Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1308634.pdf
Größe
93 kB
Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 17:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-04487-NF-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff:
Anpassung von Hundesteuer und Polizeiverordnung
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
05.09.2017
20.09.2017
Vorberatung
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Hundesteuersatzung & die
Polizeiverordnung so angepasst werden können, dass
a) die Hundesteuer gestaffelt wird, sodass Wach- und Schutzhunde auf (Privat)Grundstücken den niedrigsten Satz zahlen und die Summen für Erst- und Zweithund
entsprechend angehoben werden
b) eine Chippflicht für Hunde ab 01.01.2018 stadtweit gilt und die Mitarbeitenden des
Ordnungsamtes mit entsprechenden Lesegeräten ausgestattet werden
Begründung:
Im Stadtgebiet Leipzig lebt eine nicht unerhebliche Anzahl von Hunden, die nur geschätzt
werden kann, weil es nicht alle Hundehalter ihr Tier auch anmelden. Die Tiere sind gemäß
Hundesteuersatzung bis spätestens 12 Wochen nach Haltungsbeginn und Polizeiverordnung
anzumelden und für sie ist Hundesteuer zu entrichten. Darüber hinaus bestehen weitere
Pflichten der Hundehalter in Bezug auf Leinenzwang, u.U. Maulkorbpflicht, Entsorgung des
Kotes, etc.
Die Einhaltung dieser Regelungen durch HundehalterInnen findet allerdings nur sehr
unterschiedlich statt. Dies zeigt sich auch in den gehäuften Beschwerden über unangeleinte
Hunde im öffentlichen Raum, die Kothaufen auf Grünflächen und Gehwegen und nicht
verwendete Maulkörbe im ÖPNV.
Daher sollen verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, die eindeutige Identifizierbarkeit
der Hunde mittels einer Chipflicht zu gewährleisten. Damit kann sichergestellt, dass der
illegale Handel mit Hundemarken sowie Ausreden unwirksam werden.
Um die Sicherheit in den Ortsteilen des Stadtgebietes zu erhöhen, soll geprüft werden,
inwieweit die dort zur Sicherung des Grundstücks eingesetzten Hunde durch eine
Ermäßigung der Hundesteuer weiter bezahlbar bleiben.
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Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der
Ergeb. HH Erträge
Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
Sachverhalt:
Anlagen:
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