Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1311264.pdf
Größe
70 kB
Erstellt
07.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04579-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Stadtrat Siegfried Schlegel
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum 2. Entwurf des Teilplans Einzelhandel und
Zentrale Orte der Planungsregion Halle
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
Bestätigung
Beschlussvorschlag:
Der letzte Abschnitt des Anschreibens an die Planungsgemeinschaft Halle wird wie folgt neu
gefasst:
An dieser Stelle muss festgehalten werden, dass es im Resümee der letzten 25 Jahre am
Standort Günthersdorf/Kötschlitz zum Nachteil der zentrumsnahen Orte der Region nicht
gelungen ist, Erweiterungen der Einzelhandelsverkaufsflächen zu steuern und zu begrenzen.
Hiermit ist erwiesen, dass bereits in der gelebten Rechtspraxis auf die vorhandenen
raumordnerischen Ziele, bezogen auf den Standort Günthersdorf/Kötschlitz, keine Rücksicht
genommen wird. Deshalb besteht Grund zu der Annahme, dass bei Wegfall des im ersten
Entwurf des Teilplanes enthaltenen Zieles Z1 im Kapitel 3.1.2.3 jeglicher Erweiterung der
vorhandenen nicht integrierten raumordnerischen großflächigen Einzelhandelsstandorte Tür
und Tor geöffnet werden soll. Der Wegfall dieses Ziels ist daher hoch brisant und aus Sicht
der Stadt Leipzig als Oberzentrum nicht hinnehmbar.
Sachverhalt:
Begründung:
Als Resümee der Stellungnahme wird die Realität im letzten Abschnitt nicht deutlich genug
herausgearbeitet. Die ungezügelte Flächenerweiterung der Einzelhandelsflächen am
Standort Günthersdorf/Kötzschlitz war letztlich die Ursache dafür, dass die jahrelange
überregionale Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen Arbeitsgemeinschaft Dessau,
Halle, Leipzig beendet wurde.
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Anlagen:
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