Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1308031.pdf
Größe
157 kB
Erstellt
30.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.09.17, 13:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-04470-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff:
Sicherstellung der Durchführung des Festivals DOK Leipzig durch Erhöhung des
städtischen Zuschusses an die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
FA Finanzen
FA Kultur
Verwaltungsausschuss
Ratsversammlung
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
20.09.2017
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
1. Zur Sicherung der Geschäftstätigkeit der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH sowie zur
finanziellen Sicherstellung der Durchführung des Leipziger Dokumentar- und
Animationsfilmfestivals DOK Leipzig im Jubiläumsjahr 2017 wird der städtische
Zuschuss für die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO im Jahr 2017 einmalig
um 230.000 € auf 651.300 € erhöht.
2. Zur Sicherung der inhaltlichen Qualität, der internationalen Ausstrahlung und der
Konkurrenzfähigkeit des DOK-Film-Festivals sowie zur Umsetzung der personellen
und strukturellen Änderungen gemäß Anlage 1 (Szenario 2) wird der städtische
Zuschuss für die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO ab dem Jahr 2018 um
100.000 € auf 521.300 € sowie ab dem Jahr 2020 um weitere 20.000 € auf 541.300 €
erhöht.
3. Die überplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2017 i. H. v. 230.000 €
sowie für das Haushaltsjahr 2018 i. H. v. 100.000 € im PSP-Element
1.100.25.4.0.01.02.03 werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
1098600000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der
Leipziger Dok-Filmwochen GmbH den Wirtschaftsplan 2017 der Leipziger DokFilmwochen GmbH gemäß Anlage 3 und somit unter Übernahme der unter
Beschlusspunkt 1 und 2 überplanmäßig bewilligten Zuschüsse zu beschließen. Die
Mittelfristplanung wird zur Kenntnis genommen.
5. Die Ratsversammlung nimmt die Beauftragung der bbvl zur "Unterstützung bei der
Erstellung der Wirtschaftsplanung 2017 und Analyse der für die Wirtschaftsplanung
relevanten kaufmännischen Prozesse" mit einem Auftragsvolumen von rund 24.000 €
zur Kenntnis.
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6. Die Ratsversammlung nimmt die Beauftragung der bbvl für weitere
Beratungsleistungen zur personellen Überbrückung der Vakanz des kaufmännischen
Leiters mit einem zunächst vereinbarten Auftragsvolumen von rund 24.000 € zur
Kenntnis und ermächtigt den Oberbürgermeister, die Beauftragung - sofern
erforderlich - zu verlängern und das Auftragsvolumen auf bis zu 75.000 €
aufzustocken.
7. Dem Verwaltungsausschuss ist im Sommer 2018 ein Sachstandsbericht zur
Umsetzung der Maßnahmen in der DoK-Filmwochen GmbH vorzulegen.
Spätestens bis 30.06.2022 ist der Ratsversammlung eine Evaluierung des Konzeptes
und der hierfür notwendigen Zuschüsse vorzulegen.
8. Für die Leipziger Dok-Filmwochen GmbH wird ein Aufsichtsrat implementiert. Die
Installation erfolgt im Zuge der anstehenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages
der Dok-Filmwochen GmbH.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
01.01.2017
01.01.2018
31.12.2017
31.12.2018
230.000
100.000
1.100.25.4.0.01.02.03
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
x
x
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
Ausgangssituation
DOK Leipzig ist das größte deutsche, das zweitgrößte europäische und das älteste
Dokumentarfilm-festival der Welt, das in 2017 sein 60jähriges Jubiläum feiert. DOK Leipzig
ist nicht nur ein attraktives Publikumsfestival mit ca. 50.000 Zuschauern sondern auch ein
jährlicher Treffpunkt der deutschen und internationalen Dokumentarfilmbranche.
Das Festival wird maßgeblich durch die Stadt Leipzig und den Freistaat Sachsen gefördert.
