Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309708.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-03912-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Jugendparlament/Jugendbeirat
Betreff:
Ausweitung der sozialen Betreuung auf in Gemeinschaftsunterkünften lebende
Geflüchtete im SGB II-Bezug
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Jugendbeirat
13.09.2017
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
Der Personalschlüssel für die soziale Betreuung von in Gemeinschaftsunterkünften
lebenden Geflüchteten wird wie folgt differenziert:
• 1:25 für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in den
Erstunterbringungseinrichtungen leben,
• 1:20 für Geflüchtete im Leistungsbezug des Asylbewerberleistungsgesetzes, die in den
kleineren Gemeinschaftsunterkünften leben,
• 1:50 für anerkannte Geflüchtete im SGB II-Bezug, die weiter in den Gemeinschaftsunterkünften leben.
Die Leistungsbeschreibungen mit den Trägern der sozialen Betreuung werden
entsprechend geändert.
Finanzierung
Keine Finanzierung aus Mitteln des Jugendparlaments.
Begründung
"Das Jugendparlament beantragt eine Änderung des Ursprungsantrags, weil aus unserer Sicht
keine bedarfsgerechte und den Bedürfnissen der Menschen angemessene Betreuung durchgeführt
werden kann.
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Die Antragsteller sind davon überzeugt, dass die Integration von Menschen nur gelingen kann,
wenn diese Ansprechpersonen haben die ihnen untersützend zur Seite stehen können und auch als
soziale Verankerung dienen. Dafür ist es notwendig, dass zwischen den Beteiligten ein
vertrauliches Verhältnis entstehen kann, bedingt durch persönliche Nähe und regelmäßigen
Kontakt. Dies ist nicht herzustellen, wenn die Betreuungsperson für eine Vielzahl von Personen
zuständig ist. Sie wird so niemals die einzelnen Persönlichkeiten kennenlernen und hat damit auch
nicht die Möglichkeit auf diese besonders einzugehen und diese auf ihrem Weg in die Integration
inidividuell zu unterstützen. Eine Person kann sich unmöglich auf über 60 Personen gleichzeitig
einstellen, eine Betreuung ist demgemäß auch nicht möglich.
Wir beantragen daher einen geringeren Betreuungsschlüssel und wollen somit die Menge an
Personal in den Gemeinschaftsunterkünften erhöhen."
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