Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1302355.pdf
Größe
4,1 MB
Erstellt
17.08.17, 12:00
Aktualisiert
13.09.17, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04706
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff:
Neubau einer 4-zügigen Grundschule mit Schulhort und Sporthalle für Leipzig
Mitte/SO Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
in Verbindung mit der Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung § 79 (1)
SächsGemO und einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung nach §81(5)
SächsGemO
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
FA Finanzen
FA Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
SBB Mitte
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
15.11.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Anhörung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1.
Die Baumaßnahme wird realisiert. (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig §
8, Abs. 3 Punkt 18 in der zur Zeit gültigen Fassung)
2.
Die Gesamtkosten betragen 17.000.000 €. Der städtische Anteil beträgt 5.454.000 €.
3.
Die Auszahlungen sind im PSP-Element „Neue Grundschule Mitte/SO“ (PSP
7.0001484.700, Sachkonto 78511000) in den Haushaltsjahren wie vorgesehen:
Jahr
Auszahlung
2015
2016
900.000 €
0€
2017
2018
2019
2020*
12.046.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 1.554.000 €
* inkl. konsumtive Ausstattung 319.000 €. Die vollständige Einordnung der Jahresscheibe 2020 erfolgt im Rahmen
der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/2020 innerhalb des Zuschussbudgets des Fachamtes
Die Ausstattungsaufwendungen ( i.H.v 319.000 €) werden im Haushaltsjahr 2020 im
Sachkonto 42531000, PSP-Element 1.100.21.1.1.01.72 eingeordnet. Die Mittel sind im
Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2019/20 entsprechend durch das
Fachamt anzumelden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, im Vorgriff zum Haushaltsjahr 2020 die Aufträge zur
konsumtiven Ausstattung mit Leistungserfüllung und Zahlungswirksamkeit in 2020 in
vorgenannter Höhe bereits im Haushaltsjahr 2019 auszulösen.
Die Einzahlungen (VwV Investkraft Sachsen) sind im PSP-Element „ Neue Grundschule
Mitte/SO“ (PSP 7.0001484.705) vollständig i.H.v. 11.546.000 € für 2017 vorgesehen..
4.
Für das Haushaltsjahr 2017 und 2019 sind Verpflichtungsermächtigungen mit
Kassenwirksamkeit im jeweiligen Folgejahr vorgesehen.
2017, kassenwirksam 2018: 4.000.000 € (inkl. überplanmäßig 1 Mio. €)
2019, kassenwirksam 2020: 1.235.000 €
1/4
Die Einordnung der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2019 kassenwirksam
2020 erfolgt durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt
2019/2020.
5.
Es werden überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen nach § 81 (5) SächsGemO für
das Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam 2018 i.H. von 1.000.000 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element "120. Schule - Energetische Sanierung" (7.0000714.700).
6.
Die Folgekosten entsprechend Anlage 4 für das Haushaltsjahr
- 2020 anteilig i.H.v. 224.054 € sowie
- ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. i.H.v. 500.267 €
werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der
Haushaltsplanung 2021/2022 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch
das Fachamt anzumelden.
7.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Rahmen des Gesamtauszahlungsbudgets
vertragliche Verpflichtungen zunächst ohne vorliegende Fördermittelbescheide einzugehen.
Der vorzeitige Maßnahmebeginn sowie die Höhe des Gesamtfördermittelbudgets für die
Stadt Leipzig ist durch die VwV Investkraft prinzipiell bestätigt.
8.
Das noch bestehende offene Restrisiko i.H.v. 510.000 € wird zur Kenntnis genommen. Die
Deckung erfolgt zu gegebenem Zeitpunkt innerhalb des Budgets des AJFB.
9.
Die Neuordnung der 22 Flurstücke und die damit verbundene Entwidmung öffentlicher
Flächen wird beschlossen (siehe Textteil Punkt 3.4 und Anlage 3). Der Oberbürgermeister
wird ermächtigt, das Einziehungsverfahren für die Jablonowskistraße, Flurstück 4019, Gem.
Leipzig, und den Parkplatz, Teilflächen 1211/v,1220/2 und 1220/d Gem. Leipzig, Fläche
gemäß § 8 des Sächsischen Straßengesetzes einzuleiten.
10.
Für die Umfeldplanung (Vorplatz und Gehweg) werden außerplanmäßige Auszahlungen
nach § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2018 auf einem noch neu zu bildenden
PSP-Element des ASG (Amt 67) i.H. von 330.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den
bisher auf dem PSP-Element „Neue Grundschule Mitte/SO“ (7.0001484.700) geplanten
Mitteln.
2/4
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
wo veranschlagt
Erträge
Finanzhaushalt
Aufwendungen
2020
319.000 1.100.21.1.1.01.72
Einzahlungen
2017
Auszahlungen
2015
2016
2017
2018
2019
2020
11.546.000 7.0001484.705,
Sachkonto 68110000
900.000 7.0001484.700,
0 Sachkonto 78511000
12.046.000
1.000.000
1.500.000
1.235.000
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
06/2020
08/2020
08/2020
ab
ab
ab
2021 ff.
KG 200: 54.633 €
KG 300: 82.568 €
KG 400 : 86.853 €
KG 200: 93.656 €
KG 300: 198.163 €
KG 400: 208.448 €
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
nein
Beantragte Stellenerweiterung:
x
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
siehe Textteil 9.2 +. Anl. 4 z. Textteil (Hausmeister
und Hallenwart)
Beteiligung Personalrat
nein
3/4
ja,
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, eine neue Grundschule zu errichten.
Diese soll für das Schuleinzugsgebiet Leipzig Mitte/SO 4-zügig am Standort Jablonowski-, Brüder- und
Leplaystraße in 04103 Leipzig (Mitte) einschließlich der dafür erforderlichen Freianlagen errichtet
werden.
Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant.
Das Baufeld (Gesamtfläche nur ca. 7.500 m²) befindet sich zwischen der Jablonowski-, Brüder-,
Leplay- und ehemaliger Turnerstraße.
Der künftige Neubau umfasst folgende Gebäude und Anlagen:
1. ein Schulgebäude inklusive Schulhort,
2. zwei gestapelte Einfeldhallen á 15x27m. Diese Sporthallen dienen auch dem Vereinssport.
3. Außenanlagen mit Pausenhof, Hortfreiflächen, Sportflächen, sonstige Flächen.
Anlagen:
Textteil HH-Vorlage BauBeschluss
Anlage 1 Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss
Anlage 2 Ansichten / Schnitte
Anlage 3 Vereinigungsflächen
Anlage 4 Nutzungskostentabelle
4/4
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Neubau
4 zügige Grundschule mit Schulhort und Sporthalle
für Leipzig Mitte/SO
Jablonowskistraße 1, 04103 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V - Jugend Soziales, Gesundheit und Schule
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
05.09.2017
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1
3
Grundlagen
1.1
1.2
Ziel und Entwicklungskonzeption ....................................................................................... 3
Beschlüsse ......................................................................................................................... 3
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Beschreibung des Ist-Zustandes ........................................................................................ 3
Ableitung des Bedarfes ...................................................................................................... 3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme ................................................................ 3
Alternativlösungen .............................................................................................................. 3
Folgen bei Nichtbeschlussfassung ..................................................................................... 3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
4
3.1
3.2
Städtebauliche Einordnung ................................................................................................ 4
Erläuterung der Planung ..................................................................................................... 5
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
5
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
6
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
8
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
9
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
9
2
3
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
4
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme..................................... 10
Eigentumsverhältnisse ..................................................................................................... 10
Energiekonzept ................................................................................................................. 11
Barrierefreies Bauen ......................................................................................................... 13
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ...................................................................... 13
Finanzieller Aufwand
13
5
Finanzierungsplan
14
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan
14
6.1
6.2
Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto) ........................ 14
Geplante Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (€ brutto) auf Grund.............. 15
Besonderheiten des Förderprogramms VwV Investkraft - Budget Sachsen (Beschlussbasis)
7
Fristenplan
15
8
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
15
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
16
9.1
9.2
9.3
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 ................................................................ 16
Auswirkungen auf den Stellenplan ................................................................................... 16
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 ............................................................... 17
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Lageplan mit Grundriss Erdgeschoss
Ansichten / Schnitte
Vereinigungsflächen
Nutzungskostentabelle
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2/17
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
Kurzerläuterung
Die Stadt Leipzig beabsichtigt, eine neue Grundschule zu errichten.
Diese soll für das Schuleinzugsgebiet Leipzig Mitte/SO 4-zügig am Standort Jablonowski-, Brüder- und
Leplaystraße in 04103 Leipzig (Mitte) einschließlich der dafür erforderlichen Freianlagen errichtet werden.
Die Fertigstellung ist zum Schuljahresbeginn 2020/21 geplant.
Das Baufeld (Gesamtfläche nur ca. 7.500 m²) befindet sich zwischen der Jablonowski-, Brüder-, Leplayund ehemaliger Turnerstraße.
