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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1310768.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 17:46

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-A-04694-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff: Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Ratsversammlung Zuständigkeit Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Neufassung des Beschlussvorschlags: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 31.12.2017 dem Stadtrat eine Rechtsverordnung zur allgemeinen Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 9 (2) Nr. 1 Sächsisches Gaststättengesetz vorzulegen. Diese gilt für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten im Sinne § 9 (1) Satz 1 dieses Gesetzes. Die Rechtsverordnung enthält eine gerichtsfeste Begründung des öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen Verhältnisse, die eine allgemeine Aufhebung der Sperrzeit rechtfertigen. Begründung: Auch aus unserer Sicht ist die Sperrstunde überholt und im Sinne des Lärmschutzes sogar kontraproduktiv. Der Beschlusstext im Ursprungsantrag weist aber erhebliche handwerkliche Mängel auf: *Der OBM kann die Sperrstunde nicht einfach aufheben, es bedarf vielmehr einer vom Stadtrat zu beschließenden Rechtsverordnung. 1/2 *Voraussetzung für diese Aufhebung ist eine gerichtsfeste Begründung, dass ein öffentliches Bedürfnis bzw. besondere örtliche Verhältnisse vorliegen. *Das Anliegen, die Sperrstunde aufzuheben, bezieht sich vermutlich auf Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten, nicht aber auf Spielhallen. Wenn ja, sollte dies auch ausdrücklich so benannt werden. Mit der hier vorgelegten Neufassung werden diese handwerklichen Mängel beseitigt und ein rechtssicheres Verfahren eröffnet. Die Antragsbegründung spricht im übrigen von einem „Gewerbe- und Sicherheitsamt der Stadt Leipzig“. Gemeint ist vermutlich das Ordnungsamt. 2/2