf/Bauzeiten
Die Durchführung der Baumaßnahme findet in direkter Abhängigkeit zur Durchführung der
Brückenbaumaßnahme statt. Die Baumaßnahmen zum Brücken- und Straßenbau werden
nunmehr am 07.05.2018 beginnen und enden voraussichtlich im November 2019.
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29.08.2017
Die technologischen Abläufe und die bauzeitlichen Einordnungen von Medienverlegungen
befinden in der Überarbeitung und werden mit den am Bau beteiligten Bauherren und Leitungsträgern weiter detailliert abgestimmt.
8.3 Umleitungen
Die Verkehrsführung während der Bauzeit erfolgt auf Basis einer Umleitungskonzeption.
Verkehrsführung 2018 und 2019:
Für den Kfz-Verkehr wird die Karl-Heine-Straße bzw. Käthe-Kollwitz-Straße inklusive der
Ein- und Ausfahrt Nonnenstraße zwischen Klingerweg und Kolbestraße vom 07.05.2018 bis
zum November 2019 voll gesperrt. Der Durchgangsverkehr wird während der gesamten Bauzeit großräumig in beiden Richtungen über Schleußiger Weg, Rödelstraße und Antonienstraße umgeleitet. Dabei wird der Verkehr von der Karl-Heine-Straße über die Gießerstraße bzw.
Erich-Zeigner-Allee geleitet. Die Umleitung von der Käthe-Kollwitz-Straße führt über Marschnerstraße, Edvard-Grieg-Allee und Karl-Tauchnitz-Straße. Der Anliegerverkehr während der
Vollsperrung wird aus Richtung Erich-Zeigner-Allee unter Baubedingungen ermöglicht. Die
Straßenbahnlinie 14 wird vom 07.05.2018 bis November 2019 voll gesperrt. Zwischen den
Haltestellen Goerdelerring und Felsenkeller verkehrt die Linie 14 mit Umleitung über Jahnallee und Zschochersche Straße. Die Straßenbahnlinien 1 und 2 und die Nachtbuslinien N1
und N3 verkehren wie gewohnt über den Klingerweg.
Die Erreichbarkeit für Anlieger-, Andienungs- und Rettungsverkehr ist unter Baustellenbedingungen zu gewährleisten unter Nutzung vorhandener bzw. bereits fertiggestellter Elemente
der Verkehrsanlage.
Darüber hinaus muss während der gesamten Bauzeit die Zufahrt zum Flurstück 243/ KarlHeine-Straße 22b gewährleistet werden, da dies die einzige Zufahrt zur Baustelle RobertSchumann-Gymnasium darstellt.
Der Bootsverkehr auf der Weißen Elster wird unter Einsatz eines Schutzgerüstes ermöglicht.
Sperrungen sind nur an wenigen Tagen notwendig.
9. Sonstiges
Altlasten/Abfall
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen:
-
Asphalt: nicht gefährlicher Abfall (Wiedereinbau als Asphaltgranulat im Heißmischverfahren möglich)
-
Beton: nicht gefährlicher Abfall (Wiederverwendung als Recyclingmaterial, bzw. Entsorgung auf Deponie)
-
ungebundene Tragschichten: nicht gefährlicher Abfall (Wiederverwendung oder Entsorgung auf Deponie)
-
Auffüllungen: nicht gefährlicher Abfall (Wiederverwendung als Recyclingmaterial)
-
Boden: nicht gefährlicher Abfall (Entsorgung auf Deponie)
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Im Baubereich sind keine Altlastenverdachtsflächen registriert. Bei den Untersuchungen wurden keine Altlasten festgestellt.
Kampfmittel
Im Ergebnis einer diesbezüglichen Abfrage können Kampfmittel im Baubereich nicht ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist. In die Kostenermittlung wird eine
Pauschalposition zur Kampfmitteluntersuchung in Form einer visuellen Begutachtung durch
eine Fachfirma aufgenommen.
Archäologische Belange
Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. Da der Vorhabensbereich in einem
archäologischen Relevanzbereich liegt, können sich im Zuge der Erdarbeiten archäologische
Untersuchungen ergeben. In die Kostenermittlung wird dafür eine Pauschalposition aufgenommen.
Nachweis Vorstellung in AG Rad
Die Entwurfsplanung wurde am 06.06.2017 in der AG Rad mit folgendem Ergebnis vorgestellt:
1.
Die AG Rad spricht sich gegen eine Benutzungspflicht des nur 1,25 m breiten landwärtigen Radweges im Bereich zwischen Klingerhain und Nonnenstraße aus.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit bleibt die geplante Lösung bestehen.
2.
