Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1312121.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04800
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen "Ladesäulenverordnung II
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
mündliche Beantwortung
Sachverhalt:
Der Bundesrat hat am 12.05.2017 seine den Weg für die „LSV II“ freigemacht. Durch diese
Änderungsverordnung werden weitere Aspekte der EU-Richtlinie 2014/94/EU über den
Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umgesetzt. Die Verordnung regelt,
welche technischen Mindestanforderungen Betreiber von öffentlich zugänglichen
Ladepunkten für Elektromobile erfüllen müssen, damit das Aufladen sicher und für alle
Fahrzeuge funktioniert. Zudem macht die Verordnung verbindliche Vorgaben zu den zu
installierenden Steckdosen und Kupplungen und regelt die notwendigen Anzeige-,
Nachweis- und Überprüfungspflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladepunkten.
Ziel ist ebenso die Erleichterung derAuthentifizierung und Bezahlung von Ladevorgängen,
nach der Fahrer*innen künftig auch ohne langfristig abgeschlossenen Vertrag flexibel alle
öffentlich zugänglichen Ladepunkte nutzen können. Demnach sind alle Betreiber öffentlich
zugänglicher Ladeeinrichtungen gemäß des neuen § 4 der LSV verpflichtet, punktuelles
Aufladen für die Nutzer ohne Abschluss eines langfristigen Ladevertrages zu ermöglichen.
Bislang werden in Leipzig alle Ladesäulen für Elektrofahrzeuge über die Stadtwerke Leipzig
betrieben bzw. mit Ökostrom beliefert. Deutschlandweit ist jedoch zu beobachten, dass
verschiedene Energiedienstleister bereits versuchen auf Grundlage der neuen
Änderungsverordnung in den Städten Fuß zu fassen und in den Bereich der
Ladeinfrastruktur einzusteigen.
Wir fragen daher nach:
1.
Wieviele Anträge bzw. Voranfragen auf wieviele Ladepunkte wurden bislang von
externen Interessierten an die Stadt Leipzig gerichtet?#
2.
Wie wird die Stadt Leipzig mit derartigen Anträgen/Interessenbekundungen
umgehen?
3.
Wie schätzen die Stadtwerke Leipzig die Chancen und Risiken weiterer Anbieter
von Ladesäulen in Leipzig im Bezug auf das eigene Geschäftsfeld und die
Marktposition ein?
4.Wird die Stadt Leipzig eine Richtlinie zur Aufstellung von E-Ladeinfrastruktur erarbeiten,
wie ist dahingehend der Stadt und die zeiltliche und inhaltliche Planung?
1/2
Anlagen:
2/2