Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1309481.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
04.09.17, 12:00
Aktualisiert
20.09.17, 21:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-04767
Status: öffentlich
Eingereicht von
Ronny Biedermann
Betreff:
Raumausstattung 46. Schule - Antwort Nr. VI-EF-04540-AW-01
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Ratsversammlung
20.09.2017
schriftliche Beantwortung
Sachverhalt:
Sehr geehrter Oberbürgermeister,
in Ihrer oben aufgeführten Antwort, verweisen Sie darauf, dass zum einen ein Sitzungsraum
des Elternrats nicht vorgesehen ist, jedoch in der Raumausstattung standardmäßig ein
Elternsprechzimmer vorgesehen ist, welches für Beratungen von Lehrern mit Eltern genutzt
werden kann.
Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Wo kann man nachlesen, was in der von Ihnen benannten „Raumausstattung“ alles
standartmäßig vorgesehen ist?
2. Wie viele Schulen in der Stadt Leipzig verfügen tatsächlich über das von Ihnen
benannte „Elternsprechzimmer“?
Der Elternrat (in der Schule) als Solches ist in Sachsen gesetzlich festgeschrieben.
3. Wie kann dieser in Leipzig seiner gesetzlichen Bestimmung nachkommen, wenn er
keinen „Ort“ zum Treffen besitzt?
Ich bitte um schriftliche Beantwortung.
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