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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309708.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:21

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-A-03912-ÄA-02 Status: öffentlich Eingereicht von Jugendparlament/Jugendbeirat Betreff: Ausweitung der sozialen Betreuung auf in Gemeinschaftsunterkünften lebende Geflüchtete im SGB II-Bezug Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Jugendbeirat 13.09.2017 Bestätigung Beschlussvorschlag: Der Antragstext wird wie folgt geändert: Der Personalschlüssel für die soziale Betreuung von in Gemeinschaftsunterkünften lebenden Geflüchteten wird wie folgt differenziert: • 1:25 für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in den Erstunterbringungseinrichtungen leben, • 1:20 für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in den kleineren Gemeinschaftsunterkünften leben, • 1:50 für anerkannte Geflüchtete im SGB II-Bezug, die weiter in den Gemeinschaftsunterkünften leben. Die Leistungsbeschreibungen mit den Trägern der sozialen Betreuung werden entsprechend geändert. Finanzierung Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments. Begründung "Das Jugendparlament beantragt eine Änderung des Ursprungsantrags, weil aus unserer Sicht keine bedarfsgerechte und den Bedürfnissen der Menschen angemessene Betreuung durchgeführt werden kann. 1/2 Die Antragsteller sind davon überzeugt, dass die Integration von Menschen nur gelingen kann, wenn diese Ansprechpersonen haben die ihnen untersützend zur Seite stehen können und auch als soziale Verankerung dienen. Dafür ist es notwendig, dass zwischen den Beteiligten ein vertrauliches Verhältnis entstehen kann, bedingt durch persönliche Nähe und regelmäßigen Kontakt. Dies ist nicht herzustellen, wenn die Betreuungsperson für eine Vielzahl von Personen zuständig ist. Sie wird so niemals die einzelnen Persönlichkeiten kennenlernen und hat damit auch nicht die Möglichkeit auf diese besonders einzugehen und diese auf ihrem Weg in die Integration inidividuell zu unterstützen. Eine Person kann sich unmöglich auf über 60 Personen gleichzeitig einstellen, eine Betreuung ist demgemäß auch nicht möglich. Wir beantragen daher einen geringeren Betreuungsschlüssel und wollen somit die Menge an Personal in den Gemeinschaftsunterkünften erhöhen." . 2/2