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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1312121.pdf
Größe
73 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04800 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Auswirkungen der vom Bundesrat beschlossenen "Ladesäulenverordnung II Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 mündliche Beantwortung Sachverhalt: Der Bundesrat hat am 12.05.2017 seine den Weg für die „LSV II“ freigemacht. Durch diese Änderungsverordnung werden weitere Aspekte der EU-Richtlinie 2014/94/EU über den Aufbau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe umgesetzt. Die Verordnung regelt, welche technischen Mindestanforderungen Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile erfüllen müssen, damit das Aufladen sicher und für alle Fahrzeuge funktioniert. Zudem macht die Verordnung verbindliche Vorgaben zu den zu installierenden Steckdosen und Kupplungen und regelt die notwendigen Anzeige-, Nachweis- und Überprüfungspflichten bei der Errichtung und dem Betrieb von Ladepunkten. Ziel ist ebenso die Erleichterung derAuthentifizierung und Bezahlung von Ladevorgängen, nach der Fahrer*innen künftig auch ohne langfristig abgeschlossenen Vertrag flexibel alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte nutzen können. Demnach sind alle Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeeinrichtungen gemäß des neuen § 4 der LSV verpflichtet, punktuelles Aufladen für die Nutzer ohne Abschluss eines langfristigen Ladevertrages zu ermöglichen. Bislang werden in Leipzig alle Ladesäulen für Elektrofahrzeuge über die Stadtwerke Leipzig betrieben bzw. mit Ökostrom beliefert. Deutschlandweit ist jedoch zu beobachten, dass verschiedene Energiedienstleister bereits versuchen auf Grundlage der neuen Änderungsverordnung in den Städten Fuß zu fassen und in den Bereich der Ladeinfrastruktur einzusteigen. Wir fragen daher nach: 1. Wieviele Anträge bzw. Voranfragen auf wieviele Ladepunkte wurden bislang von externen Interessierten an die Stadt Leipzig gerichtet?# 2. Wie wird die Stadt Leipzig mit derartigen Anträgen/Interessenbekundungen umgehen? 3. Wie schätzen die Stadtwerke Leipzig die Chancen und Risiken weiterer Anbieter von Ladesäulen in Leipzig im Bezug auf das eigene Geschäftsfeld und die Marktposition ein? 4.Wird die Stadt Leipzig eine Richtlinie zur Aufstellung von E-Ladeinfrastruktur erarbeiten, wie ist dahingehend der Stadt und die zeiltliche und inhaltliche Planung? 1/2 Anlagen: 2/2