Daneben wirbt das Festival weitere öffentliche und institutionelle Fördermittel und partiell
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teilprojektbezogene Zuschüsse ein. Neben den Fördermitteln – die die
Hauptfinanzierungsquelle des Unternehmens darstellen – bilden Eintrittsgelder und
Sponsoreneinnahmen eine weitere Finanzierungsquelle.
Einhergehend mit einer deutlich gestiegenen Anzahl der zu bewertenden Filme (inzwischen
werden jährlich rund 3.000 Filme eingereicht), der Erweiterung des Festivalprogramms (so
beispielsweise um interaktive und transmediale Erzählformen) sowie der insbesondere
aufgrund des technischen Fortschritts notwendigen Erneuerung der komplexer werdenden
Prozesse zur Filmauswahl und Festivalbewältigung in den vergangenen beiden Jahren, hat
sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation der DOK Filmwochen GmbH deutlich
verschlechtert. Dies liegt in einem generellen Anstieg der Aufwendungen begründet, denen
eine vergleichsweise deutlich geringere Steigerung der Erträge gegenübersteht. Außerdem
war die Gesellschaft nicht in der Lage, aufgrund von Schwachstellen in den eigenen
Prozessen sowie in den Controlling- und Steuerungsinstrumenten, die wirtschaftliche
Defizitlage frühzeitig zu erkennen, um entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen
eigenständig entwickeln zu können.
Die Wirtschaftsjahre 2015 und 2016 wurden jeweils mit negativen Jahresergebnissen
abgeschlossen (2015: -118 T€ bzw. 2016: -21 T€ (vorläufig)), wobei die Gesellschafterin
Stadt Leipzig bereits Ende 2016 einen überplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 77 T€
ausgezahlt hat. Hinzu kommt die Problematik, dass die DOK Filmwochen GmbH einen nicht
unbeachtlichen Anteil seiner Kosten vorfinanzieren muss, da die entsprechenden
Fördermittel zeitversetzt erst einige Monate nach dem Festival im Rahmen der
Schlussabrechnung ausgezahlt werden. Die Situation verschärft sich durch
Vorauszahlungen auf die Umsatzsteuer, da wesentliche Aufwendungen und Erträge erst im
vierten Quartal mit Austragung des Festivals realisiert werden, woraus der Gesellschaft zum
Jahresende hohe Forderungen aus Umsatzsteuer erwachsen und deren Ausgleich erst im
darauffolgenden Wirtschaftsjahr erfolgt.
Bis einschließlich 2015 konnte die Gesellschaft diese Vorfinanzierungsproblematik
eigenständig lösen, da sie aufgrund von Rücklagen, die aus früheren Gewinnen gebildet
wurden, über einen entsprechenden Liquiditätspuffer verfügte. Der Puffer ist infolge der
Jahresfehlbeträge aus 2015 und 2016 vollständig aufgezehrt und der Anteil des
nachgelagerten Fördermittelzuflusses hat sich weiter erhöht. In der Folge haben sich die
Herausforderungen insofern deutlich verschärft, dass die Gesellschaft nicht mehr in der Lage
ist, die Vorfinanzierung, die üblicherweise in den Monaten Oktober bis Januar/Februar des
jeweiligen Folgejahres getätigt werden muss, aus eigenen Mitteln sicherzustellen. Die
Liquiditätslücke beträgt zum Jahresende 2017 auf Basis des Wirtschaftsplanentwurfes 2017
rund 215 T€ (vgl. Anlage 2).
