Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1312133.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
08.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04801
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Pflegeberatung in Leipzig stärken - Modellkommune Pflege werden
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Das am 01. Januar 2017 in Kraft getretene Dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) eröffnet
60 Kommunen in Deutschland die Möglichkeit, „Modellkommune Pflege“ zu werden.
Es heißt dort unter § 123 (1) Die für die Hilfe zur Pflege zuständigen Träger der Sozialhilfe
nach dem Zwölften Buch können Modellvorhaben zur Beratung von Pflegebedürftigen und
deren Angehörigen für ihren Zuständigkeitsbereich bei der zuständigen obersten
Landesbehörde beantragen, sofern dies nach Maßgabe landesrechtlicher
Vorschriften vorgesehen ist. Ist als überörtlicher Träger für die Hilfe zur Pflege durch
landesrechtliche Vorschriften das Land bestimmt, können die örtlichen Träger der Sozialhilfe,
die im Auftrag des Landes die Hilfe zur Pflege durchführen, Modellvorhaben nach Satz 1
beantragen.
Wir fragen:
1. Wird sich die Stadt Leipzig um die Stellung als Modellkommune bewerben?
2. Wenn nicht: Wie beteiligt sich die Kommune am Auf- und Ausbau niedrigschwelliger
Angebote zur Beratung Pflegebedürftigen?
3. Welche Angebote gibt es bisher in der Stadt Leipzig, die nicht von den
Krankenkassen getragen werden?
4. Wie wird die Zusammenarbeit und Transparenz zwischen den Akteuren verbessert,
wenn es um die Beratung von pflegebedürftigen Menschen geht?
5. In der Vorlage VI-DS-04159 (INSEK) heißt es:
Bei konstanten Pflegequoten wird ein Zuwachs an Pflegefällen erwartet. Die
Erweiterung des Pflegebegriffs durch das Pflegestärkungsgesetz II und die
Einführung von Pflegegraden gehen mit Leistungserweiterungen, z. B. durch die
Aufnahme von Demenzerkrankungen, einher. Durch den Rückgang familiärer
Hilfestrukturen steigt die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste.
Welche zahlenmäßigen Prognosen liegen dieser Einschätzung zugrunde?
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6. In welchem Umfang muss die Infrastruktur für die professionelle Pflege wachsen?
Wie viele Plätze (stationär, teilstationär und ambulant) werden vermutlich benötigt?
7. In der Vorlage INSEK (Seite 10) heißt es: „Möglicherweise wird in Sachsen in den
kommenden Jahren eine kommunale Pflicht zur Beratung und Vernetzung im Bereich
Pflege eingeführt.“ Wie reagiert die Stadt auf diese Möglichkeit?
Anlagen:
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