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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1309481.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04767 Status: öffentlich Eingereicht von Ronny Biedermann Betreff: Raumausstattung 46. Schule - Antwort Nr. VI-EF-04540-AW-01 Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Ratsversammlung 20.09.2017 schriftliche Beantwortung Sachverhalt: Sehr geehrter Oberbürgermeister, in Ihrer oben aufgeführten Antwort, verweisen Sie darauf, dass zum einen ein Sitzungsraum des Elternrats nicht vorgesehen ist, jedoch in der Raumausstattung standardmäßig ein Elternsprechzimmer vorgesehen ist, welches für Beratungen von Lehrern mit Eltern genutzt werden kann. Hieraus ergeben sich folgende Fragen: 1. Wo kann man nachlesen, was in der von Ihnen benannten „Raumausstattung“ alles standartmäßig vorgesehen ist? 2. Wie viele Schulen in der Stadt Leipzig verfügen tatsächlich über das von Ihnen benannte „Elternsprechzimmer“? Der Elternrat (in der Schule) als Solches ist in Sachsen gesetzlich festgeschrieben. 3. Wie kann dieser in Leipzig seiner gesetzlichen Bestimmung nachkommen, wenn er keinen „Ort“ zum Treffen besitzt? Ich bitte um schriftliche Beantwortung. 1/1