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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1302355.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
13.09.17, 18:58

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04706 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff: Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Schulhort und Sporthalle für Leipzig Mitte/SO Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig in Verbindung mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung § 79 (1) SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach §81(5) SächsGemO Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau FA Finanzen FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule SBB Mitte Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 15.11.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Vorberatung Anhörung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 8, Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung) 2. Die Gesamtkosten betragen 17.000.000 €. Der städtische Anteil beträgt 5.454.000 €. 3. Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Neue Grundschule Mitte/SO“ (PSP 7.0001484.700, Sachkonto 78511000) in den Haushaltsjahren wie vorgesehen: Jahr Auszahlung 2015 2016 900.000 € 0€ 2017 2018 2019 2020* 12.046.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 1.554.000 € * inkl. konsumtive Ausstattung 319.000 €. Die vollständige Einordnung der Jahresscheibe 2020 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/2020 innerhalb des Zuschussbudgets des Fachamtes Die Ausstattungsaufwendungen ( i.H.v 319.000 €) werden im Haushaltsjahr 2020 im Sachkonto 42531000, PSP-Element 1.100.21.1.1.01.72 eingeordnet. Die Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/20 entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff zum Haushaltsjahr 2020 die Aufträge zur konsumtiven Ausstattung mit Leistungserfüllung und Zahlungswirksamkeit in 2020 in vorgenannter Höhe bereits im Haushaltsjahr 2019 auszulösen. Die Einzahlungen (VwV Investkraft Sachsen) sind im PSP-Element „ Neue Grundschule Mitte/SO“ (PSP 7.0001484.705) vollständig i.H.v. 11.546.000 € für 2017 vorgesehen.. 4. Für das Haushaltsjahr 2017 und 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen mit Kassenwirksamkeit im jeweiligen Folgejahr vorgesehen. 2017, kassenwirksam 2018: 4.000.000 € (inkl. überplanmäßig 1 Mio. €) 2019, kassenwirksam 2020: 1.235.000 € 1/4 Die Einordnung der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 kassenwirksam 2020 erfolgt durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/2020. 5. Es werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam 2018 i.H. von 1.000.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "120. Schule - Energetische Sanierung" (7.0000714.700). 6. Die Folgekosten entsprechend Anlage 4 für das Haushaltsjahr - 2020 anteilig i.H.v. 224.054 € sowie - ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. i.H.v. 500.267 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 7. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtauszahlungsbudgets vertragliche Verpflichtungen zunächst ohne vorliegende Fördermittelbescheide einzugehen. Der vorzeitige Maßnahmebeginn sowie die Höhe des Gesamtfördermittelbudgets für die Stadt Leipzig ist durch die VwV Investkraft prinzipiell bestätigt. 8. Das noch bestehende offene Restrisiko i.H.v. 510.000 € wird zur Kenntnis genommen. Die Deckung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt innerhalb des Budgets des AJFB. 9. Die Neuordnung der 22 Flurstücke und die damit verbundene Entwidmung öffentlicher Flächen wird beschlossen (siehe Textteil Punkt 3.4 und Anlage 3). Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die Jablonowskistraße, Flurstück 4019, Gem. Leipzig, und den Parkplatz, Teilflächen 1211/v,1220/2 und 1220/d Gem. Leipzig, Fläche gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten. 10. Für die Umfeldplanung (Vorplatz und Gehweg) werden außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 auf einem noch neu zu bildenden PSP-Element des ASG (Amt 67) i.H. von 330.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den bisher auf dem PSP-Element „Neue Grundschule Mitte/SO“ (7.0001484.700) geplanten Mitteln. 2/4 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis wo veranschlagt Erträge Finanzhaushalt Aufwendungen 2020 319.000 1.100.21.1.1.01.72 Einzahlungen 2017 Auszahlungen 2015 2016 2017 2018 2019 2020 11.546.000 7.0001484.705, Sachkonto 68110000 900.000 7.0001484.700, 0 Sachkonto 78511000 12.046.000 1.000.000 1.500.000 1.235.000 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Ergeb. HH Erträge Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 06/2020 08/2020 08/2020 ab ab ab 2021 ff. KG 200: 54.633 € KG 300: 82.568 € KG 400 : 86.853 € KG 200: 93.656 € KG 300: 198.163 € KG 400: 208.448 € Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan nein Beantragte Stellenerweiterung: x wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: siehe Textteil 9.2 +. Anl. 4 z. Textteil (Hausmeister und Hallenwart) Beteiligung Personalrat nein 3/4 ja, Sachverhalt: Die Stadt Leipzig beabsichtigt, eine neue Grundschule zu errichten. Diese soll für das Schuleinzugsgebiet Leipzig Mitte/SO 4-zügig am Standort Jablonowski-, Brüder- und Leplaystraße in 04103 Leipzig (Mitte) einschließlich der dafür erforderlichen Freianlagen errichtet werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant. Das Baufeld (Gesamtfläche nur ca. 7.500 m²) befindet sich zwischen der Jablonowski-, Brüder-, Leplay- und ehemaliger Turnerstraße. Der künftige Neubau umfasst folgende Gebäude und Anlagen: 1. ein Schulgebäude inklusive Schulhort, 2. zwei gestapelte Einfeldhallen á 15x27m. Diese Sporthallen dienen auch dem Vereinssport. 3. Außenanlagen mit Pausenhof, Hortfreiflächen, Sportflächen, sonstige Flächen. Anlagen: Textteil HH-Vorlage BauBeschluss Anlage 1 Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss Anlage 2 Ansichten / Schnitte Anlage 3 Vereinigungsflächen Anlage 4 Nutzungskostentabelle 4/4 HAUSHALTSVORLAGE Bau- und Finanzierungsbeschluss Bauvorhaben: Neubau 4 zügige Grundschule mit Schulhort und Sporthalle für Leipzig Mitte/SO Jablonowskistraße 1, 04103 Leipzig Bauherrenamt: Stadt Leipzig Dezernat V - Jugend Soziales, Gesundheit und Schule Amt für Jugend, Familie und Bildung Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig Baufachamt: Stadt Leipzig Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau Amt für Gebäudemanagement Prager Straße 126, 04317 Leipzig Stand: 05.09.2017 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 Inhaltsverzeichnis Kurzerläuterung 3 1 3 Grundlagen 1.1 1.2 Ziel und Entwicklungskonzeption ....................................................................................... 3 Beschlüsse ......................................................................................................................... 3 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 3 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 Beschreibung des Ist-Zustandes ........................................................................................ 3 Ableitung des Bedarfes ...................................................................................................... 3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme ................................................................ 3 Alternativlösungen .............................................................................................................. 3 Folgen bei Nichtbeschlussfassung ..................................................................................... 