Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309219.pdf
Größe
137 kB
Erstellt
01.09.17, 12:00
Aktualisiert
01.02.18, 21:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-04407-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Lokale Demokratie stärken!
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
FA Allgemeine Verwaltung
SBB Mitte
SBB Nordost
SBB Ost
SBB Südost
SBB Süd
SBB Südwest
SBB West
SBB Alt-West
SBB Nordwest
SBB Nord
OR Böhlitz-Ehrenberg
OR Burghausen
OR Engelsdorf
OR Hartmannsdorf-Knautnaundorf
OR Holzhausen
OR Liebertwolkwitz
OR Lindenthal
OR Lützschena-Stahmeln
OR Miltitz
OR Mölkau
OR Plaußig
OR Rückmarsdorf
OR Seehausen
OR Wiederitzsch
Zuständigkeit
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister erarbeitet bis zum Ende des 4. Quartals 2017 einen
Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und
Ortschaftsräte, damit die Umsetzung zum Beginn des Jahres der Demokratie 2018 starten
kann.
2. Zur Verbesserung sind aus unserer Sicht folgende Punkte einzuarbeiten:
a) Vorgaben für ein einheitliches und transparentes Verfahren in Form eines
standardisierten Verfahrens mit Laufzeiten und Benachrichtigungen über den
Sachstand der Antragssteller. Sowie eine Überprüfung der personellen Ausstattung
des BfR.
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b) Einheitliche räumliche Bedingungen in Bezug auf technische Ausstattung, zwingende
Barrierefreiheit der Sitzungsräume sowie Wegweisern zur Sitzung.
Hierbei ist zu klären ob die jeweilige Technik (Beamer, Leinwände, etc.) jeweils vor
Ort fest eingebaut werden sollen, eine Technik-Pool Lösung angebracht ist, oder ob
entsprechende Klassenräume in Schulgebäuden mit wenig Aufwand nutzbar sein
können.
c) Die Umstellung der Arbeit der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte auf papierloses
Arbeiten soll ermöglicht werden. Dazu bedarf es der Ausstattung mit Hardware, den
Zugängen zum Allris, sowie W-Lan und ausreichend Stromanschlüsse in den
Sitzungsräumen. Die Bereitstellung der Software kann durch das BfR oder über ein
Budget des lokalen Gremiums erfolgen.
d) Um das papierlose Arbeiten zu verbessern, sollen die jeweiligen lokalen Gremien
einheitliche E-Mail-Adressen erhalten, damit alle Informationen zeitgleich zur
Verfügung stehen. Mit dem Hersteller des Allris soll ein Ampelsystem für Anträge
und Anfragen besprochen werden (Rot: noch nicht bearbeitet. Gelb: in Bearbeitung
durch die Verwaltung. Grün: Bearbeitung abgeschlossen).
e) Die Beratungsfolge wird dahingehend geändert, dass Vorlagen und Anträge, die
direkt den Wirkungskreis der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte betreffen,
umgehend nach der Aufnahme in die Tagesordnung der Ratsversammlung in diese
lokalen Gremien verwiesen werden. Bevor jene Anträge und Vorlagen in 2. Lesung in
den Fachausschüssen behandelt werden, sollen die Voten der Stadtbezirksbeiräte
und Ortschaftsräte vorliegen und den Ratsmitgliedern deutlich sichtbar zur Kenntnis
gegeben werden. Dies gilt auch für Voten mit einschränkenden Bedingungen. In
diesem Kontext sollen einheitliche Verfahrensregeln für die Zuweisung in die
Gremien erarbeitet werden, die ebenfalls beinhalten, dass keine Vorlage und kein
Antrag ohne Votum des zuständigen Stadtbezirksbeirates oder Ortschaftsrates in der
Ratsversammlung beraten werden.
f) Die Mitglieder der lokalen Gremien sollen regelmäßig die Möglichkeit bekommen, an
Schulungen und Weiterbildung teilzunehmen und sich mit anderen Gremien gleicher
Ebene auszutauschen.
g) Die Vorsitzenden der Stadtbezirksbeiräte erhalten die Möglichkeit für dieses
Ehrenamt eine anteilige Freistellung zu bekommen, sowie Weiterbildungen im
Bereich Sitzungsleitung, Moderation etc. zu absolvieren.
h) Gemeinsam mit dem Referat für Kommunikation wird ein Konzept zur stärkeren
Wahrnehmung der Stadtbezirksbeiräte und Ortschaftsräte erarbeitet. Dieses kann
u.a. vorsehen, dass ein begrenztes Budget für Öffentlichkeitsarbeit und
Bürgerbeteiligung, Druckerzeugnisse, o.ä. vorgesehen ist.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
Die Arbeit der Stadtbezirks- und Ortschaftsräte soll nachhaltig verbessert werden. Dazu gehört u.a.
eine verbindliche frühere Einordnung dieser Gremien in die Beratungsfolge des Rates. Darüber
hinaus differieren die Arbeitsbedingungen einzelner Ortschafts- und Stadtbezirksbeiräte sehr
deutlich, was neben den Tagungsräumen auch deren technische Ausstattung (WLAN etc.) betrifft.
Hier ist die Stadtverwaltung gefordert, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Gremien
die gleichen Arbeitsbedingungen haben und ihren Beitrag zur Meinungsbildung im Rat leisten
können.
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Anlagen:
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