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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1312133.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04801 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Pflegeberatung in Leipzig stärken - Modellkommune Pflege werden Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Das am 01. Januar 2017 in Kraft getretene Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) eröffnet 60 Kommunen in Deutschland die Möglichkeit, „Modellkommune Pflege“ zu werden. Es heißt dort unter § 123 (1) Die für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch können Modellvorhaben zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen für ihren Zuständigkeitsbereich bei der zuständigen obersten Landesbehörde beantragen, sofern dies nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften vorgesehen ist. Ist als überörtlicher Träger für die Hilfe zur Pflege durch landesrechtliche Vorschriften das Land bestimmt, können die örtlichen Träger der Sozialhilfe, die im Auftrag des Landes die Hilfe zur Pflege durchführen, Modellvorhaben nach Satz 1 beantragen. Wir fragen: 1. Wird sich die Stadt Leipzig um die Stellung als Modellkommune bewerben? 2. Wenn nicht: Wie beteiligt sich die Kommune am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Angebote zur Beratung Pflegebedürftigen? 3. Welche Angebote gibt es bisher in der Stadt Leipzig, die nicht von den Krankenkassen getragen werden? 4. Wie wird die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Akteuren verbessert, wenn es um die Beratung von pflegebedürftigen Menschen geht? 5. In der Vorlage VI-DS-04159 (INSEK) heißt es: Bei konstanten Pflegequoten wird ein Zuwachs an Pflegefällen erwartet. Die Erweiterung des Pflegebegriffs durch das Pflegestärkungsgesetz II und die Einführung von Pflegegraden gehen mit Leistungserweiterungen, z. B. durch die Aufnahme von Demenzerkrankungen, einher. Durch den Rückgang familiärer Hilfestrukturen steigt die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste. Welche zahlenmäßigen Prognosen liegen dieser Einschätzung zugrunde? 1/2 6. In welchem Umfang muss die Infrastruktur für die professionelle Pflege wachsen? Wie viele Plätze (stationär, teilstationär und ambulant) werden vermutlich benötigt? 7. In der Vorlage INSEK (Seite 10) heißt es: „Möglicherweise wird in Sachsen in den kommenden Jahren eine kommunale Pflicht zur Beratung und Vernetzung im Bereich Pflege eingeführt.“ Wie reagiert die Stadt auf diese Möglichkeit? Anlagen: 2/2