Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1308554.pdf
Größe
87 kB
Erstellt
31.08.17, 12:00
Aktualisiert
01.09.17, 07:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-04384-ÄA-02
Status: öffentlich
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff:
Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof - Etablierung eines "Forums für Freiheit
und Bürgerrechte"
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte 1. – 3. werden ergänzt (fett), der Beschlusspunkt 4. bleibt unverändert,
die Beschlusspunkte 5. - 7. sind neu (fett) und aus den Beschlusspunkten 5. - 7. (alt) werden
die Beschlusspunkte 8. - 10.:
1. Der Stadtrat bestätigt für eine Teilfläche des Areals Matthäikirchhof (ca. 1/3 der
Gesamtfläche) die Option zur Entwicklung zu einem "Forum für Freiheit und
Bürgerrechte" (Arbeitstitel) auf der Grundlage der aufgezeigten
Entwicklungsperspektiven im Ergebnispapier vom März 2017 (ANLAGE1).
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt dem Bundesbeauftragten für die Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) im Zusammenhang mit
dessen Standortsuche für eine archivgerechte Lagerung der Stasi-Unterlagen in
Leipzig eine Teilfläche des Areals Matthäikirchhof (ca. 1/3 der Gesamtfläche) als
Standort vorzuschlagen.
3. Bei Übereinkunft zwischen Bund und Stadt Leipzig über die Entwicklungsoption einer
Teilfläche des Areals Matthäikirchhof (ca. 1/3 der Gesamtfläche) wird wie folgt
vorgegangen:
Projektphase 1:
-
Aufbau der Projektstruktur (baulich-technisch sowie politischwissenschaftlich), inkl. Beteiligungsverfahren, zur Weiterentwicklung des
Konzeptes mit dem Ziel der Ausarbeitung des Entwurfs einer
umfassenden zwischen den Beteiligten (Bund, Land, Stadt Leipzig sowie
künftigen Nutzern) abzuschließenden Vereinbarung, inkl.
Kostenschätzung und Finanzierung. Der Entwurf der Vereinbarung wird
der Ratsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
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-
Die im städtischen Eigentum stehenden Grundstücke im Bereich
Matthäikirchhof werden bis dahin nicht für andere Nutzungen in Anspruch
genommen bzw. vorgesehen.
Nach Zustimmung zur Vereinbarung und Unterzeichnung folgen:
Projektphase 2 : Planungsphase
Projektphase 3 : Baudurchführung
4. Die im Ergebnis der Planung ermittelten Kosten werden dem Stadtrat vorgelegt.
5. Gleichzeitig wird mit Beginn der Projektphase 1 eine weitere Projektstruktur
aufgebaut, die parallel dazu
-
zukünftige Nutzungsoptionen und -potentiale
und die zukünftige städtebauliche Entwicklung des gesamten Areals
Mathhäikirchhof mitbetrachtet, untersucht und in Abwägung bringt.
Dabei ist der vielschichtigen geschichtlichen Bedeutung des Areals
Matthäikirchhof Rechnung zu tragen und die Gestaltungssatzung „Innenstadt“
sowie der Bebauungsplan Nr. 45.6. „Stadtzentrum“ mit zu berücksichtigen.
6. Die Stadtverwaltung führt dazu ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren unter
Einbeziehung relevanter städtischer Akteure sowie interessierter Bürgerinnen
und Bürger und eine Stadtwerkstatt (Fachdebatte) durch. Ein
Beteiligungskonzept ist dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
7. Die Ergebnisse der Untersuchungen sind in einem Gesamtkonzept (Nutzungsund Entwicklungskonzept unter Einbeziehung der Option eines Forums für
Freiheit und Bürgerrechte) für das gesamte Areal Matthäikirchhof
zusammenzuführen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen. Im
weiteren Verfahren ist ein Masterplan zu erarbeiten, danach folgt die
Aufstellung ggf. eines oder mehrerer Bebauungspläne.
8. Zur Umsetzung der Ratsbeschlüsse RBV-2127/14 vom 16.07.2014 und des
Haushaltsbeschluss A 129/15 zum Leipziger Einheits- und Freiheitsdenkmal wird der
Prozess der Entwicklung und Umsetzung eines breiten Beteiligungsprozesses mit
dem Ziel der Erarbeitung eines Verfahrensvorschlages für den Stadtrat für die
Realisierung eines Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmals der Stiftung Friedliche
Revolution übertragen.
9. Zwischen der Stiftung Friedliche Revolution und der Stadt Leipzig wird eine
entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Die Stiftung Friedliche Revolution
erhält in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 von der Stadt Leipzig für Personal- und
Sachkosten jeweils 40.000 EUR. Die Deckung erfolgt aus dem PSP Element
1.100.28.1.0.01.01.08.
10. Die Stiftung Friedliche Revolution stimmt ihr Konzept mit dem bereits bestehenden
Begleitgremium Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal ab.
