Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1310464.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
26.09.17, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04777
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
18.10.2017
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von
Verwaltungskosten
für
Amtshandlungen
in
weisungsfreien
Angelegenheiten
(Verwaltungskostensatzung).
2. Die Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen
in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) ist in der Ratsversammlung
vom 23.08.2017 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 16 vom 16.09.2017 veröffentlicht worden.
Die Tarifstelle 30.1 des dem Satzungstext anliegenden Kommunalen Kostenverzeichnis
(KommKVz) enthält folgende Kostenfestsetzung:
Tarifstelle
30.1
Gegenstand
Gebühren in €
Bei Rückgabe einer beschädigten
Hunderegistriermarke
8€
Aus der, der Beschlussvorlage anliegenden, Änderungssynopse zum kommunalen
Kostenverzeichnis und der Kostenkalkulation des zuständigen Fachamtes geht hervor, dass
hierfür eine Gebühr von 5,00 € veranschlagt ist. Es handelt sich bei der Übertragung der
Gebühr von 8,00 €, anstelle von 5,00 € im Kommunalen Kostenverzeichnis zu Tarifstelle 30.1
mithin um einen offensichtlichen Übertragungsfehler, der hierdurch zu berichtigen ist.
Die Kostenfestsetzung im Kommunalen Kostenverzeichnis zu Tarifstelle 30.1 muss
richtigerweise lauten:
Tarifstelle
30.1
Gegenstand
Gebühren in €
Bei Rückgabe einer beschädigten
Hunderegistriermarke
5€
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Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Die Stadt Leipzig erlässt aufgrund von § 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates
Sachsen (SächsVwKG) i.V.m. § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung folgende Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in
weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) vom 10.12.2003, Beschluss Nr.
III-1506/03 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2003), geändert mit
Beschluss RBV-1457/12 vom 12.12.2012 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 2 vom
26.01.2013), geändert mit Beschluss RBV-1705/13 vom 10.07.2013 (veröffentlicht im
Leipziger Amtsblatt Nr. 15 vom 24.08.2013), geändert mit Beschluss Nr. A-00548/14 vom
17.06.2015 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 13 vom 27.06.2015), geändert mit
Beschluss Nr. VI-DS-03283 vom 23.08.2017 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 16 vom
16.09.2017):
§1
Die Tarifstelle 30.1 des dem Satzungstext anliegenden Kommunalen Kostenverzeichnis
(KommKVz) wird wie folgt geändert:
Tarif-
Gegenstand
Gebühren in €
Bei Rückgabe einer beschädigten
5€
stelle
30.1
Hunderegistriermarke
§2
Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für
Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) tritt nach
Bekanntmachung in Kraft.
Leipzig, den
Jung
Oberbürgermeister