Der künftige Neubau umfasst folgende Gebäude und Anlagen:
1. ein Schulgebäude inklusive Schulhort,
2. zwei gestapelte Einfeldhallen á 15x27m. Diese Sporthallen dienen auch dem Vereinssport.
3. Außenanlagen mit Pausenhof, Hortfreiflächen, Sportflächen, sonstige Flächen.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Anlass und Zweck des Vorhabens ist die Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig. Basis bildet
der Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig und das Investitionsprogramm für den Schulhausbau.
Mit der Einrichtung eines weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Jablonowskistraße für Mitte/Südost können die zur Verfügung stehenden Kapazitäten erweitert werden und somit der weiteren
Bedarfsdeckung dienen.
1.2
Beschlüsse
Basis für dieses Vorhaben ist der Ratsbeschluss der Stadt Leipzig VI-DS-01854 vom 19.11.2015 (Planungsbeschluss sowie Grunderwerb für bauliche Investitionen für den Schulentwicklungsplan im Jahr
2015 - Stand 20.08.2015 und Bestätigung einer außerplanmäßigen Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO). Dieser gilt für dieses Vorhaben gleichzeitig als Planungsbeschluss und stellt somit die Planungsgrundlage dar.
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Derzeit besteht für das Schuleinzugsgebiet Mitte / Südost dringender Bedarf an einer Grundschule für
rund 450 Kinder. Geeignete und verfügbare Grundstücke im innerstädtischen Bereich waren zu finden.
Auf den lange Zeit als Grünfläche zwischengenutzten Trümmergrundstücken am Standort zwischen
Jablonowski-, Brüder-, ehemaliger Turner- und Leplaystraße wurde dafür ein etwa 7.500 m² kleines geeignetes innerstädtisches Areal gefunden, dessen Flurstücke sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Der Bedarf leitet sich aus dem Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig und (DS-03577-NF-02) dem Investitionsprogramm für den Schulhausbau ab.
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Sicherung der Schulkapazitäten der Stadt Leipzig
2.4
Alternativlösungen
keine
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Eine dringend benötigte Grundschule wird nicht errichtet, die zur Sicherung der Schulkapazitäten dringend benötigt wird.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Der geplante Standort liegt in unmittelbarer Zentrumsnähe, östlich der Grünewaldstraße im sogenannten
Seeburgviertel, welches als Vorstadterweiterung Ende des 19.Jahrhunderts entstand. Das Quartier zwischen der Brüderstraße im Süden und der Leplaystraße im Norden war vor seiner Kriegszerstörung dicht
bebaut. Auf den dann lange Zeit als Grün- und als Parkplatzflächen zwischengenutzten Trümmergrundstücken entstand auf dem westlichen Teil bis zur Jablonowskistraße 2003 ein begrünter Stadtplatz, der
heutige Adis-Abeba-Platz. Der restliche Teil bis zum Fuß- und Radweg zurückgebauten Turnerstraße im
Osten vor der jüngst erweiterten und modernisierten Wettkampfhalle Brüderstraße lag weiterhin brach.
Die geplante Schule, welche nun die verbleibende Brachfläche füllen soll, bildet künftig mit seiner stadtraumprägenden Fassade den östlichen Abschluss des einprägsamen symmetrisch strukturierten Stadtplatzes, welcher von der Grünewaldstraße aus durch leicht überhöhte Wohnbauten aus den 1950er Jahren torartig eröffnet wird. Geprägt wird der Standort am nördlichen Ende der Jablonowskistraße vom
turmartig betonten Eingang der historischen denkmalgeschützten Turnhalle Leplaystraße. Im Süden befindet sich ein Kindergarten gegenüber der künftigen Schule.
städtebauliche Einordnung
Der Schulneubau entsteht im Geviert Jablonowski-, Brüder-, ehemaliger Turner- und Leplaystraße. Dabei
soll die Konzeptidee des Architekturbüros Schulz & Schulz aus Leipzig, das die eu-weite Ausschreibung
zur Vergabe der Objektplanungsleistungen gewann, umgesetzt werden (siehe Anlagen 1 und 2).
Dabei orientiert sich der Hauptzugang der Schule auf die künftig in Erweiterung des Adis-Abeba-Platzes
zum Vorplatz umgestaltete Jablonowskistraße, der nur noch eingeschränkt überfahren werden darf. Der
Verkehrsfluss wird dann über die Brüder- bzw. Leplaystraßen abgeleitet, die entlang des Schulgeländes
im Zuge der Schulbaumaßnahme neue der u.a. Schulwegsicherheit dienende Gehwege erhalten.
Am vorgesehenen Standort reagiert der achsensymmetrisch auf den Addis-Abeba-Platz ausgerichtete
Schulbaukörper auf die städtebaulich sensible Situation und schließt den Platz an der Jablonowskistraße
mit einer Gebäudefassade ab.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4/17
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
3.2
Erläuterung der Planung
Die zentrale Entwurfsidee basiert auf dem Gedanken eine Schule als eine Art „Baukastensystem“ zu
entwickeln, die mit Modifizierungen an unterschiedlichen Standorten errichtet werden kann, da zeitgleich
nahezu identische Schulen ausgelobt wurden. Dabei verfolgte der Planer standortunabhängig „SystemGrundsätze“ wie kompaktes Gebäudevolumen mit geringem „Footprint“ und niedrigem Fassadenflächenanteil, kostenbewusste, flexible und robuste Gebäudeorganisation und Tragstruktur, risikoarmer Einsatz
bewährter Konstruktionen und Materialien für eine zügige Realisierung sowie Langlebigkeit und Nachhaltigkeit. Dabei wurden die Baukörper Schule und Sporthalle wie an einem Gelenk miteinander verknüpft.
Auf Grund der vergleichsweise geringen Grundstücksgröße wurde die zentrale Entwurfsidee für dieses
innerstädtische Vorhaben konfiguriert, sodass ein sehr kompakter Entwurf entstand, dabei größtmögliches Freigelände für Sport und Spiel der fast 450 Grundschüler bereit haltend
Die moderate Größe von Schule und Hort macht eine kompakte Schulhaustypologie ohne zusätzliche, in
Erstellung und Betrieb aufwendige Innenhöfe möglich. Die Belichtung des Gebäudeinnern und der notwendige Außenbezug werden gewährleistet durch offen gestaltete Giebelseiten und ein zentrales Haupttreppenhaus. Die Haupttreppe bildet das Herzstück des Schulhauses, welches einer offenen Kommunikation dienen und im Bedarfsfall in der Erdgeschossebene als „Tribüne“ für schulische Aufführungen mit
Sitzstufen dienen soll.
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Da es sich bei den für die Bebauung verfügbaren Flurstücken um ehemals intensiv bebaute Flurstücke
handelt, dessen Trümmer nach Kriegszerstörung nur oberflächig beseitigt wurden, im Untergrund erhalten sind und mittels anthropogenen Auffüllungen bis heute als Grünfläche und Parkplatz zwischengenutzt
wurden, sind überdurchschnittlich viele Maßnahmen zur Baufeldfreimachung erforderlich; Tiefenentrümmerung, Altlastenbeseitigung, Baumfällungen, Baumumverpflanzungen von Spenderbäumen etc. Da
zudem Kampfmittelverdacht besteht, sind alle Erdarbeiten durch einen Feuerwerker zu begleiten. Archäologische Untersuchungen sind ebenfalls kostenseitig zu berücksichtigen. Insofern entfällt auf diese Kostengruppe ein im Vergleich zu anderen Vorhaben hoher Kostenanteil; KG 210: 962 T€ Brutto.
Zudem sind auch Aufwendungen zur öffentlichen Erschließung KG 220 erforderlich, u.a. neben üblicher
Hausanschlüsse die Umverlegung mehrerer Meter einer Fernwärmtrasse, das Versetzen eines Trafohäuschen, die Umverlegung der Stadtbeleuchtung. Kosten KG 220: 159 T€ Brutto
KG 212 - Abbruchmaßnahmen - Tiefenenttrümmerung: Auf Basis von Bestandplänen/-unterlagen wurde
ermittelt, wo und mit wie viel Trümmern im Baugrund zu rechnen ist. Es ergeben sich ca. 1.500 m³ feste
Substanz allein im Bereich der Baugrube Schule/Sporthalle. Die Enttrümmerung erfolgt im Zuge des Aushubes der Baugrube. Der Aushub der Baugrube erfolgt ggf. mit zeitlicher Unterbrechung wg. orientierender
braun = ehemalige Bebauung, rot = Grundfläche
des Neubaus
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
Untersuchungen, Kampfmittelsondierungen bzw. Archäologischen Nachuntersuchungen. Aus Kostengründen werden nur die Bauwerksreste entfernt, welche sich unmittelbar für die Neuerrichtung der Gebäude
störend verhalten. Für die Außenanlagengestaltung ergibt sich ein weiterer erheblicher Aufwand auf Grund
der noch vorhandener Bebauungen im Untergrund und anthropogener Auffüllungen mit z.T. erhöhter PAKKonzentrationen sowie Flussschotter mit Gerölleinlagerungen.