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Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Bereits im Mai 2014 hat die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die
städtebauliche Entwicklung hinsichtlich des geschichtsträchtigen Areal Matthäikirchhof, das
als sog. „Potentialfläche“ zu bewerten ist, einzuleiten. Weil es sich bei dem Areal
Matthäikirchhof um die letzte wertvolle städtische Fläche und den letzten bedeutsamen
Stadtbaustein innerhalb des Promenadenringes handelt, sind wir auch weiterhin der
Auffassung, dass die städtebauliche Entwicklung mit gebotener Sorgfalt und äußerst
sensibel erfolgen muss. Wir haben den Antrag 2015 aufgrund des damals dargelegten
Verwaltungshandelns zum „Strategiekonzept erweiterte Innenstadt“ zurückgezogen.
Zu unserem Änderungsantrag:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen begrüßt die Idee eines „Forums für Freiheit und
Bürgerrechte“. Wir sind allerdings der Auffassung, dass gleichzeitig mit der inhaltlichen
Weiterentwicklung der Konzeptidee auch die städtebauliche Entwicklung des gesamten
Areals Matthäikirchhof unter Berücksichtigung zukünftiger multi-funktionaler
Nutzungsoptionen (Nutzungsmischung) mitgedacht, zu untersuchen und in Abwägung zu
bringen ist.
Aufgrund der erheblichen Dimension des innerstädtischen Vorhabens mit seiner nicht zu
unterschätzenden Außenwirkung schlagen wir eine mehrstufige städtebauliche Planung für
das gesamte Areal vor, die dem historisch vielschichtigen Ort gerecht wird und Bezug nimmt
auf die Gestaltungssatzung „Innenstadt“ sowie den in der Stadtratssitzung vom August 2017
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 45.6 „Stadtzentrum“.
Neben der Weiterentwicklung des Konzeptes zur Option eines „Forums für Freiheit und
Bürgerrechte“, ist auch ein Nutzungs- und Entwicklungskonzept für das gesamte Areal zu
erarbeiten. Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse sind in einem Gesamtkonzept
zusammenzuführen.
Ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren und eine Stadtwerkstatt als Fachdebatte sind von
der Stadtverwaltung durchzuführen. Ebenso für erforderlich halten wir die Erarbeitung eines
Masterplanes für das gesamte Areal.
Städtebauliche Neuinterpretation des Areals:
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für eine behutsame städtebauliche
Neuinterpretation des gesamten Areals unter Berücksichtigung der Option „Forum für
Freiheit und Bürgerrechte“ aus:
Einer kleinteiligen Gebäudestruktur ist grundsätzlich der Vorzug zu geben. Bei Neubebauung
sind die historischen Baufluchten wieder aufzunehmen und Wegeverbindungen wieder
herzustellen (z.B. zwischen Klingertreppe und Fleischergasse).
Auch vor dem Hintergrund, dass dieser Durchgang zur Innenstadt, der mit dem zu Beginn
der 1980er Jahre erfolgten Bau der Bezirksdirektion Leipzig des Ministeriums für
Staatssicherheit der DDR, verloren ging, ist der Erhalt, ein Teil- oder der vollständige Abriss
der ehemaligen Stasi-Zenrale gründlich zu untersuchen und abzuwägen. Es ist ferner zu
untersuchen, ob z.B. die Bunkeranlage im zweiten Keller, das Büro des letzten Leipziger
Stasi-Chefs, der Paternoster oder die Fassade mit der Treppenhausverkleidung
(„Horchturm“) konserviert werden können, um sie dann in einem neuen Baukörper zu
integrieren.
Eine architektonische Vielfalt ist zu gewährleisten. Gestalterische Vorgaben für Gebäude und
Werbeanlagen sind zu formulieren.
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Die Höchstzahl zulässiger Stellplätze ist auf ein Minimum zu beschränken. Oberirdische
Parkgaragen sind auszuschließen. Ebenso oberirdische Parkplätze mit Ausnahme von KfzStellplätzen für Menschen mit Behinderung. Das Konzept „autoarme Innenstadt“ ist
entsprechend fortzuführen.
Neben einem „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ sprechen wir uns auch weiterhin dafür
aus, dass die bisherige zulässige innerstädtische Nutzungsmischung (Gastronomie, Handel,
Büro und Wohnen) aufgegriffen wird. Der Schaffung von neuem, auch preisgünstigen
Wohnraum muss ebenfalls angemessen Rechnung getragen werden.
Das die Leipziger Innenstadt prägende Passagensystem ist fortzuführen. Das Denkmal
„Matthäikirche“ ist zu würdigen. Gehrecht ist für die Allgemeinheit und rund um die Uhr
einzuräumen. Ein öffentlicher Aufenthaltsbereich mit Identifikationsfunktion soll entstehen.
Anlagen:
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