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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1312144.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04802 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Freibeuter Betreff: Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Im neuen Schulgesetz des Freistaat Sachsen wird in § 43 festgelegt, dass bis zu vier Vertreter des Schulträgers stimmberechtigt den Schulkonferenzen angehören sollen. Bei 126 Schulen in der Trägerschaft der Stadt Leipzig und durchschnittlich zwei Schulkonferenzen pro Jahr bedeutet das rund 1000 Teilnahmen von Vertretern der Stadt Leipzig in den Schulkonferenzen. Dazu fragen wir: 1. Wie viele städtische Mitarbeiter sind erforderlich, um die Teilnahme des Schulträgers an den Schulkonferenzen abdecken zu können? 2. Aus welchen Dienststellen werden diese Mitarbeiter rekrutiert? 3. Sind dazu Neueinstellungen erforderlich? 4. Welche Kosten entstehen durch die Entsendung städtischer Mitarbeiter zu den Schulkonferenzen (Fahrgeld, Überstundenzuschläge etc.)? 1/1