Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309624.pdf
Größe
102 kB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04770
Status: öffentlich
Eingereicht von
Mike Pfützner
Betreff:
Schulsozialarbeiterstellen an Leipziger Schulen
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in den vergangenen Monaten wurde immer wieder an verschiedenen Stellen (SER,
Stadtratssitzungen, Stadtverwaltung etc.) über Schulsozialarbeiter an Leipziger Schulen
gesprochen, auch im Zusammenhang mit dem neuen Schulgesetz. ln Folge dessen stellten
Elternvertreter immer wieder Fragen, um Unklarheiten zu beseitigen.
ln der Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04628-AW-01 erklären Sie unter 1., dass es JA einen
Stadtratsbeschluss zu Schulsozialarbeiterstellen vom 01.02.2017 gibt (bspw. für die 9.
Schule, Schule Böhlitz-Ehrenberg u.a.), diese Schulen jetzt jedoch keinen
Schulsozialarbeiter bekommen, da später (als den 01.02.2017) eine Entscheidung getroffen
wurde (…) Schulsozialarbeit (…) auf Grundlage einer sozial, indizierten Priorisierung
erfolgen zu lassen.
1. Verstehe ich es also richtig, dass dieser Stadtratsbeschluss vom 01.02.2017 durch
Verwaltungshandeln unwirksam gemacht wurde, indem NACHTRÄGLICH soziale
Indikatoren für Schulsozialarbeit an Leipziger Schulen, „erschaffen“ wurden?
Wer hat diesen Sozial lndikativen Schlüssel erarbeitet und wann wurde dieser beschlossen,
bleiben Sie in der Antwort zur Anfrage Nr. VI-EF-04623-AW-01 jedoch im Konkreten
schuldig. Daher erneuere ich die Frage hiermit:
2. WANN und durch WEN wurde dieser Sozial lndikative Schlüssel beschlossen?
3. Waren an der Erarbeiturg - nehen der Stadt Leipzig - auch unmittelbar Betroffene
(wie: Schulleiter, Eltern, Schüler, Schulsozialarbeiter u.ä.) beteiligt und in welchem
Zeitraum wird der Schlüssel neu aufgestellt (wird es jedes Schuljahr gemacht und wenn,
wird es so zeitig gemacht, dass im neuen Schuljahr darauf reagiert werden kann) ?
lch bitte um schriftliche Beantwortung.
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