KG 212 - Abbruchmaßnahmen - Spenderbäume: Für das Vorhaben ist die Fällung bzw. die Verpflanzung
eines Teils des vorhandenen Baumbestandes unumgänglich. 22 Spenderbäume waren durch das ASG an
neue Standorte zu versetzen u.a. Clara-Zetkin-Park, Nordufer des Auensees. Die Kosten dafür sind gemäß
Verursacherprinzip zu tragen. 30 weitere zu fällende Groß- und Kleinbäume werden in den künftigen Außenanlagen der Schule bzw. standortnah ersetzt.
KG 213 - Altlastenbeseitigung: Eine umfassende Altlastenbeseitigung wird erforderlich. Basis: Gutachten
zum „Geotechnischen Bericht“ Nr. L16/II-114.82 vom 06.09.2016 sowie der Bericht zur „Altlastentechnische
Erkundung“ vom 26.09.2016 vom IB Buchholz + Partner. Altlastenentsorgung: 40% des Aushubes der LAGA Boden und 60% der LAGA Bauschutt allein im Bereich der neu zu errichtenden Gebäude. Ferner Bodenaustausch im Freigelände erforderlich.
KG 219 - Herrichten, sonstiges
Gründungspolster: Wiederauffüllung ab OK anstehenden tragfähigen Baugrund bis UK Gründungsbauteile in den nicht unterkellerten Bereichen im Bereich der tiefenenttrümmerten Bereiche erforderlich. Mächtigkeit ca. 2 m. Aufbau eines Tragpolsters aus verdichtbaren kapillarbrechenden Mineralgemisch.
Kampfmittel (Feuerwerker): Aufgrund umfangreicher Störungen im Baugrund (ehemalige Bebauung,
Trümmer und Bauwerksreste im Baugrund, Bombenschäden etc.) kann keine grundsätzliche Kampfmittelfreigabe erfolgen. Daher muss bei allen Aufgrabungen, sei es für die Archäologie, Baugrubenerstellung, Verbauarbeiten, Geländeabschiebungen etc. ein zugelassener Feuerwerker nach § 20 SprengG vor
Ort sein und die Aufgrabungen visuell begleiten. Die Kosten für Feuerwerker gehen dabei i.d.R. über das
übliche Maß einer Kampfmittelsondierung hinaus.
Archäologie - Aufgrabungen: Es besteht seitens des Landesamtes für Archäologie (LfA) Interesse auf
dem Baugrundstück archäologische Aufgrabungen durchzuführen. Das LfA schätzt die Wahrscheinlichkeit, noch ungestörte Bereiche anzutreffen, als zwar gering aber nicht unwahrscheinlich ein. Daher vorerst
nur Kosten für archäologische Dokumentation der Aufgrabungsarbeiten..
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktionen
KG 310 - Baugrube: - Der Baugrubenaushub erfolgt in zeitlichen Zusammenhang mit der Tiefenenttrümmerung (siehe KG 210). Bis auf den Bereich Jablonowskistraße (Verbau im Träger-Bohlwand-Verfahren)
werden die Baugrubenkanten geböscht (DIN 4124) ohne geschlossene Wasserhaltung. Temporäres
Oberflächenwasser wird abgeführt (Pumpensumpf).
Besonderheit: Es sind orientierende Untersuchungen (Kostenübernahme durch die LDS) für zwei Altlastenverdachtsfälle durchzuführen. Hintergrund: Für die orientierenden Untersuchungen ist Kampfmittelfreiheit zu gewährleisten, welche aber erst mit Baugrubenaushub und Tiefenttrümmerung herbeigeführt werden kann. Ziel der orientierenden Untersuchung ist es, eine ausreichende Datenlage zur Bewertung der
Standorteignung und Gefährdungsabschätzung für die künftige sensible schulische Nutzung zu erhalten
und auf ggf. noch zusätzlich notwendige Sicherungsmaßnahmen abzustellen. Möglicher Weise daraus
resultierende kostensteigende Maßnahmen u.a. für den Verbau und die zeitliche Abgrenzung von der
eigentlichen Baumaßnahme sind noch nicht vollumfänglich berücksichtigt.
KG 320 - Gründung: Bodenplatten aus Stahlbeton, tlw. WU-Bauweise. Die Gründungen werden als
Flachgründungen und Bodenplatten mit Frostschürzen aus Stahlbeton hergestellt mit Normalbeton in
Ortbetonbauweise. Tiefgründungen sind nicht erforderlich.
KG 330 - Außenwände und -stützen:
tragende Außenwände in Massivbauweise mit Stahlbetonhalbfertigteilen (soweit statisch ausreichend)
und Ortbetonergänzungen bzw. in Ortbeton mit Schalung ausgeführt, Bauteile aus Stahlbeton mit Normalbeton. Erdberührende Außenwände des Untergeschosses in WU-Bauweise. Kellerwände außen
Stahlbeton, tlw. WU-Bauweise, innen Stahlbeton, tlw. Kalksandsteinmauerwerk, alles feuerhemmend
bzw. feuerbeständig
Tragende Stützen: Stahlbeton, feuerbeständig
Außenputz/Außenwandverkleidung: Klinkerfassade, vorgehängt und hinterlüftet, Mineralwolledämmung
nicht brennbar, Unterkonstruktion Edelstahl
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
Fenster: Holz-Alu-Fenster, Isolierverglasung, tlw. mit VSG (Verbundsicherheitsglas), Fensterband Sporthalle als „Industrieverglasung“
Türen: Holzwerkstoff bzw. Metall/Glas-Türen
Sonnenschutz: alle Fensterelemente außer auf der Nordseite und im EG Ostseite außenliegende Sonnenschutzvorrichtungen als Aluminium-Raffstoreanlagen (im oberen Drittel mit Tageslichtlenkung), als
Einzelanlagen, motorisch betrieben und witterungsabhängig geführt
KG 340 - Innenwände:
Tragende / aussteifende Wände, Stützen sowie raumabschließende Wände mit Feuerwiderstandsanforderungen: Stahlbeton, feuerbeständig
Brandwände: Stahlbeton, feuerbeständig in Bauart Brandwand
Innenwände (nichttragend): in Leichtbauweise als Trockenbauwände, ein- bzw. zweischalig, tlw. mit Anforderungen an den Brand- und Schallschutz
Türen: Holzwerkstoff bzw. Metall/Glas-Türen oder als Holz/Glas-Elemente, Oberflächen HPL-beschichtet
in Holzoptik, zu Klassenbereichen als 2-teilige Anlagen mit Gang- und Standflügel. Ausstattung der Klassenraumtüren bzw. alle Türen von Aufenthaltsbereichen mit Amok-Beschlägen, zusätzliche Obentürschließer als Freilauftürschließer für Türen mit Brandschutzanforderungen (fh, rs, ds+ss), im UG Stahlblech mit Eckzarge.
Innenwandbekleidungen: i.d.R. gespachtelt und gestrichen (NKL 1), leicht getönt, matt. Sanitärräume
Wandbekleidung aus Fliesen, matt glasiertes Steinzeug bis OK Türzarge, darüber wie vor. Sporthalle
umlaufende kraftabbauend Wandbekleidung (bis 2 m) als Holzwerkstoffkonstruktion akustisch wirksam
durch Lochung bzw. Schlitzung, mit dahinterliegendem Akustikvlies und Akustikdämmung.
Elementierte Innenwände: Türelemente in den Fluren mit Brandschutzanforderungen als Metall/GlasElemente, mobile händisch betriebene Trennwände mit Anforderungen an den Schallschutz zur Raumtrennung zwischen Mensa und MZR im EG sowie in den OGs zwischen Gruppenräumen, händisch betriebene Geräteraumtore
Innenwände, sonstiges: deckenintegriertes Rolladensystem zur räumlichen Trennung zwischen Ausgabeküche und Mensa, Durchlaufschutz als Klebefolien in kindgerechter Gestaltung für Glasflächen an
Klassenraumtüren bzw. Metall-Glas-Türen (dient tlw. als Leitsystem)
KG 350 - Decken:
Deckenkonstruktion: Stahlbeton, feuerbeständig
Fußböden: Zementestrich aus TSD, Linoleumbeläge, keramische Beläge, Fliesenbeläge
Treppen und Treppenräume: Stahlbeton, feuerbeständig
Unterzüge der Sporthalle in Spannbeton
Bodenbeläge in Aufenthaltsbereichen/Klassenräumen sowie Verkehrsbereichen/Fluren in Linoleum R9,
Treppen mit schallentkoppelten Treppenläufen mit Belägen schwerentflammbar. Treppenkanten rutschsicher ausgebildet und kontrastreich vom übrigen Belag abgesetzt. Im Bereich der Sporthalle flächenelastisches Sportbodensystem ( Sportbodenlinoleum geklebt)
Deckenbekleidungen von Klassen-, Hort- und Aufenthaltsräumen mit Anforderungen an die Raumakustik
= angehängte Deckenkonstruktion mit akustisch wirksamer geschlossenen Deckenbekleidung als Massivholz-Akustikbekleidung; im Bereich Mensa/MZR schwerentflammbar. Im Bereich notwendiger Flure mit
Anforderungen an den Brandschutz = abgehängte Trockenbaudecken feuerhemmend und für Brandbeanspruchung unten und oben, Treppenraum Halle (alle Geschosse) und Foyer EG mit Anforderungen an
die Raumakustik und Brandschutz = analog notwendiger Flure, aber nichtbrennbare Ausführung
Deckenuntersichten in der Halle der Sporthalle mit direkt befestigter Holzwolle-Akustikplatte, B-s1, d0.