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 4 3.1 3.2 Städtebauliche Einordnung ................................................................................................ 4 Erläuterung der Planung ..................................................................................................... 5 KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) 5 KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 6 KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) 8 KG 500 Außenanlagen (DIN 276) 9 KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) 9 2 3 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 4 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme..................................... 10 Eigentumsverhältnisse ..................................................................................................... 10 Energiekonzept ................................................................................................................. 11 Barrierefreies Bauen ......................................................................................................... 13 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ...................................................................... 13 Finanzieller Aufwand 13 5 Finanzierungsplan 14 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan 14 6.1 6.2 Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto) ........................ 14 Geplante Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (€ brutto) auf Grund.............. 15 Besonderheiten des Förderprogramms VwV Investkraft - Budget Sachsen (Beschlussbasis) 7 Fristenplan 15 8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte 15 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 16 9.1 9.2 9.3 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 ................................................................ 16 Auswirkungen auf den Stellenplan ................................................................................... 16 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 ............................................................... 17 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss Ansichten / Schnitte Vereinigungsflächen Nutzungskostentabelle Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 2/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 Kurzerläuterung Die Stadt Leipzig beabsichtigt, eine neue Grundschule zu errichten. Diese soll für das Schuleinzugsgebiet Leipzig Mitte/SO 4-zügig am Standort Jablonowski-, Brüder- und Leplaystraße in 04103 Leipzig (Mitte) einschließlich der dafür erforderlichen Freianlagen errichtet werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant. Das Baufeld (Gesamtfläche nur ca. 7.500 m²) befindet sich zwischen der Jablonowski-, Brüder-, Leplayund ehemaliger Turnerstraße. Der künftige Neubau umfasst folgende Gebäude und Anlagen: 1. ein Schulgebäude inklusive Schulhort, 2. zwei gestapelte Einfeldhallen á 15x27m. Diese Sporthallen dienen auch dem Vereinssport. 3. Außenanlagen mit Pausenhof, Hortfreiflächen, Sportflächen, sonstige Flächen. 1 Grundlagen 1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption Anlass und Zweck des Vorhabens ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bildet der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig und das Investitionsprogramm für den Schulhausbau. Mit der Einrichtung eines weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Jablonowskistraße für Mitte/Südost können die zur Verfügung stehenden Kapazitäten erweitert werden und somit der weiteren Bedarfsdeckung dienen. 1.2 Beschlüsse Basis für dieses Vorhaben ist der Ratsbeschluss der Stadt Leipzig VI-DS-01854 vom 19.11.2015 (Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr 2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO). Dieser gilt für dieses Vorhaben gleichzeitig als Planungsbeschluss und stellt somit die Planungsgrundlage dar. 2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme 2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes Derzeit besteht für das Schuleinzugsgebiet Mitte / Südost dringender Bedarf an einer Grundschule für rund 450 Kinder. Geeignete und verfügbare Grundstücke im innerstädtischen Bereich waren zu finden. Auf den lange Zeit als Grünfläche zwischengenutzten Trümmergrundstücken am Standort zwischen Jablonowski-, Brüder-, ehemaliger Turner- und Leplaystraße wurde dafür ein etwa 7.500 m² kleines geeignetes innerstädtisches Areal gefunden, dessen Flurstücke sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden. 2.2 Ableitung des Bedarfes Der Bedarf leitet sich aus dem Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig und (DS-03577-NF-02) dem Investitionsprogramm für den Schulhausbau ab. 2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig 2.4 Alternativlösungen keine 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Eine dringend benötigte Grundschule wird nicht errichtet, die zur Sicherung der Schulkapazitäten dringend benötigt wird. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 3/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme 3.1 Städtebauliche Einordnung Der geplante Standort liegt in unmittelbarer Zentrumsnähe, östlich der Grünewaldstraße im sogenannten Seeburgviertel, welches als Vorstadterweiterung Ende des 19.Jahrhunderts entstand. Das Quartier zwischen der Brüderstraße im Süden und der Leplaystraße im Norden war vor seiner Kriegszerstörung dicht bebaut. Auf den dann lange Zeit als Grün- und als Parkplatzflächen zwischengenutzten Trümmergrundstücken entstand auf dem westlichen Teil bis zur Jablonowskistraße 2003 ein begrünter Stadtplatz, der heutige Adis-Abeba-Platz. Der restliche Teil bis zum Fuß- und Radweg zurückgebauten Turnerstraße im Osten vor der jüngst erweiterten und modernisierten Wettkampfhalle Brüderstraße lag weiterhin brach. Die geplante Schule, welche nun die verbleibende Brachfläche füllen soll, bildet künftig mit seiner stadtraumprägenden Fassade den östlichen Abschluss des einprägsamen symmetrisch strukturierten Stadtplatzes, welcher von der Grünewaldstraße aus durch leicht überhöhte Wohnbauten aus den 1950er Jahren torartig eröffnet wird. Geprägt wird der Standort am nördlichen Ende der Jablonowskistraße vom turmartig betonten Eingang der historischen denkmalgeschützten Turnhalle Leplaystraße. Im Süden befindet sich ein Kindergarten gegenüber der künftigen Schule. städtebauliche Einordnung Der Schulneubau entsteht im Geviert Jablonowski-, Brüder-, ehemaliger Turner- und Leplaystraße. Dabei soll die Konzeptidee des Architekturbüros Schulz & Schulz aus Leipzig, das die eu-weite Ausschreibung zur Vergabe der Objektplanungsleistungen gewann, umgesetzt werden (siehe Anlagen 1 und 2). Dabei orientiert sich der Hauptzugang der Schule auf die künftig in Erweiterung des Adis-Abeba-Platzes zum Vorplatz umgestaltete Jablonowskistraße, der nur noch eingeschränkt überfahren werden darf. Der Verkehrsfluss wird dann über die Brüder- bzw. Leplaystraßen abgeleitet, die entlang des Schulgeländes im Zuge der Schulbaumaßnahme neue der u.a. Schulwegsicherheit dienende Gehwege erhalten. Am vorgesehenen Standort reagiert der achsensymmetrisch auf den Addis-Abeba-Platz ausgerichtete Schulbaukörper auf die städtebaulich sensible Situation und schließt den Platz an der Jablonowskistraße mit einer Gebäudefassade ab. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 4/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 3.2 Erläuterung der Planung Die zentrale Entwurfsidee basiert auf dem Gedanken eine Schule als eine Art „Baukastensystem“ zu entwickeln, die mit Modifizierungen an unterschiedlichen Standorten errichtet werden kann, da zeitgleich nahezu identische Schulen ausgelobt wurden. Dabei verfolgte der Planer standortunabhängig „SystemGrundsätze“ wie kompaktes Gebäudevolumen mit geringem „Footprint“ und niedrigem Fassadenflächenanteil, kostenbewusste, flexible und robuste Gebäudeorganisation und Tragstruktur, risikoarmer Einsatz bewährter Konstruktionen und Materialien für eine zügige Realisierung sowie Langlebigkeit und Nachhaltigkeit. Dabei wurden die Baukörper Schule und Sporthalle wie an einem Gelenk miteinander verknüpft. Auf Grund der vergleichsweise geringen Grundstücksgröße wurde die zentrale Entwurfsidee für dieses innerstädtische Vorhaben konfiguriert, sodass ein sehr kompakter Entwurf entstand, dabei größtmögliches Freigelände für Sport und Spiel der fast 450 Grundschüler bereit haltend Die moderate Größe von Schule und Hort macht eine kompakte Schulhaustypologie ohne zusätzliche, in Erstellung und Betrieb aufwendige Innenhöfe möglich. Die Belichtung des Gebäudeinnern und der notwendige Außenbezug werden gewährleistet durch offen gestaltete Giebelseiten und ein zentrales Haupttreppenhaus. Die Haupttreppe bildet das Herzstück des Schulhauses, welches einer offenen Kommunikation dienen und im Bedarfsfall in der Erdgeschossebene als „Tribüne“ für schulische Aufführungen mit Sitzstufen dienen soll. KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) Da es sich bei den für die Bebauung verfügbaren Flurstücken um ehemals intensiv bebaute Flurstücke handelt, dessen Trümmer nach Kriegszerstörung nur oberflächig beseitigt wurden, im Untergrund erhalten sind und mittels anthropogenen Auffüllungen bis heute als Grünfläche und Parkplatz zwischengenutzt wurden, sind überdurchschnittlich viele Maßnahmen zur Baufeldfreimachung erforderlich; Tiefenentrümmerung, Altlastenbeseitigung, Baumfällungen, Baumumverpflanzungen von Spenderbäumen etc. Da zudem Kampfmittelverdacht besteht, sind alle Erdarbeiten durch einen Feuerwerker zu begleiten. Archäologische Untersuchungen sind ebenfalls kostenseitig zu berücksichtigen. Insofern entfällt auf diese Kostengruppe ein im Vergleich zu anderen Vorhaben hoher Kostenanteil; KG 210: 962 T€ Brutto. Zudem sind auch Aufwendungen zur öffentlichen Erschließung KG 220 erforderlich, u.a. neben üblicher Hausanschlüsse die Umverlegung mehrerer Meter einer Fernwärmtrasse, das Versetzen eines Trafohäuschen, die Umverlegung der Stadtbeleuchtung. Kosten KG 220: 159 T€ Brutto KG 212 - Abbruchmaßnahmen - Tiefenenttrümmerung: Auf Basis von Bestandplänen/-unterlagen wurde ermittelt, wo und mit wie viel Trümmern im Baugrund zu rechnen ist. Es ergeben sich ca. 1.500 m³ feste Substanz allein im Bereich der Baugrube Schule/Sporthalle. Die Enttrümmerung erfolgt im Zuge des Aushubes der Baugrube. Der Aushub der Baugrube erfolgt ggf. mit zeitlicher Unterbrechung wg. orientierender braun = ehemalige Bebauung, rot = Grundfläche des Neubaus Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 5/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 Untersuchungen, Kampfmittelsondierungen bzw. Archäologischen Nachuntersuchungen. Aus Kostengründen werden nur die Bauwerksreste entfernt, welche sich unmittelbar für die Neuerrichtung der Gebäude störend verhalten. Für die Außenanlagengestaltung ergibt sich ein weiterer erheblicher Aufwand auf Grund der noch vorhandener Bebauungen im Untergrund und anthropogener Auffüllungen mit z.T. erhöhter PAKKonzentrationen sowie Flussschotter mit Gerölleinlagerungen. KG 212 - Abbruchmaßnahmen - Spenderbäume: Für das Vorhaben ist die Fällung bzw. die Verpflanzung eines Teils des vorhandenen Baumbestandes unumgänglich. 22 Spenderbäume waren durch das ASG an neue Standorte zu versetzen u.a. Clara-Zetkin-Park, Nordufer des Auensees. Die Kosten dafür sind gemäß Verursacherprinzip zu tragen. 30 weitere zu fällende Groß- und Kleinbäume werden in den künftigen Außenanlagen der Schule bzw. standortnah ersetzt. KG 213 - Altlastenbeseitigung: Eine umfassende Altlastenbeseitigung wird erforderlich. Basis: Gutachten zum „Geotechnischen Bericht“ Nr. L16/II-114.82 vom 06.09.2016 sowie der Bericht zur „Altlastentechnische Erkundung“ vom 26.09.2016 vom IB Buchholz + Partner. Altlastenentsorgung: 40% des Aushubes der LAGA Boden und 60% der LAGA Bauschutt allein im Bereich der neu zu errichtenden Gebäude. Ferner Bodenaustausch im Freigelände erforderlich. KG 219 - Herrichten, sonstiges Gründungspolster: Wiederauffüllung ab OK anstehenden tragfähigen Baugrund bis UK Gründungsbauteile in den nicht unterkellerten Bereichen im Bereich der tiefenenttrümmerten Bereiche erforderlich. Mächtigkeit ca. 2 m. Aufbau eines Tragpolsters aus verdichtbaren kapillarbrechenden Mineralgemisch. Kampfmittel (Feuerwerker): Aufgrund umfangreicher Störungen im Baugrund (ehemalige Bebauung, Trümmer und Bauwerksreste im Baugrund, Bombenschäden etc.) kann keine grundsätzliche Kampfmittelfreigabe erfolgen. Daher muss bei allen Aufgrabungen, sei es für die Archäologie, Baugrubenerstellung, Verbauarbeiten, Geländeabschiebungen etc. ein zugelassener Feuerwerker nach § 20 SprengG vor Ort sein und die Aufgrabungen visuell begleiten. Die Kosten für Feuerwerker gehen dabei i.d.R. über das übliche Maß einer Kampfmittelsondierung hinaus. Archäologie - Aufgrabungen: Es besteht seitens des Landesamtes für Archäologie (LfA) Interesse auf dem Baugrundstück archäologische Aufgrabungen durchzuführen. Das LfA schätzt die Wahrscheinlichkeit, noch ungestörte Bereiche anzutreffen, als zwar gering aber nicht unwahrscheinlich ein. Daher vorerst nur Kosten für archäologische Dokumentation der Aufgrabungsarbeiten.. KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen KG 310 - Baugrube: - Der Baugrubenaushub erfolgt in zeitlichen Zusammenhang mit der Tiefenenttrümmerung (siehe KG 210). Bis auf den Bereich Jablonowskistraße (Verbau im Träger-Bohlwand-Verfahren) werden die Baugrubenkanten geböscht (DIN 4124) ohne geschlossene Wasserhaltung. Temporäres Oberflächenwasser wird abgeführt (Pumpensumpf). Besonderheit: Es sind orientierende Untersuchungen (Kostenübernahme durch die LDS) für zwei Altlastenverdachtsfälle durchzuführen. Hintergrund: Für die orientierenden Untersuchungen ist Kampfmittelfreiheit zu gewährleisten, welche aber erst mit Baugrubenaushub und Tiefenttrümmerung herbeigeführt werden kann. Ziel der orientierenden Untersuchung ist es, eine ausreichende Datenlage zur Bewertung der Standorteignung und Gefährdungsabschätzung für die künftige sensible schulische Nutzung zu erhalten und auf ggf. noch zusätzlich notwendige Sicherungsmaßnahmen abzustellen. Möglicher Weise daraus resultierende kostensteigende Maßnahmen u.a. für den Verbau und die zeitliche Abgrenzung von der eigentlichen Baumaßnahme sind noch nicht vollumfänglich berücksichtigt. KG 320 - Gründung: Bodenplatten aus Stahlbeton, tlw. WU-Bauweise. Die Gründungen werden als Flachgründungen und Bodenplatten mit Frostschürzen aus Stahlbeton hergestellt mit Normalbeton in Ortbetonbauweise. Tiefgründungen sind nicht erforderlich. KG 330 - Außenwände und -stützen: tragende Außenwände in Massivbauweise mit Stahlbetonhalbfertigteilen (soweit statisch ausreichend) und Ortbetonergänzungen bzw. in Ortbeton mit Schalung ausgeführt, Bauteile aus Stahlbeton mit Normalbeton. Erdberührende Außenwände des Untergeschosses in WU-Bauweise. Kellerwände außen Stahlbeton, tlw. WU-Bauweise, innen Stahlbeton, tlw. Kalksandsteinmauerwerk, alles feuerhemmend bzw. feuerbeständig Tragende Stützen: Stahlbeton, feuerbeständig Außenputz/Außenwandverkleidung: Klinkerfassade, vorgehängt und hinterlüftet, Mineralwolledämmung nicht brennbar, Unterkonstruktion Edelstahl Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 6/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 Fenster: Holz-Alu-Fenster, Isolierverglasung, tlw. mit VSG (Verbundsicherheitsglas), Fensterband Sporthalle als „Industrieverglasung“ Türen: Holzwerkstoff bzw. Metall/Glas-Türen Sonnenschutz: alle Fensterelemente außer auf der Nordseite und im EG Ostseite außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen als Aluminium-Raffstoreanlagen (im oberen Drittel mit Tageslichtlenkung), als Einzelanlagen, motorisch betrieben und witterungsabhängig geführt KG 340 - Innenwände: Tragende / aussteifende Wände, Stützen sowie raumabschließende Wände mit Feuerwiderstandsanforderungen: Stahlbeton, feuerbeständig Brandwände: Stahlbeton, feuerbeständig in Bauart Brandwand Innenwände (nichttragend): in Leichtbauweise als Trockenbauwände, ein- bzw. zweischalig, tlw. mit Anforderungen an den Brand- und Schallschutz Türen: Holzwerkstoff bzw. Metall/Glas-Türen oder als Holz/Glas-Elemente, Oberflächen HPL-beschichtet in Holzoptik, zu Klassenbereichen als 2-teilige Anlagen mit Gang- und Standflügel. Ausstattung der Klassenraumtüren bzw. alle Türen von Aufenthaltsbereichen mit Amok-Beschlägen, zusätzliche Obentürschließer als Freilauftürschließer für Türen mit Brandschutzanforderungen (fh, rs, ds+ss), im UG Stahlblech mit Eckzarge. Innenwandbekleidungen: i.d.R. gespachtelt und gestrichen (NKL 1), leicht getönt, matt. Sanitärräume Wandbekleidung aus Fliesen, matt glasiertes Steinzeug bis OK Türzarge, darüber wie vor. Sporthalle umlaufende kraftabbauend Wandbekleidung (bis 2 m) als Holzwerkstoffkonstruktion akustisch wirksam durch Lochung bzw. Schlitzung, mit dahinterliegendem Akustikvlies und Akustikdämmung. Elementierte Innenwände: Türelemente in den Fluren mit Brandschutzanforderungen als Metall/GlasElemente, mobile händisch betriebene Trennwände mit Anforderungen an den Schallschutz zur Raumtrennung zwischen Mensa und MZR im EG sowie in den OGs zwischen Gruppenräumen, händisch betriebene Geräteraumtore Innenwände, sonstiges: deckenintegriertes Rolladensystem zur räumlichen Trennung zwischen Ausgabeküche und Mensa, Durchlaufschutz als Klebefolien in kindgerechter Gestaltung für Glasflächen an Klassenraumtüren bzw. Metall-Glas-Türen (dient tlw. als Leitsystem) KG 350 - Decken: Deckenkonstruktion: Stahlbeton, feuerbeständig Fußböden: Zementestrich aus TSD, Linoleumbeläge, keramische Beläge, Fliesenbeläge Treppen und Treppenräume: Stahlbeton, feuerbeständig Unterzüge der Sporthalle in Spannbeton Bodenbeläge in Aufenthaltsbereichen/Klassenräumen sowie Verkehrsbereichen/Fluren in Linoleum R9, Treppen mit schallentkoppelten Treppenläufen mit Belägen schwerentflammbar. Treppenkanten rutschsicher ausgebildet und kontrastreich vom übrigen Belag abgesetzt. Im Bereich der Sporthalle flächenelastisches Sportbodensystem ( Sportbodenlinoleum geklebt) Deckenbekleidungen von Klassen-, Hort- und Aufenthaltsräumen mit Anforderungen an die Raumakustik = angehängte Deckenkonstruktion mit akustisch wirksamer geschlossenen Deckenbekleidung als Massivholz-Akustikbekleidung; im Bereich Mensa/MZR schwerentflammbar. Im Bereich notwendiger Flure mit Anforderungen an den Brandschutz = abgehängte Trockenbaudecken feuerhemmend und für Brandbeanspruchung unten und oben, Treppenraum Halle (alle Geschosse) und Foyer EG mit Anforderungen an die Raumakustik und Brandschutz = analog notwendiger Flure, aber nichtbrennbare Ausführung Deckenuntersichten in der Halle der Sporthalle mit direkt befestigter Holzwolle-Akustikplatte, B-s1, d0. Oberfläche schwarz matt KG 360 - Dächer: Extensiv begrünte Flachdächer (Warmdach), Tragwerk Stahlbeton, feuerbeständig, Dachhaut: harte Bedachung (Kies bzw. extensive Dachbegrünung). In der Sporthalle Unterzüge der Hallendecke des Daches in Spannbeton. Dachfenster/-oberlichter zur Rauchableitung der Treppenhäuser einschließlich Belichtungsfunktion und der oberen Sporthalle (als Dunkelklappen). KG 370 - Baukonstruktive Einbauten - Garderobenschränke in den Fluren und in den Garderobenräumen in Stahlblech, - Sonnenschutz witterungsbedingt hochgefahrener außenliegender in allen Unterrichtsräumen Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 7/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 - Blendschutz als textile Vorhänge (u.a. auch Verbesserung Raumakustik). - fest verbaute Sportgeräte der beiden Einfachsporthallen, lose Ausstattungsgegenstände - Nischen zum Sitzen (im Foyer und Atrium), einschl. der nichtbrennbaren Sitzauflagen KG 600. KG 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen - Baustelleneinrichtung, Gerüste und Baureinigungen nach Erfordernis, Generalschließanlage. KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) KG 410 - Abwasser- und Wasseranlagen - Schmutz- und Regenwasser im Trennsystem - fetthaltige Abwässer der Küche über Sammelleitungen einem Fettabscheider zugeführt - Trinkwasserversorgung über neu herzustellenden Trinkwasserhausanschluss. Vs = 2,41 l/s - Warmwasserversorgung der Schule, wo erforderlich, dezentral über elektrische Wandspeicher bzw. elektronische Durchlauferhitzer, die der Sporthalle zentral über Warmwasserbereiter - Sanitärobjekte i.d.R. Sanitärkeramik weiß, bedarfsweise kind-/altersgerecht bzw. behindertengerecht KG 420 Wärmeversorgungsanlagen Energieträger: Fernwärme. Anschluss an die Fernwärmetrasse in der Leplaystraße. Gesamtheizlast: 215 kW (Heizlast Gebäude 104 kW, RLT-Anlagen 111 KW) Gesamtanschlusswert Fernwärme: 281 kW (3 Heizkreise Sporthalle, Lüftung, Heizkörper) Warmwasserbereitung der Sporthalle (80 kW) im Vorrangbetrieb ohne Aufschlag auf die Gesamtheizlast, da Nutzung der Duschen vorwiegend in den Abendstunden (Vereinssport). Warmwasserverbrauch während des Schulbetriebes eher gering. Beheizung: Gebäude: über Heizflächen (Plan-Ventilheizkörper bzw. Röhrenraditoren), Sporthallen: mittels Deckenstrahlplatten, Sanitärräume Fußbodenheizung und alle anderen Räume Röhrenradiatoren. KG 430 Raumlufttechnische Anlagen mechanische Be- und Entlüfung innenliegender Räume, Sanitärräume, Sporthallen und zur Einhaltung der Luftqualität gem. VDI 6040 der Klassen- und Gruppenräume, ebenso nahe der Zu- und Abluftkanäle gelegene Räume wie für Büros, Lehrerzimmer etc. Ansatz: Mindestaußenluftvolumenstrom gem. VDI 6040 pro Person in m³/hP, 1.000ppm bei Klassenstärke 28 Schüler plus 1 Lehrer Lüftungsanlagen: RLT 1+6 = zentrale Lüftungsanlage Schule bzw. Sporthalle ohne aktive Kühlung, RLT 2 Küchenbe- und entlüftung gem. VDI 2052, RLT 3-5 WC-Abluft (Entlüftung über separate Abluftanlage, Zuluftanschluss an das Zentrallüftungsgerät der Schule) zzgl. Entlüftung Raum Fettabscheider und Beund Entlüftung Batterieraum Umluftkühlgeräte zur Kühlung von Datenraum, Sprachalarmierungsraum und der Batterieraum, VRVAnlage um durch Kühl- und Tiefkühlschränken anfallende Wärme im Lager der Ausgabeküche abzuführen. V. g. Räume MSR-seitig temperaturüberwacht. KG 440 Starkstromanlagen Eigenstromversorgungsanlagen für Brandmeldezentrale, Sprachalarmanlage, zentrale Öffnungen zu Rauchableitung. Zentralbatterieanlage für Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten mit Fernanzeige an zentraler Stelle wird im Untergeschoss. Überbrückungszeit mit Akkus 3h. Elektroenergieversorgung durch die Netz Leipzig GmbH. Die Installation erfolgt i.d.R. unter Putz, in den Gruppen- und Klassenräumen Schalter, Steckdosen und Datendosen in den Installationszonen, in untergeordneten Räumen Installation auf Putz im Installationsrohr. Beleuchtung nach den jeweiligen Erfordernissen unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Norm EN 12464-1 - Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen. Notwendigen Flure und Treppenräume, fensterlose Aufenthaltsräume und Technikräume zusätzl. mit Sicherheitsbeleuchtung. Blitzschutzanlage Blitzschutzklasse III KG 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - Telekommunikationsanlage, Notrufsystem für die Behinderten-WC’s sowie Behinderten-Duschen, - Türsprechanlagen am Haupteingang (mit Video), am Eingang der Sporthalle, der Küche und am Eingang zum Pausenhof - Hauptuhr als Bestandteil der Sprachalarmanlage (SAA) und für Pausensignal. Uhren in Fluren, den Sporthallen sowie Lehrer- und Sekretariatsbereich. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 8/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 - Hausalarmierung über Handdruckknopfmelder an den Ausgängen zu den Treppenräumen sowie an den Ausgängen des Gebäudes Zusätzlich Druckknopfmelder für Amok- und Bombenalarm. - Brandmeldeanlage gem. DIN 14675 und DIN VDE 0833-2. Alarmierung als Sprachalarmanlage. - Einbruchmeldeanlage nach DIN VDE 0833- 3 zur Überwachung der Außentüren. KG 460 Aufzug - Schule und Sporthalle über einen zentral angeordneten Aufzug barrierefrei erschlossen. KG 470 Küchentechnik - Ausgabeküche für ca. 425 Essen (entspricht ca. 95% Essensbeteiligung) in 3 Durchgängen zu je ca. 140 Schülern als Warmkostküche. Eine Umstellung des Verpflegungskonzeptes auf Tiefkühlmenüs ist ohne bauliche Eingriffe möglich. KG 480 Gebäudeautomation - modulares, frei programmierbares DDC- System zur Steuerung und Regelung der technischen Anlagen - wie Heizung, Lüftung und Kälte mit Aufschaltung von Störmeldungen anderer Gewerke (Hebeanlagen, EMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung. Automationssystem = BACnet zertifiziert, Bedienung über InternetExplorer PC’s bzw. über das im Schaltschrank integrierte lokale Bediengerät. Aufschaltung zur GLT-Zentrale AGM KG 500 Außenanlagen (DIN 276) Die Außenanlagen können nur, um den innerstädtischen Gegebenheiten gerecht zu werden, auf einem vergleichsweise kleinen Fläche konzentriert realisiert werden. Hort-, Pausen-, Sport- und Spielflächen (u.a. mit Kletterkombination, Boulderwand, Sandspielfläche, Laufbahn, Ballspielfeld) werden so errichtet, dass eine vielfältige Nutzung der Flächen möglich wird und die erforderlichen 10 m² pro Kind (Pausenhofund Hortfreifläche = 4.480 m²) im eingefriedeten Bereich (5.050 m²) nachweisbar sind. Das erfordert allerdings einen im Vgl. zu anderen Schulaußenanlagen hohen Preis pro m² Außenanlagenfläche. 500 m² Freiflächen liegen außerhalb der Einfriedung und sind öffentlich zugängig (ein kleiner Vorplatz vor der Sporthalle mit Fahrradbügeln und 2 PKW-Stellplätzen (1x behindertengerecht), ein Grünstreifen vor der Schule sowie eine Aufstellfläche im nördlichen Zufahrtsbereich der Schule). Zudem wurde das nähere Umfeld der Schule in die Planungen mit einbezogen. In enger Abstimmung mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer die Jablonowskistraße als Vorplatz der Schule in Erweiterung des Addis-Abeba-Platzes geplant und umgesetzt, wobei eine kontrollierte Überfahrt möglich bleibt, die Jablonowskistraße jedoch keine Durchgangsstraße mehr ist. Entlang der Leplay- und der Brüderstraße entstehen Fußwege. Die dafür eingeschätzten Investitionskosten von 330 T€ sind bereits in den Gesamtinvestitionskosten berücksichtigt. Anzahl PKW-Stellplätze: 13, davon 1 behindertengerechter Stellplätz Anzahl Fahrrad Stellplätze: 106 Aus Platzgründen können nur zwei PKW-Stellplätze auf dem künftigen Schulgrundstück selbst errichtet werden. Die rechtliche Sicherung von 11 weiteren PKW-Stellplätzen erfolgt daher auf dem Grundstück Brüderstraße 12 auf den Flurstücken 1224g und 1224 h. Mit Stellplatzbaulast verpflichtet sich dabei der Eigentümer des Grundstückes Brüderstraße 12, auf den Flurstücken 1224g und 1224 h gekennzeichnete Flächen zugunsten des Grundstückes Jablonowskistraße 1, als Stellplatz für 11 für PkW dauernd zur Verfügung zu stellen und nutzen zu lassen. (=bauordnungsrechtliche Sicherung von Stellplätzen). Eigentümer des zu belastenden Grundstückes: Stadt Leipzig, in Verwaltung Amt für Sport, Amt 52, des zu begünstigten Grundstückes: Stadt Leipzig, in Verwaltung Amt für Jugend Familie und Bildung, Amt 51. Die Stellplätze für die Fahrräder werden außerhalb des eingefriedeten Bereiches auf dem Schulgrundstück errichtet, sodass sie auch von Besuchern der umliegenden Sporthallen mitgenutzt werden können. Ein Überdachung der Stellplätze erfolgt nicht. KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) - Sämtliche lose Möblierung und Ausstattung erfolgt über AfJFB (528 T€) - Beschilderung = grafisch gestaltetes Leitsystem zur Grundorientierung in der Schule und Sporthalle. Die Beschilderung berücksichtigt die Anforderung an eine Amok-Beschilderung (Güterloher Modell) und die Anforderungen aus der DIN 18040-1 (Profilschrift). - fassadenintegrierte Informationstafeln und Briefkastenanlage im Zugangsbereich der Schule Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 9/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme Gegenwärtig besteht für das Schuleinzugsgebiet Mitte / Südost dringender Bedarf an einer Grundschule. Mit der Einrichtung eines weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Jablonowskistraße können die bis dato zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Schuleinzugsgebietes erweitert werden und somit der weiteren Bedarfsdeckung dienen. 3.4 Eigentumsverhältnisse Der Schulneubau einschließlich der Freianlagen des Schulgrundstückes und umliegend Gehwege und verkehrsberuhigte Zonen sollen auf 22 Flurstücken bzw. Teilen davon realisiert werden. Die Flurstücke befinden sich alle im Eigentum der Stadt Leipzig. Sie werden derzeit vom Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Verkehrs- und Tiefbauamt sowie vom Amt für Sport verwaltet. Mit diesem Bau- und Finanzierungsbeschluss ist gleichzeitig die Neuordnung der Flurstücke zu beschließen. Gemarkung Leipzig Flurstücksnummer 1169 i, f, k, l. r, 1211 n, o, v, w, 1220 b, d, 1220/1, 1220/2, 4019 weitere: 4018, 4039/2, 4040, 1224 n, o, p + 1262, 1262 a Flurstücksgröße in m² 7.765 (amtliche Größe) Eigentum Stadt Leipzig Das neu zu bildende Grundstück erhält mit Baugenehmigung die Adresse Jablonowskistraße 1. Der Bescheid durch das Amt für Statistik und Wahlen, Aktenzeichen 18163/2016. Das neu zu bildende Grundstück besteht aus folgenden Flur- bzw. Teilflurstücken: 4018/A, 4019/A, 1211o/A, 1211n/A, 1211w/A, 1211v/A, 1169k/A, 1169l/A, 1169f/A, 1169r/A, 1169i/A, 1220/1/A, 1220/2/A, 1220b/A, 1220d/A, 1170/6/A, 1262a/A, 1262/A, 1224n/A, 1224p/A, 1224o/A, 4039/2/A mit einer noch unvermessenen Gesamtfläche von 7.752 m². Diese Flächen gehen in Verwaltung des AFJB, Amt 51, über. Insgesamt werden für das Vorhaben einschließlich der Umfeldplanung 9.250 m² in Anspruch genommen. Davon entfallen auf das Schulgrundstück selbst (eingefriedet oder halb öffentlich) etwa 7.752 m². Dieser Flächenanteil geht künftig in die Verwaltung des AJFB (Amt 51) über. Für die sog. Umfeldplanung werden die restlichen rund 1.000 m² in Anspruch genommen. Auf die verkehrsberuhigte Jablonowskistraße als Spielstraße / Vorplatz entfallen davon etwa 710 m². Dieser Bereich bleibt öffentlich und geht nach Realisierung durch das ASG in Verwaltung des VTA (Amt 66) über. Der Rest wird für die 2,50 m breiten Gehwege entlang der Brüder- und Leplaystraße benötigt. Diese Flächenanteile gehen nach Realisierung durch das ASG in Verwaltung des VTA. amtl. Verwaltung Größe bisher Schulgrundstück Flurstücke neu 7.752 m² ASG, VTA AJFB 4018/A, 4019/A, 1211o/A, 1211n/A, 1211w/A, 1211v/A, 1169k/A, 1169l/A, 1169f/A, 1169r/A, 1169i/A, 1220/1/A, 1220/2/A, 1220b/A, 1220d/A, 1170/6/A, 1262a/A, 1262/A, 1224n/A, 1224p/A, 1224o/A, Schulvorplatz 706 m² VTA Gehwege neue 295 m² ASG, VTA VTA 1211v/B, 1220/2/B, 1220d/B, 1169k/B, 1169l/B, 1169f/B, 1211v/B Straßenzuordng. 230 m² VTA 1211v/B, 1220/2/B, 1220d/B VTA VTA 4019/B Die Zuordnung ist visuell auf dem Lageplan in Anlage 3 dargestellt. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 10/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 einbezogene Flurstücke 4018 Amtl. Flächen 3.283 m² neu zu bildendes Grundstück 2 m² 4018 - A übrige Flächen -B 3.281 m² 4019 911 m² 4019 - A 225 m² -B 706 m² 1211o 1211n 1211w 440 m² 240 m² 430 m² 1211o - A 1211n 1211w 432 m² 233 m² 435 m² -B 2 m² 1211v 1169k 1169l 1169f 1169r 1169i 1220/1 460 726 420 330 330 550 665 1211v 1169k 1169l 1169f 1169r 1169i 1220/1 338 708 387 275 342 544 684 - 1220/2 1220b 525 m² 600 m² 1220/2 - A 1220b 416 m² 611 m² 1220d 930 m² 1220d - A 722 m² 1170/6 1262a 1262 1224n 1224p 1224o 4039/2 1) 2.840 330 350 540 540 540 1.265 Σ 17.245 m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² m² 1170/6 1262a 1262 1224n 1224p 1224o 4039/2 - - A A A A m² m² m² m² m² m² m² A 1.269 m² 43 m² A 37 m² A 26 m² A 15 m² A 5 m² A 4 m² A Σ 7.752 m² 1) 1), 2) 1) m² m² m² m² 1) -B 109 m² 1) -B 208 m² 1) BC 1.571 m² B 292 m² B 307 m² B 510 m² B 525 m² B 518 m² B 1.262 m² Σ 9.497 m² 1) - B B B B 124 21 27 34 1) 1) 1) 3) 3) 3) 3) 3) 1) Beim VTA, Amt 66, verbleiben die Restflächen. 4018/B, 4019/B, 1211o/B, 1211v/B, 1169k/B, 1169l/B, 1169f/B, 1220/2/B, 1220d/B, 1170/6/B, 1170/6/C. Die „Restfläche“ wird Vorplatz der Schule; öffentlich gewidmet. Beim Amt für Sport, Amt 52, verbleiben von den Flurstücken 1262, 1262/a, 1224n, 1224p und 1224o die Teile 1262/B, 1262a/B, 1224n/B, 1224p/B und 1224o/B. 2) 3) Die Flächenangaben sind vorläufig. Eine amtliche Vermessung erfolgt als Grenzvermessung gleichzeitig mit Absteckung der Baugrenzen zu Baubeginn bzw. im Rahmen der Baumaßnahme. Die Beauftragung eines staatlich geprüften Vermessers erfolgt über das Amt für Geoinformation und Bodenordnung. Mit der Neuordnung der Flächen erfolgt gleichzeitig eine Umwidmung der Flächen. 3.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert. Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant: Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Schule Sporthalle Neubau Erweiterungsneubau Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz Modernisierung der äußeren Hülle Modernisierung einzelner Bauteile Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 11/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 Energetischer Standard/Energiekonzept: Passivhaus EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten EnEV 2014 mit höheren Neubau-Standards (ab 01.01.2016) Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014 Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP): Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht. Der Passivhausstandard wurde untersucht. Kennwerte Heizwärmebedarf Primärenergiebedarf Luftdichtheit n50 Soll-Wert max.15 max.120 0,60 kWh/(m²a) kWh/(m²a) 1 h Ist-Wert - Planung N.N * 59 . N.N * * keine Berechnung wegen Unwirtschaftlichkeit Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt. Fazit: Auf Grundlage der Berechnungen wird empfohlen, die Planungen mit dem EnEV-Standard fortzuführen, da sich diese Variante als die wirtschaftlichere dargestellt. Die Minderkosten bei der Umsetzung EnEVGebäude mit mechanischer Lüftung belaufen sich geschätzt auf 594.403 € (davon entfallen auf KG 300: 564.903 €, KG 400: 29.500 €). Eine Amortisation (ohne Berücksichtigung der Kosten für den Tausch der Anlagentechnik nach 20 Jahren) erfolgt erst nach 32 Jahren. Nachweis nach EnEV 2014: Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Schulgebäude mit integrierter Sporthalle Anforderungswert: Neubau Soll-Wert Ist-Wert Planung kWh/(m²a) 83 - 64 kg/(m²a) 32 - 32 W/m²K 0,39 - 0,34 mod. Altbau Primärenergiebedarf CO² –Emission Mittlerer U-Wert Energieträger: Folgende Energieträger wurden untersucht: Anwendung geBemerkung/Begründung wählt Primärenergiefaktor = 0,31 Fernwärme geeignet Erdwärme - keine Untersuchung, da Festlegung auf Fernwärme Gas - - dto. - Holz-Pellets - - dto. - Sonstige - - dto. - Fazit: Da Fernwärme anliegt, ist die Verwendung als Energieträger auf Grund seiner günstigen Eigenschaften gesetzt. Weitere erneuerbare Energien: - Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 12/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 3.6 Barrierefreies Bauen Die Planung erfolgte unter Berücksichtigung von § 50 SächsBO für ein öffentlich zugängliches Gebäude. Zur Erzielung der Barrierefreiheit für das Schulgebäude und die Sporthalle wird die DIN 18040-1 zu Grunde gelegt und berücksichtigt. Das Gebäude kann über alle Ein- und Ausgänge barrierefrei erschlossen werden. Der zentral liegende für Schule und Sporthalle nutzbare Aufzug wird barrierefrei ausgebildet und erschließt alle Etagen außer das UG (nur Technik). Im Gebäude werden in Nähe des Aufzuges barrierefreie WC-Räume (EG bis 3.OG) ausgebildet. Die Räume werden in Doppelnutzung auch als Lehrer-WCs genutzt. Die Sporthalle erhält in jedem Hallenteil eine barrierefreie Umkleide (1.OG und 3.OG) mit dazugehörigen Sanitärräum (in Doppelnutzung mit der Lehrerumkleide) bzw. integriert in die Umkleideräume. Die Hauptzugangstür zur Schule (über Windfang bzw. zum Pausenhof) sowie die Zugangstür zur Sporthalle werden mit Antrieben ausgestattet. Oberflächen zwischen Boden, Wand und Bauelementen werden kontrastreich gestaltet. 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Für dieses Vorhaben kann keine Beteiligung mit den späteren Nutzern erfolgen, da es sich um eine Neueinrichtung handelt und der konkrete Nutzer noch nicht bekannt ist. Die Beteiligung von Konsultationseinrichtungen wird geprüft. 4 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt. Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 18.01.2017 PSP 7.0001484.700 - Neue Grundschule Mi-O SK 78511000 Kostengruppe 100 Grundstück 200 Herrichten und Erschließung 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 400 Bauwerk - Technische Anlagen 500 Außenanlagen * 600 Ausstattung und Kunstwerke ** 700 Baunebenkosten Rundung: *** Summe Schulgebäude 0 792.113 6.599.977 2.043.811 884.926 474.090 2.034.989 70.094 12.900.000 Sporthallenteil 0 328.420 2.187.633 556.354 280.922 87.150 646.011 13.510 4.100.000 Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv lt. DA OBM 41/2012 Gesamt 0 1.120.533 8.787.610 2.600.165 1.165.848 561.240 2.681.000 83.604 17.00.000 560.508 * In den Kosten für die Außenanlagen ist der Kostenanteil 330 T€ für die Umfeldplanung (Erläuterung Punkt 3.2, Punkt KG 500) enthalten. ** In der KG 600 sind Kosten i.H.v. 319 T€ für konsumtive Ausstattung (Ergebnishaushalt) enthalten. *** Auf Grund nachstehender Kostenrisikobewertung wird eine Aufrundung auf volle 100 T€ vorgenommen: Ein quantifizierbares Kostenrisiko zum Bauvorhaben besteht in folgenden Punkten: - allgemeiner Risikobetrag in Höhe von 510.000 € infolge Baupreisentwicklung und Erkenntnisse aus Vergabeergebnissen bei anderen laufenden Bauvorhaben (≙ ca. 3% der Gesamtkosten) Ein nicht quantifizierbares Kostenrisiko zum Bauvorhaben besteht in folgenden Punkten: - Baugrund (Schadstoffbelasteter Baugrund, d.h. Entsorgungskosten und Altlastensanierung können von Planung abweichen) vorab muss tiefenenttrümmert und Kampfmittelfreiheit geschaffen werden + mögliche archäologische Vorkommnisse (Erläuterung Punkt 3.2, Punkt KG 200) Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 13/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 5 Finanzierungsplan Förderfähigkeit der Maßnahme: nicht förderfähig förderfähig Förderprogramm VwV Investkraft Sachsen Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in % 75 Gesamtkosten in € 17.000.000 1 Förderfähige Kosten in € * 15.394.655 1 Anteil Fördermittel in € * 11.546.000 Antrag vom 01/2017 Bescheid vom offen 1 * Entsprechend Beschluss der Ratsversammlung vom 17.11.2016 zu VI-DS-03336 "Investitionspläne gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz" erfolgt die Information über die Fortschreibung der Gesamt-Maßnahmelisten mit den Finanzberichten zum 30.06. bzw. 30.09. Der o.g. Anteil Fördermittel inkl. der o.g. förderfähigen Kosten basieren auf der bisher bestätigten Fördermittelhöhe lt. Liste des SMUL vom 15.05.2017. Eine Erhöhung des Förderanteils wird auf Grund des hohen Risikos nicht zuwendungsfähiger Kosten u.a. infolge der KG 200 und des Kostenanteils der im Abschnitt 4 genannten Umfeldplanung an der KG 500 (außerhalb des schulischen Grundstückes) nicht als Beschlussgrundlage vorausgesetzt. 