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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1257884.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
07.03.17, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 16:12

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-HP-03726-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff: Teilweise Sanierung der Festwiese Zur Kuhweide / An der Badeanlage (OR 0045/17/18) Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters OR Liebertwolkwitz FA Umwelt und Ordnung Ratsversammlung 14.09.2017 19.09.2017 20.09.2017 Bestätigung Vorberatung Vorberatung Beschlussfassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre ☐ Rechtswidrig und/oder ☐ Nachteilig für die Stadt Leipzig. ☐ Zustimmung ☐ Ablehnung ☐ Zustimmung mit Ergänzung ☐ Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln ☒ Alternativvorschlag ☐ Sachstandsbericht Alternativvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die teilweise Sanierung der Festwiese Zur Kuhweide/An der Badeanlage eine Vorplanung in 2018 zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen sowie des daraus resultierenden Finanzbedarfes durchzuführen. Die Deckung der Aufwendungen i. H. v. 11.500,00 € für die Planungsleistungen erfolgt aus dem planmäßigen Budget des Amtes für Stadtgrün und Gewässer PSP-Element Grünund Parkanlagen, Kleingartenwesen (1.100.55.1.0.01), Kostenart Unterhaltung bauliche Außenanlagen (4211 2000). 2. Auf der Grundlage der Vorplanung werden die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/20 angemeldet. 1/3 Übereinstimmung mit strategischen Zielen: 2/3 Begründung: Grundsätzlich besteht Handlungsbedarf, der vor Ort auch in Beratungen aller Beteiligten besprochen und anerkannt wurde. Durch das vorhandene Relief und eine fehlende Instandsetzung in den letzten Jahrzehnten können die im Antrag genannten Probleme und Nutzungseinschränkungen bestätigt werden. Für die Fläche ist zur Wiederherstellung ihrer Funktionen eine umfängliche Sanierung erforderlich. Aus fachlicher Sicht sind die im Antrag beschriebenen Maßnahmen jedoch nicht ausreichend und geeignet, so dass im Zuge einer Vorplanung der erforderliche Sanierungsumfang einschließlich des Finanzbedarfes ermittelt werden muss. Mit der Haushaltsplanung 2019/20 muss dann entschieden werden, ob das Vorhaben eingeordnet werden kann. Eine Einordnung in den Haushalt 2017/18 zu Lasten anderer Vorhaben ist nicht möglich. 3/3 Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft X nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 11.150,-- 1.100.55.1.0.01 4211200 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2018 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, X nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: