Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309739.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04772
Status: öffentlich
Eingereicht von
Roland Mäder
Betreff:
Frage zur Antwort Nr. VI-EF-04625-AW-01 - Bürgereinwendung zum Doppelhaushalt
2017/18 der Oberschule Paunsdorf
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
in der oben benannten Antwort benennen Sie – sowohl bei der Fenstersanierung, als auch
zur Thematik der Speiseraumerweiterung – es bestünde Planungsgebot.
In diesem Zusammenhang frage ich daher:
1. Was ist unter „Planungsgebot“ zu verstehen?
2. Welche Handlungs-/Arbeitskonsequenzen ergeben sich aus einem „Planungsgebot“?
Da die Oberschule Paunsdorf jährlich einen „Schülerzuwachs“ verzeichnet, ist nicht davon
auszugehen, dass das „Umfunktionieren“ eines Klassenzimmers in einen weiteren
Speiseraum möglich erscheint (Platzmangel). Daher frage ich:
3. Wann könnte eine bauliche Erweiterung für den Speiseraum umgesetzt werden?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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