6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan PSP-Element: „Neue Grundschule Mitte/SO“ (7.0001484) Kontierung für Ausstattung konsumtiv: 1.100.21.1.1.01.72, Sachkonto 42531000. Diese Mittel werden im Haushaltsplan für 2020 durch das Fachamt mit Vorgriff der Auslösung der Aufträge in 2019 angemeldet. 6.1 Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto) Jahr Planung Bau Gesamt 3 VE kassenwirksam * 1 Anteil Fördermittel * 2 Anteil Stadt * 2015/16 760.000 0 760.000 0 0 900.000 4 2017 (* ) 910.000 560.000 1.470.000 0 0 500.000 2018 390.000 4.700.000 5.090.000 4.000.000 4.000.000 1.000.000 2019 370.000 4.229.000 4.600.000 4.500.000 1.500.000 2020 251.000 4.830.000 5.080.000 1.235.000 3.046.000 1.554.000 Gesamt 2.681.000 14.319.000 17.000.000 5.235.000 11.546.000 5.454.000 1 Der o.g. Anteil Fördermittel basiert auf der bisher bestätigten Fördermittelhöhe lt. Liste des SMUL vom 15.05.2017. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind in 2020 Fördermittel i.H.v. 3.612.500 geplant. 2 Auf o.g. PSP-Element 7.0001484 sind im Haushaltsjahr 2020 bisher 987.500 € geplant. Zusätzlich sind durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 Mittel i.H.v. 319.000 € für konsumtive Ausstattung auf o.g. Kontierung mit Vorgriff der Auslösung der Aufträge in 2019 für 2020 anzumelden. Die zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme darüber hinaus fehlenden Mittel i.H.v. 247.500 € werden durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zum Finanzhaushalt 2020 auf dem PSP-Element 7.0001484.700 angemeldet und innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt. Für die Umfeldplanung (Vorplatz + Gehwege außerhalb Schulgrundstück) werden zwecks fachlicher und fördermitteltechnischer Trennung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 auf einem noch neu zu bildenden PSP-Element des ASG (Amt 67) i.H. von 330.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den bisher auf dem PSP-Element „Neue Grundschule Mitte/SO“ (7.0001484.700) geplanten Mitteln. 3 Bisher sind Verpflichtungsermächtigungen (VE) in 2017, kassenwirksam 2018, i.H.v. 3.000.000 € geplant. Es werden zusätzlich folgende überplanmäßige VE bereitgestellt. * * * Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 14/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 2017, kassenwirksam 2018: 1.000.000 € (mit Deckung aus 7.0000714 „120. Schule Energetische Sanierung“ gemäß § 81(5) SächsGemO) 4 * Bis zur Vorlage des Zuwendungsbescheides und kassenwirksamen Einstellung der Fördermittel in 2017 werden temporär in 2017 zusätzlich 435.000 € gem. § 79(1) SächsGemO für Planung + Realisierung bauvorbereitender Maßnahmen als Basis für die Erteilung der Baugenehmigung (s. Pkt. 3.2 zu KG 200) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle 1098720000 "unterj. Finanzierung formale Deckung FinHH". Nach Einstellung der Fördermittel in den Haushalt wird die Buchung des GO§79-Antrages rückgängig gemacht. 6.2 Geplante Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (€ brutto) auf Grund Besonderheiten des Förderprogramms VwV Investkraft - Budget Sachsen (Beschlussbasis) Jahr Planung Bau Gesamt 3 VE kassenwirksam * 1 Anteil Fördermittel * 2 Anteil Stadt * 1 4 * bis * 4 2017 (* ) 910.000 560.000 1.470.000 0 11.546.000 500.000 2018 390.000 4.700.000 5.090.000 4.000.000 0 1.000.000 2019 370.000 4.229.000 4.600.000 0 1.500.000 Gesamt 2.681.000 14.319.000 17.000.000 5.235.000 11.546.000 5.454.000 Die Fördermittel für Baumaßnahmen mit Förderung aus dem Programm VwV Investkraft (BUND + SACHSEN) sind in voller Höhe in 2017 anzuordnen. Fristenplan Baubeginn 03 / 2018 (bauvorbereitende Maßnahmen 10/2017) Fertigstellung 07 / 2020 Nutzungsbeginn Schuljahr 2020/21 8 2020 251.000 4.830.000 5.080.000 1.235.000 0 1.554.000 s.o. unter Tabelle Punkt 6.2.1. 1 Ergänzung zu * : 7 2015/16 760.000 0 760.000 0 0 900.000 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wurde erreicht. Daher wurde die Objektplanungsleistung gemeinsam mit der Tragwerksplanung in einem Vergabeverfahren und die Leistungen Technische Ausrüstung in einem zweiten Vergabeverfahren vergeben und beinhalteten zudem die Leistungen für Brandschutz und Bauphysik. Die Leistungen für die Freianlagenplanung sowie andere Gutachter- und Beratungsleitungen (Vermessung, Baugrundgutachten u.a.) liegen unterhalb des Schwellenwertes und wurden frei vergeben. Leistungsbild nach HOAI 2013 Planungsbeteiligte Objektplanung nach § 33 Schulz und Schulz Architekten GmbH Leipzig Freianlagen nach § 38 Freiraumkonzepte GbR Bad Lausick Tragwerksplanung nach § 49 Staupendahl u. Partner GmbH Leipzig Technische Ausrüstung nach § 53 ZBP Zimmermann und Becker GmbH Leipzig Brandschutzberatung Staupendahl u. Partner GmbH Leipzig Bauphysik Staupendahl u. Partner GmbH Leipzig Stadtbeleuchtung IBEA GmbH Ingenieurbüro Leipzig Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 15/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist: in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt Die Maßnahme der Vorlage ist: ein Neubau ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs) eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG) Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2021 Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 93.656 EUR Kostengruppe 300 Betriebskosten 198.163 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 208.448 EUR Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.2020 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten 54.633 EUR (bereits ab 01.06.2020, 2 Monate vor Inbetriebnahme) Kostengruppe 300 Betriebskosten 82.568 EUR Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten 86.853 EUR 9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan Die Maßnahme hat Auswirkungen auf den Stellenplan. Entsprechend Beschluss VI-DS-01965 vom 15.03.2016 werden 1,10 VZÄ für Hausmeister (Schulhausmeisterleistungen) und 0,60 VZÄ Hallenwart (Stellenressource für Hallenwartleistungen) benötigt. (siehe Nutzungskostentabelle Anlage 4), ermittelt nach Personalausgabenplanung 2018. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des gültigen Stellenbemessungsmodells für Hausmeisterdienstleistungen in Schulen, Kitas und für die Hallenwarte. Die Einrichtung der Stellen muss 2020 zwei Monate vor Inbetriebnahme von Schule und Sporthalle zur Einweisung in alle objektspezifischen wie technischen Gegebenheiten erfolgen. Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 16/17 Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig Stand vom: 05.09.2017 9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander. Kennwerte des Vorhabens: Gesamtgebäude Teil Schule Teil Sporthalle NUF (1-6) NUF (1-7) NRF m² m² m² 5.134 6.982 3.419 3.853 5.485 1.281 1.497 BGF m² 8.421 6.484 1.937 BRI m³ 35.440 25.409 10.031 KG 300 + 400 € 11.388.000 8.643.900 2.744.100 BWK/NUF € /m² 2.218 2.243 2.142 BWK/BGF € /m² 1.352 1.333 1.417 BWK/BRI € /m³ 321 340 274 BWK/NE €/NE 25.419 19.602 5.817 BWK = Bauwerkskosten = KG 300/400 BKI - Kennwertvergleich mit einem Neubau von Allgemeinbildenden Schulen, Stand 1. Quartal 2016 + Baupreisindex IV/2016 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt* BKI Von-Wert+ 25 % KG 300 + 400 /NUF 2.247 €/m² > KG 300 + 400 /BGF 1.440 €/m² > KG 300 + 400 /BRI Kennwerte des Vorhabens 334 €/m³ > Bemerkungen/Begründung Das Bauvorhaben unterschreitet den Kennwert. -1 % Das Bauvorhaben unterschreitet den 1.352 €/m² Kennwert. - 6 % Das Bauvorhaben unterschreitet den 321 €/m³ Kennwert. - 5 % 2.218 €/m² * Auf die Berücksichtigung des Regionalfaktors (Leipzig Stadt 0,85 / Leipzig 0,99) wird im Hinblick auf die aktuelle Baupreis- und Planungskostenentwicklung verzichtet Stadt Leipzig 65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031 17/17 13 4018 B Vo rda Sporthalle Acer pseudoplatanus 4018 A 1211/v B Tilia spec. Acer pseudoplatanus Tilia spec. Acer platanoides Gre n ck stü Acer pseudoplatanus ze S chu Tilia spec. 1220/2 A Tilia spec. lgr 1220/d B und Tilia spec. STADT LEIPZIG stü ck Tra fo Acer pseudoplatanus Koelreuteria panicutata Acer pseudoplatanus Tilia spec. 1220/d A Acer pseudoplatanus Acer pseudoplatanus Objekt Tilia spec. Acer platanoides Tilia Tilia spec. spec. Acer pseudoplatanus Tilia spec. Acer campestre Acer platanoides Baumhain: Acer pseudoplatanus Tilia spec. 1211/n Koelreuteria panicutata Tilia spec. Reck Riesenblume Wackeltritte PopulusHybride Acer platanoides Acer pseudoplatanus Fraxinus exselsoir Riesenblume Netze Acer pseudoplatanus Hangelgriffe Balancierbalken Kletterseile Acer pseudoplatanus mehrstämmig Blütenblätter -podeste Reck Rutsche PH 2,00 m Riesenblume 1220/b 1211/o A Kletterstange 1224/o A Netze 1224/o B Acer pseudoplatanus mehrstämmig Prunus 1169/k A 1224/p A 1169/i PopulusHybride 1170/6 A 1211/o B Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Schulhort und Sporthalle in Leipzig Mitte/ SO Jablonowski-/Brüderstraße 04103 Leipzig Auftraggeber Klpfl. Koelreuteria panicutata Balanciertau Brüderstraße Acer platanoides Apfel Koelreuteria panicutata 1220/1 NEUES RATHAUS 04092 LEIPZIG - Amt für Gebäudemenagement - 1170/6 C Tilia spec. Tilia spec. Acer platanoides 1211/w 1170/4 Name Robinia lgr und Sch u nze Acer platanoides 4019 A 4040 Datum Tilia spec. Tilia spec. Gre 1211/m Tilia spec. Tilia spec. 1211/v A Acer pseudoplatanus 4019 B 1211/i Art der Änderung 5 Acer Acer platanoides pseudoplatanus Index 1220/2 B halt Acer pseudoplatanus Asp Acer pseudoplatanus 1211/l Acer pseudoplatanus / FD Leplaystraße Acer pseudoplatanus 1211/k ch 1224/p B Sporthalle PopulusHybride Strauchfläche H 2,20 m Stadt Leipzig Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 128 04317, Leipzig Architekt Tel.: 0341 123 7399 Fax: 0341 123 7431 Fachplaner Freiraumkonzepte GbR Landschaftsarchitekten S. Richter + P. Fibich Schönbacher Str. 34 04651 Bad Lausick Tel.: 03445 559823 E-mail: freiraumkonzepte@t-online.de Uebersicht Quercus petraea 1169/l A 1169/k B 1169/r W MDhs III Baumhain: Acer pseudoplatanus Gr en ze Spielplatz 1224/n A 1224/n B Sc Strauchfläche H 2,20 m hu lg 1169/l B ru nd st üc k 1169/f A Betula pendula 31b Planbezeichnung 1262 A Vereinigung von Flurstücken 2 1262 B 1170/13 1169/f B Leistungsphase 1262/a A Entwurfsplanung Cornus mas 1262/a B Bodendecker 14 Vord ach / FD 1170/6 B 15 4039/2 A Kindergarten 4039/2 B Blattnr.: Datei: 3 x Koelreuteria panicutata 1260 014661g00101_5_F_LAGE_5.7.2 gezeichnet: Fibich/Richter Datum: 25.04.2017 Format: FK-5.7.2 Maßstab: A3 1:500 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 GS Jablonowskistraße Grundschule Jablonowskistraße 1 04103 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Modernisierung Altbau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 210 210 220 220 220 200 311 312 313 314 314 315 316 319 310 321 321 322 322 329 329 329 329 320 331 332 333 334 339 339 339 339 339 339 339 330 341 341 341 342 349 349 340 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Personalkosten Hausmeister 49.137 28.663 Personalkosten Hallenwart 25.788 15.043 Sachkosten Hausm.,Hallenwart 18.731 10.926 Sachkosten Hygiene 0 0 Sachkosten Feuerlöscher 0 0 Objektmanagementkosten 93.656 54.633 Bezeichnung Infrastruktuell. Gebäudem. 0 0 GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 0 0 0 70001484700 70001484700 0 0 0 4241 9201 4255 2200 Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung Versorgung GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9110 4241 9140 4241 9140 4241 9130 0 GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 4241 9120 4241 9121 4241 9417 4241 9310 4241 9418 4241 9413 4241 9222 4241 9910 GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 4241 9410 4241 9161 0 4241 9414 4241 9162 4241 9412 4241 9411 4241 9191 4241 9192 4241 9300 4241 9164 0 GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 0 4241 9416 4241 9419 4241 3100 4241 9221 4241 9223 Wasser Öl Gas Feste Brennstoffe Holzpellets Fernwärme Strom Sonstiges 3.507 0 0 0 0 15.754 49.433 0 1.461 0 0 0 0 6.564 20.597 0 68.694 28.622 2.109 0 7.500 900 80 0 0 915 879 0 3.125 375 33 0 0 381 11.504 4.793 75.000 2.500 0 65 12.000 1.000 500 500 0 2.500 1.200 31.250 1.042 0 27 5.000 417 208 208 0 1.042 500 Reinigung, Pflege Gebäude (G) 95.265 39.694 Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A Reinigung, Pflege A 0 500 2.000 10.000 0 7.000 0 208 833 4.167 0 2.917 19.500 8.125 Versorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Entsorgung Schmutzwasser Regenwasser Müll Abscheider Sonstiges Schädlinge Container Sonderleistungen Entsorgung Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Reinigung, Pflege G Unterhaltsreinigung Glasreinigung Fassadenreinigung Schornstein Grundreinigung Sonderreinigung Wäschereileistungen Schmutzfangmatten Bodenpolster Gardinen, Lamellen Wirtschaftsd., Kita Befestigte Flächen Winterdienst Straße Pflanz- u. Grünfl. Pflegevert. in Kitas Baumkontrolle,etc. Reinigung, Pflege Außenanlagen (A) PSP- Element 08.07.2016 Sachkonto Seite 1/2 NUK_51_extern_Tab_1 Nutzungskosten im Hochbau 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung Tabelle 1 gemäß DIN 18960 GS Jablonowskistraße Grundschule Jablonowskistraße 1 04103 Leipzig Amt 65 (Bezeichnung des Bauwerks) Modernisierung Altbau Datum: (Bezeichnung der Baumaßnahme) 351 352 353 353 355 359 350 361 362 362 369 360 Bedienung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Inspektion, Wartung Bedienung, Inspektion und Wartung Dienste Dienste Dienste Dienste 300 Grundsteuer Versicherungsb. 0 Abgaben und Beiträge, (Einnahmen) Betriebskosten 410 420 430 440 400 Kontrollen Notrufservicepssch. Aufschaltung.,etc. Sonstiges Sicherheits- und Überwachungsdienste 371 Abgaben u. Beiträge 372 Abgaben u. Beiträge 379 Einnahme 370 Kosten € / Kosten € / Jahr Jahr Voll anteilig Techn. Anlagen 0 0 Baukonstrukt. 0 0 Techn. Anlagen 0 0 wasserl. Urinalanlagen 0 0 Rev. Feuerlöscher 0 0 Sonstiges 0 0 Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzung Instandsetzungkosten Baukonstrukt. Techn. Anlagen Außenanlagen Ausstattung Voraussichtliche Inbetriebnahme: Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme: KG 200 KG 300 KG 400 Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten: KG 200 KG 300 KG 400 Bezeichnung PSP- Element 08.07.2016 Sachkonto GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 0 4211 1000 4211 2000 4241 9415 4255 2010 0 GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 70001484700 0 4241 9291 4241 9420 0 0 0 0 0 GS Jablonowskistraße 0 GS Jablonowskistraße 0 GS Jablonowskistraße 70001484700 70001484700 70001484700 0 0 0 0 0 198.163 82.568 105.452 62.405 32.171 8.420 208.448 43.939 26.002 13.405 3.508 86.853 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.1.1.01 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.1.1.01 OS in öffentl. Trägerschaft 1.100.21.1.1.01 GS Jablonowskistraße 70001484700 4211 1000 4211 2000 4211 2000 4241 9225 0 0 0 1.000 2.200 0 0 417 917 0 3.200 1.333 01.08.2020 7 5 5 0,58 0,42 0,42 Seite 2/2 NUK_51_extern_Tab_1