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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1300791.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
15.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.09.17, 12:57

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04679 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie" der Stadt Markranstädt Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium Dienstberatung des Oberbürgermeisters FA Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit 18.10.2017 Bestätigung Bestätigung Beschlussfassung Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ der Stadt Markranstädt 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Die Stadt Markranstädt möchte für die Errichtung eines ambulanten Protonentherapiezentrums Planungsrecht schaffen. Hierzu wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der nachbargemeindlichen Abstimmung Stellung zum Bebauungsplan zu nehmen. Die Ansiedlung des Protonentherapiezentrums wird als für die Stadt Leipzig bzw. für die Region bedeutsam angesehen. Auch ist die Zustimmung der Stadt Leipzig hierzu erforderlich (s.u.). Daher soll die Stellungnahme durch den Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen werden. Die Stellungnahme wurde der Stadt Markranstädt bereits unter Gremienvorbehalt zugesandt, um die Fristen der Beteiligung zu wahren. Die Stadt Markranstädt ist gemäß Landesentwicklungsplan und Regionalplan Westsachsen nicht berechtigt, eine klinische Einrichtung dieser Größenordnung auf ihrer Gemarkung anzusiedeln. Dies ist einem Oberzentrum, z.B. der Stadt Leipzig, vorbehalten. Die Stadt Markranstädt stellt im System der zentralen Orte ein Grundzentrum dar. Daher wurde durch die Landesdirektion Sachsen als Oberste Raumordnungsbehörde die Bedingung gestellt, dass für die Errichtung des Therapiezentrums die Zustimmung der Stadt Leipzig zu diesem Projekt notwendig sei. Die Stadt Leipzig hat im Februar 2017 der Stadt Markranstädt mitgeteilt, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Ansiedlung bestehen. Ein im Vorfeld ins Auge gefasste Ansiedlung in Leipzig hatte sich als nicht umsetzbar erwiesen. Daher ist es das Ziel der Verwaltung der Stadt Leipzig, die Ansiedlung des Protonentherapiezentrums in der Nachbargemeinde Stadt Markranstädt zu unterstützen. Die Stadt Leipzig hat in Ihrem Schreiben jedoch gefordert, dass die Stadt Markranstädt für die Errichtung des Protonentherapiezentrums einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen solle. Dem kommt die Stadt Markranstädt hiermit nach. Der Planumgriff hat eine Größe von 3,84 ha. Der vorgesehene Standort ist mit dem Bebauungsplan „Ranstädter Mark“ überplant. Hier sind für das Plangebiet Gewerbliche Baufläche sowie Mischgebietsfläche festgesetzt. Die Flächen im Plangebiet werden gegenwärtig durch ein Agrarunternehmen landwirtschaftlich genutzt. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind bislang die nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan zum Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“ zulässigen baulichen Nutzungen nur vereinzelt umgesetzt worden. So grenzen nur östlich und westlich jeweils gewerblich genutzte Baugrundstücke an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Der Bebauungsplan setzt zwei Sondergebiete fest. SO 1 „Protonenzentrum“ Das Sondergebiet dient der Unterbringung des Forschungs- und Konsultationszentrums für ambulante Protonentherapie sowie der zulässigen Infrastruktur. 2/3 SO 2 „Gästehaus“ Das Sondergebiet dient der Beherbergung von im Sondergebiet SO 1 behandelten Patienten und deren Angehörigen sowie der zugehörigen Infrastruktur. Im Flächennutzungsplan der Stadt Markranstädt ist der Planbereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden. Planungsziele  Ausweisung von Bauflächen für ein ambulantes onkologisches Behandlungszentrum mit Beherbergungsbetrieb als Gästehaus mit Übernachtungsmöglichkeiten für Patienten und deren Angehörige  Anordnung des ruhenden Verkehrs aus v.g. Nutzungen  medien- und verkehrstechnische Erschließung im Plangebiet  landschaftsbildverträgliche