Oberfläche schwarz matt
KG 360 - Dächer:
Extensiv begrünte Flachdächer (Warmdach), Tragwerk Stahlbeton, feuerbeständig, Dachhaut: harte Bedachung (Kies bzw. extensive Dachbegrünung). In der Sporthalle Unterzüge der Hallendecke des Daches in Spannbeton. Dachfenster/-oberlichter zur Rauchableitung der Treppenhäuser einschließlich Belichtungsfunktion und der oberen Sporthalle (als Dunkelklappen).
KG 370 - Baukonstruktive Einbauten
- Garderobenschränke in den Fluren und in den Garderobenräumen in Stahlblech,
- Sonnenschutz witterungsbedingt hochgefahrener außenliegender in allen Unterrichtsräumen
Stadt Leipzig
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Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
- Blendschutz als textile Vorhänge (u.a. auch Verbesserung Raumakustik).
- fest verbaute Sportgeräte der beiden Einfachsporthallen, lose Ausstattungsgegenstände
- Nischen zum Sitzen (im Foyer und Atrium), einschl. der nichtbrennbaren Sitzauflagen
KG 600.
KG 390 - Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen
- Baustelleneinrichtung, Gerüste und Baureinigungen nach Erfordernis, Generalschließanlage.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
KG 410 - Abwasser- und Wasseranlagen
- Schmutz- und Regenwasser im Trennsystem
- fetthaltige Abwässer der Küche über Sammelleitungen einem Fettabscheider zugeführt
- Trinkwasserversorgung über neu herzustellenden Trinkwasserhausanschluss. Vs = 2,41 l/s
- Warmwasserversorgung der Schule, wo erforderlich, dezentral über elektrische Wandspeicher bzw.
elektronische Durchlauferhitzer, die der Sporthalle zentral über Warmwasserbereiter
- Sanitärobjekte i.d.R. Sanitärkeramik weiß, bedarfsweise kind-/altersgerecht bzw. behindertengerecht
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen
Energieträger: Fernwärme. Anschluss an die Fernwärmetrasse in der Leplaystraße.
Gesamtheizlast: 215 kW (Heizlast Gebäude 104 kW, RLT-Anlagen 111 KW)
Gesamtanschlusswert Fernwärme: 281 kW (3 Heizkreise Sporthalle, Lüftung, Heizkörper)
Warmwasserbereitung der Sporthalle (80 kW) im Vorrangbetrieb ohne Aufschlag auf die Gesamtheizlast,
da Nutzung der Duschen vorwiegend in den Abendstunden (Vereinssport). Warmwasserverbrauch während des Schulbetriebes eher gering.
Beheizung: Gebäude: über Heizflächen (Plan-Ventilheizkörper bzw. Röhrenraditoren), Sporthallen: mittels Deckenstrahlplatten, Sanitärräume Fußbodenheizung und alle anderen Räume Röhrenradiatoren.
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen
mechanische Be- und Entlüfung innenliegender Räume, Sanitärräume, Sporthallen und zur Einhaltung
der Luftqualität gem. VDI 6040 der Klassen- und Gruppenräume, ebenso nahe der Zu- und Abluftkanäle
gelegene Räume wie für Büros, Lehrerzimmer etc. Ansatz: Mindestaußenluftvolumenstrom gem. VDI
6040 pro Person in m³/hP, 1.000ppm bei Klassenstärke 28 Schüler plus 1 Lehrer
Lüftungsanlagen: RLT 1+6 = zentrale Lüftungsanlage Schule bzw. Sporthalle ohne aktive Kühlung, RLT 2
Küchenbe- und entlüftung gem. VDI 2052, RLT 3-5 WC-Abluft (Entlüftung über separate Abluftanlage,
Zuluftanschluss an das Zentrallüftungsgerät der Schule) zzgl. Entlüftung Raum Fettabscheider und Beund Entlüftung Batterieraum
Umluftkühlgeräte zur Kühlung von Datenraum, Sprachalarmierungsraum und der Batterieraum, VRVAnlage um durch Kühl- und Tiefkühlschränken anfallende Wärme im Lager der Ausgabeküche abzuführen. V. g. Räume MSR-seitig temperaturüberwacht.
KG 440 Starkstromanlagen
Eigenstromversorgungsanlagen für Brandmeldezentrale, Sprachalarmanlage, zentrale Öffnungen zu
Rauchableitung. Zentralbatterieanlage für Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten mit Fernanzeige an
zentraler Stelle wird im Untergeschoss. Überbrückungszeit mit Akkus 3h.
Elektroenergieversorgung durch die Netz Leipzig GmbH. Die Installation erfolgt i.d.R. unter Putz, in den
Gruppen- und Klassenräumen Schalter, Steckdosen und Datendosen in den Installationszonen, in untergeordneten Räumen Installation auf Putz im Installationsrohr.
Beleuchtung nach den jeweiligen Erfordernissen unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Norm EN
12464-1 - Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen. Notwendigen Flure und Treppenräume, fensterlose Aufenthaltsräume und Technikräume zusätzl. mit Sicherheitsbeleuchtung.
Blitzschutzanlage Blitzschutzklasse III
KG 450 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Telekommunikationsanlage, Notrufsystem für die Behinderten-WC’s sowie Behinderten-Duschen,
- Türsprechanlagen am Haupteingang (mit Video), am Eingang der Sporthalle, der Küche und am Eingang zum Pausenhof
- Hauptuhr als Bestandteil der Sprachalarmanlage (SAA) und für Pausensignal. Uhren in Fluren, den
Sporthallen sowie Lehrer- und Sekretariatsbereich.
Stadt Leipzig
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Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
- Hausalarmierung über Handdruckknopfmelder an den Ausgängen zu den Treppenräumen sowie an den
Ausgängen des Gebäudes Zusätzlich Druckknopfmelder für Amok- und Bombenalarm.
- Brandmeldeanlage gem. DIN 14675 und DIN VDE 0833-2. Alarmierung als Sprachalarmanlage.
- Einbruchmeldeanlage nach DIN VDE 0833- 3 zur Überwachung der Außentüren.
KG 460 Aufzug
- Schule und Sporthalle über einen zentral angeordneten Aufzug barrierefrei erschlossen.
KG 470 Küchentechnik
- Ausgabeküche für ca. 425 Essen (entspricht ca. 95% Essensbeteiligung) in 3 Durchgängen zu je ca.
140 Schülern als Warmkostküche. Eine Umstellung des Verpflegungskonzeptes auf Tiefkühlmenüs ist
ohne bauliche Eingriffe möglich.
KG 480 Gebäudeautomation
- modulares, frei programmierbares DDC- System zur Steuerung und Regelung der technischen Anlagen
-
wie Heizung, Lüftung und Kälte mit Aufschaltung von Störmeldungen anderer Gewerke (Hebeanlagen,
EMA, RWA, Sicherheitsbeleuchtung. Automationssystem = BACnet zertifiziert, Bedienung über InternetExplorer PC’s bzw. über das im Schaltschrank integrierte lokale Bediengerät.
Aufschaltung zur GLT-Zentrale AGM
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Die Außenanlagen können nur, um den innerstädtischen Gegebenheiten gerecht zu werden, auf einem
vergleichsweise kleinen Fläche konzentriert realisiert werden. Hort-, Pausen-, Sport- und Spielflächen
(u.a. mit Kletterkombination, Boulderwand, Sandspielfläche, Laufbahn, Ballspielfeld) werden so errichtet,
dass eine vielfältige Nutzung der Flächen möglich wird und die erforderlichen 10 m² pro Kind (Pausenhofund Hortfreifläche = 4.480 m²) im eingefriedeten Bereich (5.050 m²) nachweisbar sind. Das erfordert allerdings einen im Vgl. zu anderen Schulaußenanlagen hohen Preis pro m² Außenanlagenfläche.
500 m² Freiflächen liegen außerhalb der Einfriedung und sind öffentlich zugängig (ein kleiner Vorplatz vor
der Sporthalle mit Fahrradbügeln und 2 PKW-Stellplätzen (1x behindertengerecht), ein Grünstreifen vor
der Schule sowie eine Aufstellfläche im nördlichen Zufahrtsbereich der Schule).
