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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309739.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
05.09.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:21

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04772 Status: öffentlich Eingereicht von Roland Mäder Betreff: Frage zur Antwort Nr. VI-EF-04625-AW-01 - Bürgereinwendung zum Doppelhaushalt 2017/18 der Oberschule Paunsdorf Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Oberbürgermeister, in der oben benannten Antwort benennen Sie – sowohl bei der Fenstersanierung, als auch zur Thematik der Speiseraumerweiterung – es bestünde Planungsgebot. In diesem Zusammenhang frage ich daher: 1. Was ist unter „Planungsgebot“ zu verstehen? 2. Welche Handlungs-/Arbeitskonsequenzen ergeben sich aus einem „Planungsgebot“? Da die Oberschule Paunsdorf jährlich einen „Schülerzuwachs“ verzeichnet, ist nicht davon auszugehen, dass das „Umfunktionieren“ eines Klassenzimmers in einen weiteren Speiseraum möglich erscheint (Platzmangel). Daher frage ich: 3. Wann könnte eine bauliche Erweiterung für den Speiseraum umgesetzt werden? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1