Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1310860.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
06.09.17, 12:00
Aktualisiert
12.09.17, 12:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-03903-ÄA-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Fachförderrichtlinie des Amtes für Umweltschutz der Stadt Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Beschlussvorschlag:
Zu 6.2
Bei Vorliegen eines Doppelhaushalts kann ein Zuwendungsantrag für beide Haushaltsjahre des
Doppelhaushaltes gestellt werden.
Sachverhalt:
Eine Zweijahresförderung für Vereine und Verbände ist eine Notwendigkeit und Möglichkeit, die der
Doppelhaushalt eröffnet.
Vereine und Verbände im Umweltbereich haben durch die bisherige Beschränkung auf einen kurzen
Einjahres-Bewilligungszeitraum von Fördermitteln große Schwierigkeiten Fachpersonal zu finden,
welches unter dieser Bedingung bereit ist, dauerhaft zu bleiben. Die Vereine übernehmen anteilige
Kosten für ihr Personal, tragen aber von der Antragstellung bis zur Haushaltsgenehmigung das Risiko
der Unsicherheit. Mit der Möglichkeit der Zweijahresförderung entsteht für die Vereine eine
Planungs- und Rechtssicherheit für einen längeren Zeitraum.
Andere Ämter haben diesen Nutzen schon erkannt und in ihren Fachförderrichtlinien aufgenommen
(Kulturamt, Wirtschaftsförderung, Referat Internationales und Tiefbauamt). Eine Abrechnung könnte
weiterhin zum aktuellen Rechnungsjahr erfolgen.
Anlagen:
1/1