4/9
Eingeleitete Maßnahmen:
Als die Geschäftsführung den Gesellschaftervertreter und das Fachdezernat Ende 2016 über
die sich deutlich verschlechterte Lage der Gesellschaft informierte, wurde die
Geschäftsführung der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH umgehend damit beauftragt, ein
Strategiepapier sowie in diesem Rahmen gezielte Maßnahmen zu entwickeln, die es der
Gesellschaft ermöglichen sollen, sowohl die sich infolge der Vorfinanzierungsproblematik ab
Oktober ergebende Liquiditätslücke durch die Gesellschaft eigenständig lösen als auch ein
Festival im Jahr 2017 planen und durchführen zu können, das mit den momentan zur
Verfügung stehenden Zuschüssen und Fördermitteln durchgeführt werden kann, ohne dass
sich die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft weiter verschlechtert. Zudem wurde die bbvl
beauftragt, in einem ersten Schritt die Ursachenanalyse der wirtschaftlichen
Verschlechterung der Gesellschaft (siehe Anlage 4 zur Vorlage) sowie darauf aufbauend
eine Analyse der Planprozesse durchzuführen. Weiterhin sollte die bbvl die Überarbeitung
des zum damaligen Zeitpunkt von DOK vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs unterstützen
und den Planentwurf an die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten im Jahr 2017
anpassen.
Die bbvl wurde vom Gesellschaftervertreter deshalb einbezogen, da die Geschäftsführung
auf Basis der ihr momentan zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen in den
Monaten Januar bis April 2017 nicht in der Lage war, eigenständig die Ursachen zu
analysieren sowie ein Konzept vorzulegen, das die genannten Prämissen für das Jahr 2017
untersucht und bewertet sowie in Szenarien Konsequenzen und Lösungsvorschläge
nachvollziehbar unterbreitet.
Die Geschäftsführung hat mit Unterstützung der bbvl einen Wirtschaftsplanentwurf für das
Jahr 2017 erarbeitet, der der Vorlage in der Anlage 2 beiliegt. Darüber hinaus wurde die bbvl
beauftragt, die Dok-Filmwochen GmbH zu analysieren, um Aussagen treffen zu können,
woraus die deutliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der DOK resultiert
(Anlage 4). Weiterhin berichtet die Geschäftsführung mit Unterstützung der bbvl nun
monatlich über die Geschäfts- und insbesondere Liquiditätsentwicklung an den
Gesellschaftervertreter. Auch das bbvl-Quartalsreporting wurde von halbjährlich auf
vierteljährlich umgestellt.
Im Rahmen der Projektanalyse und der Überarbeitung des Wirtschaftsplanentwurfs wurde
mit Unterstützung der bbvl festgestellt, dass es der Gesellschaft auf Basis der
prognostizierten Ertrags- und Aufwandssituation in Verbindung mit der gegenwärtigen
Struktur des Festivals voraussichtlich nicht möglich sein wird, das Jahr 2017 mit mindestens
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einem ausgeglichenen Ergebnis abzuschließen (geplantes Jahresergebnis 2017: -90 T€)
und die ab Oktober 2017 erwartete Liquiditätslücke eigenständig schließen bzw.
überbrücken zu können (Liquiditätsunterdeckung per Ende Dezember 2017: -215 T€). Eine
Reduzierung des Festivalumfangs ist nicht zielführend, da die Anzahl der europäischen
Filme im Programm in direktem Zusammenhang zur Höhe der zu vereinnahmenden
Förderung steht. Um diese auf einem weiterhin konstanten Niveau garantieren zu können,
kann seitens DOK Leipzig die Anzahl der Filme nicht weiter reduziert werden. Auch für das
Jahr 2018 wird auf Basis der momentan absehbaren Zuschüsse und Fördermittel und der
notwendigen Schließung der personellen Lücken eine nochmalige Verschlechterung der
wirtschaftlichen Situation (momentan prognostiziertes Jahresergebnis 2018: -100 T€)
erwartet.
Darüber hinaus kam die bbvl zu dem Ergebnis, dass insbesondere eine Personalkonzeption
zu erarbeiten ist, die die gewachsenen Anforderungen an das Festival abbildet; das
bestehende - insbesondere unterjährige - Kostencontrolling ausgebaut werden sollte und
geeignete Controlling-Instrumente zu entwickeln sind, um frühzeitig die wirtschaftliche
Situation der Gesellschaft einschätzen und entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen
einleiten zu können.