Zudem wurde das nähere Umfeld der Schule in die Planungen mit einbezogen. In enger Abstimmung mit
dem Verkehrs- und Tiefbauamt wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer die Jablonowskistraße
als Vorplatz der Schule in Erweiterung des Addis-Abeba-Platzes geplant und umgesetzt, wobei eine kontrollierte Überfahrt möglich bleibt, die Jablonowskistraße jedoch keine Durchgangsstraße mehr ist. Entlang der Leplay- und der Brüderstraße entstehen Fußwege. Die dafür eingeschätzten Investitionskosten
von 330 T€ sind bereits in den Gesamtinvestitionskosten berücksichtigt.
Anzahl PKW-Stellplätze:
13, davon 1 behindertengerechter Stellplätz
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
106
Aus Platzgründen können nur zwei PKW-Stellplätze auf dem künftigen Schulgrundstück selbst errichtet
werden. Die rechtliche Sicherung von 11 weiteren PKW-Stellplätzen erfolgt daher auf dem Grundstück
Brüderstraße 12 auf den Flurstücken 1224g und 1224 h. Mit Stellplatzbaulast verpflichtet sich dabei der
Eigentümer des Grundstückes Brüderstraße 12, auf den Flurstücken 1224g und 1224 h gekennzeichnete
Flächen zugunsten des Grundstückes Jablonowskistraße 1, als Stellplatz für 11 für PkW dauernd zur
Verfügung zu stellen und nutzen zu lassen. (=bauordnungsrechtliche Sicherung von Stellplätzen).
Eigentümer des zu belastenden Grundstückes: Stadt Leipzig, in Verwaltung Amt für Sport, Amt 52, des
zu begünstigten Grundstückes: Stadt Leipzig, in Verwaltung Amt für Jugend Familie und Bildung, Amt 51.
Die Stellplätze für die Fahrräder werden außerhalb des eingefriedeten Bereiches auf dem Schulgrundstück errichtet, sodass sie auch von Besuchern der umliegenden Sporthallen mitgenutzt werden können.
Ein Überdachung der Stellplätze erfolgt nicht.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
- Sämtliche lose Möblierung und Ausstattung erfolgt über AfJFB (528 T€)
- Beschilderung = grafisch gestaltetes Leitsystem zur Grundorientierung in der Schule und Sporthalle. Die
Beschilderung berücksichtigt die Anforderung an eine Amok-Beschilderung (Güterloher Modell) und die
Anforderungen aus der DIN 18040-1 (Profilschrift).
- fassadenintegrierte Informationstafeln und Briefkastenanlage im Zugangsbereich der Schule
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3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Gegenwärtig besteht für das Schuleinzugsgebiet Mitte / Südost dringender Bedarf an einer Grundschule.
Mit der Einrichtung eines weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Jablonowskistraße können die
bis dato zur Verfügung stehenden Kapazitäten des Schuleinzugsgebietes erweitert werden und somit der
weiteren Bedarfsdeckung dienen.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Der Schulneubau einschließlich der Freianlagen des Schulgrundstückes und umliegend Gehwege und
verkehrsberuhigte Zonen sollen auf 22 Flurstücken bzw. Teilen davon realisiert werden. Die Flurstücke
befinden sich alle im Eigentum der Stadt Leipzig. Sie werden derzeit vom Amt für Stadtgrün und Gewässer und dem Verkehrs- und Tiefbauamt sowie vom Amt für Sport verwaltet. Mit diesem Bau- und Finanzierungsbeschluss ist gleichzeitig die Neuordnung der Flurstücke zu beschließen.
Gemarkung
Leipzig
Flurstücksnummer
1169 i, f, k, l. r, 1211 n, o, v, w, 1220 b, d, 1220/1, 1220/2, 4019
weitere: 4018, 4039/2, 4040, 1224 n, o, p + 1262, 1262 a
Flurstücksgröße in m²
7.765 (amtliche Größe)
Eigentum
Stadt Leipzig
Das neu zu bildende Grundstück erhält mit Baugenehmigung die Adresse Jablonowskistraße 1.
Der Bescheid durch das Amt für Statistik und Wahlen, Aktenzeichen 18163/2016.
Das neu zu bildende Grundstück besteht aus folgenden Flur- bzw. Teilflurstücken:
4018/A, 4019/A, 1211o/A, 1211n/A, 1211w/A, 1211v/A, 1169k/A, 1169l/A, 1169f/A, 1169r/A, 1169i/A,
1220/1/A, 1220/2/A, 1220b/A, 1220d/A, 1170/6/A, 1262a/A, 1262/A, 1224n/A, 1224p/A, 1224o/A,
4039/2/A mit einer noch unvermessenen Gesamtfläche von 7.752 m².
Diese Flächen gehen in Verwaltung des AFJB, Amt 51, über.
Insgesamt werden für das Vorhaben einschließlich der Umfeldplanung 9.250 m² in Anspruch genommen.
Davon entfallen auf das Schulgrundstück selbst (eingefriedet oder halb öffentlich) etwa 7.752 m². Dieser
Flächenanteil geht künftig in die Verwaltung des AJFB (Amt 51) über.
Für die sog. Umfeldplanung werden die restlichen rund 1.000 m² in Anspruch genommen.
Auf die verkehrsberuhigte Jablonowskistraße als Spielstraße / Vorplatz entfallen davon etwa 710 m².
Dieser Bereich bleibt öffentlich und geht nach Realisierung durch das ASG in Verwaltung des VTA (Amt
66) über. Der Rest wird für die 2,50 m breiten Gehwege entlang der Brüder- und Leplaystraße benötigt.
Diese Flächenanteile gehen nach Realisierung durch das ASG in Verwaltung des VTA.
amtl.
Verwaltung
Größe bisher
Schulgrundstück
Flurstücke
neu
7.752 m² ASG, VTA AJFB
4018/A, 4019/A, 1211o/A, 1211n/A, 1211w/A,
1211v/A, 1169k/A, 1169l/A, 1169f/A, 1169r/A,
1169i/A, 1220/1/A, 1220/2/A, 1220b/A, 1220d/A,
1170/6/A, 1262a/A, 1262/A, 1224n/A, 1224p/A,
1224o/A,
Schulvorplatz
706 m² VTA
Gehwege neue
295 m² ASG, VTA VTA
1211v/B, 1220/2/B, 1220d/B, 1169k/B, 1169l/B,
1169f/B, 1211v/B
Straßenzuordng.
230 m² VTA
1211v/B, 1220/2/B, 1220d/B
VTA
VTA
4019/B
Die Zuordnung ist visuell auf dem Lageplan in Anlage 3 dargestellt.
Stadt Leipzig
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einbezogene
Flurstücke
4018
Amtl.
Flächen
3.283 m²
neu zu bildendes
Grundstück
2 m²
4018 - A
übrige Flächen
-B
3.281 m²
4019
911 m²
4019 - A
225 m²
-B
706 m²
1211o
1211n
1211w
440 m²
240 m²
430 m²
1211o - A
1211n
1211w
432 m²
233 m²
435 m²
-B
2 m²
1211v
1169k
1169l
1169f
1169r
1169i
1220/1
460
726
420
330
330
550
665
1211v
1169k
1169l
1169f
1169r
1169i
1220/1
338
708
387
275
342
544
684
-
1220/2
1220b
525 m²
600 m²
1220/2 - A
1220b
416 m²
611 m²
1220d
930 m²
1220d - A
722 m²
1170/6
1262a
1262
1224n
1224p
1224o
4039/2
1)
2.840
330
350
540
540
540
1.265
Σ 17.245
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
1170/6
1262a
1262
1224n
1224p
1224o
4039/2
-
-
A
A
A
A
m²
m²
m²
m²
m²
m²
m²
A 1.269 m²
43 m²
A
37 m²
A
26 m²
A
15 m²
A
5 m²
A
4 m²
A
Σ 7.752 m²
1)
1), 2)
1)
m²
m²
m²
m²
1)
-B
109 m²
1)
-B
208 m²
1)
BC 1.571 m²
B
292 m²
B
307 m²
B
510 m²
B
525 m²
B
518 m²
B
1.262 m²
Σ 9.497 m²
1)
-
B
B
B
B
124
21
27
34
1)
1)
1)
3)
3)
3)
3)
3)
1)
Beim VTA, Amt 66, verbleiben die Restflächen.
4018/B, 4019/B, 1211o/B, 1211v/B, 1169k/B, 1169l/B, 1169f/B, 1220/2/B, 1220d/B, 1170/6/B, 1170/6/C.
Die „Restfläche“ wird Vorplatz der Schule; öffentlich gewidmet.
Beim Amt für Sport, Amt 52, verbleiben von den Flurstücken 1262, 1262/a, 1224n, 1224p und 1224o die Teile 1262/B,
1262a/B, 1224n/B, 1224p/B und 1224o/B.
2)
3)
Die Flächenangaben sind vorläufig.
