Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309185.pdf
Größe
228 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.17, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-04759
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal - Erarbeitung eines Verfahrensvorschlags /
Vereinbarung mit der Stiftung Friedliche Revolution
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Kultur
FA Finanzen
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
18.10.2017
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse RBV-2127/14 vom 16.07.2014 und des
Haushaltsbeschluss A 129/15 zum Leipziger Einheits- und Freiheitsdenkmal wird der
Prozess der Entwicklung und Umsetzung eines breiten Beteiligungsprozesses mit dem
Ziel der Erarbeitung eines Verfahrensvorschlages für den Stadtrat für die Realisierung
eines Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals der Stiftung Friedliche Revolution
übertragen.
2. Zwischen der Stiftung Friedliche Revolution und der Stadt Leipzig wird eine
entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Stiftung Friedliche Revolution erhält in
den Haushaltsjahren 2017 und 2018 von der Stadt Leipzig für Personal- und Sachkosten
jeweils 40.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element 1.100.28.1.0.01.01.08.
3. Die Stiftung Friedliche Revolution stimmt ihr Konzept mit dem bereits bestehenden
Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal ab.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017
2018
jeweils
40.000 €
1.100.28.1.0.01.01.08
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
2/3
Sachverhalt:
Die Ratsversammlung hat den Oberbürgermeister mit Ratsbeschlüssen von 2014 und 2015
beauftragt, nach der gescheiterten Realisierung eines Leipziger Freiheits- und
Einheitsdenkmals im Ergebnis eines internationalen Wettbewerbs von 2011 an der würdigen
Erinnerung der Friedlichen Revolution vom Herbst 1989 im öffentlichen Raum festzuhalten
und zu gegebener Zeit nach einem breiten Beteiligungsprozess einen neuen
Verfahrensvorschlag vorzulegen. Sie hat dafür auf zwei Haushaltsjahre verteilt jeweils Mittel
eingestellt, sowie mit Haushaltsbeschluss 2017/2018 der Schaffung einer zusätzlichen Stelle
im Dezernat Kultur/Kulturamt ab Oktober 2017 zugestimmt. Das Besetzungsverfahren ist in
Vorbereitung.
Im Ergebnis des durchgeführten und beendeten Verfahrens war u.a. festgestellt worden,
dass für den Prozess des Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals und dessen Akzeptanz
in der Bürgerschaft der Stadtverwaltung ein Partner aus der Zivilgesellschaft fehlte.
Nachdem im Juni 2017 im Deutschen Bundestag das Bekenntnis für die Freiheits- und
Einheitsdenkmale in Berlin und Leipzig erneuert wurden, soll nunmehr in Leipzig der Prozess
neu in Gang gesetzt werden.
Die Stadtverwaltung sieht in der Stiftung Friedliche Revolution, die sich seit langem für ein
Freiheits- und Einheitsdenkmal in Leipzig engagiert , den starken Partner in der
Zivilgesellschaft und geeigneten Akteur für die Entwicklung und Durchführung eines
Beteiligungsprozesses mit dem Ziel der Erarbeitung eines Verfahrensvorschlages für den
Stadtrat. Der Stiftung sollen dafür in den Jahren 2017 und 2018 aus bereits im Haushalt
eingestellten Mitteln jeweils 40.000 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Der Standort für ein künftiges Denkmal ist dabei völlig frei. Der Vorschlag, ihn mit der
Entwicklung des Matthäikirchof zu verbinden, ist lediglich eine Idee, die im weiteren
Verfahren mit betrachtet werden kann.
Zwischen der Stiftung Friedliche Revolution und der Stadt Leipzig wird eine entsprechende
Vereinbarung geschlossen.
Die Stiftung Friedliche Revolution stimmt ihren Verfahrensvorschlag mit dem Begleitgremium
Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal ab.
Anlagen:
Anlage 1 –
Beschluss der Ratsversammlung Nr. RBV-2127/14 vom 16.07.2014
Anlage 2 –
Freiheits- und Einheitsdenkmal ÄA 1 zum A 129/15/16 Fraktion Bündnis
90/Die Grünen
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Anlage 1
Anlage 2
Freiheits-und Einheitsdenkmal ÄA 1 zum A 129_15_16 Fraktion Bündnis 90_Die
Grünen
Beschlussvorschlag:
1. Für den Start eines breiten Beteiligungsprozesses über die Gestaltung des Verfahrens für
eine angemessene Würdigung der Friedlichen Revolution im öffentlichen Raum werden im
Doppelhaushalt für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 50.000 Euro eingestellt.
2. Die Mittel werden 2015 in Höhe von 40.000 Euro und 2016 in Höhe von 50.000 Euro
gesperrt.
3. Die vollständigen Mittel werden freigegeben, wenn
- die Dezernate IV (Federführung) und VI mit der Zielstellung 1. Halbjahr 2015 ein
Grundkonzept, in dem neben einer exakten Beschreibung des Beteiligungsgegenstandes
(Formulierung der Zielstellung) auch die für den Prozess notwendigen finanziellen,
personellen und zeitlichen Ressourcen aufgezeigt werden, erarbeitet haben,
- dieses Konzept nach verwaltungsinterner Bestätigung dem Begleitgremium und mittels
eines in dem Konzept vorgesehenen geeigneten Formats der Bürgerschaft vermittelt wurde
sowie
- der Stadtrat dem Grundkonzept gemäß RBV-2127 Beschlusspunkt 2 zugestimmt hat.