Gestaltung der Bebauung  Abgrenzung zur südlich anschließenden geplanten wohnbaulichen Nutzung  Belange des Umweltschutzes Die Landesdirektion Sachsen hat zwischenzeitlich bereits Stellung zum Bebauungsplan genommen und diese der Stadt Leipzig zukommen lassen. Die Landesdirektion sieht den Bebauungsplan, im Zusammenhang mit der Zustimmung der Stadt Leipzig, den Zielen der Raumordnung entsprechend. Inhalte der Stellungnahme der Stadt Leipzig Die öffentlichen Belange der Stadt Leipzig sind zwar durch die Planung betroffen. Dem konkreten Vorhaben kann jedoch zugestimmt werden. Anlagen: Stellungnahme der Stadt Leipzig Planzeichnung 3/3 Stadt Leipzig • Amt 61 • 04092 Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt IPRO Consult GmbH Herr Gäßler Schnorrstr. 70 01049 Dresden Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Bearbeiter/-in: Frau Wirker Raum: 436 Tel.: 0341123-4901 Fax: 0341123-4930 E-Mail: stefanie.wirker@leipzig.de Unser Zeichen Datum .08.2017 Stadt Markranstädt: Bebauungsplan „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ Sehr geehrter Herr Gäßler, wir erhielten von Ihnen den Entwurf der o.g. Planung in der Fassung vom 28.06.2017 zur Stellungnahme gemäß Abstimmung mit den Nachbargemeinden. Die Stellungnahme wird unter Gremienvorbehalt versandt. Die öffentlichen Belange der Stadt Leipzig werden durch die Planung berührt. Die Stadt Markranstädt ist im Regionalplan Westsachsen als Grundzentrum ausgewiesen. Gemäß Landesentwicklungsplan Sachsen beschränkt sich der Verflechtungsbereich eines Grundzentrums ausschließlich auf die eigene Gemeinde. Die Errichtung des geplanten Protonentherapiezentrums wird aber eine Wirkung weit über den Verflechtungsbereich der Stadt Markranstädt hinaus erzielen und auch in die Stadt Leipzig als Oberzentrum hinein reichen. Die Stadt Leipzig darf durch Ansiedlungen in der Stadt Markranstädt nicht in ihrer Funktion als Oberzentrum beeinträchtigt werden. Daher musste die Stadt Markranstädt die Zustimmung der Stadt Leipzig zu dem geplanten Vorhaben einholen. Nach bereits frühzeitiger Prüfung des Vorhabens kommt die Stadt Leipzig zu dem Ergebnis, dass dem geplanten Vorhaben zugestimmt werden kann. In diesem Zusammenhang stimmt die Stadt Leipzig nunmehr der Aufstellung des Bebauungsplanes zu. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Jochem Lunebach Amtsleiter Stadt Leipzig Gesch äftsbrie f /01.17 Neues Rathaus Martin-Luther-Ring 4 – 6 04109 Leipzig Internet: www.leipzig.de Bürgertel.: 0341 123-0 Zahlungsverkehr Stadtkasse – Bankverbindungen: IBAN Sparkasse Leipzig DE76 8605 5592 1010 0013 50 Commerzbank Leipzig DE55 8604 0000 0100 8002 00 Deutsche Bank Leipzig DE60 8607 0000 0170 0111 00 BIC WELADE8LXXX COBADEFFXXX DEUTDE8LXXX Postbank Leipzig UniCredit Bank AG Leipziger Volksbank De-Mail: info@leipzig.de-mail.de IBAN BIC DE14 8601 0090 0067 8129 04 PBNKDEFF DE78 8602 0086 0008 4105 50 HYVEDEMM495 DE04 8609 5604 0308 3083 08 GENODEF1LVB Vorhabenbezogener Bebauungsplan 707 14 710 9 713 10 713 8 707 17 710 8 707 19 713 13 5 707 20 PG2 .6 HsNr 713 20 713 18 2 5 r. HsN 713 17 713 15 3 10 SO1 714 7 706 7 705 5 715 58 715 55 715 59 715 61 715 57 715 20 715 19 715 63 705 7 705 3 704 71522 715 715 26 715 23 24 25 704 715 21 21 715 704 22 715 42 36 715 715 27 35 706 8 705 1 705 6 704 17 705 4 704 704 39 704 109 704 38 37 704 20 10 715 54 PG3 706 6 707 6 3 714 3 706 9 706 5 0,6 714 8 714 6 715 64 St OK 140,9 m 713 16 OK 144,3 m 5 3 714 5 0,8 10 707 18 SO2 713 14 5 3 710 6 713 12 PG1 715 65 707 4 48 .14 .12 HsNr r N s H .10 .8 HsNr HsNr 707 1 704 115 704 704 704 704 26 27 28 29704 704 111 24 704 25 704 23 704 44 704 704 118 34 704 114 704 116 704 110 704 36 704 35 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Blatt 1 von 6: Planzeichnung Stand: Fassung: Entwurf 28. Juni 2017 Gemarkung: Mitteldeutsches Protonentherapie Center 18 715 3 715 62 715 13 715 28 715 29 715 30 Telefon: +49 (0) 34205 61-10 5 10 20 30 40 Plangrundlage: Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 06/2017 50 m Planerstellung durch: IPROconsult GmbH Telefon: +49 (0) 351 4651-396 E- Mail: tiefbau(at)iproconsult.com