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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1310464.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
26.09.17, 11:50

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04777 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff: 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 18.10.2017 Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung). 2. Die Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt in Kraft. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) ist in der Ratsversammlung vom 23.08.2017 beschlossen und im Amtsblatt Nr. 16 vom 16.09.2017 veröffentlicht worden. Die Tarifstelle 30.1 des dem Satzungstext anliegenden Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) enthält folgende Kostenfestsetzung: Tarifstelle 30.1 Gegenstand Gebühren in € Bei Rückgabe einer beschädigten Hunderegistriermarke 8€ Aus der, der Beschlussvorlage anliegenden, Änderungssynopse zum kommunalen Kostenverzeichnis und der Kostenkalkulation des zuständigen Fachamtes geht hervor, dass hierfür eine Gebühr von 5,00 € veranschlagt ist. Es handelt sich bei der Übertragung der Gebühr von 8,00 €, anstelle von 5,00 € im Kommunalen Kostenverzeichnis zu Tarifstelle 30.1 mithin um einen offensichtlichen Übertragungsfehler, der hierdurch zu berichtigen ist. Die Kostenfestsetzung im Kommunalen Kostenverzeichnis zu Tarifstelle 30.1 muss richtigerweise lauten: Tarifstelle 30.1 Gegenstand Gebühren in € Bei Rückgabe einer beschädigten Hunderegistriermarke 5€ 2/2 Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) Die Stadt Leipzig erlässt aufgrund von § 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) i.V.m. § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) vom 10.12.2003, Beschluss Nr. III-1506/03 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 26 vom 20.12.2003), geändert mit Beschluss RBV-1457/12 vom 12.12.2012 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2013), geändert mit Beschluss RBV-1705/13 vom 10.07.2013 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 15 vom 24.08.2013), geändert mit Beschluss Nr. A-00548/14 vom 17.06.2015 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 13 vom 27.06.2015), geändert mit Beschluss Nr. VI-DS-03283 vom 23.08.2017 (veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt Nr. 16 vom 16.09.2017): §1 Die Tarifstelle 30.1 des dem Satzungstext anliegenden Kommunalen Kostenverzeichnis (KommKVz) wird wie folgt geändert: Tarif- Gegenstand Gebühren in € Bei Rückgabe einer beschädigten 5€ stelle 30.1 Hunderegistriermarke §2 Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung) tritt nach Bekanntmachung in Kraft. Leipzig, den Jung Oberbürgermeister