Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1272343.pdf
Größe
107 kB
Erstellt
26.04.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-03960-NF-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff:
Personalangelegenheit nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung - Bestellung eines Vertreters
des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 11 Sächsisches Datenschutzgesetz
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Verwaltungsausschuss
FA Allgemeine Verwaltung
Ratsversammlung
03.05.2017
16.05.2017
17.05.2017
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Herr Randy Becher wird ab 15. August 2017 gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Sächsisches
Datenschutzgesetz zum stellvertretenden Datenschutzbeauftragten der Stadt Leipzig
bestellt.
Die personalwirtschaftliche Umsetzung der Maßnahme erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung
des Personalrates zur Einstellung im Ergebnis des durchzuführenden förmlichen
Beteiligungsverfahrens.
1/2
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Lebenslauf - nichtöffentlich
2/2
Begründung
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 SächsDSG können öffentliche Stellen neben einem Datenschutzbeauftragten auch einen Vertreter bestellen, der im Falle der Abwesenheit des Datenschutzbeauftragten für die Aufgaben des Datenschutzes und der Datensicherheit für die Stadtverwaltung
einschließlich der Eigenbetriebe zuständig ist. Die Stelle wurde neu ausgeschrieben und ist nun zu
besetzen. Neben der Funktion des stellvertretenden Datenschutzbeauftragten beinhaltet die Stelle
auch die Aufgaben als Informationssicherheitsbeauftragter der Stadt Leipzig.
Im Ergebnis des Auswahlverfahrens soll Herr Randy Becher ab 15. August 2017 als Informationssicherheitsbeauftragter/stellvertretender Datenschutzbeauftragter bei der Stadt Leipzig eingestellt
werden. Herr Becher ist derzeit Informationssicherheitsbeauftragter beim Landratsamt Landkreis
Leipzig.
Die Rechtsstellung des Stellvertreters des Datenschutzbeauftragten und seine Bestellung richten
sich nach den Vorschriften über den Datenschutzbeauftragten. Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der
Hauptsatzung entscheidet die Ratsversammlung über die Bestellung des Datenschutzbeauftragten im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister; insofern ist auch der stellvertretende
Datenschutzbeauftragte vom Stadtrat zu bestellen.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Becher ab 15. August 2017 in die Funktion als stellvertretender
Datenschutzbeauftragter zu bestellen.