Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1300791.pdf
Größe
1,7 MB
Erstellt
15.08.17, 12:00
Aktualisiert
18.09.17, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04679
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan "Forschungs- und
Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie" der Stadt Markranstädt
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
FA Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Bestätigung
Bestätigung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Stellungnahme der Stadt Leipzig zum Bebauungsplan
„Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante Protonentherapie“ der Stadt
Markranstädt
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Die Stadt Markranstädt möchte für die Errichtung eines ambulanten
Protonentherapiezentrums Planungsrecht schaffen. Hierzu wird ein Bebauungsplan
aufgestellt. Die Stadt Leipzig ist aufgefordert, im Rahmen der nachbargemeindlichen
Abstimmung Stellung zum Bebauungsplan zu nehmen. Die Ansiedlung des
Protonentherapiezentrums wird als für die Stadt Leipzig bzw. für die Region bedeutsam
angesehen. Auch ist die Zustimmung der Stadt Leipzig hierzu erforderlich (s.u.). Daher soll
die Stellungnahme durch den Stadtrat der Stadt Leipzig beschlossen werden. Die
Stellungnahme wurde der Stadt Markranstädt bereits unter Gremienvorbehalt zugesandt,
um die Fristen der Beteiligung zu wahren.
Die Stadt Markranstädt ist gemäß Landesentwicklungsplan und Regionalplan Westsachsen
nicht berechtigt, eine klinische Einrichtung dieser Größenordnung auf ihrer Gemarkung
anzusiedeln. Dies ist einem Oberzentrum, z.B. der Stadt Leipzig, vorbehalten. Die Stadt
Markranstädt stellt im System der zentralen Orte ein Grundzentrum dar. Daher wurde durch
die Landesdirektion Sachsen als Oberste Raumordnungsbehörde die Bedingung gestellt,
dass für die Errichtung des Therapiezentrums die Zustimmung der Stadt Leipzig zu diesem
Projekt notwendig sei.
Die Stadt Leipzig hat im Februar 2017 der Stadt Markranstädt mitgeteilt, dass keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die Ansiedlung bestehen. Ein im Vorfeld ins Auge gefasste
Ansiedlung in Leipzig hatte sich als nicht umsetzbar erwiesen. Daher ist es das Ziel der
Verwaltung der Stadt Leipzig, die Ansiedlung des Protonentherapiezentrums in der
Nachbargemeinde Stadt Markranstädt zu unterstützen. Die Stadt Leipzig hat in Ihrem
Schreiben jedoch gefordert, dass die Stadt Markranstädt für die Errichtung des
Protonentherapiezentrums einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufstellen solle. Dem
kommt die Stadt Markranstädt hiermit nach.
Der Planumgriff hat eine Größe von 3,84 ha. Der vorgesehene Standort ist mit dem
Bebauungsplan „Ranstädter Mark“ überplant. Hier sind für das Plangebiet Gewerbliche
Baufläche sowie Mischgebietsfläche festgesetzt.
Die Flächen im Plangebiet werden gegenwärtig durch ein Agrarunternehmen
landwirtschaftlich genutzt. In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind bislang die
nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan zum Gewerbegebiet „Ranstädter Mark“ zulässigen
baulichen Nutzungen nur vereinzelt umgesetzt worden. So grenzen nur östlich und westlich
jeweils gewerblich genutzte Baugrundstücke an den Geltungsbereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan setzt zwei Sondergebiete fest.
SO 1 „Protonenzentrum“
Das Sondergebiet dient der Unterbringung des Forschungs- und Konsultationszentrums für
ambulante Protonentherapie sowie der zulässigen Infrastruktur.
2/3
SO 2 „Gästehaus“
Das Sondergebiet dient der Beherbergung von im Sondergebiet SO 1 behandelten Patienten
und deren Angehörigen sowie der zugehörigen Infrastruktur.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Markranstädt ist der Planbereich als gewerbliche
Baufläche dargestellt. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend geändert werden.
