Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1308570.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
12.09.17, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-P-04456-DS-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff:
Behutsamere Einführung des Fahrradverkehrs in die Infrastruktur der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Der Rückbau von Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet der Stadt Leipzig wird abgelehnt. Die
Planung und Umsetzung von Verkehrsbaumaßnahmen erfolgt stets nach Abwägung der
Belange aller Verkehrsteilnehmer, vor allem aber auch unter Verkehrssicherheitsaspekten.
Grundlage der Verkehrsplanung und konkreter Verkehrsbaumaßnahmen sind die Vorgaben
der vom Stadtrat beschlossenen Konzepte (u.a. Stadtentwicklungsplan Verkehr und
Öffentlicher Raum, Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020, Nahverkehrsplan, Straßenund Brückenbauprogramm) sowie die Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschlüsse des
Stadtrates zu einzelnen Straßenbaumaßnahmen.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Durch die Mitglieder des Stadtrates wurden mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsplans
Verkehr und Öffentlicher Raum (2016) sowie dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020
(2012) die Ziele der nachhaltigen, stadtverträglichen Verkehrsentwicklung festgelegt. Dazu
gehört auch die Förderung des gesamten Umweltverbundes, also ÖPNV, Fuß- und
Radverkehr. Auch Planungen wie z.B. der Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße wurden
durch den Stadtrat in den Grundzügen der Planung (Straßenraumaufteilung), sowie im
Rahmen der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse bestätigt. Dabei wurden die Belange aller
Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und abgewogen. Ein Rückbau bzw. Umbau der
vorhandenen Radverkehrsanlagen in der Karl-Liebknecht-Straße hätte, neben finanziellen
Rückforderungen der Fördermittelbehörden, auch nachteilige Konsequenzen für die
Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit zwischen Radverkehrsströmen und Fußgängern
und wird aus diesem Grund abgelehnt.
Auch bei anderen Verkehrsplanungen werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer
berücksichtigt und die LVB mindestens im Rahmen von Anhörungsverfahren beteiligt. Damit
wird eine qualitativ hochwertige und stadtverträgliche Straßenraumgestaltung für alle
Verkehrsteilnehmer sichergestellt und der ÖPNV wird durch Anlagen des Radverkehrs nicht
beeinträchtigt.
Der Straßenverkehrsbehörde obliegt die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Falle der Oststraße wurden daher, aufgrund des
Radverkehrsaufkommens und der vorhandenen Straßenraumbreite, Radverkehrsmarkierungen in Form von Schutzstreifen angelegt. Im diesbezüglichen Anhörungsverfahren
wurde von Seitens der LVB der Maßnahme zugestimmt und keinerlei Hinweise übermittelt.
Die Entfernung der Markierung wird daher abgelehnt.
Eine generelle Entfernung von Radverkehrsanlagen wird ebenfalls abgelehnt, da sie sowohl
den Zielen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum, als auch denen des
Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 widerspricht.
Anlage:
- Petition
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VI-P-04456
Einreicher: Herr Fischer
Behutsamere Einführung des Fahrradverkehrs in die Infrastruktur der Stadt Leipzig
Wir haben in den letzten Jahren erlebt, dass Frau Dubrau unter Anwendung von indirektem Zwang
gegen den Autoverkehr, die Wünsche und Aufträge der Grünen im Stadtrat und des ADFC auf
Teufel komm raus umgesetzt hat. Wir haben erlebt und erleben weiter, wie der Autoverkehr und
insbesondere der ÖPNV verlangsamt und verdrängt wurde und wird.
Damit muss Schluss sein. Ich fordere von der Stadt den Rückbau einiger aufgemalter Radwege,
vor allem in der Oststr. und anderen Engstellen, die Umleitung des Radverkehrs auf abgetrennte
und sichere Fahrradwege, die bauliche Änderung des Fahrradweges in der Karl-Liebknecht-Str.
auf den breiten Fußweg, was den Radverkehr dort sicherer macht. Ich fordere, Radwege nur dort
zuzulassen, wo der Autoverkehr NICHT eingeschränkt wird. Insbesondere für Autofahrer, die auf
das Auto angewiesen sind, wie Rentner, Pendler, Behinderte, nimmt die Radwegplanung keine
Rücksicht. Der Autofahrer wird von Frau Dubrau gezwungen, sein Auto abzugeben. Diese Art und
Weise verletzt Persönlichkeitsrechte. Ich fordere daher auch, Frau Dubrau ihres Amtes zu
entheben und einen fähigen Förderer der innovativen Verkehrspolitik, der alle Arten des
Straßenverkehrs berücksichtigt, an dieses Amt zu binden. So wie es jetzt ist, kann es in dieser
Stadt nicht weiter gehen. Ich fordere eine behutsame Einführung des Radverkehrs, der den
Autoverkehr weder behindert, noch verlangsamt, noch ihn diskriminiert. Der ÖPNV ist zu fördern,
auszubauen und zu beschleunigen!