Im Mai 2017 wurde die bbvl erneut mit Beratungsleistungen in Form einer zeitlich befristeten
Personalgestellung beauftragt, um im Kontext der derzeitigen Personalausstattung die
Aussteuerung der Liquidität sicherzustellen, den Ausbau des bestehenden
Kostencontrollings zu beginnen, um zukünftig zielgerichtete Maßnahmen zur
Kostenoptimierung ergreifen und umsetzen zu können. Die Beauftragung wurde für einen
Zeitraum von zwei Monaten ausgelöst und hat ein Auftragsvolumen von bis zu 25.000 €.
Sollte eine Verlängerung erforderlich sein, soll der Gesellschaftervertreter ermächtigt
werden, diesen Auftrag mit einem Gegenwert von bis zu 75.000 € zu verlängern.
Zu beschließende Maßnahmen:
Da das Leipziger Dokumentarfilmfestival ein äußerst wichtiger Standortfaktor bzw.
internationaler Botschafter für die Stadt Leipzig aber auch für die Branche mit internationaler
Ausprägung ist, wird vorgeschlagen, die Gesellschaft wirtschaftlich zu stabilisieren, um das
Festival mit seinem etablierten Umfang nachhaltig zu sichern.
Die Verwaltung folgt dem Ansinnen der Geschäftsführung und schlägt vor, die Gesellschaft
im Jahr 2017 überplanmäßig mit 230 T€ zum Ausgleich der Jahresfehlbeträge 2015 und
2016 (rd. -140 T€) sowie des angezeigten, prognostizierten Jahresfehlbetrages 2017 (-90
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T€) auszustatten, wodurch die Liquidität und das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt
werden sollen.
Der vorliegende Wirtschaftsplan geht für das Jahr 2018 im Status Quo von einem
Jahresfehlbetrag von 100 T€ aus. Die Ursachen liegen primär in der ganzjährigen Wirkung
noch zu schaffender, jedoch in Anbetracht der gegenwärtigen Personalausstattung langfristig
notwendiger Stellen begründet. Da der Wirtschaftsplan 2017 unter den Prämissen der
kaufmännischen Vorsicht erstellt wurde, besteht grundsätzlich die Chance einer
Ergebnisverbesserung, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Gesellschaft den
Bereich Sponsoring und Drittmittelakquise im Jahr 2017/2018 stärken muss. Zur langfristigen
Sicherung des Festivals wird vorgeschlagen, ab dem Jahr 2018 überplanmäßig den
städtischen Zuschuss um 100 T€ zu erhöhen, um die momentan absehbaren
Kostensteigerungen finanzieren zu können. Dennoch ist die Gesellschaft angehalten, auch
ab 2018 weitere Dritt- und Fördermittel zu akquirieren, um Kostensteigerungen abzufangen.
Denkbar ist ebenfalls eine Erhöhung der institutionellen Förderung des Freistaates Sachsen.
Hier hat sich die Geschäftsführung entsprechend zu bemühen und auf das SMWK
zuzugehen.
Ab dem Jahr 2020 wird der städtische Zuschuss um weitere 20 T€ erhöht. Dies soll
insbesondere dem Ausbau des Festivals, der Festivalstrategie sowie anteilig zur
Kompensierung gestiegener Kosten herangezogen werden (siehe Anlage 1: Szenario- und
Strategiekonzept). Auch hier hat sich die Geschäftsführung zu bemühen, über weitere Drittund Fördermittelgeber die Einnahmen der Gesellschaft weiter zu erhöhen.
Zusammenfassend stellt sich der städtische Zuschuss an die Leipziger Dok-Filmwochen
GmbH unter Berücksichtigung der zu beschließenden Maßnahmen wie folgt dar:
Förderung Stadt Leipzig in
2017
2018
2019
2020 ff.
421.300
421.300
421.300
421.300
Zusätzlich gemäß Vorlage
230.000
100.000
100.000
120.000
Gesamtzuschuss
651.300
521.300
521.300
541.300
EUR
bisher eingestellter
Zuschuss gemäß
beschlossenem
Doppelhaushalt 2017/2018
Zugleich wird die Geschäftsführung der Dok-Filmwochen GmbH beauftragt, auf Basis des in
Anlage 1 beigefügten Konzeptpapiers die personellen und strukturellen Änderungen
vorzunehmen und die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2020 unter Berücksichtigung der o. g.