Eine amtliche Vermessung erfolgt als Grenzvermessung gleichzeitig mit Absteckung der Baugrenzen zu
Baubeginn bzw. im Rahmen der Baumaßnahme. Die Beauftragung eines staatlich geprüften Vermessers
erfolgt über das Amt für Geoinformation und Bodenordnung.
Mit der Neuordnung der Flächen erfolgt gleichzeitig eine Umwidmung der Flächen.
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist relevant:
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Schule
Sporthalle
Neubau
Erweiterungsneubau
Komplette Modernisierung, ohne Denkmalschutz
Komplette Modernisierung, mit Denkmalschutz
Modernisierung der äußeren Hülle
Modernisierung einzelner Bauteile
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Energetischer Standard/Energiekonzept:
Passivhaus
EnEV 2014 mit Passivhauskomponenten
EnEV 2014 mit höheren Neubau-Standards (ab 01.01.2016)
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht.
Der Passivhausstandard wurde untersucht.
Kennwerte
Heizwärmebedarf
Primärenergiebedarf
Luftdichtheit n50
Soll-Wert
max.15
max.120
0,60
kWh/(m²a)
kWh/(m²a)
1
h
Ist-Wert
-
Planung
N.N *
59 .
N.N *
* keine Berechnung wegen Unwirtschaftlichkeit
Für die Mehraufwendungen zur Erreichung als Passivhausstandard gegenüber den Anforderungen der
EnEV 2014 wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erstellt.
Fazit:
Auf Grundlage der Berechnungen wird empfohlen, die Planungen mit dem EnEV-Standard fortzuführen,
da sich diese Variante als die wirtschaftlichere dargestellt. Die Minderkosten bei der Umsetzung EnEVGebäude mit mechanischer Lüftung belaufen sich geschätzt auf 594.403 € (davon entfallen auf KG 300:
564.903 €, KG 400: 29.500 €). Eine Amortisation (ohne Berücksichtigung der Kosten für den Tausch der
Anlagentechnik nach 20 Jahren) erfolgt erst nach 32 Jahren.
Nachweis nach EnEV 2014:
Berechneter Energiebedarf für das Gebäude: Schulgebäude mit integrierter Sporthalle
Anforderungswert:
Neubau
Soll-Wert
Ist-Wert
Planung
kWh/(m²a)
83
-
64
kg/(m²a)
32
-
32
W/m²K
0,39
-
0,34
mod. Altbau
Primärenergiebedarf
CO² –Emission
Mittlerer U-Wert
Energieträger:
Folgende Energieträger wurden untersucht:
Anwendung
geBemerkung/Begründung
wählt
Primärenergiefaktor = 0,31
Fernwärme
geeignet
Erdwärme
-
keine Untersuchung, da Festlegung auf Fernwärme
Gas
-
- dto. -
Holz-Pellets
-
- dto. -
Sonstige
-
- dto. -
Fazit: Da Fernwärme anliegt, ist die Verwendung als Energieträger auf Grund seiner günstigen Eigenschaften gesetzt.
Weitere erneuerbare Energien: -
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Stand vom: 05.09.2017
3.6
Barrierefreies Bauen
Die Planung erfolgte unter Berücksichtigung von § 50 SächsBO für ein öffentlich zugängliches Gebäude.
Zur Erzielung der Barrierefreiheit für das Schulgebäude und die Sporthalle wird die DIN 18040-1 zu
Grunde gelegt und berücksichtigt.
Das Gebäude kann über alle Ein- und Ausgänge barrierefrei erschlossen werden. Der zentral liegende für
Schule und Sporthalle nutzbare Aufzug wird barrierefrei ausgebildet und erschließt alle Etagen außer das
UG (nur Technik). Im Gebäude werden in Nähe des Aufzuges barrierefreie WC-Räume (EG bis 3.OG)
ausgebildet. Die Räume werden in Doppelnutzung auch als Lehrer-WCs genutzt. Die Sporthalle erhält in
jedem Hallenteil eine barrierefreie Umkleide (1.OG und 3.OG) mit dazugehörigen Sanitärräum (in Doppelnutzung mit der Lehrerumkleide) bzw. integriert in die Umkleideräume. Die Hauptzugangstür zur Schule (über Windfang bzw. zum Pausenhof) sowie die Zugangstür zur Sporthalle werden mit Antrieben ausgestattet.
Oberflächen zwischen Boden, Wand und Bauelementen werden kontrastreich gestaltet.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Für dieses Vorhaben kann keine Beteiligung mit den späteren Nutzern erfolgen, da es sich um eine Neueinrichtung handelt und der konkrete Nutzer noch nicht bekannt ist. Die Beteiligung von Konsultationseinrichtungen wird geprüft.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung nach DIN 276 vom 18.01.2017
PSP 7.0001484.700 - Neue Grundschule Mi-O SK 78511000
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen *
600
Ausstattung und Kunstwerke **
700
Baunebenkosten
Rundung: ***
Summe
Schulgebäude
0
792.113
6.599.977
2.043.811
884.926
474.090
2.034.989
70.094
12.900.000
Sporthallenteil
0
328.420
2.187.633
556.354
280.922
87.150
646.011
13.510
4.100.000
Leistungserstattung des Amtes für Gebäudemanagement fiktiv lt. DA OBM 41/2012
Gesamt
0
1.120.533
8.787.610
2.600.165
1.165.848
561.240
2.681.000
83.604
17.00.000
560.508
*
In den Kosten für die Außenanlagen ist der Kostenanteil 330 T€ für die Umfeldplanung (Erläuterung
Punkt 3.2, Punkt KG 500) enthalten.
** In der KG 600 sind Kosten i.H.v. 319 T€ für konsumtive Ausstattung (Ergebnishaushalt) enthalten.
*** Auf Grund nachstehender Kostenrisikobewertung wird eine Aufrundung auf volle 100 T€ vorgenommen:
Ein quantifizierbares Kostenrisiko zum Bauvorhaben besteht in folgenden Punkten:
- allgemeiner Risikobetrag in Höhe von 510.000 € infolge Baupreisentwicklung und Erkenntnisse
aus Vergabeergebnissen bei anderen laufenden Bauvorhaben (≙ ca. 3% der Gesamtkosten)
Ein nicht quantifizierbares Kostenrisiko zum Bauvorhaben besteht in folgenden Punkten:
- Baugrund (Schadstoffbelasteter Baugrund, d.h. Entsorgungskosten und Altlastensanierung können von Planung abweichen) vorab muss tiefenenttrümmert und Kampfmittelfreiheit geschaffen
werden + mögliche archäologische Vorkommnisse (Erläuterung
Punkt 3.2, Punkt KG 200)
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
13/17
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
förderfähig
Förderprogramm
VwV Investkraft Sachsen
Fördersatz gemäß Förderrichtlinie in %
75
Gesamtkosten in €
17.000.000
1
Förderfähige Kosten in € *
15.394.655
1
Anteil Fördermittel in € *
11.546.000
Antrag vom
01/2017
Bescheid vom
offen
1
*
Entsprechend Beschluss der Ratsversammlung vom 17.11.2016 zu VI-DS-03336 "Investitionspläne
gemäß VwV Investkraft i.V.m. dem Sächsischen Investitionskraftstärkungsgesetz" erfolgt die Information über die Fortschreibung der Gesamt-Maßnahmelisten mit den Finanzberichten zum 30.06. bzw.
30.09.
Der o.g. Anteil Fördermittel inkl. der o.g. förderfähigen Kosten basieren auf der bisher bestätigten Fördermittelhöhe lt. Liste des SMUL vom 15.05.2017. Eine Erhöhung des Förderanteils wird auf Grund
des hohen Risikos nicht zuwendungsfähiger Kosten u.a. infolge der KG 200 und des Kostenanteils der
im Abschnitt 4 genannten Umfeldplanung an der KG 500 (außerhalb des schulischen Grundstückes) nicht als
Beschlussgrundlage vorausgesetzt.
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan
PSP-Element:
„Neue Grundschule Mitte/SO“ (7.0001484)
Kontierung für Ausstattung konsumtiv: 1.100.21.1.1.01.72, Sachkonto 42531000. Diese Mittel werden im
Haushaltsplan für 2020 durch das Fachamt mit Vorgriff der Auslösung der Aufträge in 2019 angemeldet.
6.1
Mittelbereitstellung auf Basis der aktuellen Haushaltsplanung (€ brutto)
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
3
VE kassenwirksam *
1
Anteil Fördermittel *
2
Anteil Stadt *
2015/16
760.000
0
760.000
0
0
900.000
4
2017 (* )
910.000
560.000
1.470.000
0
0
500.000
2018
390.000
4.700.000
5.090.000
4.000.000
4.000.000
1.000.000
2019
370.000
4.229.000
4.600.000
4.500.000
1.500.000
2020
251.000
4.830.000
5.080.000
1.235.000
3.046.000
1.554.000
Gesamt
2.681.000
14.319.000
17.000.000
5.235.000
11.546.000
5.454.000
1
Der o.g. Anteil Fördermittel basiert auf der bisher bestätigten Fördermittelhöhe lt. Liste des SMUL vom
15.05.2017. In der mittelfristigen Haushaltsplanung sind in 2020 Fördermittel i.H.v. 3.612.500 geplant.
2
Auf o.g. PSP-Element 7.0001484 sind im Haushaltsjahr 2020 bisher 987.500 € geplant.
