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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1310793.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.11.17, 08:46

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-04785 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff: Angebote für Wohnungslose in Leipzig und die spezielle Situation von EUBürgerInnen Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Angesichts des nahenden Winters tritt die Situation Wohnungsloser in Leipzig wieder stärker in den Fokus. Zudem lässt sich – auch laut Aussagen der Stadtverwaltung in Antwort auf die Anfrage 03922/Aktuelle Situation wohnungsloser Menschen in Leipzig – eine wachsende Zahl an wohnungslosen EU-BürgerInnen ausmachen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben. 1. Welche Erkenntnisse hat die Stadt Leipzig über die Zahl wohnungsloser Menschen in Leipzig, wie ist ihre Altersstruktur, Geschlechterverteilung und wie viele EUAusländer sind darunter? 2. Wie viele Plätze gibt es in Übernachtungshäusern und wie viele Notschlafstellen sind für den Winter geplant? Entspricht die Zahl der vorgehaltenen Plätze dem Bedarf? 3. Ist eine ganztägige Unterbringung gewährleistet? Falls nein: Ist eine sichere Verwahrung der Habe der untergebrachten Menschen in der Zeit gewährleistet, während der sie die Übernachtungseinrichtung verlassen müssen? 4. Wie wird im Fall von EU-Ausländern verfahren, die nicht über Einkommen verfügen und nach § 7 SGB II und § 23 SGB XII keinen Anspruch auf Sozialleistungen haben, vor allem vor dem Hintergrund der bestehenden Unterbringungspflicht für diese Gruppe (vgl. Rechtsgutachten der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V., http://www.bagw.de/media/doc/POS_15_Rechtsgutachten_Ordungsrecht_Endg%C3 %BCltige_Fassung.pdf Seite 29: Es „liegt eine unfreiwillige Obdachlosigkeit und damit die Störung der öffentlichen Sicherheit vor. Nach den bereits genannten Grundsätzen ist dann die Polizei- und Ordnungsbehörde verpflichtet, den Antragsteller notdürftig unterzubringen.“) 5. In einem Interview mit dem Sozialrechtsanwalt Dirk Feiertag heißt es in Bezug auf den Umgang mit mittellosen EU-BürgerInnen: „Es geht sogar so weit, dass Notunterkünfte in Leipzig ihnen nur gegen fünf Euro einen Schlafplatz geben sollen. Haben sie das Geld nicht, dürfen sie nachts nur auf einem Stuhl im Vorraum bleiben.“ (Quelle: Junge Welt vom 25.2.2017 https://www.jungewelt.de/artikel/306082.indeutschland-m%C3%Bcssen-sogar-kinder-hungern.html). Ist es zutreffend, dass Menschen, die die Gebühr für Notunterkunft nicht entrichten 1/2 können oder im Falle der Überbelegung der Unterkunft auf Stühlen nächtigen müssen? 2/2