Planungsziele
Ausweisung von Bauflächen für ein ambulantes onkologisches Behandlungszentrum
mit Beherbergungsbetrieb als Gästehaus mit Übernachtungsmöglichkeiten für
Patienten und deren Angehörige
Anordnung des ruhenden Verkehrs aus v.g. Nutzungen
medien- und verkehrstechnische Erschließung im Plangebiet
landschaftsbildverträgliche Gestaltung der Bebauung
Abgrenzung zur südlich anschließenden geplanten wohnbaulichen Nutzung
Belange des Umweltschutzes
Die Landesdirektion Sachsen hat zwischenzeitlich bereits Stellung zum Bebauungsplan
genommen und diese der Stadt Leipzig zukommen lassen. Die Landesdirektion sieht den
Bebauungsplan, im Zusammenhang mit der Zustimmung der Stadt Leipzig, den Zielen der
Raumordnung entsprechend.
Inhalte der Stellungnahme der Stadt Leipzig
Die öffentlichen Belange der Stadt Leipzig sind zwar durch die Planung betroffen. Dem
konkreten Vorhaben kann jedoch zugestimmt werden.
Anlagen:
Stellungnahme der Stadt Leipzig
Planzeichnung
3/3
Stadt Leipzig • Amt 61 • 04092 Leipzig
Dezernat
Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
IPRO Consult GmbH
Herr Gäßler
Schnorrstr. 70
01049 Dresden
Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom
Bearbeiter/-in:
Frau Wirker
Raum: 436
Tel.: 0341123-4901
Fax: 0341123-4930
E-Mail: stefanie.wirker@leipzig.de
Unser Zeichen
Datum
.08.2017
Stadt Markranstädt: Bebauungsplan „Forschungs- und Konsultationszentrum für ambulante
Protonentherapie“
Sehr geehrter Herr Gäßler,
wir erhielten von Ihnen den Entwurf der o.g. Planung in der Fassung vom 28.06.2017 zur Stellungnahme
gemäß Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Die Stellungnahme wird unter Gremienvorbehalt versandt.
Die öffentlichen Belange der Stadt Leipzig werden durch die Planung berührt.
Die Stadt Markranstädt ist im Regionalplan Westsachsen als Grundzentrum ausgewiesen. Gemäß
Landesentwicklungsplan Sachsen beschränkt sich der Verflechtungsbereich eines Grundzentrums
ausschließlich auf die eigene Gemeinde. Die Errichtung des geplanten Protonentherapiezentrums wird aber
eine Wirkung weit über den Verflechtungsbereich der Stadt Markranstädt hinaus erzielen und auch in die
Stadt Leipzig als Oberzentrum hinein reichen. Die Stadt Leipzig darf durch Ansiedlungen in der Stadt
Markranstädt nicht in ihrer Funktion als Oberzentrum beeinträchtigt werden. Daher musste die Stadt
Markranstädt die Zustimmung der Stadt Leipzig zu dem geplanten Vorhaben einholen. Nach bereits
frühzeitiger Prüfung des Vorhabens kommt die Stadt Leipzig zu dem Ergebnis, dass dem geplanten
Vorhaben zugestimmt werden kann.
In diesem Zusammenhang stimmt die Stadt Leipzig nunmehr der Aufstellung des Bebauungsplanes zu.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Jochem Lunebach
Amtsleiter
Stadt
Leipzig
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DE78 8602 0086 0008 4105 50 HYVEDEMM495
DE04 8609 5604 0308 3083 08 GENODEF1LVB
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Blatt 1 von 6: Planzeichnung
Stand:
Fassung:
Entwurf
28. Juni 2017
Gemarkung:
Mitteldeutsches Protonentherapie Center
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Telefon: +49 (0) 34205 61-10
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40
Plangrundlage:
Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Stand 06/2017
50 m
Planerstellung durch:
IPROconsult GmbH
Telefon: +49 (0) 351 4651-396
E- Mail: tiefbau(at)iproconsult.com