Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1312144.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04802
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Im neuen Schulgesetz des Freistaat Sachsen wird in § 43 festgelegt, dass bis zu vier
Vertreter des Schulträgers stimmberechtigt den Schulkonferenzen angehören sollen.
Bei 126 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig und durchschnittlich zwei
Schulkonferenzen pro Jahr bedeutet das rund 1000 Teilnahmen von Vertretern der
Stadt Leipzig in den Schulkonferenzen.
Dazu fragen wir:
1. Wie viele städtische Mitarbeiter sind erforderlich, um die Teilnahme des
Schulträgers an den Schulkonferenzen abdecken zu können?
2. Aus welchen Dienststellen werden diese Mitarbeiter rekrutiert?
3. Sind dazu Neueinstellungen erforderlich?
4. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung städtischer Mitarbeiter zu
den Schulkonferenzen (Fahrgeld, Überstundenzuschläge etc.)?
1/1