Es sollen zwingend Radverkehrsanlagen zwischen Kolbestraße und Erich-Zeigner-Allee fortgeführt werden, möglichst als Radstreifen mit einer Breite von mindestens
1,85 m.
Nach Prüfung erfolgt eine verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde.
3.
Es wurde um Prüfung gebeten, ob nach der landwärtigen Haltestelle eine Aufstellmöglichkeit für linksabbiegende Radfahrer über die Mittelinsel vorgesehen werden
kann.
Diese Möglichkeit wird im Zuge der Ausführungsplanung untersucht und gegebenenfalls berücksichtigt.
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Anliegerbeteiligung
Nach Abschluss der Entwurfsplanung sollen die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Anlieger und Gewerbetreibenden informiert werden. Dazu wurde eine erste Bürgerinformationsveranstaltung am 12.06.2017 durchgeführt. Weiterhin wurden Flyer erarbeitet, welche die Bürger über die Gesamtbaumaßnahme, einschließlich der damit verbundenen verkehrlichen Änderungen informieren sollen.
Im Internet wird unter www.leipzig.de/plagwitzer-bruecke aktuell über die Baumaßnahme
informiert. Hinweise/Anfragen können über die Kontakt-E-Mailadresse plagwitzer-bruecke@leipzig.de an die Bauherren gestellt werden.
Baurecht für das Vorhaben wird mittels Plangenehmigung für die Anlagen der LVB GmbH
geschaffen. Im Rahmen des zugehörigen Verfahrens gibt es über öffentliche Auslegungen
und Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange weitere Informationsmöglichkeiten. Für
den Straßenbau ist kein Baurechtsverfahren erforderlich.
Zu den Straßenausbaubeiträgen wird eine gesonderte Informationsveranstaltung für die anliegenden Eigentümer im VI. Quartal 2018 durchgeführt.
Kommunikation und Kooperation mit Anwohnern, Anliegern und Gewerbetreibenden
Die Koordinierung des komplexen Bauvorhabens wird durch die Oberbauleitung/Projektsteuerung erfolgen, die auch Ansprechpartner vor Ort sein wird zu Themen wie
-
Kommunikation zwischen Anliegern/Gewerbetreibenden und der Baustelle
Abstimmung operativer Zuwegungen für Anlieger
Abstimmung zu notwendigen Freiflächen für Anlieger
Für die Öffentlichkeitsarbeit sind 50.000 Euro vorgesehen, diese sind mit in den Planungskosten veranschlagt.
13
Anpassung Knoten
F.-Lassalle-Straße
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Plagwitzer
Brücke
Karl-Heine-Straße
Beginn der
Ausbaustrecke
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Klingerbrücke
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Unterlage Nr.: 2
Übersichtskarte
Karl-Heine-Straße
Kolbestraße bis Klingerbrücke
einschließlich Plagwitzer Brücke
Maßstab:
ohne
Aufgestellt: Leipzig, den 09.03.2017
Gesehen:
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Zeichenerklärung
Planung
Gleisbereich
Baumfällung im Zuge
des Brückenbau
Fahrbahn
Baumfällung im Zuge
des Straßenbau
Gehweg
vorhandener Baum
Radweg
Bank
Zufahrt
Parkplatz
Baumscheibe Neupflanzung
PK
D FI
4-zeilig
HS
Stadtmobiliar
Bank, Papierkorb, Haltestellenschild, Fahrradbügel
Digitale Fahrgastinformation
Fahrleitungsmasten
Straßenbeleuchtungsmast / Kombimast
Blatt:
Fahrgastunterstand
Radwegkap im Haltestellenbereich mit
Haltestellenbord 18cm
Taktiles Leitsystem
Mast Lichtsignalanlage
Anlage zum Bauund Finanzierungsbeschluss
Lichtsignalanlage
PKW - ÖPNV - Fußgänger/Radfahrer
Karl-Heine-Straße
von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße
einschl. Plagwitzer Brücke
Betonpflaster / Betonstreifen
Breitbord Granit
Entwässerungsmulde aus Beton
Maßstab 1 : 750
Aufgestellt: Leipzig, den 18.07.2017
Gesehen:
\\\HOST-LEIPZIG\Daten_H\PROJEKTE\Strasse\32162001_Leipzig_K-Heine-Str\CARD\Leipzig_Karl-Heine-Str_Lph_3\LP_BF.PLT\Blatt 1
1
18.07.17
4524225
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4524150
4524125
18
4524100
4524075
4524050
568 8700
12
0-050
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6
7
14
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Zeichenerklärung
Planung
Gleisbereich
Baumfällung im Zuge