Zuschüsse mit mindestens ausgeglichen Jahresergebnissen abzuschließen. Es gilt, die
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Durchführung des Festivals nachhaltig zu sichern und die wirtschaftliche Situation der
Gesellschaft zu stabilisieren.
Die Ergänzung des Festivalkonzeptes um ein Filmförderprogramm wird begrüßt. Die
Sicherstellung der Finanzierung obliegt hierbei der Geschäftsführung. Weitere
Mittelzuschüsse durch die Stadt Leipzig über die in dieser Vorlage beantragten Mittel hinaus
sind hierfür zunächst nicht vorgesehen.
Darüber hinaus wird vorgeschlagen, in der Gesellschaft einen Aufsichtsrat zu installieren, um
der Geschäftsführung ein beratendes und überwachendes Organ zur Seite zu stellen. Dieser
könnte sich aus sieben Mitgliedern zusammensetzen (ein Vertreter jeder Ratsfraktion sowie
die Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur, die den Aufsichtsratsvorsitz wahrnimmt).
Folgen bei Nicht-Beschluss:
Falls die Umsatz- bzw. Einnahmesituation der DOK Leipzig unverändert bliebe, DOK Leipzig
somit sowohl von der Stadt Leipzig, vom Freistaat Sachsen aber auch von weiteren
Sponsoren, Fördermittelgebern und Dritten keine zusätzlichen Förderungen bekommen
kann, würde dies bei regulärer Festivaldurchführung im bisherigen Umfang und den damit
verbundenen regulären Kosten ohne externe Unterstützung zur Insolvenz der Gesellschaft
führen (bilanzielle Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft).
Würde man sich hingegen entscheiden, Kosten in Größenordnungen einzusparen, um das
vorhandene Defizit, die Liquiditätslücke und die zu erwartenden steigenden Kosten ohne
zusätzlichen Mittel, d. h. eigenständig abzudecken – sprich die Gesellschaft im Status Quo
zu erhalten, hätte dies drastische Einschnitte im Programm mit gravierenden Auswirkungen
auf das Festival selbst und dessen internationale Strahlkraft zur Folge, wobei die
Gesellschaft für das Jahr 2017 aufgrund des anstehenden Festivals und der bereits
abgeschlossenen Planungen ohnehin auf eine Liquiditätsunterstützung zur Überbrückung
der Liquiditätslücke angewiesen wäre.
8/9
Anlagen:
Anlage 1: Konzeptpapier der Leipziger Dok-Filmwochen GmbH: Ausgangssituation,
Einschätzung der Lage der Gesellschaft, Szenariobetrachtung,
Mittelbedarfsermittlung – NICHT - ÖFFENTLICH
Anlage 2: Entwurf Wirtschaftsplan 2017 (Stand: 24.04.2017 – ohne zusätzliche
Zuschüsse gemäß vorliegender Vorlage) – NICHT - ÖFFENTLICH
Anlage 3: Entwurf Wirtschaftsplan 2017 - Plantabellen (Stand: 31.07.2017 –
einschließlich zusätzlicher Zuschüsse gemäß vorliegender Vorlage) – NICHT ÖFFENTLICH
Anlage 4: bbvl Berichterstattung vom 02.03.2017: LEIPZIGER DOK‐FILMWOCHEN
GMBH: Analyse der Abweichungen zwischen Plan und Ist der Wirtschaftsjahre 2014
– 2016 – NICHT - ÖFFENTLICH
Anlage 5: Bilanz und GuV aus Jahresabschluss 2015 – NICHT - ÖFFENTLICH
Anlage 6: vorläufige Bilanz und GuV aus Jahresabschluss 2016 – NICHT –
ÖFFENTLICH
Anlage 7: Änderungen im Rahmen der Neufassung VI-DS-04470-NF-02 – NICHTÖFFENTLICH
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