Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1292808.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
26.06.17, 12:00
Aktualisiert
31.08.17, 16:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt zur Petition Nr. VI-P-04456-VSP-01
Status: öffentlich
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff:
Behutsamere Einführung des Fahrradverkehrs in die Infrastruktur der Stadt
Leipzig
Beratungsfolge (Änderungen vorbehalten):
Gremium
voraussichtlicher
Sitzungstermin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
☐
Abhilfe
☐
nicht abhilfefähig
☐
Berücksichtigung
☐
Veranlassung näher bez. Maßnahmen
☐
Material
☒
Zurückweisung
Beschlussvorschlag:
Der Rückbau von Radverkehrsanlagen im Stadtgebiet der Stadt Leipzig wird abgelehnt. Die
Planung und Umsetzung von Verkehrsbaumaßnahmen erfolgt stets nach Abwägung der
Belange aller Verkehrsteilnehmer, vor allem aber auch unter Verkehrssicherheitsaspekten.
Grundlage der Verkehrsplanung und konkreter Verkehrsbaumaßnahmen sind die Vorgaben
der vom Stadtrat beschlossenen Konzepte (u.a. Stadtentwicklungsplan Verkehr und
Öffentlicher Raum, Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020, Nahverkehrsplan, Straßenund Brückenbauprogramm) sowie die Planungs-, Bau- und Finanzierungsbeschlüsse des
Stadtrates zu einzelnen Straßenbaumaßnahmen.
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Sachverhalt:
Durch die Mitglieder des Stadtrates wurden mit dem Beschluss des Stadtentwicklungsplans
Verkehr und Öffentlicher Raum (2016) sowie dem Radverkehrsentwicklungsplan 2010-2020
(2012) die Ziele der nachhaltigen, stadtverträglichen Verkehrsentwicklung festgelegt. Dazu
gehört auch die Förderung des gesamten Umweltverbundes, also ÖPNV, Fuß- und
Radverkehr. Auch Planungen wie z.B. der Stadtbahnausbau Karl-Liebknecht-Straße wurden
durch den Stadtrat in den Grundzügen der Planung (Straßenraumaufteilung), sowie im
Rahmen der Bau- und Finanzierungsbeschlüsse bestätigt. Dabei wurden die Belange aller
Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und abgewogen. Ein Rückbau bzw. Umbau der
vorhandenen Radverkehrsanlagen in der Karl-Liebknecht-Straße hätte, neben finanziellen
Rückforderungen der Fördermittelbehörden, auch nachteilige Konsequenzen für die
Verkehrssicherheit und die Verträglichkeit zwischen Radverkehrsströmen und Fußgängern
und wird aus diesem Grund abgelehnt.
Auch bei anderen Verkehrsplanungen werden die Belange aller Verkehrsteilnehmer
berücksichtigt und die LVB mindestens im Rahmen von Anhörungsverfahren beteiligt. Damit
wird eine qualitativ hochwertige und stadtverträgliche Straßenraumgestaltung für alle
Verkehrsteilnehmer sichergestellt und der ÖPNV wird durch Anlagen des Radverkehrs nicht
beeinträchtigt.
Der Straßenverkehrsbehörde obliegt die Anordnung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Im Falle der Oststraße wurden daher, aufgrund des
Radverkehrsaufkommens und der vorhandenen Straßenraumbreite, Radverkehrsmarkierungen in Form von Schutzstreifen angelegt. Im diesbezüglichen Anhörungsverfahren
wurde von Seitens der LVB der Maßnahme zugestimmt und keinerlei Hinweise übermittelt.
Die Entfernung der Markierung wird daher abgelehnt.
Eine generelle Entfernung von Radverkehrsanlagen wird ebenfalls abgelehnt, da sie sowohl
den Zielen des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum, als auch denen des
Radverkehrsentwicklungsplans 2010-2020 widerspricht.
Anlagen:
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