Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1257884.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03726-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff:
Teilweise Sanierung der Festwiese Zur Kuhweide / An der Badeanlage (OR 0045/17/18)
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
OR Liebertwolkwitz
FA Umwelt und Ordnung
Ratsversammlung
14.09.2017
19.09.2017
20.09.2017
Bestätigung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
☐
Rechtswidrig und/oder
☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig.
☐
Zustimmung
☐ Ablehnung
☐
Zustimmung mit Ergänzung
☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
☒
Alternativvorschlag
☐ Sachstandsbericht
Alternativvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die teilweise Sanierung der Festwiese Zur
Kuhweide/An der Badeanlage eine Vorplanung in 2018 zur Ermittlung der notwendigen
Maßnahmen sowie des daraus resultierenden Finanzbedarfes durchzuführen. Die
Deckung der Aufwendungen i. H. v. 11.500,00 € für die Planungsleistungen erfolgt aus
dem planmäßigen Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer PSP-Element Grünund Parkanlagen, Kleingartenwesen (1.100.55.1.0.01), Kostenart Unterhaltung bauliche
Außenanlagen (4211 2000).
2. Auf der Grundlage der Vorplanung werden die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der
Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/20 angemeldet.
1/3
Übereinstimmung mit strategischen Zielen:
2/3
Begründung:
Grundsätzlich besteht Handlungsbedarf, der vor Ort auch in Beratungen aller Beteiligten
besprochen und anerkannt wurde.
Durch das vorhandene Relief und eine fehlende Instandsetzung in den letzten Jahrzehnten
können die im Antrag genannten Probleme und Nutzungseinschränkungen bestätigt werden.
Für die Fläche ist zur Wiederherstellung ihrer Funktionen eine umfängliche Sanierung
erforderlich. Aus fachlicher Sicht sind die im Antrag beschriebenen Maßnahmen jedoch nicht
ausreichend und geeignet, so dass im Zuge einer Vorplanung der erforderliche
Sanierungsumfang einschließlich des Finanzbedarfes ermittelt werden muss.
Mit der Haushaltsplanung 2019/20 muss dann entschieden werden, ob das Vorhaben
eingeordnet werden kann. Eine Einordnung in den Haushalt 2017/18 zu Lasten anderer
Vorhaben ist nicht möglich.
3/3
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
X
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
11.150,--
1.100.55.1.0.01
4211200
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2018
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer
OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
X
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau: