Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1311080.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-04790
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Freibeuter
Betreff:
Politische Neutralität von Stadtverwaltung und öffentlichen Unternehmen: Wird mit
zweierlei Maß gemessen?
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
mündliche Beantwortung
Thomas Meyer, emeritierter Professor für Politikwissenschaft an der Technischen
Universität Dortmund, hat in seinem Standardwerk für Studierende der
Politikwissenschaften "Was ist Politik?" (Wiesbaden, 2003) eine Definition von Politik
veröffentlicht, wonach es sich dabei um das Herbeiführen und Durchsetzen
gesamtgesellschaftlich verbindlicher Entscheidungen handelt. Dies erfolgt u.a. durch
Gesetze. Die Regelungen zur "Gesetzliche Rente" sind gesamtgesellschaftlich
verbindlich. Herbeiführen von Änderungen sind insofern Politik.
Der Oberbürgermeister hat als Chef der Stadtverwaltung und somit maßgeblicher
Vertreter des Gesellschafters der kommunalen Unternehmen dafür Sorge zu tragen,
dass sowohl Verwaltung als auch eben diese kommunalen Unternehmen politisch
neutral agieren. Insbesondere kommt ihm diese Aufgabe in Wahlkampfzeiten zu.
Bei den Leipziger Verkehrsbetrieben ist seit vielen Wochen eine Straßenbahn mit
Werbung zur Stärkung der Gesetzlichen Rente und Logos einer Gewerkschaft
beklebt. Sie ist aktuell – also in einer Wahlkampfzeit – im Einsatz.
Hierzu fragen wir:
1. Welche Regelungen gibt es für die Außenwerbung auf den Straßenbahnen
der Stadt Leipzig?
2. Wer darf werben und mit welchem Inhalt?
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