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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1292808.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
26.06.17, 12:00
Aktualisiert
31.08.17, 16:30

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Inhalt der Datei

Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04456-VSP-01 Status: öffentlich Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff: Behutsamere Einführung des Fahrradverkehrs in die Infrastruktur der Stadt Leipzig Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten): Gremium voraussichtlicher Sitzungstermin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung ☐ Abhilfe ☐ nicht abhilfefähig ☐ Berücksichtigung ☐ Veranlassung näher bez. Maßnahmen ☐ Material ☒ Zurückweisung Beschlussvorschlag: Der Rückbau von Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet der Stadt Leipzig wird abgelehnt. Die Planung und Umsetzung von Verkehrsbaumaßnahmen erfolgt stets nach Abwägung der Belange aller Verkehrsteilnehmer, vor allem aber auch unter Verkehrssicherheitsaspekten. Grundlage der Verkehrsplanung und konkreter Verkehrsbaumaßnahmen sind die Vorgaben der vom Stadtrat beschlossenen Konzepte (u.a. Stadtentwicklungsplan Verkehr und Öffentlicher Raum, Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020, Nahverkehrsplan, Straßenund Brückenbauprogramm) sowie die Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschlüsse des Stadtrates zu einzelnen Straßenbaumaßnahmen. 1/2 Sachverhalt: Durch die Mitglieder des Stadtrates wurden mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsplans Verkehr und Öffentlicher Raum (2016) sowie dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020 (2012) die Ziele der nachhaltigen, stadtverträglichen Verkehrsentwicklung festgelegt. Dazu gehört auch die Förderung des gesamten Umweltverbundes, also ÖPNV, Fuß- und Radverkehr. Auch Planungen wie z.B. der Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße wurden durch den Stadtrat in den Grundzügen der Planung (Straßenraumaufteilung), sowie im Rahmen der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse bestätigt. Dabei wurden die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und abgewogen. Ein Rückbau bzw. Umbau der vorhandenen Radverkehrsanlagen in der Karl-Liebknecht-Straße hätte, neben finanziellen Rückforderungen der Fördermittelbehörden, auch nachteilige Konsequenzen für die Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit zwischen Radverkehrsströmen und Fußgängern und wird aus diesem Grund abgelehnt. Auch bei anderen Verkehrsplanungen werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und die LVB mindestens im Rahmen von Anhörungsverfahren beteiligt. Damit wird eine qualitativ hochwertige und stadtverträgliche Straßenraumgestaltung für alle Verkehrsteilnehmer sichergestellt und der ÖPNV wird durch Anlagen des Radverkehrs nicht beeinträchtigt. Der Straßenverkehrsbehörde obliegt die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Falle der Oststraße wurden daher, aufgrund des Radverkehrsaufkommens und der vorhandenen Straßenraumbreite, Radverkehrsmarkierungen in Form von Schutzstreifen angelegt. Im diesbezüglichen Anhörungsverfahren wurde von Seitens der LVB der Maßnahme zugestimmt und keinerlei Hinweise übermittelt. Die Entfernung der Markierung wird daher abgelehnt. Eine generelle Entfernung von Radverkehrsanlagen wird ebenfalls abgelehnt, da sie sowohl den Zielen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum, als auch denen des Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 widerspricht. Anlagen: 2/2