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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1310860.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
12.09.17, 12:51

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-03903-ÄA-01 Status: öffentlich Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff: Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Beschlussvorschlag: Zu 6.2 Bei Vorliegen eines Doppelhaushalts kann ein Zuwendungsantrag für beide Haushaltsjahre des Doppelhaushaltes gestellt werden. Sachverhalt: Eine Zweijahresförderung für Vereine und Verbände ist eine Notwendigkeit und Möglichkeit, die der Doppelhaushalt eröffnet. Vereine und Verbände im Umweltbereich haben durch die bisherige Beschränkung auf einen kurzen Einjahres-Bewilligungszeitraum von Fördermitteln große Schwierigkeiten Fachpersonal zu finden, welches unter dieser Bedingung bereit ist, dauerhaft zu bleiben. Die Vereine übernehmen anteilige Kosten für ihr Personal, tragen aber von der Antragstellung bis zur Haushaltsgenehmigung das Risiko der Unsicherheit. Mit der Möglichkeit der Zweijahresförderung entsteht für die Vereine eine Planungs- und Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum. Andere Ämter haben diesen Nutzen schon erkannt und in ihren Fachförderrichtlinien aufgenommen (Kulturamt, Wirtschaftsförderung, Referat Internationales und Tiefbauamt). Eine Abrechnung könnte weiterhin zum aktuellen Rechnungsjahr erfolgen. Anlagen: 1/1