Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1312350.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
29.06.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:59

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-P-04458-DS-02 Status: öffentlich Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff: Kulturförderung - Herstellung von Gleichberechtigung bei der Vergabe von Fördermitteln Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. 1/2 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Kulturförderung der Stadt Leipzig erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtrat institutions – und projektbezogen sowie unter den Aspekten Qualität, Passfähigkeit zu den strategischen Zielen der Kommunalpolitik sowie den vom Stadtrat beschlossen thematischen Ausrichtungen bei Jubiläen und Großveranstaltungen im Kulturbereich. Der Zuwendungsbericht der Stadt Leipzig für das Haushaltsjahr 2016 (VI-DS-04103) zeigt, dass hauptsächlich Vereine, gemeinnützige Organisationen und Institutionen Empfänger für städtische Zuwendungen sind. Eine Erfassung des Geschlechts – unabhängig von Gründen des Datenschutzes – des Fördermittelempfängers findet grundsätzich nicht statt. Diese Praxis erklärt sich im Hinblick auf die überschaubare Anzahl der im Zuwendungsbericht angeführten natürlichen Personen bzw. Personengesellschaften (45 von 1970 Zuwendungen insgesamt). Anlage: - Petition 2/2 VI-P-04458 Einreicherin: Frau Lawerenz Kulturförderung - Herstellung von Gleichberechtigung bei der Vergabe von Fördermitteln Der Stadtrat möge beschließen bei der Vergabe von Mitteln, insbesondere in der Kulturförderung, eine Vergabe von 50:50 an beide Geschlechter von Kulturschaffenden abzusichern. Z.B. in der Musik kommen derzeit etwa 90 % der Fördermittel männlichen Kulturschaffenden zu nutze. Diese verfügen i.d.R. über entsprechende Kontakte, Privilegien, Beziehungen und Respekt. Sie haben keinen Grund von sich aus mit weiblichen Musikerinnen zusammen zu arbeiten und drängen diese in ein Nischendasein. Ohne Unterstützung und politische Lenkung begünstigen diese unfairen Strukturen allein bestehendes Unrecht.