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Fahrbahn
Baumfällung im Zuge
des Straßenbau
Gehweg
vorhandener Baum
Radweg
Bank
Zufahrt
Parkplatz
Baumscheibe Neupflanzung
PK
D FI
4-zeilig
HS
Stadtmobiliar
Bank, Papierkorb, Haltestellenschild, Fahrradbügel
Digitale Fahrgastinformation
Fahrleitungsmasten
Straßenbeleuchtungsmast / Kombimast
Blatt:
Fahrgastunterstand
Radwegkap im Haltestellenbereich mit
Haltestellenbord 18cm
Taktiles Leitsystem
Mast Lichtsignalanlage
Anlage zum Bauund Finanzierungsbeschluss
Lichtsignalanlage
PKW - ÖPNV - Fußgänger/Radfahrer
Karl-Heine-Straße
von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße
einschl. Plagwitzer Brücke
Betonpflaster / Betonstreifen
Breitbord Granit
Entwässerungsmulde aus Beton
Maßstab 1 : 750
Aufgestellt: Leipzig, den 18.07.2017
Gesehen:
\\\HOST-LEIPZIG\Daten_H\PROJEKTE\Strasse\32162001_Leipzig_K-Heine-Str\CARD\Leipzig_Karl-Heine-Str_Lph_3\LP_BF.PLT\Blatt 2
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Gleisbereich
Baumfällung im Zuge
des Brückenbau
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4-zeilig
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Stadtmobiliar
Bank, Papierkorb, Haltestellenschild, Fahrradbügel
Digitale Fahrgastinformation
Fahrleitungsmasten
Straßenbeleuchtungsmast / Kombimast
Blatt:
Fahrgastunterstand
Radwegkap im Haltestellenbereich mit
Haltestellenbord 18cm
Taktiles Leitsystem
Mast Lichtsignalanlage
Anlage zum Bauund Finanzierungsbeschluss
Lichtsignalanlage
PKW - ÖPNV - Fußgänger/Radfahrer
Karl-Heine-Straße
von Erich-Zeigner-Allee bis Ferdinand-Lassalle-Straße
einschl. Plagwitzer Brücke
Betonpflaster / Betonstreifen
Breitbord Granit
Entwässerungsmulde aus Beton
Maßstab 1 : 750
Aufgestellt: Leipzig, den 18.07.2017
Gesehen:
\\\HOST-LEIPZIG\Daten_H\PROJEKTE\Strasse\32162001_Leipzig_K-Heine-Str\CARD\Leipzig_Karl-Heine-Str_Lph_3\LP_BF.PLT\Blatt 3
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Zeichenerklärung
Planung
Gleisbereich
Baumfällung im Zuge
des Brückenbau
Fahrbahn
Baumfällung im Zuge
des Straßenbau
Gehweg
Bank
Zufahrt
Stadtmobiliar
Bank, Papierkorb, Haltestellenschild, Fahrradbügel
HS
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45
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0
vorhandener Baum
Radweg
D FI
4-zeilig
Digitale Fahrgastinformation
Parkplatz
Fahrleitungsmasten
Straßenbeleuchtungsmast / Kombimast
Baumscheibe Neupflanzung
45
24
40
0
Fahrgastunterstand
Radwegkap im Haltestellenbereich mit
Haltestellenbord 18cm
Mast Lichtsignalanlage
Lichtsignalanlage
PKW - ÖPNV - Fußgänger/Radfahrer
Taktiles Leitsystem
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Betonpflaster / Betonstreifen
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Aufgestellt: Leipzig, den 18.07.2017
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\\\HOST-LEIPZIG\Daten_H\PROJEKTE\Strasse\32162001_Leipzig_K-Heine-Str\CARD\Leipzig_Karl-Heine-Str_Lph_3\LP_BF.PLT\Blatt 4
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geplanter Baum
9
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Parkweg
(unbef.)
Berberis buxifolia "Nana"
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Ende der Baustrecke
Geh-/ Radweg West
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Kalk steinbord vorhanden
0+225
0+2
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Ende der Baustrecke
Fahrbahn links
0+250
0+
17
5
Poller vorhanden
82
9
Wege wassergebunden
ohne Einfassung geplant
Historische Tragschichten vorhanden
0+346,530
49
17
geplante Wiese3
BB
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Kalk steinbord vorhanden
geplante Strauchflächen
Baubeschluss Karl-Heine-Straße
08.06.2017
Bild 1: Knoten Karl-Heine-Straße/Klingerweg, Blick stadtwärts Richtung Klingerbrücke
Bild 2: Karl-Heine-Straße, Blick stadtwärts Richtung Nonnenstraße
Bild 3: Karl-Heine-Straße, Blick landwärts Richtung Plagwitzer Brücke
Bild 4: Karl-Heine-Straße, Blick landwärts Richtung Erich-Zeigner-Allee