Zusätzlich sind durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 Mittel i.H.v. 319.000
€ für konsumtive Ausstattung auf o.g. Kontierung mit Vorgriff der Auslösung der Aufträge in 2019 für
2020 anzumelden.
Die zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme darüber hinaus fehlenden Mittel i.H.v. 247.500 € werden
durch das Fachamt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 zum Finanzhaushalt 2020 auf dem
PSP-Element 7.0001484.700 angemeldet und innerhalb des Budgets des Fachamtes gedeckt.
Für die Umfeldplanung (Vorplatz + Gehwege außerhalb Schulgrundstück) werden zwecks fachlicher
und fördermitteltechnischer Trennung außerplanmäßige Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO für
das Haushaltsjahr 2018 auf einem noch neu zu bildenden PSP-Element des ASG (Amt 67) i.H. von
330.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den bisher auf dem PSP-Element „Neue Grundschule
Mitte/SO“ (7.0001484.700) geplanten Mitteln.
3
Bisher sind Verpflichtungsermächtigungen (VE) in 2017, kassenwirksam 2018, i.H.v. 3.000.000 € geplant. Es werden zusätzlich folgende überplanmäßige VE bereitgestellt.
*
*
*
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
14/17
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
2017, kassenwirksam 2018: 1.000.000 € (mit Deckung aus
7.0000714 „120. Schule Energetische Sanierung“ gemäß § 81(5) SächsGemO)
4
*
Bis zur Vorlage des Zuwendungsbescheides und kassenwirksamen Einstellung der Fördermittel in
2017 werden temporär in 2017 zusätzlich 435.000 € gem. § 79(1) SächsGemO für Planung + Realisierung bauvorbereitender Maßnahmen als Basis für die Erteilung der Baugenehmigung (s. Pkt. 3.2
zu KG 200) bereitgestellt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle 1098720000 "unterj. Finanzierung formale Deckung FinHH". Nach Einstellung der Fördermittel in den Haushalt wird die Buchung
des GO§79-Antrages rückgängig gemacht.
6.2
Geplante Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (€ brutto) auf Grund
Besonderheiten des Förderprogramms VwV Investkraft - Budget Sachsen (Beschlussbasis)
Jahr
Planung
Bau
Gesamt
3
VE kassenwirksam *
1
Anteil Fördermittel *
2
Anteil Stadt *
1
4
* bis *
4
2017 (* )
910.000
560.000
1.470.000
0
11.546.000
500.000
2018
390.000
4.700.000
5.090.000
4.000.000
0
1.000.000
2019
370.000
4.229.000
4.600.000
0
1.500.000
Gesamt
2.681.000
14.319.000
17.000.000
5.235.000
11.546.000
5.454.000
Die Fördermittel für Baumaßnahmen mit Förderung aus dem Programm VwV Investkraft (BUND + SACHSEN) sind in voller Höhe in 2017 anzuordnen.
Fristenplan
Baubeginn
03 / 2018 (bauvorbereitende Maßnahmen 10/2017)
Fertigstellung
07 / 2020
Nutzungsbeginn
Schuljahr 2020/21
8
2020
251.000
4.830.000
5.080.000
1.235.000
0
1.554.000
s.o. unter Tabelle Punkt 6.2.1.
1
Ergänzung zu * :
7
2015/16
760.000
0
760.000
0
0
900.000
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert
wurde erreicht. Daher wurde die Objektplanungsleistung gemeinsam mit der Tragwerksplanung in einem
Vergabeverfahren und die Leistungen Technische Ausrüstung in einem zweiten Vergabeverfahren vergeben und beinhalteten zudem die Leistungen für Brandschutz und Bauphysik.
Die Leistungen für die Freianlagenplanung sowie andere Gutachter- und Beratungsleitungen (Vermessung, Baugrundgutachten u.a.) liegen unterhalb des Schwellenwertes und wurden frei vergeben.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Schulz und Schulz Architekten GmbH Leipzig
Freianlagen nach § 38
Freiraumkonzepte GbR Bad Lausick
Tragwerksplanung nach § 49
Staupendahl u. Partner GmbH Leipzig
Technische Ausrüstung nach § 53
ZBP Zimmermann und Becker GmbH Leipzig
Brandschutzberatung
Staupendahl u. Partner GmbH Leipzig
Bauphysik
Staupendahl u. Partner GmbH Leipzig
Stadtbeleuchtung
IBEA GmbH Ingenieurbüro Leipzig
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
15/17
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/ Amt für Jugend, Familie und Bildung
Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist:
in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt
nicht in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind nicht bekannt
Die Maßnahme der Vorlage ist:
ein Neubau
ein Neubau, als Ersatz für einen Abbruch
ein Neubau, als Erweiterung an einem bestehenden Gebäude (= Flächenzuwachs)
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
eine Modernisierung, mit Flächenzuwachs (z.B. Ausbau KG oder DG)
Die Nutzungskosten sind in der Tabelle 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2021
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
93.656 EUR
Kostengruppe 300 Betriebskosten
198.163 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
208.448 EUR
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.08.2020 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das
Jahr der Inbetriebnahme betragen
Kostengruppe 200 Objektmanagementkosten
54.633 EUR (bereits ab 01.06.2020, 2 Monate vor Inbetriebnahme)
Kostengruppe 300 Betriebskosten
82.568 EUR
Kostengruppe 400 Instandsetzungskosten
86.853 EUR
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat Auswirkungen auf den Stellenplan. Entsprechend Beschluss VI-DS-01965 vom
15.03.2016 werden 1,10 VZÄ für Hausmeister (Schulhausmeisterleistungen) und 0,60 VZÄ Hallenwart
(Stellenressource für Hallenwartleistungen) benötigt. (siehe Nutzungskostentabelle Anlage 4), ermittelt
nach Personalausgabenplanung 2018. Der Einsatz erfolgt auf Grundlage des gültigen Stellenbemessungsmodells für Hausmeisterdienstleistungen in Schulen, Kitas und für die Hallenwarte.
Die Einrichtung der Stellen muss 2020 zwei Monate vor Inbetriebnahme von Schule und Sporthalle zur Einweisung in alle objektspezifischen wie technischen Gegebenheiten erfolgen.
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Haushaltsvorlage Bau- und Finanzierungsbeschluss Neubau 4-zügige Grundschule Jablonowskistraße 1 in 04103 Leipzig
Stand vom: 05.09.2017
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276
regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In
beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG
300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
Gesamtgebäude
Teil Schule
Teil Sporthalle
NUF (1-6)
NUF (1-7)
NRF
m²
m²
m²
5.134
6.982
3.419
3.853
5.485
1.281
1.497
BGF
m²
8.421
6.484
1.937
BRI
m³
35.440
25.409
10.031
KG 300 + 400
€
11.388.000
8.643.900
2.744.100
BWK/NUF
€ /m²
2.218
2.243
2.142
BWK/BGF
€ /m²
1.352
1.333
1.417
BWK/BRI
€ /m³
321
340
274
BWK/NE
€/NE
25.419
19.602
5.817
BWK = Bauwerkskosten = KG 300/400
BKI - Kennwertvergleich mit einem Neubau von Allgemeinbildenden Schulen,
Stand 1. Quartal 2016 + Baupreisindex IV/2016 ohne Berücksichtigung des Regionalfaktors Leipzig Stadt*
BKI
Von-Wert+ 25 %
KG 300 + 400 /NUF
2.247 €/m² >
KG 300 + 400 /BGF
1.440 €/m² >
KG 300 + 400 /BRI
Kennwerte des
Vorhabens
334 €/m³ >
Bemerkungen/Begründung
Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert. -1 %
Das Bauvorhaben unterschreitet den
1.352 €/m²
Kennwert. - 6 %
Das Bauvorhaben unterschreitet den
321 €/m³
Kennwert. - 5 %
2.218 €/m²
* Auf die Berücksichtigung des Regionalfaktors (Leipzig Stadt 0,85 / Leipzig 0,99) wird im Hinblick auf die aktuelle Baupreis- und
Planungskostenentwicklung verzichtet
Stadt Leipzig
65/031/12.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
17/17
13
4018 B
Vo
rda
Sporthalle
Acer
pseudoplatanus
4018 A
1211/v B
Tilia
spec.
Acer
pseudoplatanus
Tilia
spec.
Acer
platanoides
Gre
n
ck
stü
Acer
pseudoplatanus
ze
S
chu
Tilia
spec.
1220/2 A
Tilia
spec.
lgr
1220/d B
und
Tilia
spec.
STADT LEIPZIG
stü
ck
Tra
fo
Acer
pseudoplatanus
Koelreuteria
panicutata
Acer
pseudoplatanus
Tilia
spec.
