Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1310768.pdf
Größe
109 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
19.10.17, 17:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-A-04694-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff:
Aufhebung der Sperrstunde nach Sächsischem Gaststättengesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Neufassung des Beschlussvorschlags:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 31.12.2017 dem Stadtrat eine Rechtsverordnung
zur allgemeinen Aufhebung der Sperrzeit gemäß § 9 (2) Nr. 1 Sächsisches Gaststättengesetz
vorzulegen.
Diese gilt für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten im Sinne § 9 (1) Satz 1 dieses
Gesetzes.
Die Rechtsverordnung enthält eine gerichtsfeste Begründung des öffentlichen Bedürfnisses
bzw. der besonderen örtlichen Verhältnisse, die eine allgemeine Aufhebung der Sperrzeit
rechtfertigen.
Begründung:
Auch aus unserer Sicht ist die Sperrstunde überholt und im Sinne des Lärmschutzes sogar
kontraproduktiv.
Der Beschlusstext im Ursprungsantrag weist aber erhebliche handwerkliche Mängel auf:
*Der OBM kann die Sperrstunde nicht einfach aufheben, es bedarf vielmehr einer vom
Stadtrat zu beschließenden Rechtsverordnung.
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*Voraussetzung für diese Aufhebung ist eine gerichtsfeste Begründung, dass ein öffentliches
Bedürfnis bzw. besondere örtliche Verhältnisse vorliegen.
*Das Anliegen, die Sperrstunde aufzuheben, bezieht sich vermutlich auf Gaststätten und
öffentliche Vergnügungsstätten, nicht aber auf Spielhallen. Wenn ja, sollte dies auch
ausdrücklich so benannt werden.
Mit der hier vorgelegten Neufassung werden diese handwerklichen Mängel beseitigt und ein
rechtssicheres Verfahren eröffnet.
Die Antragsbegründung spricht im übrigen von einem „Gewerbe- und Sicherheitsamt der
Stadt Leipzig“. Gemeint ist vermutlich das Ordnungsamt.
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