1220/d A
Acer
pseudoplatanus
Acer
pseudoplatanus
Objekt
Tilia
spec.
Acer
platanoides
Tilia
Tilia spec.
spec.
Acer
pseudoplatanus
Tilia
spec.
Acer
campestre
Acer
platanoides
Baumhain:
Acer
pseudoplatanus
Tilia
spec.
1211/n
Koelreuteria
panicutata
Tilia
spec.
Reck
Riesenblume
Wackeltritte
PopulusHybride
Acer
platanoides
Acer
pseudoplatanus
Fraxinus exselsoir
Riesenblume
Netze
Acer
pseudoplatanus
Hangelgriffe
Balancierbalken
Kletterseile
Acer
pseudoplatanus
mehrstämmig
Blütenblätter
-podeste
Reck
Rutsche
PH 2,00 m
Riesenblume
1220/b
1211/o A
Kletterstange
1224/o A
Netze
1224/o B
Acer
pseudoplatanus
mehrstämmig
Prunus
1169/k A
1224/p A
1169/i
PopulusHybride
1170/6 A
1211/o B
Neubau einer 4-zügigen Grundschule
mit Schulhort und Sporthalle in Leipzig Mitte/ SO
Jablonowski-/Brüderstraße
04103 Leipzig
Auftraggeber
Klpfl.
Koelreuteria
panicutata
Balanciertau
Brüderstraße
Acer platanoides
Apfel
Koelreuteria
panicutata
1220/1
NEUES RATHAUS
04092 LEIPZIG
- Amt für Gebäudemenagement -
1170/6 C
Tilia
spec.
Tilia
spec.
Acer
platanoides
1211/w
1170/4
Name
Robinia
lgr
und
Sch
u
nze
Acer
platanoides
4019 A
4040
Datum
Tilia
spec.
Tilia
spec.
Gre
1211/m
Tilia
spec.
Tilia
spec.
1211/v A
Acer
pseudoplatanus
4019 B
1211/i
Art der Änderung
5
Acer
Acer
platanoides
pseudoplatanus
Index
1220/2 B
halt
Acer
pseudoplatanus
Asp
Acer
pseudoplatanus
1211/l
Acer
pseudoplatanus
/ FD
Leplaystraße
Acer
pseudoplatanus
1211/k
ch
1224/p B
Sporthalle
PopulusHybride
Strauchfläche
H 2,20 m
Stadt Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 128
04317, Leipzig
Architekt
Tel.: 0341 123 7399
Fax: 0341 123 7431
Fachplaner
Freiraumkonzepte GbR
Landschaftsarchitekten
S. Richter + P. Fibich
Schönbacher Str. 34
04651 Bad Lausick
Tel.: 03445 559823
E-mail: freiraumkonzepte@t-online.de
Uebersicht
Quercus
petraea
1169/l A
1169/k B
1169/r
W
MDhs III
Baumhain:
Acer
pseudoplatanus
Gr
en
ze
Spielplatz
1224/n A
1224/n B
Sc
Strauchfläche
H 2,20 m
hu
lg
1169/l B
ru
nd
st
üc
k
1169/f A
Betula
pendula
31b
Planbezeichnung
1262 A
Vereinigung von
Flurstücken 2
1262 B
1170/13
1169/f B
Leistungsphase
1262/a A
Entwurfsplanung
Cornus mas
1262/a B
Bodendecker
14
Vord
ach
/ FD
1170/6 B
15
4039/2 A
Kindergarten
4039/2 B
Blattnr.:
Datei:
3 x Koelreuteria
panicutata
1260
014661g00101_5_F_LAGE_5.7.2
gezeichnet:
Fibich/Richter
Datum:
25.04.2017
Format:
FK-5.7.2
Maßstab:
A3
1:500
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
GS Jablonowskistraße
Grundschule
Jablonowskistraße 1
04103 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Modernisierung Altbau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
210
210
220
220
220
200
311
312
313
314
314
315
316
319
310
321
321
322
322
329
329
329
329
320
331
332
333
334
339
339
339
339
339
339
339
330
341
341
341
342
349
349
340
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Personalkosten
Hausmeister
49.137
28.663
Personalkosten
Hallenwart
25.788
15.043
Sachkosten
Hausm.,Hallenwart
18.731
10.926
Sachkosten
Hygiene
0
0
Sachkosten
Feuerlöscher
0
0
Objektmanagementkosten
93.656
54.633
Bezeichnung
Infrastruktuell. Gebäudem.
0
0
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
0
0
0
70001484700
70001484700
0
0
0
4241 9201
4255 2200
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
Versorgung
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9110
4241 9140
4241 9140
4241 9130
0
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
4241 9120
4241 9121
4241 9417
4241 9310
4241 9418
4241 9413
4241 9222
4241 9910
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
4241 9410
4241 9161
0
4241 9414
4241 9162
4241 9412
4241 9411
4241 9191
4241 9192
4241 9300
4241 9164
0
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
0
4241 9416
4241 9419
4241 3100
4241 9221
4241 9223
Wasser
Öl
Gas
Feste Brennstoffe
Holzpellets
Fernwärme
Strom
Sonstiges
3.507
0
0
0
0
15.754
49.433
0
1.461
0
0
0
0
6.564
20.597
0
68.694
28.622
2.109
0
7.500
900
80
0
0
915
879
0
3.125
375
33
0
0
381
11.504
4.793
75.000
2.500
0
65
12.000
1.000
500
500
0
2.500
1.200
31.250
1.042
0
27
5.000
417
208
208
0
1.042
500
Reinigung, Pflege Gebäude (G)
95.265
39.694
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
Reinigung, Pflege A
0
500
2.000
10.000
0
7.000
0
208
833
4.167
0
2.917
19.500
8.125
Versorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung
Schmutzwasser
Regenwasser
Müll
Abscheider
Sonstiges
Schädlinge
Container
Sonderleistungen
Entsorgung
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Reinigung, Pflege G
Unterhaltsreinigung
Glasreinigung
Fassadenreinigung
Schornstein
Grundreinigung
Sonderreinigung
Wäschereileistungen
Schmutzfangmatten
Bodenpolster
Gardinen, Lamellen
Wirtschaftsd., Kita
Befestigte Flächen
Winterdienst
Straße
Pflanz- u. Grünfl.
Pflegevert. in Kitas
Baumkontrolle,etc.
Reinigung, Pflege Außenanlagen (A)
PSP- Element
08.07.2016
Sachkonto
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NUK_51_extern_Tab_1
Nutzungskosten im Hochbau
51 Amt für Jugend, Familie und Bildung
Tabelle 1
gemäß DIN 18960
GS Jablonowskistraße
Grundschule
Jablonowskistraße 1
04103 Leipzig
Amt 65
(Bezeichnung des Bauwerks)
Modernisierung Altbau
Datum:
(Bezeichnung der Baumaßnahme)
351
352
353
353
355
359
350
361
362
362
369
360
Bedienung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Inspektion, Wartung
Bedienung, Inspektion und Wartung
Dienste
Dienste
Dienste
Dienste
300
Grundsteuer
Versicherungsb.
0
Abgaben und Beiträge, (Einnahmen)
Betriebskosten
410
420
430
440
400
Kontrollen
Notrufservicepssch.
Aufschaltung.,etc.
Sonstiges
Sicherheits- und Überwachungsdienste
371 Abgaben u. Beiträge
372 Abgaben u. Beiträge
379 Einnahme
370
Kosten € / Kosten € /
Jahr
Jahr
Voll
anteilig
Techn. Anlagen
0
0
Baukonstrukt.
0
0
Techn. Anlagen
0
0
wasserl. Urinalanlagen
0
0
Rev. Feuerlöscher
0
0
Sonstiges
0
0
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzung
Instandsetzungkosten
Baukonstrukt.
Techn. Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Voraussichtliche Inbetriebnahme:
Monate der Nutzung im Jahr der Inbetriebnahme:
KG 200
KG 300
KG 400
Umlegeschlüssel der anteiligen Folgekosten:
KG 200
KG 300
KG 400
Bezeichnung
PSP- Element
08.07.2016
Sachkonto
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
0
4211 1000
4211 2000
4241 9415
4255 2010
0
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
70001484700
0
4241 9291
4241 9420
0
0
0
0
0 GS Jablonowskistraße
0 GS Jablonowskistraße
0 GS Jablonowskistraße
70001484700
70001484700
70001484700
0
0
0
0
0
198.163
82.568
105.452
62.405
32.171
8.420
208.448
43.939
26.002
13.405
3.508
86.853
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.1.1.01
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.1.1.01
OS in öffentl. Trägerschaft
1.100.21.1.1.01
GS Jablonowskistraße
70001484700
4211 1000
4211 2000
4211 2000
4241 9225
0
0
0
1.000
2.200
0
0
417
917
0
3.200
1.333
01.08.2020
7
5
5
0,58
0,42
0,42
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